Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.02.2018 Frauen im Polizeidienst Erst seit 01.03.1990 sind Frauen im uniformierten Polizeivollzugsdienst bei der Bayerischen Polizei tätig. Wir Grüne treten dafür ein, dass die Bayerische Polizei noch bunter und vielfältiger wird – wie unsere Gesellschaft heute auch schon ist. Dafür spielen interkulturelle Schulungen, Bildungsmodule zu Menschen- und Bürgerrechten und Genderkompetenz eine wichtige Rolle. Denn wir wissen: Ein hoher Frauenanteil sowie sprachliche und interkulturelle Kompetenzen helfen ganz praktisch bei der Polizeiarbeit, beim Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern, bei der Verbrechensbekämpfung, aber insbesondere auch bei der Verhütung von Straftaten. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich der Anteil der Frauen bei der Bayerischen Polizei in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Qualifikationsebene aufschlüsseln)? 2. Welchen Besoldungsgruppen sind jeweils wie viele Frauen zugeordnet? 3. Jeweils wie viele weibliche und männliche Polizeikräfte in welchen Besoldungsgruppen wurden im letzten Beurteilungszeitraum mit dem Gesamtergebnis 11 bis 14 Punkte und 15 oder 16 Punkte beurteilt? 4. Gibt es bei der Bayerischen Polizei Schulungen im Bereich Genderkompetenz speziell für Führungspersonal , das Polizeikräfte beurteilt, und, wenn nein, warum nicht? 5. Wie hoch ist der Frauenanteil in Führungspositionen bei der Bayerischen Polizei und welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um den Frauenanteil in Führungspositionen bei der Bayerischen Polizei zu erhöhen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Bedienstete der Bayerischen Polizei zu verbessern ? 6.1 Gibt es die Möglichkeit, Führungspositionen bei der Bayerischen Polizei in Teilzeit zu übernehmen? 6.2 Wenn ja, wie gestaltet sich das konkret? 6.3 Wenn nein, warum nicht? 7. Wie viele Studierende mit Kind sowohl in der 3. als auch in der 4. Qualifikationsebene gibt es bei der Bayerischen Polizei und wie fördert die Bayerische Polizei speziell diese Studierenden (z. B. mit Blick auf Kinderbetreuungsmöglichkeiten und heimatnahe Verwendung nach dem Studium)? 8. Wie hat sich die Zahl der Tele- und Wohnraumarbeitsplätze bei der Bayerischen Polizei in den letzten fünf Jahren entwickelt und wie viele (alternierende) Telearbeitsplätze strebt die Bayerische Polizei bis 2023 an? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 21.03.2018 Vorbemerkung: Die Fragen betreffen den gesamten Personalbereich der Bayerischen Polizei. Da das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Personalangelegenheiten den Polizeipräsidien organisatorisch gleichgestellt ist, wurde in die Auswertungen das Personal des LfV einbezogen. 1. Wie hat sich der Anteil der Frauen bei der Bayerischen Polizei in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Qualifikationsebene aufschlüsseln)? Zum 01.07.2010 wurde das Personalverwaltungssystem VIVA eingeführt. Da die Daten aus dem vorherigen Personalverwaltungssystem PVS sukzessive vom 01.07.2010 bis 31.12.2010 in das System VIVA überführt wurden, können verlässliche Daten erst ab dem Jahr 2011 erhoben werden . Die anliegenden Auswertungen wurden jeweils zum 01.07.2011 bis 01.02.2018 durchgeführt. Die aufgeschlüsselten Zahlen inkl. Arbeitnehmer sind der Anlage zu Frage 1 zu entnehmen. 2. Welchen Besoldungsgruppen sind jeweils wie viele Frauen zugeordnet? Die aufgeschlüsselten Zahlen sind der Anlage zu Frage 2 zu entnehmen. Die Daten beziehen sich auf den Stichtag 01.02.2018. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.09.2018 Drucksache 17/21486 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21486 3. Jeweils wie viele weibliche und männliche Polizeikräfte in welchen Besoldungsgruppen wurden im letzten Beurteilungszeitraum mit dem Gesamtergebnis 11 bis 14 Punkte und 15 oder 16 Punkte beurteilt? Die aufgeschlüsselten Zahlen sind der Anlage zu Frage 3 zu entnehmen. Die Daten beziehen sich auf Beurteilungsstichtag 31.05.2017 (2. Qualifikationsebene, QE), 31.05.2015 (3. QE) und 31.05.2016 (4. QE). Da die Anzahl der mit einem bestimmten Gesamturteil beurteilten Beamten einer Besoldungsgruppe teilweise so klein ist, dass die Zuordnung zu einzelnen Personen möglich wäre, wurden aus Gründen des Datenschutzes auch die Angaben für 15 und 16 Punkte zusammengefasst. 4. Gibt es bei der Bayerischen Polizei Schulungen im Bereich Genderkompetenz speziell für Führungspersonal , das Polizeikräfte beurteilt, und, wenn nein, warum nicht? Die Vermittlung positiver Verhaltensleitbilder an unsere Führungskräfte ist fester Bestandteil der Studienpläne in der 3. und 4. QE des Polizeivollzugsdienstes sowie der einschlägigen Fortbildungsangebote bei der Bayerischen Polizei, um ausgehend von den Verfassungsgrundsätzen und den Grundrechten einen diskriminierungsfreien Umgang mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sicherzustellen. Hierzu zählt die Unterrichtung des Beurteilungswesens unter Berücksichtigung von Gleichstellung und Diskriminierungsverbot . Speziell für Beamte in leitenden Positionen sehen wir den Besuch des Seminars „Führung und Recht“ am Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei in Ainring vor. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt in der Vertiefung des Fachwissens unserer Führungskräfte im Beurteilungswesen. 5. Wie hoch ist der Frauenanteil in Führungspositionen bei der Bayerischen Polizei und welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um den Frauenanteil in Führungspositionen bei der Bayerischen Polizei zu erhöhen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Bedienstete der Bayerischen Polizei zu verbessern? Zum Stichtag 01.02.2018 waren 8,87 Prozent der Führungspositionen mit Frauen besetzt. Die Staatsregierung hat am 08.03.2016 beschlossen, dass alle Ressorts Zielvorgaben für den Frauenanteil in Führungspositionen entwickeln sollen, die bis Ende 2020 umgesetzt werden sollen. Es handelt sich dabei nicht um eine zahlenmäßig bestimmte, feste Frauenquote. Den einzelnen Geschäftsbereichen der Staatsregierung wurde die Möglichkeit gegeben, der Ausgangslage (Frauenanteil an den Gesamtbeschäftigten und in Führungspositionen) im Geschäftsbereich entsprechend unterschiedliche Zielvorgaben und Richtwerte zu entwickeln. Das Staatsministerium des Innern und für Integration (StMI) hat sich für seinen gesamten Geschäftsbereich für ein Modell entschieden, wonach der Frauenanteil in einer Führungsebene sich jeweils an dem Frauenanteil in derjenigen Gruppe orientieren soll, aus der die Führungskräfte regelmäßig rekrutiert werden (sogenannter Besetzungspool). Auf diese Weise sollen die hohen Frauenanteile in den Einstellungsjahrgängen mit der Zeit in die Führungsebenen übertragen werden. Zu beachten ist dabei, dass im Bereich des Polizeivollzugsdienstes das sog. Aufstiegsprinzip gilt, d. h. bis zur 4. QE muss eine Beamtin/ein Beamter regelmäßig zwei Ausbildungsqualifizierungen durchlaufen. Der Frauenanteil im Polizeivollzugsdienst der 3. und 4. QE wird sich ausgehend von der ersten Einstellung im uniformierten Dienst im Jahr 1990 sukzessive erhöhen, da für einen durchgängigen Werdegang vom Einstieg in die 2. QE bis zum Erreichen der 4. QE eine durchschnittliche Dienstzeit von 25 Jahren notwendig ist – die Zeiten der Ausbildungsqualifizierung sind eingerechnet. Ziel in der Bayerischen Polizei ist es, durch gezielte Fördermaßnahmen bereits in der 3. QE den Weg in die 4. QE durchlässiger zu machen. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen bereits in der Praxis umgesetzt: – Flexibilisierung der Arbeitszeit und des Arbeitsorts Im Polizeivollzugsdienst kommen Wohnraum- und Telearbeitsplätze wegen der besonderen Aufgabenstellung nur unter Beachtung enger Grenzen in Betracht. Deshalb hat es sich seit Jahren bewährt, die Anträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit deren spezifischen persönlichen Belangen in jedem Einzelfall eingehend mit den aufgabenbezogenen, dienstbetrieblichen und haushaltsrechtlichen Bedürfnissen zu prüfen. Die Bewertung dieser Anträge erfolgt für jeden Einzelfall durch die Präsidialebene . – Kinderbetreuung Das StMI investiert in dienststellennahe Kinderbetreuungseinrichtungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade auch im Bereich der Bayerischen Polizei: – Kooperation mit Bayerischem Roten Kreuz bei neueröffnetem Kinderhaus Bayreuth mit erweiterten Öffnungszeiten, vorrangig für Bedienstete der Bayerischen Polizei im Schichtdienst (Betreuungszeit 05.00–21.00 Uhr), – Großtagespflege im Bereich des Polizeipräsidiums München zur Unterstützung der Eltern bei kurzfristig auftretendem Betreuungsbedarf, – Unterstützung einer Kinderkrippe in Bamberg mit eigenem Kontingent für Polizeiangehörige. 6.1 Gibt es die Möglichkeit, Führungspositionen bei der Bayerischen Polizei in Teilzeit zu übernehmen? 6.2 Wenn ja, wie gestaltet sich das konkret? 6.3 Wenn nein, warum nicht? Teilzeitbeschäftigung in Führungsfunktionen ist im Polizeivollzugsdienst grundsätzlich möglich, muss aber unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung und in arbeitsorganisatorischer Hinsicht differenziert betrachtet werden. Die Dienstzeit in einer Leitungsfunktion im Polizeivollzugsdienst ist oft vom Einsatzgeschehen abhängig. Problemstellungen wie beispielsweise der Wechsel der Einsatzleitung während eines Einsatzes, die Teilbarkeit von Verantwortung, Entscheidungsbefugnisse , Führungskompetenz, Dienst- und Fachaufsicht und Qualifikation sind ebenso zu berücksichtigen wie der Aufgabenumfang, ein erhöhter Abstimmungsund Koordinationsaufwand sowie der Informationsbedarf der Teilzeitpartner. Job-Sharing-Modelle sind grundsätzlich möglich, sie müssen allerdings auch Zeiten von nicht planbaren Diensten außerhalb der üblichen Bürozeiten umfassen . Konkret befindet sich derzeit keine Vollzugsbeamtin bzw. kein Vollzugsbeamter in einer Leitungsfunktion in Teilzeit . Die Polizeiinspektion Neu-Ulm wurde in der Zeit vom 09.09.2017 bis 08.01.2018 von einem mit 75 Prozent der Drucksache 17/21486 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigten Beamten geführt. Bei den stellvertretenden Leitungsfunktionen sind derzeit Vollzugsbeamtinnen in Teilzeit beschäftigt, wobei aufgrund der o. g. Gegebenheiten ein Beschäftigungsanteil von mindestens 75 Prozent Voraussetzung ist. 7. Wie viele Studierende mit Kind sowohl in der 3. als auch in der 4. Qualifikationsebene gibt es bei der Bayerischen Polizei und wie fördert die Bayerische Polizei speziell diese Studierenden (z. B. mit Blick auf Kinderbetreuungsmöglichkeiten und heimatnahe Verwendung nach dem Studium)? Zum Zeitpunkt der Überprüfung im Februar 2018 hatten 337 Studierende ein oder mehrere Kinder. Für höhere Laufbahnen und damit für Führungsaufgaben in der 3. als auch 4. QE werden hauptsächlich im Rahmen der Aufstiegsmöglichkeiten erfahrene und erprobte Beamtinnen und Beamte der darunter liegenden Laufbahn im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung qualifiziert. Die Ausbildungsqualifizierung erfolgt unter Fortgewährung der vollen Dienstbezüge. Bei Erfüllen der Voraussetzungen wird auch Trennungsgeld gewährt. Finanzielle Einbußen oder Mehraufwände, die wie in der freien Wirtschaft bei einer beruflichen Weiterqualifizierung fast unumgänglich sind, entstehen den Beamtinnen und Beamten nicht. Für die Beamtinnen und Beamten, die zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen wurden, besteht die Möglichkeit, den Studienbeginn bei familienpolitischer Teilzeit oder Beurlaubung bis zu drei Jahre zu verschieben. Für alle Studierenden besteht außerdem die Möglichkeit, das Studium unter anderem aus familienpolitischen Gründen zu unterbrechen . Der Fachbereich Polizei der Hochschule für den öffentlichen Dienst ist einer der wenigen Fachbereiche, der zwei Studienstandorte hat. Diese liegen mit Fürstenfeldbruck und Sulzbach-Rosenberg im Vergleich zu anderen Fachbereichen gut verteilt in Bayern und sind somit für die Studierenden leichter erreichbar. Sowohl im Studium in der 3. als auch 4. QE gibt es für Studierende mit Kind/Kindern und Partnerinnen/Partnern die Möglichkeit, spezielle Familienzimmer an den Hochschulen in Anspruch zu nehmen, um mit der Familie gemeinsam am Studienort leben bzw. studieren zu können. Die Hochschulen sind sehr engagiert und unterstützen die Studierenden, um Betreuungsmöglichkeiten am Studienort zu organisieren. 8. Wie hat sich die Zahl der Tele- und Wohnraumarbeitsplätze bei der Bayerischen Polizei in den letzten fünf Jahren entwickelt und wie viele (alternierende ) Telearbeitsplätze strebt die Bayerische Polizei bis 2023 an? Das StMI fördert gegenüber den Beschäftigten der Bayerischen Polizei die alternierende Wohnraum-/Telearbeit. Das StMI und der Hauptpersonalrat der Allgemeinen Inneren Verwaltung im StMI haben deshalb am 25.10.2017 hierzu eine neue Dienstvereinbarung geschlossen, die die bisherige Regelungslage aus 2003 ersetzt. Beide Vereinbarungspartner verfolgen gemeinsam das Ziel, die Arbeitsorganisation unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse flexibler auf individuelle persönliche bzw. soziale Belange, wie insbesondere Gesundheit, Familien- und Pflegeaufgaben , abzustimmen. Gleichwohl sind bei der Bayerischen Polizei aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der damit verbundenen uneingeschränkten Funktions- und Leistungsfähigkeit der Dienststellen primär die Präsenz am Arbeitsplatz und der Dienst vor Ort erforderlich. Seit Einführung der alternierenden Wohnraum-/Telearbeitsplätze im Jahre 2003 blieb deren Anzahl bis Mai 2010 weitestgehend gleich (48 Beschäftigte). Zum 01.05.2014 wurden 77 Beschäftigte gemeldet. Mit Stand 01.08.2016 verfügten 155 Beschäftigte der Bayerischen Polizei über einen alternierenden Wohnraum-/Telearbeitsplatz. Mit Inkrafttreten der neuen Dienstvereinbarung am 25.10.2017 wurde festgelegt, dass spätestens nach sechs Monaten (Ende April 2018) die Polizeiverbände alle bestehenden Vereinbarungen zur alternierenden Wohnraum-/ Telearbeit auf Grundlage der neuen Dienstvereinbarung zu ersetzen haben. Gleichzeitig wurden die Verbände gebeten, die Anzahl der dann bestehenden Wohnraum-/Telearbeitsplätze dem StMI mitzuteilen. Vor diesem Hintergrund wurde zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer Abfrage bei den Polizeiverbänden Abstand genommen. Eine Zielprognose bis 2023 ist weder festgelegt noch beabsichtigt. Das StMI geht jedoch davon aus, dass sich der Ausbau dieser Beschäftigungsform bei der Bayerischen Polizei fortsetzen wird. In diesem Zusammenhang darf abschließend auf den Bericht des StMI vom 08.11.2017 zur Drs. 17/10103 verwiesen werden. Anlage zu Frage 1 01.02.2018 Anteil 01.07.2017 Anteil 01.07.2016 Anteil männlich 72,47% männlich 72,97% männlich 73,69% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 35,61% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 35,14% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 35,13% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 35,32% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 36,35% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 37,09% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 1,54% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 1,48% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 1,47% weiblich 27,52% weiblich 27,04% weiblich 26,30% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 21,77% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 21,47% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 21,26% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 5,37% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 5,21% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 4,71% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 0,38% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 0,36% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 0,33% Gesamtergebnis 100,00% Gesamtergebnis 100,00% Gesamtergebnis 01.07.2015 Anteil 01.07.2014 Anteil 01.07.2013 Anteil männlich 74,43% männlich 74,75% männlich 75,10% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 35,48% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 35,15% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 35,19% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 37,51% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 38,19% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 38,53% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 1,44% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 1,41% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 1,38% weiblich 25,57% weiblich 25,25% weiblich 24,91% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 20,86% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 20,81% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 20,73% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 4,41% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 4,17% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 3,93% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 0,30% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 0,27% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 0,25% Gesamtergebnis 100,00% Gesamtergebnis 100,00% Gesamtergebnis 100,00% Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21486 01.07.2012 Anteil 01.07.2011 Anteil männlich 75,36% männlich 75,60% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 35,92% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 36,28% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 38,09% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 38,00% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 1,35% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 1,32% weiblich 24,65% weiblich 24,40% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 20,72% vergleichbar 2. Qualifikationsebene 20,74% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 3,69% vergleichbar 3. Qualifikationsebene 3,44% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 0,24% vergleichbar 4. Qualifikationsebene 0,22% Gesamtergebnis 100,00% Gesamtergebnis 100,00% Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21486 Anlage zu Frage 2 Stichtag: 01.02.2018 Besoldungsgruppen Anzahl weiblich 7354 A5 587 A6 12 A7 900 A8 891 A9 2377 A9+AZ 713 A10 606 A11 646 A12 405 A13 116 A13+AZ 2 A14 64 A15 32 A16 3 Gesamtergebnis 7354 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21486 Anlage zu Frage 3 2. Qualifikationsebene 11 - 14 Punkte 15 - 16 Punkte Gesamtergebnis Beurteilungsstichtag 31.05.2017 5014 61 5075 männlich 3782 47 3829 A7 2 2 A8 365 2 367 A9 2133 6 2139 A9+AZ 1276 39 1315 A10 6 6 weiblich 1232 14 1246 A8 103 1 104 A9 721 721 A9+AZ 408 13 421 Gesamtergebnis 5014 61 5075 3. Qualifikationsebene 11 - 14 Punkte 15 - 16 Punkte Gesamtergebnis Beurteilungsstichtag 31.05.2015 5197 532 5729 männlich 4576 496 5072 A10 122 122 A11 1066 18 1084 A12 2470 137 2607 A13 913 340 1253 A13+AZ 5 1 6 weiblich 621 36 657 A10 31 1 32 A11 234 1 235 A12 304 11 315 A13 51 23 74 A13+AZ 1 1 Gesamtergebnis 5197 532 5729 Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21486 4. Qualifikationsebene 11 - 14 Punkte 15 - 16 Punkte Gesamtergebnis Beurteilungsstichtag 31.05.2016 426 123 549 männlich 349 114 463 A13 67 2 69 A14 148 26 174 A15 110 43 153 A16 24 43 67 weiblich 77 9 86 A13 13 1 14 A14 45 4 49 A15 19 4 23 Gesamtergebnis 426 123 549 Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21486