Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Magerl, Gisela Sengl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.03.2018 Luftqualität entlang der A 93 in Oberaudorf und Kiefersfelden Wir fragen die Staatsregierung: 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Staatsregierung über die derzeitige Luftqualität in Oberaudorf und in Kiefersfelden ? 2. Welche Verbesserungen brachte die 2013 von der Regierung von Oberbayern planfestgestellte Lärmschutzwand im Bereich der Erlenau- und Innsiedlung der Gemeinde Oberaudorf, die, abgesehen von der Verminderung von Lärm, vor allem auch „europarechtliche Vorgaben zur Verbesserung der Luftqualität durchsetzen soll“ (Planfeststellungsbeschluss, Aktenzeichen : 32-4354.1-A93-011)? 3. Wurden im Bereich Oberaudorf/Kiefersfelden entlang der A 93 auch mobile Luftmessungen durchgeführt, wenn ja, wann, an welchen Standorten und mit welchen Ergebnissen? 4. Sollten keine mobilen Messungen durchgeführt worden sein, ist die Staatsregierung bereit, solche Messungen zu veranlassen, wenn nein, weshalb nicht? 5. Wie hat sich das Verkehrsaufkommen auf der A 93 entlang der beiden Ortschaften in den letzten zehn Jahren verändert? 6. An welchen Standorten wurden in Oberaudorf und Kiefersfelden Luftqualitätsmessungen durchgeführt, die das für die Anerkennung als Luftkurort notwendige Kriterium eines „der Erholung dienlichen und gesundheitsfördernden Klimas“ (Verordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort und über die Errichtung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte , Erholungsorte und Heilbrunnen) belegen? 7. Welche Unterschiede bestanden zwischen den in Frage 6 abgefragten Messungen und den Ergebnissen der Luftmessstelle des Landesamts für Umwelt in Oberaudorf? 8. Wie beurteilt die Staatsregierung den Umstand, dass sich auf deutscher Seite der A 93 zwei Luftkurorte befinden , unmittelbar hinter der Grenze in Österreich jedoch ein Luftsanierungsgebiet? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern und für Integration vom 03.04.2018 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Staatsregierung über die derzeitige Luftqualität in Oberaudorf und in Kiefersfelden? Die Messergebnisse der Messstation Oberaudorf des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB) sind in den Lufthygienischen Jahresberichten und Jahreskurzberichten einsehbar. Die Messergebnisse liegen unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. Die Berichte sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.lfu.bayern.de/luft/im missionsmessungen/lufthygienische_berichte/index.htm In Kiefersfelden gibt es keine LÜB-Messstation, aktuelle Messwerte sind daher nicht verfügbar. 2. Welche Verbesserungen brachte die 2013 von der Regierung von Oberbayern planfestgestellte Lärmschutzwand im Bereich der Erlenau- und Innsiedlung der Gemeinde Oberaudorf, die, abgesehen von der Verminderung von Lärm, vor allem auch „europarechtliche Vorgaben zur Verbesserung der Luftqualität durchsetzen soll“ (Planfeststellungsbeschluss , Aktenzeichen: 32-4354.1-A93-011)? Lärmschutzwände dienen nicht nur dem Schallschutz, sondern können darüber hinaus ab einer Höhe von ca. 4 Metern eine Minderung verkehrsbedingter Luftschadstoffe bewirken (Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen – RLuS 2012). Die Erhöhung der 2013 von der Regierung von Oberbayern planfestgestellten Lärmschutzwand wurde im Bereich der LÜB-Messstation im Herbst 2017 fertiggestellt. Im Kalenderjahr 2017 wurde an der LÜB-Messstation Oberaudorf/Inntalautobahn eine NO2-Immissionskonzentration von 36 μg/m³ gemessen. Der NO2-Immissionsgrenzwert war somit unterschritten. Die immissionsmindernde Wirkung der erhöhten Lärmschutzwand lässt sich frühestens anhand der vollständigen Messdaten des Jahres 2018 abschätzen. 3. Wurden im Bereich Oberaudorf/Kiefersfelden entlang der A 93 auch mobile Luftmessungen durchgeführt , wenn ja, wann, an welchen Standorten und mit welchen Ergebnissen? 4. Sollten keine mobilen Messungen durchgeführt worden sein, ist die Staatsregierung bereit, solche Messungen zu veranlassen, wenn nein, weshalb nicht? Orientierende Messungen mit NO2-Passivsammlern wurden entlang der A 93 im Rahmen des Projekts „Untersuchung der räumlichen Verteilung der NOx-Belastung im Umfeld von vorhandenen, hochbelasteten Luftmessstationen“ in Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.06.2018 Drucksache 17/21521 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21521 den Jahren 2010 und 2011 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Anlage 4 des Abschlussberichts aufgeführt, der Bericht ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.lfu.ba yern.de/luft/luftreinhalteplanung_verkehr/nox_projekt/index. htm 5. Wie hat sich das Verkehrsaufkommen auf der A 93 entlang der beiden Ortschaften in den letzten zehn Jahren verändert? Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken auf dem qualifizierten Straßennetz finden regelmäßig bundesweite Straßenverkehrszählungen (SVZ) statt, üblicherweise im Fünfjahresturnus. Die für den genannten Bereich repräsentative SVZ-Zählstelle (Zählstellennummer 83399041) befindet sich zwischen den Anschlussstellen Oberaudorf und Kiefersfelden. Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Ergebnisse der SVZ von 2005 bis 2015. Tabelle: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) für Kfz-Verkehr (KFZ) und Schwerverkehr (SV) in den Jahren 2005 bis 2015 auf der A 93 von der Anschlussstelle (AS) Oberaudorf bis AS Kiefersfelden. Jahr Straße Von Bis KFZ SV 2005 A 93 AS Oberaudorf (59) AS Kiefersfelden (60) 45.946 7.917 2010 A 93 AS Oberaudorf (59) AS Kiefersfelden (60) 47.480 7.286 2015 A 93 AS Oberaudorf (59) AS Kiefersfelden (60) 48.338 7.988 6. An welchen Standorten wurden in Oberaudorf und Kiefersfelden Luftqualitätsmessungen durchgeführt , die das für die Anerkennung als Luftkurort notwendige Kriterium eines „der Erholung dienlichen und gesundheitsfördernden Klimas“ (Verordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort und über die Errichtung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen) belegen? In Kiefersfelden wurde zuletzt im Jahr 2007 eine Luftqualitätsmessung durchgeführt. Die Standorte waren Bichlhof, Dorfstraße und Kufsteiner Straße. In Oberaudorf wurde im Jahr 2015 die Luftqualität in Watschöd und in der Bad-Trißl- Straße, nahe der Kreuzung Bad-Trißl-Straße/Rosenheimer Straße, gemessen. Die Auswertung der Messung aus 2017 ist noch nicht abgeschlossen. 7. Welche Unterschiede bestanden zwischen den in Frage 6 abgefragten Messungen und den Ergebnissen der Luftmessstelle des Landesamts für Umwelt in Oberaudorf? Die Ergebnisse zwischen den in Frage 6 abgefragten Messungen und den Ergebnissen der LÜB-Station Oberaudorf/ Inntalautobahn sind nicht vergleichbar, da für die Messungen unterschiedliche Voraussetzungen gelten. 8. Wie beurteilt die Staatsregierung den Umstand, dass sich auf deutscher Seite der A 93 zwei Luftkurorte befinden, unmittelbar hinter der Grenze in Österreich jedoch ein Luftsanierungsgebiet? Die Gemeinde Kiefersfelden wurde am 05.06.1975 und die Gemeinde Oberaudorf am 26.04.1976 als Luftkurort anerkannt . Gemeinden, die nach Art. 7 Abs. 5 Kommunalabgabengesetz i. V. m. der Bayerischen Anerkennungsverordnung als Luftkurort anerkannt sind, führen im zehnjährlichen Turnus Luftqualitätsmessungen durch, die innerhalb von jeweils fünf Jahren auf Aktualität überprüft werden (Luftqualitätsbeurteilung ). Beide Gemeinden haben die Bedingungen bzgl. der Luftqualität bislang erfüllt. Über die Gegebenheiten in Österreich liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor.