Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 02.03.2018 Straßenausbaubeiträge Für die Kommunen ist die Erhebung der Straßenausbaubeiträge seit Jahren ein schwieriges Thema. Der Staatsminister des Innern und für Integration Joachim Herrmann wird in der Amberger Zeitung vom 20.02.2018 dahin gehend zitiert, „... dass Bescheide aufgrund von Straßenausbau-Beitragssatzungen zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr erlassen werden sollen“. Damit vollziehe er, was ihm der Landtag am 25.01.2018 aufgetragen habe. Als Stichtag für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gilt der 01.01.2018. Bisher lag es in der Hand der Kommune, ob sie Straßenausbaubeiträge erhob oder nicht. Die Erhebung der Straßenausbaubeiträge obliegt den Kommunen selbst – manche erheben sie, andere hingegen nicht. Ich frage die Staatsregierung: 1. Gilt der 01.01.2018 als der maßgebliche und definitive Tag, ab dem die Kommunen keine Bescheide mehr verschicken sollen? 2. Wie wird, wenn der 01.01.2018 als Stichtag zugrunde gelegt wird, mit bereits vorher abgeschlossenen, aktuell laufenden, aber noch nicht abgerechneten Maßnahmen verfahren? 3. Wie wird mit geplanten und bereits ausgeschriebenen, aber noch nicht begonnenen und noch nicht abgerechneten Maßnahmen verfahren? 4. Wie wird mit den Forderungen von Anliegern verfahren, die vor dem 01.01.2018 bereits in Vorleistungen (bereits verschickte Vorauszahlungsbescheide) gingen, deren Maßnahmen aber noch nicht beendet sind? 5. In welcher Höhe werden die Kommunen Ausgleichszahlungen vom Freistaat erhalten, um wenigstens die in Arbeit befindlichen, laufenden Straßensanierungen im geplanten und bestehenden Umfang durchführen zu können? 6.1 In welcher Höhe werden die Kommunen Ausgleichszahlungen vom Freistaat erhalten, um grundsätzlich den Bestand und Ausbau ihrer Straßen zu gewährleisten (Gegenfinanzierung)? 6.2 Werden Kommunen, die bisher Straßenausbaubeiträge erhoben haben, hinsichtlich der Ausgleichszahlungen anders betrachtet als Kommunen, die bisher keine Straßenausbaubeiträge erhoben haben? 7. Wann gedenkt der Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Albert Füracker, ein für die Gemeinden stichhaltiges Gegenfinanzierungskonzept vorzulegen, um die derzeit bestehende große Unsicherheit aufseiten der Kommunen und aufseiten der Bürgerinnen und Bürger zu entkräften? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat vom 05.04.2018 Zu 1. bis 7.: Angesichts der erklärten Absicht, die Straßenausbaubeiträge abschaffen zu wollen, hat der Landtag mit Beschluss vom 25.01.2018 die Staatsregierung gebeten, die Kommunen im Sinne eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs darauf hinzuweisen , dass Bescheide aufgrund von Straßenausbaubeitragssatzungen bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr erlassen werden sollen (Drs. 17/20387 vom 25.01.2018). Diesen Beschluss hat der damalige Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr mit Schreiben vom 06.02.2018 (siehe Anlage) allen Städten, Gemeinden und Rechtsaufsichtsbehörden zur Kenntnis gegeben. Die Staatsregierung beabsichtigt derzeit, zur Fortentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts keinen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Zur Beantwortung der Fragen ist auf die Gesetzentwürfe der Landtagsfraktionen zu verweisen . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.06.2018 Drucksache 17/21533 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21533 Anlage Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr Joachim Herrmann, MdL Telefon: 089 2192-01 E-Mail: minister@stmi.bayern.de Odeonsplatz 3 Telefax: 089 2192-12100 Internet: www.innenministerium.bayern.de 80539 München Per E-Mail Regierungen mit der Bitte um Weiterleitung an die Landratsämter, Städte und Gemeinden München, 6. Februar 2018 IB4-1523-4-73 Abschaffung der Straßenausbaubeiträge; Beschluss des Bayerischen Landtags vom 25.01.2018 betreffend „Keine Bescheide mehr rausschicken“ (LT-Drs. 17/20387) Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der erklärten Absicht, die Straßenausbaubeiträge abschaffen zu wollen , hat der Bayerische Landtag mit Beschluss vom 25. Januar 2018 die Staatsregierung gebeten, die Kommunen im Sinne eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs darauf hinzuweisen, dass Bescheide aufgrund von Straßenausbaubeitragssatzungen bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr erlassen werden sollen (LT-Drs. 17/20387 vom 25.01.2018). Hiermit gebe ich Ihnen den Beschluss des Bayerischen Landtags zur Kenntnis. Wir gehen davon aus, dass die mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge verbundenen Detailfragen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände geklärt werden und alsbald mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes gerechnet werden kann. Drucksache 17/21533 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 - 2 - Die bayerischen kommunalen Spitzenverbände (Städtetag, Gemeindetag) und das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat erhalten eine Kopie dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Anlage