Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Martin Runge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.02.2018 Polizei und Polizeiinspektionen – Neustrukturierung der Dienstbereiche im Osten des Landkreises Fürstenfeldbruck Im Zuge einer geplanten Neustrukturierung der Dienstbereiche sollen die Polizeiinspektionen Olching und Gröbenzell zusammengelegt werden. Des Weiteren ist vorgesehen , die Stadt Puchheim, zuständig hierfür ist bis dato die Inspektion in Gröbenzell, und die Gemeinde Eichenau, zuständig hier ist aktuell die Inspektion Olching, der Polizeiinspektion Germering zuzuordnen. Bis zu Fertigstellung und Bezug einer neuen Polizeiinspektion in Gröbenzell, Olching oder Maisach sollen die Gröbenzeller Bediensteten in die Inspektion in Olching übersiedeln, der Umzug ist für das erste Quartal 2019 geplant. In öffentlich geführter Debatte wird als ein Grund, die Gröbenzeller Polizeiinspektion aufzugeben, immer wieder ein vermeintlich oder tatsächlich schlechter Bau- und Unterhaltszustand des Gebäudes und der Räume, in denen die Polizeiinspektion untergebracht ist, ins Feld geführt. So betitelte der örtliche Landtagsabgeordnete von der CSU eine Pressemitteilung vom 29.09.2017 mit: „Marodes Mietgebäude vertreibt Polizeiinspektion“. Im Text der Pressemitteilung und in weiteren Diskussionsbeiträgen wird dann der Eindruck vermittelt, die Gemeinde als Eigentümerin und Vermieterin der Räume hätte den Unterhalt vernachlässigt . Mit diesem Vorhalt nicht zusammenbringen lässt sich die Antwort der Staatsregierung vom 07.12.2016 auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein (FREIE WÄHLER) (Drs. 17/13336). Auf die Frage nach Gebäuden/ Polizeidienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern -Nord, „bei denen bauliche Mängel bekannt sind“, benannte die Staatsregierung die Polizeiinspektionen Dachau , Dießen, Eichstätt, Erding, Flughafen München, Freising, Fürstenfeldbruck, Gauting, Landsberg, Neuburg, Neufahrn, Starnberg und die Kriminalpolizeiinspektion Erding, nicht jedoch die Inspektion in Gröbenzell. Erst in Beantwortung einer späteren Frage nach sonstigen Mängeln tauchte Gröbenzell mit folgendem Satz auf: „Der Zugangsbereich entspricht nicht den Planungsgrundsätzen für Polizeibauten und ist verbesserungsbedürftig“. Fakt ist, dass die Eigentümergemeinschaft des Gebäudes, in dem auch die Polizeiinspektion Gröbenzell untergebracht ist, Untersuchungen zum Sanierungsbedarf veranlasst hatte . Zu den Fakten gehört auch, dass die Gemeinde Gröbenzell in ihrem Haushalt 2016 einen sechsstelligen Betrag zur anteiligen Finanzierung der Sanierungskosten eingestellt hat und dass die Sanierungsarbeiten im Wohngebäudeteil (u. a. Austausch der Fenster und der Wohnungstüren, Ausbesserungsarbeiten an Fassade und Balkonbrüstungen, Fassadendämmung, teilweise neue Bodenbeläge, neue Elektrik und neue Sanitärgegenstände) vergeben und in Teilen auch bereits ausgeführt werden konnten. Nicht durchgeführt werden konnten dagegen Arbeiten im Gebäudeteil, der von der Polizei genutzt wird, nachdem es bis dato aufgrund fehlender Ansagen staatlicher Stellen nicht zu den notwendigen Abstimmungen zu Kostenfolgen und Kostentragung kommen konnte. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung hätte es auch beim Gebäudeunterhalt keine Rückstände gegeben. In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. a) Wie erklärt die Staatsregierung das Auseinanderklaffen der Botschaften in der o. g. Pressemittelung des örtlichen CSU-Abgeordneten und in den Ausführungen der Staatsregierung in der Drs. 17/13336? b) Weshalb hat die Staatsregierung die Polizeiinspektion Gröbenzell nicht in der Beantwortung der Frage 2 der o. g. Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein (FREIE WÄHLER) benannt? c) Wurden seitens staatlicher Stellen Versäumnisse der Gemeinde Gröbenzell als Vermieterin der Räume der Gröbenzeller Polizeiinspektion bezüglich des Gebäudeunterhalts moniert und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt fand dies statt und welche Schieflagen wurden angezeigt, welche Maßnahmen wurden angemahnt? 2. a) Wie hoch waren die Soll-Personalstärke, die Ist-Personalstärke und die verfügbare Personalstärke, aufgeschlüsselt nach Quartalen, in den Polizeiinspektionen Germering, Gröbenzell und Olching und wie hoch sind die Soll-Personalstärke und die Ist-Personalstärke zum 01.01.2018 in den drei genannten Inspektionen? b) Liegen der Staatsregierung Zahlen zur tatsächlichen Personalstärke in den o. g. drei Inspektionen vor, d. h. wurden auch Minderbesetzungen aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheiten von weniger als sechs Wochen erfasst, und, wenn ja, wie hoch waren die tatsächlichen Personalstärken? 3. Sind der Staatsregierung Zeiten bekannt, in denen aufgrund zu geringer Besetzung (vereinfacht ausgedrückt , weil die Polizeibeamten benötigt wurden, „die Wache zu bewachen“) aus einer oder mehreren der drei genannten Inspektionen nicht ausgerückt werden konnte, d. h. nicht Streife oder sonstige Einsätze gefahren werden konnten? 4. Bei welchen Verwaltungstätigkeiten kann es nach Auffassung der Staatsregierung durch Zusammenlegen von Polizeiinspektionen zu welchen Synergieeffekten und damit zu Personaleinsparungen kommen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.06.2018 Drucksache 17/21442 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21442 5. a) Nach welchem Schlüssel soll die Stellenverteilung für die künftigen Polizeiinspektionen Gröbenzell/Olching und Germering erfolgen, sollten die aktuell vorgesehenen Planungen, dass die Polizeiinspektion Gröbenzell /Olching für die die Stadt Olching, die Gemeinden Gröbenzell und Maisach und die Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Egenhofen zuständig sein wird und die Polizeiinspektion Germering neben Germering und Alling zusätzlich für Puchheim und Eichenau, aber nicht mehr für Gilching zuständig sein wird, umgesetzt werden? b) Wie hoch soll die Soll-Personalstärke in einer zusammengelegten Polizeiinspektion, die für Gröbenzell, Olching , Maisach und Egenhofen zuständig ist, sein? 6. Wie beurteilt die Staatsregierung die Raumsituation im Falle der vorgesehenen vorläufigen Zusammenlegung der Inspektionen von Gröbenzell und Olching im Gebäude der bisherigen Olchinger Inspektion vor dem Hintergrund von Aussagen aus Kreisen der Gewerkschaft der Polizei, dass das Gebäude in Olching bereits jetzt schon zu klein sei und aktuell schon in beengten Verhältnisse gearbeitet werden müsse? 7. Was ist der Anlass für die vor Kurzem in Auftrag gegebenen Untersuchungen nach Schad- und Giftstoffen im Gebäude der Polizeiinspektion Olching, gibt es hier schon Ergebnisse und, wenn ja, welche? 8. Gibt es ungewöhnliche Erkrankungen bzw. ungewöhnliche Häufungen von Krankheitsfällen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Polizeiinspektion Olching? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21.03.2018 1. a) Wie erklärt die Staatsregierung das Auseinanderklaffen der Botschaften in der o. g. Pressemittelung des örtlichen CSU-Abgeordneten und in den Ausführungen der Staatsregierung in der Drs. 17/13336? b) Weshalb hat die Staatsregierung die Polizeiinspektion Gröbenzell nicht in der Beantwortung der Frage 2 der o. g. Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein (FREIE WÄHLER) benannt? c) Wurden seitens staatlicher Stellen Versäumnisse der Gemeinde Gröbenzell als Vermieterin der Räume der Gröbenzeller Polizeiinspektion bezüglich des Gebäudeunterhalts moniert und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt fand dies statt und welche Schieflagen wurden angezeigt, welche Maßnahmen wurden angemahnt? Die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein (FREIE WÄHLER) vom 11.08.2016 wurde mit Schreiben des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) vom 10.10.2016 beantwortet (Drs. 17/13336 vom 07.12.2016). Die Abgeordnete Gottstein stellte darin unter Nr. 2 die Frage, welche Polizeidienststellen in Gebäuden untergebracht sind, bei denen bauliche Mängel bekannt sind, und welche Mängel dies wären. In der Antwort wurden durch das StMI insbesondere die Dienststellen aufgeführt, bei denen erhebliche Mängel an der Bausubstanz bestehen, hierzu zählte die Polizeiinspektion Gröbenzell grundsätzlich nicht. Unter Nr. 4 wurde die Auskunft erbeten, welche Polizeidienststellen in Gebäuden untergebracht sind, bei denen sonstige Mängel bekannt seien, und um welche Mängel es sich handele. In der Antwort des StMI wurden sicherheitstechnische Mängel aufgeführt und daher die Polizeiinspektion Gröbenzell deshalb mit aufgenommen. Die Passage in der Pressemitteilung bezieht sich auf die allgemeine Bausubstanz des im Jahr 1977 errichteten Gebäudes , welche materialtechnisch und energetisch nicht auf dem neuesten Stand sein kann. Im Rahmen des langjährigen Mietverhältnisses wurden von der Polizei als Mieter gegenüber der Gemeinde Gröbenzell als Vermieter selbstverständlich die sich im Laufe der Zeit ergebenden Mängel angezeigt. Diese Anzeigen erfolgten telefonisch oder per E-Mail, in Einzelfällen auch mit Schreiben per Post. Je nach Dringlichkeit fanden Besprechungen zwischen der Gemeinde und der Polizeiinspektion statt. Aufzeichnungen hierüber wurden aber nur vereinzelt gefertigt, z. B. zu der unzureichenden Wärmedämmung oder der fehlenden Außenbeschattung der Fenster im Jahr 2009. Der Gemeinde ist der Gebäudezustand bestens bekannt. Unabhängig davon ist aber festzuhalten, dass in der Polizeiinspektion Gröbenzell einige der grundlegenden Einrichtungen der Eigensicherung für die Polizei fehlen und dass u. a. durch die mangelnde Möglichkeit, einen Polizeihof zu schaffen, gravierende Sicherheitsdefizite bestehen, die auch nicht mit noch so großen finanziellen Anstrengungen behoben werden können. 2. a) Wie hoch waren die Soll-Personalstärke, die Ist- Personalstärke und die verfügbare Personalstärke, aufgeschlüsselt nach Quartalen, in den Polizeiinspektionen Germering, Gröbenzell und Olching und wie hoch sind die Soll-Personalstärke und die Ist-Personalstärke zum 01.01.2018 in den drei genannten Inspektionen? b) Liegen der Staatsregierung Zahlen zur tatsächlichen Personalstärke in den o. g. drei Inspektionen vor, d. h. wurden auch Minderbesetzungen aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheiten von weniger als sechs Wochen erfasst, und, wenn ja, wie hoch waren die tatsächlichen Personalstärken ? Die folgende Aufstellung enthält eine Darstellung der jeweiligen Personalstände aller Dienststellen des Landkreises Fürstenfeldbruck. Dienststellen mit Zuständigkeit im Landkreis Fürstenfeldbruck Stand: 01.01.2018 2. Halbjahr 2017 Soll Ist Ø VPS PI Fürstenfeldbruck 82 67 57,54 PI Germering 51 49 40,75 Drucksache 17/21442 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Dienststellen mit Zuständigkeit im Landkreis Fürstenfeldbruck Stand: 01.01.2018 2. Halbjahr 2017 Soll Ist Ø VPS PI Gröbenzell 43 38 32,63 PI Olching 46 45 36,37 KPI Fürstenfeldbruck 90 91 78,78 VPI Fürstenfeldbruck 87 66 64,98 OED Fürstenfeldbruck - 39 34,48 TED Fürstenfeldbruck - 11 10 Dienststellen mit Zuständigkeit im Landkreis Fürstenfeldbruck gesamt 399 406 355,53 Im Zusammenhang mit den Personalstärken bzw. den jeweiligen Begrifflichkeiten ist Folgendes zu beachten: Die über ein Haushaltsgesetz geschaffenen Stellen für Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei werden den Verbänden als Sollstellen zugewiesen. Die Summe der Sollstellen eines Verbandes/einer Organisationseinheit wird als Sollstärke bezeichnet. Die Sollstärke dient als Planungsgröße für die personelle Ausstattung eines Verbandes/einer Organisationseinheit. In dieser sind Abwesenheiten der Beamtinnen und Beamten, wie z. B. der Erholungsurlaub, durchschnittliche Krankheitstage, durchschnittliche Fortbildungsmaßnahmen etc., bereits kalkulatorisch entsprechend berücksichtigt. Bei den Präsidien der Bayerischen Polizei gibt es einige Organisationseinheiten, die über keine oder nur zum Teil eigene Sollstellen verfügen. Solche nicht- bzw. teiletatisierten Organisationseinheiten sind insbesondere die Operativen Ergänzungsdienste (OED) und Technischen Ergänzungsdienste (TED). Die Sollstellen der Beamtinnen und Beamten dieser Einheiten sind in der Regel bei den Polizeiinspektionen der jeweiligen Polizeipräsidien ausgebracht, d. h. in deren Sollstärken enthalten . Unter Iststärke versteht man die tatsächlich zu einem Verband /einer Organisationseinheit versetzten oder umgesetzten Beamtinnen und Beamten. Die Verfügbare Personalstärke (VPS) wird aus der teilzeitbereinigten Iststärke (Iststärke nach Abzug von Teilzeitanteilen ) abzüglich Abwesenheiten (z. B. verfügte Abordnungen zu anderen Verbänden/Organisationseinheiten, Mutterschutz mit Elternzeit, Sonderurlaub, langfristigen Erkrankungen oder Freistellungen) zuzüglich verfügter Zuordnungen berechnet. Als langfristige Erkrankungen in diesem Sinne gelten zusammenhängende Zeiträume von mehr als sechs Wochen.1 Nachdem die VPS im Zusammenhang mit einer punktuellen Erhebung der verfügbaren Beamten zu einem bestimmten Stichtag aufgrund o. g. Aspekte nicht unerheblichen Schwankungen unterliegt, wird grundsätzlich der durchschnittliche Wert der VPS für die Halbjahre eines Kalenderjahres angegeben. Differenzen zwischen Sollstärke und VPS entstehen aufgrund o. g. Abwesenheiten bzw. aufgrund Ab- oder Zuordnungen . Dies betrifft – und hier geht es der Polizei nicht anders als jeder anderen Verwaltungssparte oder einem Gewerbebetrieb – alle bayerischen Dienststellen. Sie bedeuten keinen Personalmangel. 3. Sind der Staatsregierung Zeiten bekannt, in denen aufgrund zu geringer Besetzung (vereinfacht ausgedrückt , weil die Polizeibeamten benötigt wurden, „die Wache zu bewachen“) aus einer oder mehreren der drei genannten Inspektionen nicht ausgerückt werden konnte, d. h. nicht Streife oder sonstige Einsätze gefahren werden konnten? Generell ist die personelle Ausstattung der Bayerischen Polizei so beschaffen, dass diese zur Bewältigung der ihr übertragenen Aufgaben ausreicht. Grundsätzlich kann jedoch auch ein noch so großer Personalkörper der Polizei die stets latente Gefahr eines kurzzeitigen Kräftemangels zur Einsatzbewältigung von Einsätzen in der Erstphase nicht gänzlich ausschließen. In Einzelfällen kann es gerade bei sog. Ad-hoc-Einsatzlagen (vorher nicht absehbare plötzliche Ereignisse ) zu einem temporär begrenzten Engpass kommen. In solchen Fällen wird allerdings durch die flächendeckend eingeführten Einsatzzentralen und ein modernes Einsatzmanagement gewährleistet, dass weitere zur Verfügung stehende Einsatzkräfte und benachbarte Dienststellen schnell unterstützend eingesetzt werden. Detaillierte Zeitangaben liegen hierzu beim StMI nicht vor. Zur Beantwortung der Frage müsste beim Polizeipräsidium Oberbayern Nord bzw. bei den betroffen Basisdienststellen eine Erhebung erfolgen, die zu einem erheblichen und nicht vertretbaren zeitlichen und personellen Aufwand führen würde. 4. Bei welchen Verwaltungstätigkeiten kann es nach Auffassung der Staatsregierung durch Zusammenlegen von Polizeiinspektionen zu welchen Synergieeffekten und damit zu Personaleinsparungen kommen? Bei einer Zusammenlegung von zwei Dienststellen wird das Führungs- und Funktionspersonal nur noch einmal benötigt. Das sich aus dieser Synergie ergebende, frei werdende Führungs - und Funktionspersonal kann an anderer Stelle eingesetzt werden. Ziel ist es, durch eine schlanke Polizeiverwaltung und übersichtliche Führungsstrukturen mehr Personal für den Streifendienst zur Verfügung zu haben. Die objektive und subjektive Sicherheit der Bevölkerung soll durch Errichtung von personalstärkeren vollzugspolizeilichen Organisationseinheiten kontinuierlich verbessert werden. Ein Abbau von Personal ist damit in keinem Fall verbunden. Vielmehr ist es nach den Integrationen möglich, Polizeipersonal effektiver , effizienter und bürgernäher einzusetzen. 1 Nachdem die durchschnittlichen Krankheitstage bereits kalkulatorisch in der Sollstärke berücksichtigt sind, wird eine Krankheitsdauer von weniger als sechs Wochen bei dieser Personalkennzahl nicht erfasst. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21442 5. a) Nach welchem Schlüssel soll die Stellenverteilung für die künftigen Polizeiinspektionen Gröbenzell/ Olching und Germering erfolgen, sollten die aktuell vorgesehenen Planungen, dass die Polizeiinspektion Gröbenzell/Olching für die die Stadt Olching, die Gemeinden Gröbenzell und Maisach und die Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Egenhofen zuständig sein wird und die Polizeiinspektion Germering neben Germering und Alling zusätzlich für Puchheim und Eichenau, aber nicht mehr für Gilching zuständig sein wird, umgesetzt werden? b) Wie hoch soll die Soll-Personalstärke in einer zusammengelegten Polizeiinspektion, die für Gröbenzell , Olching, Maisach und Egenhofen zuständig ist, sein? Die sich aus der geplanten Neustrukturierung der Dienstbereiche in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg ergebenden neuen Zuständigkeiten wurden durch eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord vom 09.11.2017 veranschaulicht. Wie bei anderen Organisationsmaßnahmen auch, errechnet das Polizeipräsidium Oberbayern Nord unter Einbindung der AG Sollstärken des Polizeipräsidiums Mittelfranken die Arbeitsbelastung und deren gleichmäßige Verteilung auf die im Rahmen der Neustrukturierung geplanten Dienststellen. Für die Berechnung werden u. a. die Fallzahlen und Einsatzstunden aus den Jahren 2012 bis 2016 (Mittelwertbildung) für die betroffenen Dienststellen herangezogen. Auf Basis des Berechnungsergebnisses wird seitens des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord die Sollstellenverteilung für die Dienststellen geplant. Eine abschließende Berechnung und Bewertung hat hierzu noch nicht stattgefunden. 6. Wie beurteilt die Staatsregierung die Raumsituation im Falle der vorgesehenen vorläufigen Zusammenlegung der Inspektionen von Gröbenzell und Olching im Gebäude der bisherigen Olchinger Inspektion vor dem Hintergrund von Aussagen aus Kreisen der Gewerkschaft der Polizei, dass das Gebäude in Olching bereits jetzt schon zu klein sei und aktuell schon in beengten Verhältnisse gearbeitet werden müsse? Die Aussagen, dass in der Polizeiinspektion Olching in beengten Verhältnissen gearbeitet werden muss, sind nach Einschätzung des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord nicht nachvollziehbar und wurden so auch noch nicht an das Polizeipräsidium Oberbayern Nord oder das StMI herangetragen . Das vorhandene Raumangebot der Polizeiinspektion Olching ist für eine Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeiinspektion Gröbenzell durch eine entsprechende Organisation des Schichtdienstes und Einteilung in Streifendienste ausreichend, ohne dass dies zu räumlich beengten Verhältnissen führt, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen würden. 7. Was ist der Anlass für die vor Kurzem in Auftrag gegebenen Untersuchungen nach Schad- und Giftstoffen im Gebäude der Polizeiinspektion Olching , gibt es hier schon Ergebnisse und, wenn ja, welche? 8. Gibt es ungewöhnliche Erkrankungen bzw. ungewöhnliche Häufungen von Krankheitsfällen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Polizeiinspektion Olching? Bei der Polizeiinspektion Olching leiden laut Mitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord zwei Mitarbeiter an einer seltenen Form einer Krebserkrankung. Die einzige Gemeinsamkeit dieser beiden Mitarbeiter liegt darin, dass sie im gleichen Gebäude arbeiten. Insoweit sind Vermutungen geäußert worden, dass die Ursache im Gebäude liegen könnte. Es handelt sich laut Aussage des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord um Vermutungen. Diese Äußerungen werden durch das Polizeipräsidium Oberbayern Nord ernst genommen und ihnen wird nachgegangen. Das Gebäude wird auf Schadstoffe untersucht. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor.