Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 19.12.2017 Einsatz von glyphosathaltigen Pestiziden und anderen Pestiziden in öffentlichen Einrichtungen im Freistaat Bayern Seit der Entscheidung von des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt, der Verlängerung des Glyphosat-Einsatzes in der EU zuzustimmen, ist die Mehrheit der Bürger empört und Verbände fordern als Sofortmaßnahmen ein nationales Verbot von Pestiziden mit diesem Wirkstoff. Einige Kommunen im Freistaat haben mittlerweile entschieden, in ihrem Wirkungsbereich auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pestiziden zu verzichten (Beispiele: Landkreis Miltenberg, Stadt Marktheidenfeld). Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen staatlichen Behörden, Einrichtungen, Betrieben und öffentlichen Anlagen (Behörden, Finanzämter , Polizeigebäude, Gerichte, Schulen, Anlagen der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung etc.) wird bereits – auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pestiziden verzichtet ? – auf den Einsatz von Pestiziden generell verzichtet? 2. In welchen kommunalen Behörden, Einrichtungen und Betrieben (Landkreise, Städte, Gemeinden und andere kommunale Einrichtungen und öffentliche Anlagen ; bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken und Landkreisen) wird bereits – auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pestiziden verzichtet ? – auf den Einsatz von Pestiziden generell verzichtet? 3. In welchen staatlichen Behörden, Einrichtungen, Betrieben und öffentlichen Anlagen (Behörden, Finanzämter , Polizeigebäude, Gerichte, Schulen, Anlagen der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung etc.) ist geplant, zukünftig – auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pestiziden zu verzichten? – auf den Einsatz von Pestiziden generell zu verzichten? 4. In welchen kommunalen Behörden, Einrichtungen und Betrieben (Landkreise, Städte, Gemeinden und andere kommunale Einrichtungen und öffentliche Anlagen ; bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken und Landkreisen) ist geplant, zukünftig – auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pestiziden zu verzichten? – auf den Einsatz von Pestiziden generell zu verzichten? 5. In welchen Einrichtungen (aus 1 und 2) wird – bereits jetzt ausschließlich nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipien gearbeitet? – geplant, zukünftig ausschließlich nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipien zu arbeiten? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat , dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom 16.03.2018 Vorbemerkung: Gemäß Art. 3 Nr. 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden umfasst der Begriff Pestizid sowohl Pflanzenschutzmittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als auch Biozid-Produkte im Sinne der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten . Aus dem Kontext der o. a. Schriftlichen Anfrage ist zu entnehmen, dass sich die Fragen auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beziehen. Der Einsatz von Bioziden wurde daher nicht mit erhoben. Zudem hat die Erhebung ergeben, dass bei angemieteten Liegenschaften der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (einschließlich glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel) nicht immer bekannt ist, da die Pflege der Liegenschaft i. d. R. durch den Vermieter übernommen wird. Verpachtete Liegenschaften wurden nicht in die Erhebung einbezogen. 1. In welchen staatlichen Behörden, Einrichtungen, Betrieben und öffentlichen Anlagen (Behörden, Finanzämter, Polizeigebäude, Gerichte, Schulen, Anlagen der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung etc.) wird bereits – auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pestiziden verzichtet? – auf den Einsatz von Pestiziden generell verzichtet ? Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI): Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.06.2018 Drucksache 17/21213 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21213 Die Staatsbauverwaltung verzichtet bereits beim Unterhalt der von ihr verwalteten Straßen und beim Staatlichen Hochbau vollständig auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln sowie generell auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Bei der Bewirtschaftung der Liegenschaften des StMI und – seiner nachgeordneten Behörden der Allgemeinen Inneren Verwaltung (u. a. Regierungen, Verwaltungsgerichtshof , Verwaltungsgerichte, polizeiliche Liegenschaften, Staatliche Feuerwehrschulen), – seiner nachgeordneten Behörden der Staatsbauverwaltung (Autobahndirektionen mit Dienststellen, Autobahnmeistereien , Staatliche Bauämter und Straßenmeistereien ) wird bereits aktuell im weit überwiegenden Teil auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln bzw. generell auf Pflanzenschutzmittel verzichtet. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH): An den Behörden der Steuerverwaltung (Finanzämter, Landesamt für Steuern) werden grundsätzlich keine Pflanzenschutzmittel verwendet. Bei allen Dienststellen des Landesamtes für Digitalisierung , Breitband und Vermessung und der nachgeordneten Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird bereits heute generell auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet. Dies gilt insbesondere für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat. Bei der Verwaltung des Staatsbads Bad Brückenau werden aktuell und auch zukünftig keine glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel verwendet. Ebenso wird bei den vom Staatlichen Hofbräuhaus in München bewirtschafteten Liegenschaften auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel verzichtet. Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (BSV) hat für den Wirkstoff Glyphosat durch Anordnung der zuständigen Fachabteilung vom 03.08.2016 dauerhaft ein internes Anwendungsverbot erlassen. Dieses trat zum 31.12.2016 in Kraft, jedoch wurden bereits in den Jahren 2015 und 2016 in den Anlagen der BSV keine glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz (StMJ): In folgenden Gerichten und Justizbehörden werden keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt, weil sie selbst keine eigenen Grundstücke bewirtschaften: Landgerichte Bamberg, München I, München II, Nürnberg- Fürth, Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg, Staatsanwaltschaften in Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Deggendorf, Hof, Ingolstadt, Kempten (Allgäu), Landshut, Memmingen, München I, München II, Nürnberg-Fürth, Passau , Regensburg, Schweinfurt, Traunstein, Weiden i. d. OPf., Würzburg, Amtsgerichte Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Deggendorf, Hof, Ingolstadt, Kempten (Allgäu), Landshut, Memmingen, München , Nürnberg Passau, Regensburg, Schweinfurt, Traunstein , Weiden i. d. OPf., Würzburg. Bei den Oberlandesgerichten München und Bamberg, den Landgerichten Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Augs burg, Bayreuth, Coburg, Hof, Ingolstadt, Kempten (Allgäu), Memmingen , Passau, Regensburg, Schweinfurt, Traunstein und Weiden i. d. OPf., den Amtsgerichten Aichach, Altötting, Bad Kissingen, Bad Neustadt a. d. Saale, Cham, Dachau, Ebersberg , Eggenfelden, Erding, Erlangen, Forchheim, Freising, Freyung, Fürstenfeldbruck, Fürth, Garmisch-Partenkirchen, Gemünden a. Main, Günzburg, Haßfurt, Hersbruck, Kaufbeuren , Kelheim, Kitzingen, Kronach, Kulmbach, Landau a. d. Isar, Landsberg a. Lech, Laufen, Lichtenfels, Lindau (Bodensee), Miesbach, Mühldorf a. Inn, Neuburg a. d. Donau , Neumarkt i. d. OPf., Neustadt a. d. Aisch, Neu-Ulm, Nördlingen, Obernburg a. Main, Pfaffenhofen a. d.Ilm, Rosenheim , Schwabach, Sonthofen, Starnberg, Straubing, Tirschenreuth , Viechtach, Weilheim i. OB., Weißenburg i. Bay., Wolfratshausen, Wunsiedel und in den Justizvollzugsanstalten Aichach, Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg- Gablingen, Bad Reichenhall, Bamberg, Ebrach, Eichstätt, Erding, Erlangen, Garmisch-Partenkirchen, Hof, Ingolstadt, Kaisheim, Kempten, Kronach, Landsberg am Lech, Landshut , Laufen-Lebenau, Memmingen, München, Neuburg a. d. Donau, Neuburg-Herrenwörth, Niederschönenfeld, Nürnberg , Passau, Regensburg, Schweinfurt, Traunstein, Weiden i. d. OPf., Würzburg und in den Jugendarrestanstalten Hof, Landau a. d. Isar, Landshut, München, Nürnberg und Würzburg, in dem Landwirtschaftsbetrieb und der Gärtnerei der Justizvollzugsanstalt Bernau, in den Gärtnereien der Justizvollzugsanstalten St. Georgen-Bayreuth und Straubing sowie in der Justizvollzugsakademie in Straubing wird auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln verzichtet. Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird generell verzichtet bei den Oberlandesgerichten München und Bamberg, den Landgerichten Ansbach, Aschaffenburg, Bayreuth , Coburg, Hof, Ingolstadt, Kempten (Allgäu), Memmingen , Passau, Regensburg, Schweinfurt, Weiden i. d. OPf., den Amtsgerichten Aichach, Bad Kissingen, Bad Neustadt a. d. Saale, Cham, Dachau, Ebersberg, Eggenfelden, Erding, Erlangen, Forchheim, Freising, Freyung, Fürstenfeldbruck, Fürth, Garmisch-Partenkirchen, Gemünden a. Main, Günzburg , Haßfurt, Hersbruck, Kaufbeuren, Kelheim, Kitzingen, Kronach, Kulmbach, Landau a. d. Isar, Landsberg a. Lech, Lichtenfels, Lindau (Bodensee), Miesbach, Neumarkt i. d. OPf., Neustadt a. d. Aisch, Neu-Ulm, Nördlingen, Obernburg a. Main, Schwabach, Sonthofen, Starnberg, Straubing, Tirschenreuth, Weilheim i. OB., Weißenburg i. Bay., Wolfratshausen , Wunsiedel, den Justizvollzugsanstalten Ansbach, Aschaffenburg, Bamberg, Eichstätt, Erding, Erlangen, Garmisch-Partenkirchen, Hof, Ingolstadt, Kaisheim, Kempten , Kronach, Landsberg am Lech, Landshut, Memmingen, München, Neuburg a. d. Donau, Neuburg-Herrenwörth, Niederschönenfeld , Passau, Regensburg, Schweinfurt, Weiden i. d. OPf., Würzburg und in den Jugendarrestanstalten Hof, Landau a. d. Isar, Landshut, München, Nürnberg und Würzburg, in den vorgenannten Landwirtschaftsbetrieben und Gärtnereien sowie in den Landwirtschaftsbetrieben der Justizvollzugsanstalten Ebrach und Laufen-Lebenau sowie in der Außenstelle Lichtenau der Justizvollzugsanstalt Nürnberg, in den Gärtnereien (jeweils Gemüseanbau) der Justizvollzugsanstalten Amberg und Ebrach sowie in der Jus tizvollzugsakademie in Straubing. Geschäftsbereich des Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW): Auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln verzichten bereits: Drucksache 17/21213 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 – drei Universitäten, – ein Universitätsklinikum, – eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung, – eine Kunsthochschule, – eine Provinzialbibliothek. Generell verzichten auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bereits: – zwei Universitäten, – vier Universitätsklinika, – 14 von 17 staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften . Zwei Hochschulen verzichten im Außenbereich der Hochschulen nicht vollständig darauf, sind aber auf intensiver Suche nach geeigneten Ersatzmitteln. Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf kann den Einsatz derartiger Mittel ebenfalls nicht generell ausschließen, solange glyphosathaltige Produkte zugelassen sind und in der Praxis Bedeutung haben, da der aktuelle Standard in Forschung und Lehre abgebildet werden muss. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi): Für die Liegenschaften im Geschäftsbereich des StMWi (z. B. Landesamt für Maß und Gewicht – LMG – sowie die Dienststellen der Eich- und Beschussverwaltung) wird auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln oder anderen Pflanzenschutzmitteln bereits weitgehend verzichtet. Zukünftig werden an allen Standorten keine Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt. Geschäftsbereich des Staatsministerium für Arbeit und Soziales , Familie und Integration (StMAS): Für die Liegenschaften im Geschäftsbereich des StMAS (z. B. Landesarbeitsgerichte München und Nürnberg mit den nachgeordneten Arbeitsgerichten, das Landessozialgericht mit den nachgeordneten Sozialgerichten, die Akademie der Sozialverwaltung, das Zentrum Bayern Familie und So ziales mit den dazugehörenden Regionalstellen, Übergangswohnheime , Gemeinschaftsunterkünfte) wird aktuell auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln verzichtet. Lediglich in seltenen Ausnahmefällen werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV): Es werden generell keine Pflanzenschutzmittel – einschließlich Mittel mit dem Wirkstoff Glyphosat – eingesetzt. Lediglich in einem Einzelfall im Dienstgebiet eines Wasserwirtschaftsamtes wurde ein Rodentizid eingesetzt, um einen hochwertigen und schützenswerten Eichenbestand vor Mäusefraß zu schützen. Dieser Einsatz erfolgte nach einer Alternativenprüfung und in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF): An der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) werden aktuell keine glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel (inkl. Versuchsflächen) eingesetzt. Ein genereller Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nicht vorgesehen. Ebenso werden an der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) keine glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel bei der Pflege der Außenanlagen eingesetzt (Ausnahme Versuchsflächen). Auf den forstgenetischen Versuchsflächen am Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht (ASP) werden generell keine glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel verwendet (Ausnahme Kurzumtriebsversuche auf landwirtschaftlichen Flächen im Anlagejahr). Von den 47 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) werden auf deren Nichtkulturlandflächen weder glyphosathaltige noch andere Pflanzenschutzmittel angewendet. Zwei ÄELF wenden lediglich ein Molluskizid auf gärtnerisch genutzten Flächen an. Sechs ÄELF setzen Pflanzenschutzmittel nur auf Versuchsflächen ein, davon fünf auch glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel. 2. In welchen kommunalen Behörden, Einrichtungen und Betrieben (Landkreise, Städte, Gemeinden und andere kommunale Einrichtungen und öffentliche Anlagen; bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken und Landkreisen) wird bereits – auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pestiziden verzichtet? – auf den Einsatz von Pestiziden generell verzichtet ? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Um die Frage nach dem Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln und zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln generell in kommunalen Behörden, Einrichtungen und Betrieben zu beantworten, bedürfte es einer bayernweiten Abfrage bei allen Bezirken, Landkreisen und Gemeinden unter Einbeziehung von allen selbstständigen und unselbstständigen kommunalen Einrichtungen und Unternehmen . Bereits auf Ebene der Bezirke, Landkreise und Gemeinden wären dies 2.134 Stellen. Berücksichtigt man, dass die Kommunen ihrerseits ihre Einrichtungen und Unternehmen einbeziehen müssten, würde sich diese Zahl noch vervielfachen. Da der Aufwand für eine solche Abfrage, auch in zeitlicher Hinsicht, unverhältnismäßig wäre, wurde hiervon abgesehen. 3. In welchen staatlichen Behörden, Einrichtungen, Betrieben und öffentlichen Anlagen (Behörden, Finanzämter, Polizeigebäude, Gerichte, Schulen, Anlagen der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung etc.) ist geplant, zukünftig – auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pestiziden zu verzichten? – auf den Einsatz von Pestiziden generell zu verzichten ? Geschäftsbereich des StMI: Die Staatsbauverwaltung verzichtet auch weiterhin beim Unterhalt der von ihr verwalteten Straßen und beim Staatlichen Hochbau auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln bzw. von Pflanzenschutzmitteln generell. Bei der Bewirtschaftung der Liegenschaften des StMI und – seiner nachgeordneten Behörden der Allgemeinen Inneren Verwaltung (u. a. Regierungen, Verwaltungsgerichtshof , Verwaltungsgerichte, polizeiliche Liegenschaften, Staatliche Feuerwehrschulen), – seiner nachgeordneten Behörden der Staatsbauverwaltung (Autobahndirektionen mit Dienststellen, Autobahnmeistereien , Staatliche Bauämter und Straßenmeistereien ) wird auch weiterhin weit überwiegend auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln verzichtet. In besonders gelagerten Einzelfällen kann im Rahmen der pflan- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21213 zenschutzrechtlichen Maßgaben auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht grundsätzlich verzichtet werden. Geschäftsbereich des StMFLH: Bei der Verwaltung des Staatsbads Bad Brückenau werden auch künftig keine glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel verwendet. Ein genereller Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist derzeit nicht geplant. In den Anlagen der BSV wird auch in Zukunft auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln verzichtet. Zudem ist die BSV seit Jahren mit Erfolg bestrebt, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln generell dauerhaft zu reduzieren . Die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) wird künftig auf die Verwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln durch eigenes Personal verzichten und bei der Beauftragung von Dienstleistern entsprechende Vorgaben vorsehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen wird die IMBY, soweit möglich, im Rahmen ihres Weisungsrechts darauf hinwirken, dass auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln verzichtet wird. Geschäftsbereich des StMJ: Von den in der Antwort zu Frage 1 genannten Justizeinrichtungen wird weiterhin auf den Einsatz von glyphosathaltigen und sonstigen Pflanzenschutzmitteln verzichtet. Darüber hinaus beabsichtigen künftig das Landgericht Würzburg auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln , das Oberlandesgericht Nürnberg, die Landgerichte Amberg, Deggendorf und Würzburg, die Amtsgerichte Dillingen a. d. Donau, Schwandorf und Viechtach sowie die Justizakademie in Pegnitz insgesamt auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Im bayerischen Justizvollzug werden so weit wie möglich keine glyphosathaltigen und sonstigen Pflanzenschutzmittel ausgebracht. Entsprechende Mittel werden, soweit erforderlich , mit Genehmigung nach § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz bisher nur dann eingesetzt, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen (z. B. wenn in Sicherheitsstreifen wachsende Pflanzen die Bewegungsdetektion beeinträchtigen und aufgrund der Hitzeentwicklung beim Einsatz von Abflammgeräten Detektionsanlagen und verlegte Stromkabel beschädigt werden könnten). Es wird geprüft, ob und inwieweit künftig auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln generell verzichtet werden kann. Infolge des Beschlusses des Landtages vom 11.02.2016 betreffend den Ökolandbau an bayerischen Justizvollzugsanstalten , Drs. 17/5256, wurden bzw. werden die Landwirtschaftsbetriebe der Justizvollzugsanstalten Ebrach, Kaisheim, Landsberg am Lech – Gut Spötting und in der Außenstelle Rothenfeld der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech (Ackerbau und Grünlandbewirtschaftung), in der Außenstelle Lichtenau der Justizvollzugsanstalt Nürnberg sowie die Gärtnereien der Justizvollzugsanstalten St. Georgen -Bayreuth, Bernau, Ebrach (Bereich Gemüseanbau), Kaisheim, in der Außenstelle Lichtenau der Justizvollzugsanstalt Nürnberg und Straubing auf eine zertifizierte ökologische Bewirtschaftungsweise umgestellt. Der Landwirtschaftsbetrieb der Justizvollzugsanstalt Laufen-Lebenau wird schon seit 2008 als zertifizierter Biobetrieb geführt. Geschäftsbereich des StMBW: Folgende Einrichtungen planen, künftig auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln (zusätzlich zu den unter 1 bereits genannten Einrichtungen) zu verzichten: – eine Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung , – zwei Universitäten, – eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung, – eine Kunsthochschule. Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf kann den Einsatz derartiger Mittel nicht generell ausschließen, solange glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel zugelassen sind und in der Praxis Bedeutung haben. Ziel ist es, den aktuellen Standard in der Forschung und der Lehre abzubilden. Sollte der Wirkstoff Glyphosat in naher Zukunft seine Zulassung verlieren, werden sich die vielfach praktizierten Pflanzenbausysteme und damit die Landwirtschaft insgesamt stark verändern. Über derart veränderte Systeme wird an den landwirtschaftlichen Fakultäten geforscht, um schnell auch in der Lehre neue Methoden integrieren zu können. Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln generell zu verzichten planen (zusätzlich zu den unter 1 bereits genannten Einrichtungen): – eine Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung , – zwei Universitäten, – eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung, – eine Kunsthochschule. Geschäftsbereich des StMWi: Auch am Hauptsitz des LMG in München ist ein genereller Verzicht auf Pflanzenschutzmittel vorgesehen. Die geschlossenen Hausmeisterverträge enthalten generell einen Passus, nach dem der Einsatz von bestimmten Stoffen (aus Gründen der Gesundheitsvorsorge) untersagt werden kann. Geschäftsbereich des StMAS: Ein über die Antwort zu Frage 1 hinausreichender Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist derzeit nicht geplant. Geschäftsbereich des StMUV: Auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln sowie auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird auch weiterhin generell verzichtet. Geschäftsbereich des StMELF: Im Jahr 2018 wird auf allen praxisüblich landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzten Flächen der staatlichen Versuchsgüter und Staatsbetriebe (rd. 3.000 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche) der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) auf eine glyphosatfreie Bewirtschaftung umgestellt (Ausnahme Versuchsflächen). Das Unternehmen Bayerische Staatsforsten (BaySF) wird in der Waldbewirtschaftung künftig auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln ganz verzichten. Im Bereich des ASP wird ein künftiger Verzicht auf glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel aktuell geprüft. Von den 47 ÄELF werden auch künftig auf deren Nichtkulturlandflächen weder glyphosathaltige noch andere Drucksache 17/21213 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Pflanzenschutzmittel angewendet. Zwei ÄELF wollen bei entsprechendem Schädlingsauftreten im Einzelfall Pflanzenschutzmittel auf den gärtnerisch genutzten Flächen einsetzen. Sechs ÄELF setzen Pflanzenschutzmittel auch weiterhin in Versuchen ein. 4. In welchen kommunalen Behörden, Einrichtungen und Betrieben (Landkreise, Städte, Gemeinden und andere kommunale Einrichtungen und öffentliche Anlagen; bitte aufgegliedert nach Regierungsbezirken und Landkreisen) ist geplant, zukünftig – auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pestiziden zu verzichten? – auf den Einsatz von Pestiziden generell zu verzichten ? Siehe Antwort zu Frage 2. 5. In welchen Einrichtungen (aus 1 und 2) wird – bereits jetzt ausschließlich nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipien gearbeitet? – geplant, zukünftig ausschließlich nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipien zu arbeiten? Geschäftsbereich des StMI: Bei der Bewirtschaftung der Liegenschaften des StMI und seiner nachgeordneten Behörden sowie beim Unterhalt der von der Staatsbauverwaltung verwalteten Straßen und beim Staatlichen Hochbau werden bereits jetzt und auch künftig im Sinne der Nachhaltigkeit die Belange Ökologie, Arbeitsschutz und Betriebswirtschaftlichkeit gegeneinander abgewogen und in Einklang gebracht. In diesem Sinne erfolgen insbesondere die Unkrautbekämpfung, die Gehölz- und Rasenpflege und der Winterdienst an Straßen nach nachhaltigen Prinzipien. Bei der Pflege befestigter und unbefestigter Freiflächen wird mechanischen und thermischen Unkrautbekämpfungsmethoden der Vorrang gegeben und nur in begründeten Einzelfällen unter Beachtung des pflanzenschutzrechtlichen Rahmens Pflanzenschutzmittel eingesetzt (siehe Antworten zu Fragen 1 und 3). Die Grünflächen entlang der Straßen sind wichtige Vernetzungselemente in der Agrarlandschaft. Bei der Gehölzpflege an Straßen werden bereits jetzt zur Berücksichtigung ökologischer Belange neben der Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Regelung zum allgemeinen Artenschutz nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der Zugriffsverbote nach dem besonderen Artenschutzrecht nach § 44 ff BNatSchG und ggf. der gültigen Schutzgebietsverordnungen regelmäßig maximal 100 m lange Pflegeabschnitte gebildet, sodass alle 100 m schachbrettartig ein 100 m langes Gehölzstück als Rückzugsort für Tiere erhalten bleibt. Das bei der Gehölzpflege in großen Mengen anfallende Schnittgut stellt einen wertvollen Energierohstoff dar. Häufig werden die daraus gewonnenen Hackschnitzel in den eigenen Liegenschaften der Staatsbauverwaltung zur Beheizung umweltschonend und CO2-neutral verbrannt. Überschüssiges Häckselgut wird an örtliche Händler verkauft und damit ebenfalls zur Energiegewinnung genutzt. Zur Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Rasenpflege an Straßen werden gegenwärtig in Pilotämtern in Abhängigkeit von der Funktion der Grünfläche unterschiedlich extensive Bewirtschaftungsformen getestet und nach der Testphase die weitergehende Einführung im gesamten Netz der Straßenbauverwaltung geprüft. Die Staatsbauverwaltung führt auf den Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen in Bayern einen qualitativ hochwertigen Winterdienst durch. Hinsichtlich Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ist das Salz weiterhin das beste Auftaumittel . Es wird jedoch der Grundsatz verfolgt „so viel Salz wie nötig, so wenig wie möglich“. Durch die Anwendung von Feuchtsalz (Anfeuchten des trockenen Auftausalzes mittels einer Salzlösung – Sole – unmittelbar vor dem Ausstreuen) und eine reine Solestreuung bei vorwiegend „vorbeugenden Streueinsätzen“ wurde im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Einsatz von Tausalz in den letzten Jahren wesentlich reduziert. Ergänzt werden diese innovativen Streumethoden durch ein EDV-gestütztes Winterdienstmanagementsystem , wodurch die Winterdiensteinsätze an die jeweilige Witterung angepasst werden können und somit der Salzeinsatz weiter gesenkt wird. Auch künftig werden wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovationen im Winterdienstmanagement der Staatsbauverwaltung umgesetzt mit dem Ziel, durch eine intelligente Steuerung den Taumitteleinsatz weiter zu senken. Geschäftsbereich des StMJ: In den Justizvollzugsanstalten Ansbach, Aschaffenburg, Bamberg, Eichstätt, Erding, Erlangen, Garmisch-Partenkirchen , Hof, Ingolstadt, Kaisheim, Kempten, Kronach, Landsberg am Lech, Landshut, Memmingen, München, Neuburg a. d. Donau, Neuburg-Herrenwörth, Niederschönenfeld, Passau , Regensburg, Schweinfurt, Weiden i. d. OPf., Würzburg, in den Jugendarrestanstalten Hof, Landau a. d. Isar, Landshut , München, Nürnberg und Würzburg sowie in den Landwirtschaftsbetrieben der Justizvollzugsanstalten Ebrach und in der Außenstelle Lichtenau der Justizvollzugsanstalt Nürnberg sowie in den Gärtnereien der Justizvollzugsanstalten Amberg (Gemüseanbau), Bernau und Ebrach (Gemüseanbau ) sowie in der Justizvollzugsakademie in Straubing wird bereits jetzt ausschließlich nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipien gearbeitet. Geplant ist, dass zukünftig in den Justizvollzugsanstalten Mühldorf a. Inn, Laufen-Lebenau, in den Gärtnereien der Jus tizvollzugsanstalten St. Georgen-Bayreuth und Straubing sowie der Außenstelle Lichtenau der Justizvollzugsanstalt Nürnberg ausschließlich nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipien gearbeitet wird. Geschäftsbereich des StMBW: Das StMBW und seine nachgeordneten Behörden bemühen sich, nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipien zu arbeiten , sind aufgrund des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung – Bay- HO) jedoch an der ein oder anderen Stelle auf Kompromisse angewiesen. Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf – im Bereich der Ökologie und Nachhaltigkeit besonders einschlägig – sieht sich insgesamt der nachhaltigen Nutzung unserer Ressourcen verpflichtet. Sie hat gerade mit der in 2016 erfolgten Einrichtung des Schwerpunkts Ökologische Landwirtschaft an beiden Standorten Weihenstephan und Triesdorf die Grundlage für eine umweltverträgliche Landwirtschaft in Lehre und Forschung gesetzt. Eine ausschließ- Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21213 lich ökologische und nachhaltige Arbeitsweise ist jedoch nicht umsetzbar, da sich die landwirtschaftlichen Fakultäten in Forschung und Lehre auch mit den Produktionssystemen, wie sie in der deutlichen Mehrzahl der Betriebe angewendet werden, beschäftigen müssen. Geschäftsbereich des StMWi: Im Bereich der Liegenschaften im Geschäftsbereich des StMWi wird bei Flächenbehandlungen auf Kultur- und Nichtkulturland bereits ökologisch orientiert gehandelt und Unkrautbekämpfung weitgehend mechanisch durchgeführt. Geschäftsbereich des StMAS: Die in den Geschäftsbereich des StMAS fallenden staatlichen Stellen sind gehalten, den ökologischen und nachhaltigen Prinzipien gerecht zu werden. Eine ausschließliche Ausrichtung nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipien ist allerdings im Rahmen der überwiegenden Verwaltungstätigkeit nicht möglich und derzeit nicht geplant. Geschäftsbereich des StMUV: Es wird bereits nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipien gearbeitet. Eine Änderung des Vorgehens ist nicht geplant. Geschäftsbereich des StMELF: Die Lehr-, Versuchs- und Fachzentren der LfL arbeiten bereits generell nachhaltig gemäß den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes. Darüber hinaus arbeitet das Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum Kringell der LfL bereits nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipen. Ebenso erfolgt die Durchführung von Versuchen zum Ökolandbau an der LfL bereits bisher und auch künftig nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipien . Die Außenanlagen der LWG werden bereits bisher und auch künftig nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipien gepflegt. Ebenso wird am Versuchsbetrieb Bamberg der LWG sowie auf Teilflächen des Weinbaus an der LWG bereits jetzt und auch künftig nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipien gearbeitet. Die LWF arbeitet im Bereich Waldschutz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben streng nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes und insofern ausschließlich nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipien. Das ASP arbeitet nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipien . Das ASP ist allerdings nicht gesondert zertifiziert (z. B. nach Bioland). 47 ÄELF handeln hinsichtlich der Nichtkulturlandflächen bereits nach ökologischen und nachhaltigen Prinzipen. Sechs ÄELF, die Versuche durchführen, arbeiten ebenfalls bereits nach nachhaltigen Prinzipien. Die Durchführung von Versuchen zum Ökolandbau erfolgt hierbei auch nach ökologischen Prinzipien.