Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Johann Häusler FREIE WÄHLER vom 02.03.2018 Kommunales Investitionsprogramm für den Schulbau Das in Anlehnung an das Kommunalinvestitionsprogramm von den Bezirksregierungen im Auftrag des Freistaates umgesetzte Kommunale Investitionsprogramm für den Schulbau stellt ein dringend benötigtes Finanzierungsinstrument dar, um dem bemerkenswerten Sanierungs- und Investitionsstau in den bayerischen Bildungseinrichtungen entgegenzutreten. Bei genauerer Betrachtung des Förderprogramms fällt auf, dass auf den Regierungsbezirk Schwaben – nach Einwohnern der zweitgrößte Bezirk im Freistaat – im Zuge dessen die zweitgeringste Fördersumme entfällt. Dies verwundert insbesondere vor dem Hintergrund des augenfälligen Sanierungsbedarfs in den Schulen der Bezirkshauptstadt und der sie umgebenden Metropolregion. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen Größe sowie Einwohnerzahl der bayerischen Bezirke und der je ausgereichten Fördersumme? 2. Wie begründet sich die Verteilung des Gesamtfördervolumens in der Höhe von 293,046 Mio. Euro über die bayerischen Bezirke? 3. Wie viele Förderanträge wurden im Regierungsbezirk Schwaben sowie im Freistaat Bayern bislang gestellt? 4. Geht die Staatsregierung davon aus, mit der für Schwaben vorgesehenen Fördersumme in der Höhe von 29,400 Mio. Euro allen Anträgen aus dem Regierungsbezirk entsprechen zu können? 5. Wie stellt sich der Zusammenhang zwischen der Auslastung des Programms und der je projektbezogen ausgereichten Förderquote dar? 6. Ist im Falle einer unterschiedlichen Frequentierung des vorbezeichneten Programms ein horizontaler Ausgleich zwischen den Bezirken vorgesehen? 7. Auf welche Höhe schätzt die Staatsregierung den Gesamtinvestitionsbedarf potenziell förderfähiger Maßnahmen im Regierungsbezirk Schwaben? 8. Nach welchen Kriterien wird über die tatsächliche Ausreichung von Mitteln und deren Höhe entschieden und handelt es sich dabei um eine landeseinheitliche Logik ? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 26.03.2018 Vorbemerkung: 2015 hatte der Bund mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) ein Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Mrd. Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen eingerichtet. Auf den Freistaat entfielen davon 289,24 Mio. Euro; Bayern hatte zur Umsetzung der Förderung das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) aufgelegt. Der Bund hat jetzt seine Mittel für den Kommunalinvestitionsförderungsfonds auf 7 Mrd. Euro verdoppelt. Mit den zusätzlichen Mitteln werden Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen in finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbänden gefördert. Der Freistaat hat zur Umsetzung der Förderung das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) aufgelegt. Das Programm ist zum 01.12.2017 in Kraft getreten. Antragsberechtigte Kommunen können sich noch bis 27.04.2018 bei den Bezirksregierungen als zuständigen Bewilligungsstellen um Aufnahme ins Programm bewerben. 1. Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen Größe sowie Einwohnerzahl der bayerischen Bezirke und der je ausgereichten Fördersumme? 2. Wie begründet sich die Verteilung des Gesamtfördervolumens in der Höhe von 293,046 Mio. Euro über die bayerischen Bezirke? Für KIP-S stehen insgesamt Bundesmittel in Höhe von 293,048 Mio. Euro zur Verfügung. Dieses Volumen wird zur Umsetzung des Programms auf Regierungskontingente aufgeteilt. Der Ministerrat hat dafür einen Verteilungsschlüssel beschlossen, der die Anzahl der Schulen, die durchschnittliche Finanzkraft der Gemeinden und die Anzahl der Stabilisierungshilfeempfänger im jeweiligen Regierungsbezirk berücksichtigt. Die drei Kriterien werden im Verhältnis 34 : 33 : 33 gewichtet. Dieser Verteilungsschlüssel gewähr- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.07.2018 Drucksache 17/21495 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21495 leistet, dass Regierungsbezirke mit einem hohen Anteil finanzschwacher Kommunen ausreichend am Programm teilnehmen können. Darüber hinaus kann das Programm so zur Förderung besonders strukturschwacher Bereiche beitragen . Auf der anderen Seite trägt dieser Schlüssel aber auch dem Umstand Rechnung, dass sich in allen Regierungsbezirken finanziell schwache Kommunen und sanierungsbedürftige Schulen finden. Es ergibt sich folgende Mittelverteilung auf die Regierungsbezirke : Regierungskontingente in Mio. Euro Oberbayern 41,900 Niederbayern 37,448 Oberpfalz 43,600 Oberfranken 67,400 Mittelfranken 28,900 Unterfranken 44,400 Schwaben 29,400 Bayern 293,048 3. Wie viele Förderanträge wurden im Regierungsbezirk Schwaben sowie im Freistaat Bayern bislang gestellt? Zum Stand 02.03.2018 wurden im Regierungsbezirk Schwaben drei Bewerbungen um Programmaufnahme eingereicht, im Freistaat 27 Bewerbungen. Die Bewerbungsfrist endet am 27.04.2018. Über die Auswahl der Projekte wird erst anschließend entschieden. 4. Geht die Staatsregierung davon aus, mit der für Schwaben vorgesehenen Fördersumme in der Höhe von 29,400 Mio. Euro allen Anträgen aus dem Regierungsbezirk entsprechen zu können? 7. Auf welche Höhe schätzt die Staatsregierung den Gesamtinvestitionsbedarf potenziell förderfähiger Maßnahmen im Regierungsbezirk Schwaben? Der Staatsregierung liegen keine Informationen zum Gesamtinvestitionsbedarf potenziell förderfähiger Maßnahmen im Regierungsbezirk Schwaben vor. Eine Abschätzung, ob mit dem Kontingent des Regierungsbezirks Schwaben allen Anträgen entsprochen werden kann, ist daher nicht möglich. 5. Wie stellt sich der Zusammenhang zwischen der Auslastung des Programms und der je projektbezogen ausgereichten Förderquote dar? Es gibt zwischen der Auslastung des Programms und der ausgereichten Förderquote keinen Zusammenhang. Die Staatsregierung geht davon aus, dass die zur Förderung ausgewählten Kommunen im Zuge der Umsetzung des Programms sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel abrufen werden. Die Auslastung des Programms wird sich somit auf 100 Prozent belaufen. Aufgrund der Vorgaben des Bundes beträgt die Höhe der Förderung bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. 6. Ist im Falle einer unterschiedlichen Frequentierung des vorbezeichneten Programms ein horizontaler Ausgleich zwischen den Bezirken vorgesehen? Eine Umverteilung von Mitteln, die in einem Regierungsbezirk nicht benötigt werden, ist grundsätzlich möglich. Zunächst werden jedoch Mittel, die bei einem Projekt frei werden, von den Bewilligungsstellen innerhalb des Regierungsbezirks umverteilt. Nur falls dies im Einzelfall nicht möglich sein sollte, käme eine Umverteilung zwischen den Regierungsbezirken in Betracht. Die Staatsregierung geht daher davon aus, dass eine Umverteilung zwischen den Regierungsbezirken nicht nötig sein wird. 8. Nach welchen Kriterien wird über die tatsächliche Ausreichung von Mitteln und deren Höhe entschieden und handelt es sich dabei um eine landeseinheitliche Logik? Über die Projektauswahl und die Mittelvergabe entscheiden die Regierungen unter Hinzuziehung von dort eingerichteten Beiräten. In den Beiräten sind die kommunalen Spitzenverbände sowie Behindertenverbände vertreten. Die Regierungen stimmen ihre Kriterien für die Projektauswahl mit ihren Beiräten ab. Landeseinheitliche Kriterien wurden hierfür nicht vorgegeben. Vielfach ziehen die Regierungen die gleichen Kriterien heran, die auch für die Mittelverteilung auf die Regierungsbezirke zum Tragen kamen. Des Weiteren wird das Ergebnis der schul- und baufachlichen Prüfung der Bewerbungen berücksichtigt. Schließlich werden die Regierungen insbesondere solche Projekte auswählen, für die keine Förderfähigkeit nach der Zuweisungsrichtlinie FAZR (Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz – FAG) oder einem anderen Programm besteht.