Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Muthmann (fraktionslos) vom 02.02.2018 Mobilfunk in Bayern In der Sitzung des Ministerrats vom 09.01.2018 hat die Staatsregierung eine „Offensive zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung “ in Bayern angekündigt. „Kernstück“ der Initiative soll ein Förderprogramm für Kommunen sein. Der Bayerische Gemeindetag hat sich kritisch zu dem Programm geäußert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Zum aktuellen Ausbaustand in Bayern a) Zu welchem Grad ist nach aktueller Erkenntnis der Staatsregierung die Versorgungsverpflichtung der Mobilfunkanbieter nach der Frequenzversteigerung in Bayern erfüllt (bitte untergliedert nach Versorgung der Haushalte, an Autobahnen sowie an ICE-Strecken durch die jeweiligen Anbieter)? b) Wie hoch ist aktuell der Grad der Versorgung Bayerns mit Mobilfunk, wenn man nicht die Versorgung der Haushalte als Kenngröße heranzieht, sondern die Versorgung der Fläche? c) Welche Möglichkeiten haben die Gemeinden in Bayern , sich über den aktuellen Ausbaustand sowie die Ausbaupläne der Anbieter in ihrem Gemeindegebiet zu informieren? 2. Zur Umsetzung bestehender Versorgungsverpflichtungen a) Ab wann gilt ein Haushalt in Bayern im Sinne der Verpflichtungen der Mobilfunkanbieter als mit Mobilfunk versorgt (bitte Nennung der genauen Kriterien wie Übertragungsrate, Anzahl der versorgenden Anbieter in diesem Haushalt etc.)? b) Wie bewertet die Staatsregierung die Chance, dass die bestehenden Ausbauverpflichtungen der Mobilfunkanbieter im Freistaat Bayern fristgerecht umgesetzt werden? c) Welche Möglichkeiten (rechtlich und politisch) hat der Freistaat Bayern zur Durchsetzung dieser Verpflichtungen , sofern sich Verzögerungen bei der Umsetzung selbiger abzeichnen? 3. Zu den Mobilfunkanbietern a) Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung hinsichtlich der genauen Ausbaupläne der Mobilfunkanbieter zur Erfüllung ihrer oben genannten Verpflichtungen vor (bitte unter Nennung von Zeitplänen und differenziert nach den einzelnen gemeindlichen Hoheitsgebieten )? b) Wie möchte die Staatsregierung sicherstellen, dass die Netzbetreiber ihre Verpflichtungen unabhängig von den staatlich/kommunalen Investitionen einhalten? c) Welche Einschätzungen/Bewertungen liegen der Staatsregierung vonseiten der Mobilfunkanbieter hinsichtlich des geplanten Förderprogramms vor? 4. Zur Bedeutung eines flächendeckenden Ausbaus des Mobilfunknetzes a) Inwiefern hält die Staatsregierung die flächendeckende Versorgung, also eine Versorgung ohne jegliche weiße Flecken, in Bayern für relevant, um den Verfassungsauftrag der gleichwertigen Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern realisieren zu können? b) Wie gedenkt die Staatsregierung im Sinne eines raschen und gleichmäßigen Ausbaus vorzugehen, wenn Gemeinden trotz erkennbarer weißer Lücken in ihrem Gemeindegebiet aus verschiedenen Gründen keine Ausbaubemühungen zeigen? c) Wer trägt nach Ansicht der Staatsregierung die Verantwortung (rechtlich und politisch) für den Ausbau des Mobilfunknetzes? 5. Zur geplanten Kostenerstattung von bis zu 80 Prozent im Förderprogramm a) Aus welchem Grund finden im Entwurf der Mobilfunkrichtlinie vom 12.12.2017 die Räume mit besonderem Handlungsbedarf keine Berücksichtigung? b) Inwiefern sind die Einnahmen aus der Vermietung eines geförderten Masts geeignet, die Finanzierungslücke von 20 Prozent zu schließen, wenn gemäß dem Entwurf der Mobilfunkrichtlinie (Punkt 5.3) der Barwert dieser zu erwartenden Einnahmen von den zuwendungsfähigen Kosten abzuziehen ist? c) Inwiefern ist die Aussage in der Begründung des CSU- Dringlichkeitsantrags (Drs. 17/20308), dass mit dem geplanten Förderprogramm „für die Gemeinden keine nennenswerten Kosten“ bleiben, aus Sicht der Staatsregierung zutreffend (bitte anhand einer Beispielrechnung darlegen)? 6. Zu Kommunen mit besonderen Herausforderungen a) Inwiefern könnte aus Sicht der Staatsregierung Punkt 8.1 des Richtlinienentwurfs („Auswahl der jeweils besten Anträge von Gemeinden“, „Bevorzugung von Gebietskörperschaften mit optimalen und kostengünstigen Standorten“, „Erneute Antragspflicht für nicht berücksichtigte Gebietskörperschaften“) dazu führen, dass es gerade in schwierig auszubauenden Räumen, die mit erheblichen Problemen und finanziellen Belastungen verbunden sind und in denen eine Antragstellung aus verschiedenen Gründen nicht reibungslos abläuft, zu einer Verstärkung der ohnehin schon gegebenen Probleme beim Ausbau kommt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.06.2018 Drucksache 17/21298 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21298 b) Welche konkreten Zusagen an die Gemeinden verbindet die Staatsregierung mit der Aussage der Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Ilse Aigner in der Plenarsitzung vom 25.01.2018, wonach eine Gemeinde nur sagen müsse, wohin sie einen Mast bauen wolle, der Rest dann aber so gestaltet werde, dass die Gemeinde nichts mehr damit zu tun habe? c) Ist die Staatsregierung bereit, ggf. auch persönlich vor Ort in betroffenen Gemeinden an Lösungen zu sensiblen Fragen (z. B. Grundstückserwerb, Planungs- und technische Detailfragen, Proteste von Mobilfunkgegnern und Ähnliches) aktiv mitzuwirken? 7. Zur Rolle der Staatsregierung bei den Ausbaubemühungen a) Welche Vor- bzw. Nachteile hätte es aus Sicht der Staatsregierung mit Hinblick auf eine koordinierte Kommunikation gegenüber den Mobilfunkanbietern, wenn die Staatsregierung die Verhandlungen mit diesen für alle Räume Bayerns übernähme? b) Welche beihilferechtlichen Unterschiede gäbe es, wenn der Freistaat den Ausbau des Mobilfunknetzes selbst in die Hand nehmen würde und dabei von den Gemeinden unterstützend begleitet wird? c) Inwiefern hält es die Staatsregierung für sinnvoll, auf begründete Kritikpunkte des Bayerischen Gemeindetags hinsichtlich des Förderprogramms nicht einzugehen ? 8. Zum Zeitplan der Staatsregierung a) Welche Verhandlungen haben zwischen der Staatsregierung und der EU bereits bezüglich des geplanten Förderprogramms stattgefunden (bitte unter Nennung der bisherigen Ergebnisse)? b) Bis wann glaubt die Staatsregierung, ein notifiziertes Programm vorlegen zu können? c) In welchem Monat plant die Staatsregierung die Aufnahme des Förderprogramms? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 21.03.2018 1. Zum aktuellen Ausbaustand in Bayern a) Zu welchem Grad ist nach aktueller Erkenntnis der Staatsregierung die Versorgungsverpflichtung der Mobilfunkanbieter nach der Frequenzversteigerung in Bayern erfüllt (bitte untergliedert nach Versorgung der Haushalte, an Autobahnen sowie an ICE-Strecken durch die jeweiligen Anbieter)? Bezogen auf alle drei Netzbetreiber waren Mitte 2017 95,7 Prozent der bayerischen Haushalte mit LTE versorgt (Quelle : BMVI/TOV Rheinland, Stand Mitte 2017). Die Bundesnetzagentur hat im Mai 2017 folgende Zahlen zur LTE-Netzabdeckung veröffentlicht (Stand Ende 2016): Deutsche Telekom 93 Prozent (2015: 90 Prozent), Vodafone 90 Prozent (2015: 84 Prozent), Telefonica Deutschland 80 Prozent. Offizielle Daten zum Versorgungsgrad entlang von Autobahnen und Bahnstrecken liegen der Staatsregierung nicht vor. b) Wie hoch ist aktuell der Grad der Versorgung Bayerns mit Mobilfunk, wenn man nicht die Versorgung der Haushalte als Kenngröße heranzieht, sondern die Versorgung der Fläche? Mitte 2017 waren 85,2 Prozent der Fläche Bayerns mit LTE versorgt (Quelle: BT-Drs.18/13620). c) Welche Möglichkeiten haben die Gemeinden in Bayern, sich über den aktuellen Ausbaustand sowie die Ausbaupläne der Anbieter in ihrem Gemeindegebiet zu informieren? Detaillierte und ortsgenaue Informationen über den Ausbaustand mit mobilem Breitband (UMTS und LTE) können dem Bundesbreitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entnommen werden. Eine Karte der Sprachmobilfunk-Lücken findet sich auf der Seite www.mobilfunk.bayern. Zu ihren Ausbauplänen treten die Netzbetreiber entsprechend den bewährten Verfahren des Mobilfunkpakts Bayern frühzeitig mit den Gemeinden in den Dialog, da die Gemeinden bei der Standortfindung zu beteiligen sind. 2. Zur Umsetzung bestehender Versorgungsverpflichtungen a) Ab wann gilt ein Haushalt in Bayern im Sinne der Verpflichtungen der Mobilfunkanbieter als mit Mobilfunk versorgt (bitte Nennung der genauen Kriterien wie Übertragungsrate, Anzahl der versorgenden Anbieter in diesem Haushalt etc.)? Die aktuellen Versorgungsauflagen sind Bestandteil der Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Frequenzauktion 2015. Jeder einzelne Mobilfunkbetreiber muss danach bis 01.01.2020 in jedem Bundesland mindestens 97 Prozent der Haushalte mit LTE versorgen. Für die Autobahnen und ICE-Strecken ist eine vollständige Abdeckung sicherzustellen . Laut Versorgungsauflagen muss dabei ein Antennensektor mindestens 50 MBit/s gewährleisten, sodass beim Nutzer durchschnittlich 10 MBit/s ankommen. Drucksache 17/21298 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Vorgaben, von wie vielen Netzbetreibern ein spezieller Haushalt versorgt werden muss, gibt es nicht. Nach den Auflagen wäre es zulässig, dass bis zu 3 Prozent der bayerischen Haushalte bis zum Stichtag nicht mit LTE versorgt sind. b) Wie bewertet die Staatsregierung die Chance, dass die bestehenden Ausbauverpflichtungen der Mobilfunkanbieter im Freistaat Bayern fristgerecht umgesetzt werden? Die Staatsregierung geht davon aus, dass die Ausbauverpflichtungen für Bayern fristgerecht umgesetzt werden. Die Mobilfunkbetreiber haben der Staatsregierung zugesagt, speziell in Bayern ihre Netze stärker auszubauen als von den Versorgungsauflagen verlangt. c) Welche Möglichkeiten (rechtlich und politisch) hat der Freistaat Bayern zur Durchsetzung dieser Verpflichtungen , sofern sich Verzögerungen bei der Umsetzung selbiger abzeichnen? Das Monitoring der Versorgungsauflagen ist eine Aufgabe der Bundesnetzagentur. Bayern wirkt über den Beirat der Bundesnetzagentur und die Wirtschaftsministerkonferenz auf eine genaue Überprüfung und Erfüllung der aktuellen Versorgungsauflagen hin. 3. Zu den Mobilfunkanbietern a) Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung hinsichtlich der genauen Ausbaupläne der Mobilfunkanbieter zur Erfüllung ihrer oben genannten Verpflichtungen vor (bitte unter Nennung von Zeitplänen und differenziert nach den einzelnen gemeindlichen Hoheitsgebieten)? Bei den Mobilfunkausbauplänen handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber, die im liberalisierten deutschen Telekommunikationsmarkt im Wettbewerb zueinander stehen. Das geplante Mobilfunkförderprogramm der Staatsregierung sieht ein Markterkundungsverfahren vor. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen die Netzbetreiber über ihre konkreten Ausbauplanungen bezüglich der veröffentlichten Sprachmobilfunklücken informieren und im Falle einer eigenwirtschaftlichen Ausbauabsicht Projekt- und Zeitpläne zur Umsetzung vorlegen. Das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) erhält regelmäßig Fortschrittsberichte, die dann auch regional veröffentlicht werden. b) Wie möchte die Staatsregierung sicherstellen, dass die Netzbetreiber ihre Verpflichtungen unabhängig von den staatlich/kommunalen Investitionen einhalten? Durch Regelungen im geplanten Förderprogramm wird sichergestellt , dass kein Ausbau gefördert wird, den die Netzbetreiber zur Erfüllung ihrer Versorgungsauflagen tätigen müssen. c) Welche Einschätzungen/Bewertungen liegen der der Staatsregierung vonseiten der Mobilfunkanbieter hinsichtlich des geplanten Förderprogramms vor? Alle drei Netzbetreiber begrüßen das geplante Förderprogramm unter anderem wegen seiner flexiblen und wettbewerbsneutralen Ausgestaltung. Sie haben zugesagt, die Kommunen weitreichend zu unterstützen, insbesondere beim Dialog mit den Bürgern und durch Übernahme der Funkplanung, Standortsuche, Bauplanung und aller weiteren technischen Aufgaben. 4. Zur Bedeutung eines flächendeckenden Ausbaus des Mobilfunknetzes a) Inwiefern hält die Staatsregierung die flächendeckende Versorgung, also eine Versorgung ohne jegliche weiße Flecken, in Bayern für relevant, um den Verfassungsauftrag der gleichwertigen Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern realisieren zu können? Eine leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur – kabelgebunden wie mobil – ist die Basis für die Gigabit-Gesellschaft von morgen und all ihre digitalen Anwendungen. Eine optimale Versorgung in allen Landesteilen schafft bayernweit neue innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Punktuelle Lücken sind aber z. B. wegen der Abschattungen der elektromagnetischen Wellen durch Gebäude , Felsen oder Bäume nicht auszuschließen. b) Wie gedenkt die Staatsregierung im Sinne eines raschen und gleichmäßigen Ausbaus vorzugehen, wenn Gemeinden trotz erkennbarer weißer Lücken in ihrem Gemeindegebiet aus verschiedenen Gründen keine Ausbaubemühungen zeigen? Weder der Freistaat noch die Kommunen haben eine Ausbaupflicht . Eine Kommune kann die Option nutzen, mithilfe des Förderprogramms der Staatsregierung Mobilfunklücken zu schließen. Abhilfe schaffen sollen verschärfte Auflagen bei den nächsten Frequenzversteigerungen. c) Wer trägt nach Ansicht der Staatsregierung die Verantwortung (rechtlich und politisch) für den Ausbau des Mobilfunknetzes? Nach Art. 87f Grundgesetz gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen . Die Telekommunikationsdienstleistungen und der Netzausbau werden im liberalisierten deutschen Telekommunikationsmarkt durch die Netzbetreiber erbracht. Durch bayerische Vertreter auf Bundesebene und in den Entscheidungsgremien wird das Interesse Bayerns an einer optimalen Versorgung vor allem auch durch schärfere Versorgungsauflagen bei der nächsten Frequenzversteigerung befördert. 5. Zur geplanten Kostenerstattung von bis zu 80 Prozent im Förderprogramm a) Aus welchem Grund finden im Entwurf der Mobilfunkrichtlinie vom 12.12.2017 die Räume mit besonderem Handlungsbedarf keine Berücksichtigung ? Die Frage, wo und nach welchen Kriterien eine erhöhte Förderquote gelten kann, ist Bestandteil laufender Abstimmungen . Relevante weiße Flecken treten in allen topografisch schwierigen Regionen auf. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21298 b) Inwiefern sind die Einnahmen aus der Vermietung eines geförderten Masts geeignet, die Finanzierungslücke von 20 Prozent zu schließen, wenn gemäß dem Entwurf der Mobilfunkrichtlinie (Punkt 5.3) der Barwert dieser zu erwartenden Einnahmen von den zuwendungsfähigen Kosten abzuziehen ist? Soweit Einnahmen erzielt werden, senkt das immer die Belastung der Kommunen. Ist die Zweckbindungsfrist etwa halb so lang wie die Laufzeit des Mietvertrags, stehen die Mieten in diesem Zeitraum oder ein Verkaufserlös zur Refinanzierung zur Verfügung. c) Inwiefern ist die Aussage in der Begründung des CSU-Dringlichkeitsantrags (Drs. 17/20308), dass mit dem geplanten Förderprogramm „für die Gemeinden keine nennenswerten Kosten“ bleiben, aus Sicht der Staatsregierung zutreffend (bitte anhand einer Beispielrechnung darlegen)? Von den Gesamtkosten der passiven Infrastruktur gehen zunächst die Mieterträge ab, die voraussichtlich während der Bindungsfrist eingenommen werden. Die verbleibenden Kosten sind förderfähig. Der Gemeinde verbleibt ein Eigenanteil . Nach Ablauf der Bindungsfrist stehen entweder die weiteren Mieteinnahmen oder der Verkaufserlös der Gemeinde zur Refinanzierung dieses Betrags zur Verfügung. Schon im Vorhinein kann durch eine lange Mietzeit oder eine Vereinbarung zum Kauf des Mastes Vorsorge getroffen werden. Nach nur sieben Jahren liegt der Wert des Mastes oder Grundstücks über dem Eigenanteil der Gemeinde von zehn bis zwanzig Prozent des Baupreises. Gleiches gilt für das Konzessionsmodell mit dem Unterschied, dass ein Konzessionär von Anfang an die Miete einnimmt, der Eigenanteil also über den Verkauf zu decken ist. 6. Zu Kommunen mit besonderen Herausforderungen a) Inwiefern könnte aus Sicht der Staatsregierung Punkt 8.1 des Richtlinienentwurfs („Auswahl der jeweils besten Anträge von Gemeinden“, „Bevorzugung von Gebietskörperschaften mit optimalen und kostengünstigen Standorten“, „Erneute Antragspflicht für nicht berücksichtigte Gebietskörperschaften “) dazu führen, dass es gerade in schwierig auszubauenden Räumen, die mit erheblichen Problemen und finanziellen Belastungen verbunden sind und in denen eine Antragstellung aus verschiedenen Gründen nicht reibungslos abläuft , zu einer Verstärkung der ohnehin schon gegebenen Probleme beim Ausbau kommt? Das Programm soll als Option für alle Kommunen ausgestaltet werden. Es soll keinesfalls in die Eigenständigkeit der Kommune eingreifen. Der genaue Text der Richtlinie ist in der Abstimmung mit den Kommunen. b) Welche konkreten Zusagen an die Gemeinden verbindet die Staatsregierung mit der Aussage der Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Ilse Aigner in der Plenarsitzung vom 25.01.2018, wonach eine Gemeinde nur sagen müsse, wohin sie einen Mast bauen wolle, der Rest dann aber so gestaltet werde, dass die Gemeinde nichts mehr damit zu tun habe? Ziel der Staatsregierung ist ein maximal kommunalfreundliches Programm, das den Kommunen keine zusätzlichen Planungen aufbürdet und sie vor keine nennenswerten finanziellen Belastungen stellt. Die Aussage bezieht sich auf die umfangreichen Unterstützungszusagen der Netzbetreiber (vgl. Frage 3 c) und den Service des Mobilfunkzentrums, das bei einer Regierung angesiedelt wird. c) Ist die Staatsregierung bereit, ggf. auch persönlich vor Ort in betroffenen Gemeinden an Lösungen zu sensiblen Fragen (z. B. Grundstückserwerb, Planungs - und technische Detailfragen, Proteste von Mobilfunkgegnern und Ähnliches) aktiv mitzuwirken ? Durch die Vorleistungen der Netzbetreiber (vgl. Frage 3 c) sollen Planungen und Technikfragen weitgehend gelöst werden . Das geplante Mobilfunkzentrum wird, dezentral unterstützt durch die Regierungen, umfassende Hilfestellungen anbieten (siehe Frage 7 a). Beim Zentrum liegt zum Beispiel das Markterkundungsverfahren für ganz Bayern. Das Mobilfunkzentrum wird die Kommunen bei der Antragstellung beraten und den Informationsaustausch zwischen Betreiber und Gemeinde moderieren. 7. Zur Rolle der Staatsregierung bei den Ausbaubemühungen a) Welche Vor- bzw. Nachteile hätte es aus Sicht der Staatsregierung mit Hinblick auf eine koordinierte Kommunikation gegenüber den Mobilfunkanbietern , wenn die Staatsregierung die Verhandlungen mit diesen für alle Räume Bayerns übernähme? Eine dezentrale Lösung verringert den bürokratischen Aufwand und beschleunigt das Verfahren. Das geplante Mobilfunkzentrum übernimmt mit der koordinierenden Kommunikation gegenüber den Netzbetreibern solche zentrale Funktionen, die vor Ort nicht zu leisten sind. Damit werden die Vorteile beider Ansätze (zentral und dezentral) verbunden . b) Welche beihilferechtlichen Unterschiede gäbe es, wenn der Freistaat den Ausbau des Mobilfunknetzes selbst in die Hand nehmen würde und dabei von den Gemeinden unterstützend begleitet wird? In einem liberalisierten Markt kann der Staat nicht als Wettbewerber zu Mobilfunkbetreibern auftreten. Eine staatliche Mastbaugesellschaft müsste wie die anderen am Markt Drucksache 17/21298 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 handelnden Unternehmen Gewinne erzielen. Eine bloße Koordination für die Gemeinde schafft nur eine weitere Ebene , ohne dass der Umfang einer Mitwirkung der Gemeinde verringert würde. c) Inwiefern hält es die Staatsregierung für sinnvoll, auf begründete Kritikpunkte des Bayerischen Gemeindetags hinsichtlich des Förderprogramms nicht einzugehen? Die Staatsregierung hat das Ziel, ein maximal kommunenfreundliches Förderprogramm aufzustellen, und steht dazu in intensivem Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden . 8. Zum Zeitplan der Staatsregierung a) Welche Verhandlungen haben zwischen der Staatsregierung und der EU bereits bezüglich des geplanten Förderprogramms stattgefunden (bitte unter Nennung der bisherigen Ergebnisse)? Die Staatsregierung steht mit der EU-Kommission seit längerer Zeit wegen der Mobilfunkförderung zur Vorbereitung des Programms im fachlichen Austausch. Die gewählte Ausgestaltung ist das Ergebnis dieser Vorgespräche. Das Pränotifizierungsverfahren bei der EU-Kommission ist mit Beschluss der Eckpunkte eingeleitet worden. Am 21.02.2018 wurden in Brüssel die Inhalte der Richtlinie der EU-Kommission mündlich erläutert. Die Kommission sieht den Handlungsbedarf und ein Förderprogramm für echte „weiße Flecken “ der Mobilfunkversorgung als gangbaren Weg. Derzeit wird innerhalb der zuständigen Stellen beraten. b) Bis wann glaubt die Staatsregierung, ein notifiziertes Programm vorlegen zu können? Die Staatsregierung setzt alles daran, dass das Programm so schnell wie möglich gestartet werden kann. c) In welchem Monat plant die Staatsregierung die Aufnahme des Förderprogramms? Es laufen bereits alle zulässigen Vorbereitungsarbeiten. Starten darf das Programm nach der Genehmigung durch Brüssel.