Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Schuster, Horst Arnold, Martina Fehlner, Andreas Lotte, Arif Tasdelen SPD vom 22.02.2018 Befristete Arbeitskräfte und Leiharbeitskräfte im damaligen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Die folgenden Fragen beziehen sich jeweils auf den gesamten Einzelplan 03 (damaliges Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr) sowie auf die Kap. 03 06 (Verwaltungsgerichte ), 03 15 (Landesamt für Verfassungsschutz), 03 17 (Landeskriminalamt), 03 18 (Landespolizei), 03 20 (Bereitschaftspolizei ), 03 61 (Oberste Baubehörde) und 03 80 (Staatliche Bauämter). Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele Arbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018? 2. Wie viele davon waren jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 befristete Arbeitskräfte und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? 3. Wie viele zusätzliche Leiharbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 27.03.2018 Vorbemerkung: Der bei allen Fragen genannte Stichtag 01.01.2008 wurde nach Abstimmung mit dem Büro des Abgeordneten Stefan Schuster (SPD) auf den 01.01.2013 abgeändert. Die Daten zur Beantwortung der Fragen können nur über eine Abfrage in unserem elektronischen Stellenverwaltungsprogramm VIVA ermittelt werden. Da die Aufzeichnungen zur Stellenbewirtschaftung im System VIVA lediglich fünf Jahre zugänglich zu halten sind (Verwaltungsvorschrift Nr. 5.4 zu Art. 49 Bayerische Haushaltsordnung – BayHO), liegen die Daten erst ab 01.01.2013 verlässlich auswertbar vor. Bei den Fragen 2 und 3 wird von einer Aufteilung auf „Bereiche“ gesprochen. Soweit eine Auswertung über VIVA möglich war, definieren wir diese einheitlich als die Kapitel des Haushaltsplanes. Zu 1.: Im Geschäftsbereich des ehemaligen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (Einzelplan 03) waren zum 01.01.2013 (siehe Vorbemerkung) 60.375 Arbeitskräfte und zum 01.01.2018 63.346 Arbeitskräfte beschäftigt. Als Arbeitskräfte gelten dabei nicht nur Tarifbeschäftigte, sondern auch Beamte und Richter. Eine zusätzliche Aufschlüsselung der Arbeitskräfte auf die Allgemeine Innere Verwaltung, die Staatsbauverwaltung und die Polizei ist in der Anlage beigefügt. Zu 2.: Der Abschluss von befristeten Beschäftigungsverhältnissen ist nur bei Tarifbeschäftigten möglich. Von den oben genannten Arbeitskräften standen zum 01.01.2013 992 Arbeitskräfte (1,64 Prozent) und zum 01.01.2018 1.985 Arbeitskräfte (3,13 Prozent) in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Eine detaillierte Aufgliederung auf die jeweiligen Bereiche/Kapitel des Haushaltsplanes ist aus der Anlage ersichtlich. Zu 3.: Zum 01.01.2013 (siehe Vorbemerkung) waren 63 Leiharbeitskräfte im Geschäftsbereich des damaligen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr eingesetzt, zum Stichtag 01.01.2018 waren es 37 Leiharbeitskräfte. Eine detaillierte Aufgliederung auf die jeweiligen Bereiche/ Kapitel des Haushaltsplanes ist ebenfalls aus der Anlage ersichtlich . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.06.2018 Drucksache 17/21492 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21492 Anlage 1 Bereich Allgemeine Innere Verwaltung Staatsbauverwaltung Polizei Gesamt StMI Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage vom 22.02.2018 Arbeitskräfte im Geschäftsbereich des StMI Stand 01.01.2013 Stand 01.01.2018 60.375 63.346 11.181 12.694 9.364 9.565 39.830 41.087 Drucksache 17/21492 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage 2 Bereich Allgemeine Innere Verwaltung Staatsbauverwaltung Polizei Gesamt StMI Bereich 03 01 Ministerium 03 02 Sammelansätze 03 03 Allg. Bewilligungen 03 05 Verwaltungsgerichtshof, Landesanwaltschaft 03 06 Verwaltungsgerichte 03 07 Landesamt für Statistik 03 08 Regierungen 03 09 Landratsämter 03 10 Landesamt für Datenschutzaufsicht 03 24 Rettungsdienst und Katastrophenschutz 03 26 Feuerwehrschulen Allgemeine Innere Verwaltung gesamt 03 61 Oberste Baubehörde im Ministerium 03 66 Verkehrswesen 03 73 Bauabteilungen der Regierungen 03 75 Autobahndirektion und Landesbaudirektion 03 80 Staatliche Bauämter Staatsbauverwaltung gesamt 03 01 Ministerium 03 15 Landesamt für Verfassungsschutz 03 17 Landeskriminalamt 03 18 Landespolizei 03 20 Bereitschaftspolizei 03 21 Polizeiverwaltungsamt Polizei gesamt 164 224 425 574 42 18 1 8 1 0 247 408 133 122 1 18 31 28 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage vom 22.02.2018 198 262 3 1 0 11 12 19 97 802 157 203 0 1 4 6 1 0 7 5 45 86 50 Befristete Arbeitskräfte im Geschäftsbereich des StMI Stand 01.01.2013 Stand 01.01.2018 992 1.985 198 262 425 574 0 2 0 7 369 1.149 369 1.149 Aufteilung der befristeten Arbeitskräfte auf die Kapitel des Haushaltsplanes Stand 01.01.2013 Stand 01.01.2018 7 4 1 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21492 Anlage 3 Bereich Allgemeine Innere Verwaltung Staatsbauverwaltung Polizei Gesamt StMI Bereich 03 01 Ministerium 03 07 Landesamt für Statistik Allgemeine Innere Verwaltung gesamt 03 75 Autobahndirektion und Landesbaudirektion 03 80 Staatliche Bauämter Staatsbauverwaltung gesamt 03 03 Allg. Bewilligungen 03 18 Landespolizei Polizei gesamt Aufteilung der Leiharbeitskräfte auf die Kapitel des Haushaltsplanes Stand 01.01.2013 Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage vom 22.02.2018 Leiharbeitskräfte im Geschäftsbereich des StMI Stand 01.01.2013 Stand 01.01.2018 63 37 24 8 30 27 9 2 Stand 01.01.2018 24 8 11 8 25 24 30 27 13 0 5 3 9 2 1 1 8 1