Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.01.2018 Untergetauchte Neonazis Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die bundesweite Zahl von Neonazis (Personen mit Bezügen zur Politisch motivierten Kriminalität-rechts − PMK-rechts), gegen die aktuell unvollstreckte Haftbefehle vorliegen? 1.2 In wie vielen dieser Fälle wurden die Täter bereits verurteilt und nach Vollstreckung eines Teils der Haftstrafe ins Ausland abgeschoben oder aus anderen Gründen ins Ausland ausgeliefert oder einem internationalen Strafgerichtshof überstellt? 2.1 Gegen wie viele Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts) liegen nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern aktuell unvollstreckte Haftbefehle vor? 2.2 An welchen Orten befand sich der letzte bekannte Aufenthalt der Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts), gegen die aktuell unvollstreckte Haftbefehle vorliegen? 2.3 Aus welchen Gründen können die Haftbefehle gegen die betroffenen Personen nicht vollstreckt werden (bitte detailliert angeben)? 3.1 Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis der Staatsregierung ausschließlich oder teilweise auf Delikten, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind? 3.2 Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis der Staatsregierung ausschließlich oder teilweise auf Gewaltdelikten? 4.1 In welchen Jahren wurden nach Kenntnis der Staatsregierung die jeweiligen Haftbefehle jeweils (erstmals) ausgestellt? 4.2 Auf welchen Delikten beruhen die jeweiligen Haftbefehle (bitte nach Jahr der Ausstellung des Haftbefehls und Delikt aufschlüsseln)? 5. Gegen wie viele bayerische Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts) liegen nach Kenntnis der Staatsregierung in anderen Bundesländern aktuell unvollstreckte Haftbefehle vor? 6. Wann wurde zuletzt eine Überprüfung der Anzahl unvollstreckter Haftbefehle gegen Neonazis durchgeführt ? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz vom 27.03.2018 Vorbemerkung: Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf Personen mit Bezügen zum Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – rechts (PMK-rechts). Der Begriff „Neonazi“ wird im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nicht verwendet. Die Rechercheergebnisse beruhen auf einer Auswertung der Fallzahlendatenbanken des Landeskriminalamts (BLKA). Bei der folgenden Beantwortung wird der Stand 31.12.2017 zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme zum Stichtag. Veränderungen ergeben sich aus dem dynamischen Prozess des Erlasses und des Vollzugs der Haftbefehle ; ausweislich des hohen Fahndungsdrucks werden auf der einen Seite ständig offene Haftbefehle durch die Sicherheitsbehörden vollzogen, ausweislich des hohen Ermittlungsdrucks werden auf der anderen Seite neue Haftbefehle von den zuständigen Justizbehörden erlassen. Unter offenen Haftbefehlen sind solche zu verstehen, deren Vollstreckung noch nicht erfolgt ist. Dies bezieht sich auf: – Haftbefehle zur Strafvollstreckung, – Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens, – Haftbefehle zur Unterbringung, – Haftbefehle aufgrund entsprechender Regelungen des Asyl- bzw. Aufenthaltsgesetzes, – Haftbefehle ausländischer Behörden (Europäische Haftbefehle und Interpol-Rotecken). Offene Haftbefehle können regelmäßig etwa deshalb nicht vollstreckt werden, weil die Betroffenen im Ausland in Haft sitzen oder ein Vollzug aktuell nur im Rahmen internationaler Rechtshilfe möglich ist. Ein intensiver Fahndungsdruck gilt generell bei Personen, die irgendwann einmal durch ein politisch motiviertes Delikt aufgefallen sind. Zudem ist die Anzahl der Haftbefehle nicht mit der Anzahl der gesuchten Personen identisch, weil in Fällen zu einer Person mehrere aktuell unvollstreckbare Haftbefehle vorhanden sind. 1.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die bundesweite Zahl von Neonazis (Personen mit Bezügen zur Politisch motivierten Kriminalitätrechts − PMK-rechts), gegen die aktuell unvollstreckte Haftbefehle vorliegen? 1.2 In wie vielen dieser Fälle wurden die Täter bereits verurteilt und nach Vollstreckung eines Teils der Haftstrafe ins Ausland abgeschoben oder aus anderen Gründen ins Ausland ausgeliefert oder einem internationalen Strafgerichtshof überstellt? Die Übermittlung aktueller bundesweiter Zahlen von Personen mit offenem Haftbefehl aus dem Bereich PMK-rechts erfolgt durch das Bundesministerium des Innern (BMI) an Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.09.2018 Drucksache 17/21483 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21483 den Deutschen Bundestag. Unsererseits können somit keine Angaben im Sinne der Anfrage getroffen werden. 2.1 Gegen wie viele Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts) liegen nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern aktuell unvollstreckte Haftbefehle vor? Nach Auskunft des BLKA liegen in Bayern mit Stand 31.12.2017 gegen 78 Personen mit Bezügen zu PMK-rechts unvollstreckte Haftbefehle bayerischer Gerichte oder Behörden sowie ausländischer Behörden vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 2.2 An welchen Orten befand sich der letzte bekannte Aufenthalt der Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts), gegen die aktuell unvollstreckte Haftbefehle vorliegen? Im Rahmen der oben beschriebenen statistischen Auswertung zu Personen mit unvollstreckten Haftbefehlen aus dem Bereich PMK-rechts ist das der Frage entsprechende Erhebungskriterium unter der Rubrik „letzter bekannter Aufenthalt “ subsumiert. Dabei wird jedoch nicht zwingend die letzte offizielle Meldeanschrift dargestellt, sondern aus fahndungstaktischen Gründen auch Örtlichkeiten, an denen sich die Gesuchten nach vorliegenden Erkenntnissen zuletzt regelmäßig aufgehalten hatten. Die Erkenntnisse zum letzten bekannten Aufenthalt sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeschlüsselt: Letzter bekannter Aufenthalt Anzahl Personen Bayern 33 Hessen 1 Sachsen-Anhalt 3 Italien 3 Österreich 7 Russische Föderation 2 Tschechische Republik 4 Slowakei 1 Bulgarien 1 Ungarn 1 Rumänien 1 Serbien 1 Schweiz 1 Polen 3 Ohne festen Wohnsitz, bzw. Adresse unbekannt 16 2.3 Aus welchen Gründen können die Haftbefehle gegen die betroffenen Personen nicht vollstreckt werden (bitte detailliert angeben)? Laut Angaben des BLKA können die Gründe zu Vollstreckungshindernissen bei offenen Haftbefehlen nicht abschließend dargestellt werden, da jedem Haftbefehl und jeder gesuchten Person unterschiedliche Parameter zugrunde liegen, die für jeden Einzelfall gesondert zu erheben wären. Von einer derartigen Erhebung wurde für die Beantwortung vorliegender Schriftlicher Anfrage abgesehen, da sie letztlich kein belastbares Ergebnis erzielen würde. Durch die Bayerische Polizei werden zum einen ständig offene Haftbefehle vollzogen und zum anderen durch die zuständigen Justizbehörden neue Haftbefehle erlassen (siehe auch die Vorbemerkung). Daneben betrifft es gesuchte Personen, bei denen sich der Vollzug des Haftbefehls trotz bekannten Aufenthalts für die bayerischen Behörden als nicht durchführbar darstellt (z. B. im Ausland in Haft oder offener bzw. bekannter Aufenthalt im Ausland, ohne dass der Vollzug derzeit im Rahmen internationaler Rechtshilfe möglich ist). 3.1 Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis der Staatsregierung ausschließlich oder teilweise auf Delikten, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind? Vorbemerkung zu den Fragen 3.1 und 3.2: Mit Stand 31.12.2017 liegen zu 78 Personen mit Bezügen zu PMK-rechts insgesamt 92 unvollstreckte Haftbefehle vor. Die Anzahl der Haftbefehle ist mit der Anzahl der gesuchten Personen deshalb nicht identisch, weil in einzelnen Fällen zu einer Person mehrere aktuell unvollstreckte Haftbefehle vorhanden sind. Nach Auskunft des BLKA beruhen 18 der 92 unvollstreckten Haftbefehle auf Delikten, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind (Stand: 31.12.2017). 3.2 Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis der Staatsregierung ausschließlich oder teilweise auf Gewaltdelikten? Nach Auskunft des BLKA sind bei 20 der 92 unvollstreckten Haftbefehle Hinweise auf ein Gewaltdelikt vorhanden (Stand: 31.12.2017). 4.1 In welchen Jahren wurden nach Kenntnis der Staatsregierung die jeweiligen Haftbefehle jeweils (erstmals) ausgestellt? Das Jahr der erstmaligen Ausstellung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Jahr der Ausschreibung Anzahl der Haftbefehle 2008 1 2009 0 2010 0 2011 4 Drucksache 17/21483 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Jahr der Ausschreibung Anzahl der Haftbefehle 2012 2 2013 2 2014 7 2015 9 2016 15 2017 52 4.2 Auf welchen Delikten beruhen die jeweiligen Haftbefehle (bitte nach Jahr der Ausstellung des Haftbefehls und Delikt aufschlüsseln)? Die Haftbefehle wurden nach Jahr der Ausstellung sowie Delikt aufgeschlüsselt und in folgender Tabelle dargestellt (Abkürzungen in der Tabelle: StGB: Strafgesetzbuch; WaffG: Waffengesetz; BtMG: Betäubungsmittelgesetz; StVG: Straßenverkehrsgesetz ): Tabelle zu Frage 4.2 Delikt 2008 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 gesamt § 86a StGB 1 3 3 3 5 15 § 113 StGB 2 2 § 130 StGB 1 2 3 § 142 StGB 1 1 § 145 StGB 1 1 § 145a StGB 2 2 § 145d StGB 1 1 § 185 StGB 1 2 3 6 § 211 StGB 1 1 2 § 223 StGB 1 1 7 9 § 224 StGB 3 1 4 § 238 StGB 1 1 § 240 StGB 1 1 § 242 StGB 1 1 2 6 10 § 243 StGB 1 1 1 0 3 § 244 StGB 1 1 1 3 § 244a StGB 1 1 § 252 StGB 1 1 § 253 StGB 1 1 § 255 StGB 1 1 § 263 StGB 1 2 3 § 265a StGB 1 1 § 303 StGB 1 1 § 316 StGB 2 1 3 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21483 Delikt 2008 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 gesamt WaffG 2 2 § 29 BtMG 1 1 3 5 § 21 StVG 1 4 5 Haftbefehle Interpol aufgrund ausländischer Gesetze 1 3 4 gesamt 1 4 2 2 7 9 15 52 92 Nachdem in den Jahren 2009 und 2010 keine Haftbefehle ausgestellt wurden, die aktuell noch unvollstreckt sind, wurden diese Jahre aus Gründen der Übersichtlichkeit in der obigen Tabelle nicht dargestellt. Zu den beiden genannten Haftbefehlen, denen § 211 StGB zugrunde liegt, ist anzumerken, dass sich die eine betroffene Person in einer Justizvollzugsanstalt in der Slowakei befindet und die andere betroffene Person nach Polen abgeschoben wurde. 5. Gegen wie viele bayerische Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts) liegen nach Kenntnis der Staatsregierung in anderen Bundesländern aktuell unvollstreckte Haftbefehle vor? Gemäß den bundesweit gültigen „Grundlagen für die Erhebung „offener Haftbefehle“ in allen (Phänomen-)Bereichen der Politisch Motivierten Kriminalität“ des Bundeskriminalamts (Stand 16.02.2016) ist die Erhebung von offenen Haftbefehlen von Personen mit Bezug zur PMK-rechts aus Bayern, die von Gerichten oder Behörden anderer Bundesländer erlassen worden sind, nicht vorgesehen. Die Bayerische Polizei kann dementsprechend hierzu keine Aussage treffen. 6. Wann wurde zuletzt eine Überprüfung der Anzahl unvollstreckter Haftbefehle gegen Neonazis durchgeführt? Die Anzahl der aktuell unvollstreckten Haftbefehle wurde in Bayern mit Stand 31.12.2017 letztmalig überprüft.