Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Schuster, Horst Arnold, Martina Fehlner, Andreas Lotte, Arif Tasdelen SPD vom 22.02.2018 Befristete Arbeitskräfte und Leiharbeitskräfte im Staatsministerium der Justiz Die folgenden Fragen beziehen sich jeweils auf den gesamten Einzelplan 04 (Staatsministerium der Justiz) sowie auf die Kap. 04 04 (Gerichte und Staatsanwaltschaften) und 04 05 (Justizvollzugsanstalten). Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele Arbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018? 2. Wie viele davon waren jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 befristete Arbeitskräfte und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? 3. Wie viele zusätzliche Leiharbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 25.03.2018 1. Wie viele Arbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018? 1. Vorbemerkung: Zahlen liegen im hiesigen Geschäftsbereich überwiegend zum 31.12. des Vorjahres vor. Der Unterschied dürfte in Anbetracht der großen Zahlen kaum ins Gewicht fallen, sodass zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands auf das vorhandene Zahlenmaterial zurückgegriffen wird, soweit keine Zahlen zum 01.01. vorliegen. Unter den Begriff „Arbeitskraft“ fallen nach hiesigem Verständnis auch Richter und Beamte. Dies erscheint insoweit sachgerecht, als im hiesigen Geschäftsbereich teilweise Tarifbeschäftigte verbeamtet werden, vgl. nachfolgende Ausführungen unter Nr. 3 zu Frage 2. 2. Zum Stichtag 31.12.2007 waren bei Gerichten und Staatsanwaltschaften 14.096 Richter, Beamte und Tarifbeschäftigte tätig, zum 31.12.2017 waren es 14.414. Personal in Ausbildung wurde hierbei nicht berücksichtigt. Im Staatsministerium der Justiz waren zum 01.01.2008 182 Bedienstete und zum 01.01.2018 206 Bedienstete tätig. Im Justizvollzug waren am 01.01.2008 5.422 Personen (Köpfe) auf 5.053 Stellen beschäftigt. Am 01.01.2018 waren es 5.968 Personen (Köpfe) auf 5.738,5 Stellen. 2. Wie viele davon waren jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 befristete Arbeitskräfte und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? 1. Zum Stichtag 31.12.2007 waren bei Gerichten und Staatsanwaltschaften 734 Bedienstete befristet beschäftigt , zum Stichtag 31.12.2017 waren es 712. Im Staatsministerium der Justiz waren zum 01.01.2008 5 Bedienstete befristet beschäftigt, zum Stichtag 31.12.2017 war es 1. Im Justizvollzug hatten am 01.01.2008 106 Personen befristete Beschäftigungsverhältnisse, am 01.01.2018 waren es 201 Personen. 2. Befristet Beschäftigte kommen in all den Bereichen zum Einsatz, in denen Arbeitnehmer eingesetzt werden können . Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind dies weit überwiegend der Servicebereich und die Bewährungshilfe . In den Justizvollzugsanstalten sind die Tätigkeitsbereiche mit den meisten befristet Beschäftigten derzeit – in absteigender Reihenfolge – der allgemeine Vollzugsdienst, der Verwaltungsdienst und der psychologische Dienst. Die konkreten Einsatzgebiete zum Stichtag 01.01.2008 können wegen eines Wechsels des eingesetzten Personalbewirtschaftungsprogramms zum 01.07.2009 nicht mehr nachvollzogen werden. Von einer manuellen Überprüfung durch die jeweiligen Beschäftigungsbehörden Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.06.2018 Drucksache 17/21475 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21475 wurde in Anbetracht des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands abgesehen. 3. Ein erheblicher Anteil an befristeten Arbeitsverhältnissen wird im Hinblick auf eine künftige Verbeamtung abgeschlossen . So erfolgen bei Justizhelfern (= Aspiranten für den Justizwachtmeisterdienst) die Ausbildung und der Vorbereitungsdienst regelmäßig im befristeten Arbeitsverhältnis . Ähnliches gilt für externe Gerichtsvollzieherbewerber . In diesen Berufsgruppen kommt es bei erfolgreichem Verlauf zu einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Auch in den Justizvollzugsanstalten werden regelmäßig Interessenten für eine Ausbildung als Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes in einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt, mit der Maßgabe, am nächsten Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses für Einstellungen in den allgemeinen Vollzugsdienst teilzunehmen. Soweit diese Bewerber die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, werden sie zum folgenden Einstellungstermin in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und zum Vorbereitungsdienst zugelassen . 3. Wie viele zusätzliche Leiharbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? Leiharbeitskräfte werden im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz nicht beschäftigt. Hinsichtlich der Zahl der Leiharbeitskräfte im Zeitraum 2006 bis 2010, in den auch der Stichtag 01.01.2008 fällt, wird ergänzend auf die Fehlanzeige zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Stefan Schuster (SPD) vom 26.10.2011 Bezug genommen.