Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Schuster, Horst Arnold, Martina Fehlner, Andreas Lotte, Arif Tasdelen SPD vom 22.02.2018 Befristete Arbeitskräfte und Leiharbeitskräfte im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Die folgenden Fragen beziehen sich jeweils auf den gesamten Einzelplan 15 (Wissenschaft und Kunst) und auf die Kap. 15 12 bis 15 28 insgesamt (Universitäten), 15 32 bis 15 49 insgesamt (Hochschulen), 15 70 (Staatliche Museen und Sammlungen), Kap. 15 80 bis 15 83 insgesamt (Staatstheater und Staatsoper) und 15 90 (Bayerische Staatsbibliothek, Staatliche Bibliotheken). Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele Arbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018? 2. Wie viele davon waren jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 befristete Arbeitskräfte und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? 3. Wie viele zusätzliche Leiharbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 28.03.2018 Vorbemerkung: Die folgenden Angaben beziehen sich auf den gesamten nachgeordneten Bereich des Einzelplans 15 (einschließlich des staatlichen Personals an den Universitätsklinika). Die entsprechenden Daten für das Personal des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) sind in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage „Befristete Arbeitskräfte und Leiharbeitskräfte im Staatsministerium für Unterricht und Kultus“ (Drs. 17/21910) enthalten, da eine Aufteilung auf die Einzelpläne 05 und 15 maschinell nicht vorgenommen werden kann. Die (Plan-)Stellen in den Kap. 05 01 und 15 01 können gegenseitig in Anspruch genommen werden. Der Begriff „Arbeitskräfte“ wurde mit Blick auf die Thematik der Anfrage (Befristung und Leiharbeit) dahin gehend interpretiert, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte ) gemeint sind. Die Datenerhebung erfolgte mittels des staatlichen Personal - und Stellenverwaltungssystems VIVA. Da VIVA im Bereich des Einzelplans 15 erst nach dem Stichtag 01.01.2008 sukzessiv eingeführt wurde, sind Angaben lediglich zum Stichtag 01.01.2018 möglich. Eine Auswertung einzelner Personalakten wäre nicht leistbar. Zum Einsatz von Leiharbeitskräften liegen zum Stichtag 01.01.2008 ebenfalls keine umfassenden Erkenntnisse vor. 1. Wie viele Arbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018? Am 01.01.2018 gab es im (nachgeordneten) Bereich des Einzelplans 15 insgesamt 53.683 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (staatliches Personal). 2. Wie viele davon waren jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 befristete Arbeitskräfte und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? Hiervon waren am 01.01.2018 31.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befristet beschäftigt. Betroffen sind hier nahezu alle Kapitel des Einzelplans 15, insbesondere die Hochschulkapitel 15 07 bis 15 49 sowie die Kapitel 15 65, 15 81, 15 82 und 15 83 (Bayerische Staatstheater und Theaterakademie). Dabei handelt es sich bei den Hochschulen im Wesentlichen um Qualifizierungsbefristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz sowie um Befristungen im Rahmen von drittmittelfinanzierten Projekten. Daneben werden im Theaterbereich mit künstlerischem Personal, das auf der Grundlage des Normalvertrags (NV) Bühne beschäftigt wird, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.06.2018 Drucksache 17/21490 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21490 überwiegend befristete Beschäftigungsverhältnisse eingegangen . 3. Wie viele zusätzliche Leiharbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? Am 01.01.2018 waren im (nachgeordneten) Bereich des Einzelplans 15 insgesamt 87 Personen als Leiharbeitskräfte tätig. Diese wurden in folgenden Bereichen eingesetzt: – 55 Personen: Pflege bzw. medizinische Versorgung, – 11 Personen: Hochschulverwaltung, – 9 Personen: Kassen- und Museumsaufsicht, – 8 Personen: Bühnenbereich, – 3 Personen: Pforte, Reinigung, Küche, – 1 Person: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.