Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger, Martin Stümpfig, Verena Osgyan, Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.02.2018 Atommmüllentsorgung des Forschungsreaktors München II Seit etwa 14 Jahren wird der Forschungsreaktor München II (FRM II) in Garching bei München mit hochangereichertem, waffenfähigem Uran betrieben. Seit 2004 fällt damit in Garching Atommüll an, der auch nach dem Einsatz im Reaktor mit einem 87-prozentigen Urananteil immer noch hoch gefährlich ist ,weil er waffenfähiges Uran enthält. Die Entsorgung dieses Mülls ist bisher nicht geklärt. Die Aufnahmekapazität des Nasslagers im Reaktor in Garching ist allmählich erschöpft. Angeblich ist eine Zwischenlagerung der Brennelemente in Ahaus in Nordrhein-Westfalen geplant. In diesem Zusammenhang fragen wir die Staatsregierung: 1. Wie viele verbrauchte Brennelemente kann das Nasslager derzeit (Stand 01.02.2018) noch aufnehmen? 2. Sollen die abgebrannten Brennelemente in dem geplanten MTR3-Behälter verpackt und transportiert werden ? 3. Ist der MTR3-Behälter auch für die Endlagerung geeignet ? 4. Bis wann rechnet die Staatsregierung damit, dass die Genehmigung für diesen Behälter vorliegen wird? 5. Bis wann rechnet die Staatsregierung damit, dass für das Zwischenlager in Ahaus eine Einlagerungsgenehmigung vorliegt? 6. Welche Maßnahmen sind geplant für den Fall, dass das Nasslager in Garching vollständig gefüllt ist und aufgrund fehlender Genehmigungen die Einlagerung im Zwischenlager Ahaus nicht stattfinden kann? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 29.03.2018 Zu 1.: Es können noch sieben Brennelemente aufgenommen werden . Zu 2.: Ja. Zu 3.: Die Eignung eines Behälters für die Endlagerung ergibt sich u. a. aus den Einlagerungsbedingungen des Endlagers. Nachdem ein solches Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle noch nicht vorhanden ist und noch keine Einlagerungsbedingungen existieren, kann eine Aussage über die Eignung des Behälters MTR3 nicht getroffen werden. Zu 4.: Das Verfahren zur Erlangung der verkehrsrechtlichen Zulassung für den Behälter wird durch den Hersteller (GNS) geführt, die Zulassung wird durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) erteilt. Nach derzeitigem Stand wird mit dieser Ende September 2018 gerechnet . Zu 5.: Das Verfahren zur Erlangung der Einlagerungsgenehmigung wird durch die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH als Betreiberin des Zwischenlagers geführt, die Genehmigung wird durch das BfE erteilt. Nach derzeitigem Stand wird mit der Genehmigung drei bis sechs Monate nach Vorliegen der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters (vgl. Antwort zu Frage 4) gerechnet. Zu 6.: Sowohl das Verfahren zur Erlangung der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters als auch das Genehmigungsverfahren für die Einlagerungsgenehmigung im Zwischenlager sind im Zeitplan (siehe hierzu auch Antworten auf die Fragen 4 und 5). Es besteht daher derzeit nicht die Notwendigkeit, alternative Lösungen zu verfolgen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.06.2018 Drucksache 17/21513 Bayerischer Landtag