Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 23.01.2018 Wohnen für Studierende in Bayern 2017/2018 Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie hoch war in Bayern die Unterbringungsquote von Studierenden in geförderten Studentenwohnungen seit 2017 (aufgeschlüsselt nach Jahren, Winter- und Sommersemester, Hochschulorten und Studentenwerken )? 1.2 Wie viele Studierende in Bayern wohnen seit 2011 ständig außerhalb Bayerns (bitte nach Jahren und Hochschulstandorten aufschlüsseln)? 1.3 Wie hoch ist seit 2011 der Anteil der Studierenden, die bei ihren Eltern wohnen (bitte nach Jahren und Hochschulstandorten aufschlüsseln)? 2.1 Wie hoch war in Bayern die durchschnittliche Wartezeit für Wohnheimplätze der Studentenwerke seit 2017 (aufgeschlüsselt nach Jahren, Winter- und Sommersemester , Hochschulorten und Studentenwerken)? 2.2 Wie hat sich die Qualität der Wohnheimplätze (baulicher Zustand, Größe und Belegung der Plätze, Zustand und Anzahl der Küchen und sanitären Anlagen pro Mieterin bzw. Mieter, Qualität der Möblierung) aus Sicht der Studentenwerke und der Staatsregierung in den letzten Jahren verändert? 2.3 Welche Möglichkeiten der Förderung von studentischen Wohngemeinschaften außerhalb der Wohnheime sieht die Staatsregierung? 3.1 Wie viele Anträge auf einen Wohnheimplatz mussten seit 2011 mangels Angebot abgelehnt werden (aufgeschlüsselt nach Jahren, Winter- und Sommersemester, Hochschulorten und Studentenwerken)? 3.2 Wie hat sich seit 2017 die Anzahl der Studierenden, die für Wohnheimplätze berechtigt sind, verändert (aufgeschlüsselt nach Jahren, Winter- und Sommersemester , Hochschulorten und Studentenwerken)? 3.3 Wie hat sich seit 2017 der Anteil der Studierenden, die für einen Wohnheimplatz berechtigt sind, an den Studierenden insgesamt verändert (aufgeschlüsselt nach Jahren, Winter- und Sommersemester, Hochschulorten und Studentenwerken)? 4.1 Wie hat sich die durchschnittliche Bewilligungsmiete seit 2017 für Wohnplätze für Studierende geändert (aufgeschlüsselt nach Jahren, Winter- und Sommersemester , Hochschulorten und Studentenwerken)? 4.2 Wie hat sich die durchschnittliche Differenz zwischen der Kostenmiete und der Bewilligungsmiete seit 2017 für Wohnplätze für Studierende geändert (aufgeschlüsselt in Jahren, nach Winter- und Sommersemester , Hochschulorten und Studentenwerken)? 5.1 Wie viele Wohnplätze wurden seit 2017 in der Form von Einzelapartments mit der Studentenwohnraumförderung gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten)? 5.2 Wie viele Wohnplätze wurden seit 2017 in der Form von klassischen Studentenwohnheimen (mit Gemeinschaftseinrichtungen wie Küche und Bad) mit der Studentenwohnraumförderung gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen)? 5.3 Wie hoch waren die vom Freistaat Bayern bewilligten Mittel der unter 5.1 und 5.2 abgefragten Wohnungsformen seit 2017 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen)? 6.1 Wie hoch war die Anzahl der bestehenden (geförderten ) Wohnplätze seit 2017 (aufgeschlüsselt für die einzelnen Jahre, nach Winter- und Sommersemester und Hochschulort)? 6.2 Wie viele Studierende in Bayern erhalten einen Mietzuschuss ? 6.3 Wie verhält sich die Entwicklung der Mietzuschüsse zu der Entwicklung der Mieten für Wohnheimplätze? 7.1 Welche Pläne für die Zukunft gibt es vonseiten der Staatsregierung, um für Studierende bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen? 7.2 Wie beziffert die Staatsregierung den jeweiligen Bedarf an den bayerischen Hochschulstandorten? 7.3 Mit welchen konkreten Haushaltsmitteln hat die Staatsregierung in den letzten zehn Jahren studentisches Wohnen gefördert (bitte nach Soll und Ist aufschlüsseln )? 8.1 Wie viele zusätzliche Studentenwohnungen und Wohnraumplätze wird der Freistaat in 2018 und 2019 fertigstellen (bitte nach Jahren und Hochschulorten aufschlüsseln)? 8.2 Wurden seit 2011 für die Förderung von studentischem Wohnen in Bayern Bundesfördermittel oder Gelder der Europäischen Union verwendet (bitte nach Jahren, Förderhöhe und Hochschulorten aufschlüsseln, wenn nein, warum nicht)? 8.3 Wie fördert die Staatsregierung das Wohnen von Auszubildenden in Bayern? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.08.2018 Drucksache 17/21553 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21553 Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Obersten Baubehörde im damaligen Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr, des damaligen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und des damaligen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 03.04.2018 1.1 Wie hoch war in Bayern die Unterbringungsquote von Studierenden in geförderten Studentenwohnungen seit 2017 (aufgeschlüsselt nach Jahren, Winter- und Sommersemester, Hochschulorten und Studentenwerken)? Die Unterbringungsquote von Studierenden in geförderten Wohnplätzen seit 2017 stellt sich wie folgt dar: Bereich Studentenwerk/ Hochschulort Unterbringungsquote Stand 01.01.2017 Bereich Studentenwerk Augsburg Augsburg 10,01 % Kempten 6,67 % Neu-Ulm 3,96 % Bereich Studentenwerk Erlangen-Nürnberg Ansbach 6,03 % Eichstätt 9,40 % Erlangen 11,64 % Ingolstadt 8,71 % Neuendettelsau 74,81 % Nürnberg 9,58 % Triesdorf 7,01 % Bereich Studentenwerk München München 10,72 % Rosenheim 7,76 % Weihenstephan 25,18 % Bereich Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz Deggendorf 6,46 % Landshut 6,90 % Bereich Studentenwerk/ Hochschulort Unterbringungsquote Stand 01.01.2017 Passau 8,39 % Regensburg 12,02 % Bereich Studentenwerk Oberfranken Amberg 10,10 % Bayreuth 12,57 % Coburg 12,98 % Hof 7,62 % Weiden 11,10 % Bereich Studentenwerk Würzburg Aschaffenburg 4,33 % Bamberg 11,44 % Schweinfurt 8,26 % Würzburg 10,46 % Die in der Übersicht genannten Unterbringungsquoten wurden der Statistischen Übersicht 2017 des Deutschen Studentenwerks über Wohnraum für Studierende entnommen . Als Erhebungsstichtag für die Daten wurde dort der 01.01.2017 gewählt. Eine Aufschlüsselung nach Semesterbeginn sowie eine Übersicht über die Unterbringungsquote 2018 liegen nicht vor. Zum Zeitpunkt des Erhebungsstichtags des Deutschen Studentenwerks sowie zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich Maßnahmen in Planung und Bau, die nicht in die Übersicht eingeflossen sind. Grundlage für die angegebenen Unterbringungsquoten sind die geförderten Studentenwohnplätze im Verhältnis zur Zahl der am jeweiligen Hochschulort Studierenden im Wintersemester 2016/2017. Die Anzahl der Plätze umfasst Wohnraum in Wohnheimen für Studierende mit öffentlicher Belegungs- und Mietbindung, bei Studentenwerken sind auch Wohnplätze erfasst, deren Bindungen ausgelaufen sind, die aber nach den Grundsätzen der Studentenwerke wie gebundene Wohnplätze behandelt werden. Berücksichtigt bei der Unterbringungsquote sind auch geförderte Wohnplätze in privater oder kirchlicher Trägerschaft. 1.2 Wie viele Studierende in Bayern wohnen seit 2011 ständig außerhalb Bayerns (bitte nach Jahren und Hochschulstandorten aufschlüsseln)? Hierzu sind keine Daten vorhanden. 1.3 Wie hoch ist seit 2011 der Anteil der Studierenden, die bei ihren Eltern wohnen (bitte nach Jahren und Hochschulstandorten aufschlüsseln)? Hierzu wird auf die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Stu- Drucksache 17/21553 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 dierenden in Deutschland 2016 (Randauszählung für das Land Bayern) verwiesen; eine gesonderte Datenerhebung nur für Bayern wird durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nicht durchgeführt. 2.1 Wie hoch war in Bayern die durchschnittliche Wartezeit für Wohnheimplätze der Studentenwerke seit 2017 (aufgeschlüsselt nach Jahren, Winterund Sommersemester, Hochschulorten und Studentenwerken )? Vorbemerkung: Eine Vorgabe für die Studentenwerke, ob und wie Wartelisten zu führen sind, besteht nicht. Diese sind als Anstalten des öffentlichen Rechts insoweit eigenverantwortlich tätig. Die Situation an den einzelnen Studentenwerken stellt sich wie folgt dar: Studentenwerk Augsburg: Augsburg SS 2017: bis 1 Sem. WS 2017/2018: 1–2 Sem. Kempten SS 2017: 1 Sem. WS 2017/2018: 2 Sem. Neu-Ulm SS 2017: bis 1 Sem. WS 2017/2018: 1–2 Sem. Studentenwerk München: Die Wartezeit ist nach dortiger Auskunft nicht konkret ermittelbar . Erfahrungsgemäß beträgt diese zwischen 0 und 4 Semestern. Studentenwerk Erlangen-Nürnberg: Die Wartezeiten zwischen der eingehenden Bewerbung und der Angebotserteilung eines Wohnplatzes werden nicht erfasst . Eine konkrete, durchschnittliche Wartezeit kann daher nicht abschließend ermittelt werden. Grundsätzlich kann jedoch festgestellt werden, dass – mit Ausnahme am Standort Ingolstadt – fast allen noch suchenden Bewerberinnen und Bewerbern aus einem Wintersemester ein Wohnplatzangebot im darauffolgenden Sommersemester unterbreitet werden kann. Erstbewerber im Sommersemester können meist sofort mit einem Angebot rechnen. Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz: Das Studentenwerk führt erst seit Mitte 2017 Wartelisten, daher sind keine aussagekräftigen Daten vorhanden. Studentenwerk Oberfranken: Bayreuth SS 2017: keine WS 2017/2018: 1 Sem. Coburg SS 2017: keine WS 2017/2018: 1 Sem. Hof SS 2017: 1 Sem. WS 2017/2018: 1 Sem. Münchberg SS 2017: keine WS 2017/2018: keine Amberg SS 2017: keine WS 2017/2018: 1 Sem. Weiden SS 2017: keine WS 2017/2018: 1 Sem. Studentenwerk Würzburg: Aschaffenburg SS 2017: keine WS 2017/2018: keine Bamberg SS 2017: bis 1 Sem. WS 2017/2018: 1–2 Sem. Schweinfurt SS 2017: bis 1 Sem. WS 2017/2018: 1–2 Sem. Würzburg SS 2017: bis 1 Sem. WS 2017/2018: 1–2 Sem. 2.2 Wie hat sich die Qualität der Wohnheimplätze (baulicher Zustand, Größe und Belegung der Plätze , Zustand und Anzahl der Küchen und sanitären Anlagen pro Mieterin bzw. Mieter, Qualität der Möblierung ) aus Sicht der Studentenwerke und der Staatsregierung in den letzten Jahren verändert? Baulicher Zustand Die Gebäude entsprechen den zum Zeitpunkt der Baugenehmigung jeweils gültigen baurechtlichen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie den Anforderungen der jeweils gültigen Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende. Die Staatsregierung fördert unter bestimmten Voraussetzungen die erforderliche Modernisierung und Sanierung bestehender Wohnheime nach den Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende. Es ist vorgesehen, in den kommenden Jahren zahlreiche Wohnheime zu modernisieren , um den Bestand an preiswerten Wohnheimplätzen langfristig zu erhalten. Größe der Plätze Gemäß den Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende gelten folgende Richtwerte: Der Individualraum darf insbesondere beim Neubau seit 2003 nicht kleiner als 13 m² sein. Darin nicht enthalten ist ein etwaiger Vorraum . Bei mehr als 20 Wohnheimplätzen sind ein gemeinschaftlich nutzbarer Raum bzw. gemeinschaftlich nutzbare Räume vorzusehen. Die Fläche der Gemeinschaftsräume soll etwa 1 m² pro Bewohner betragen. Abstellräume sind in einer Größe von 0,5 m² je Wohnplatz nachzuweisen. Ein Wohnheim gilt dann als wirtschaftlich, wenn die Wohnflächen (Flächen der Einzelapartments, Wohngruppen, Eltern- Kind-Apartments), die Flächen für die Gemeinschaftsräume und die zugehörigen Verkehrsflächen insgesamt 25 m² je Wohnplatz nicht überschreiten. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21553 Belegung der Plätze Die Schaffung oder Erhaltung von gefördertem Wohnraum für Studierende setzt grundsätzlich einen nachhaltigen Bedarf am jeweiligen Standort voraus. Dementsprechend werden die vorhandenen geförderten Wohnheimplätze belegt. Die Wohnheimplätze dürfen für die Dauer von 25 Jahren nur bedürftigen Studierenden staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen überlassen werden. Bedürftig sind Studierende, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten oder deren Einkommen den aus § 13 BAföG sich ergebenden Gesamtbetrag für den Bedarf von Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, um nicht mehr als 10 Prozent übersteigt. Ausländische Studierende sind bei der Vergabe der Wohnplätze angemessen zu berücksichtigen. Durch das Angebot von barrierefreien Apartments und Eltern-Kind-Apartments können auch Studierende mit speziellen Wohnbedürfnissen berücksichtigt werden. Seit 2011 bzw. 2015 kann für die bedarfsgerechten Eltern-Kind-Apartments und rollstuhlgerechten Apartments nach DIN 18040- 2 R der Förderbetrag von bis zu 32.000 Euro pro Wohnheimplatz um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Zustand Küchen und sanitäre Anlagen Der häufige Mieterwechsel und die nicht immer adäquate Nutzung der Küchen und sanitären Anlagen führen im Einzelfall zum vorzeitigen Verschleiß dieser Einbauten. Die Träger geförderter Wohnheime haben unverzüglich den ordnungsgemäßen Zustand wiederherzustellen. Anzahl Küchen und sanitäre Anlagen pro Mieterin/Mieter Gefördert werden zum einen Einzelapartments mit einem Individualraum, einer Sanitärzelle, einer Kleinküche und einem Vorraum und/oder zum anderen Wohngruppen mit bis zu acht Individualräumen. Entsprechend der Nachfrage (das Einzelapartment ist die beliebteste Wohnform in einem Wohnheim, vgl. 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks von 2012) sollen die Individualräume einer Wohngruppe seit 2015 zumindest im Neubau mit eigener Sanitärzelle und gemeinsamer Küche mit Essplatz ausgestattet sein. Im Bestand sind statt eigener Sanitärzellen auch Gemeinschaftssanitärbereiche möglich. Zur Mindestausstattung von Gemeinschaftssanitärbereichen gehören ein Waschbecken für je zwei Personen, wenn in den Zimmern keine Waschbecken sind, eine Dusche für jeweils vier Personen sowie ein WC und ein Handwaschbecken für je vier Personen. Qualität der Möblierung Bei den Trägern von geförderten Wohnheimen für Studierende wird eine angemessene, robuste, platzsparende und stauraumbietende Erstmöblierung verlangt. 2.3 Welche Möglichkeiten der Förderung von studentischen Wohngemeinschaften außerhalb der Wohnheime sieht die Staatsregierung? Gefördert werden können der Neubau, der Erwerb und die Änderung von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, zu Wohnraum für Studierende unter wesentlichem Bauaufwand sowie der Umbau und die Modernisierung bestehender Wohnheime. Im Rahmen der Förderung von Wohnraum für Studierende werden sowohl Einzelapartments (mit einem Individualraum , einer Sanitärzelle, einer Kleinküche und einem Vorraum) als auch Wohngruppen für Studierende mit bis zu acht Individualräumen gefördert. Eine Bagatellgrenze bezogen auf die Anzahl der zu fördernden Wohnheimplätze gibt es nicht. Dementsprechend können im Rahmen der Studentenwohnraumförderung bei gegebenem Bedarf und dem Einhalten der Mindestgrößen von Individualräumen große und kleine Maßnahmen unterstützt werden. 3.1 Wie viele Anträge auf einen Wohnheimplatz mussten seit 2011 mangels Angebot abgelehnt werden (aufgeschlüsselt nach Jahren, Winter- und Sommersemester , Hochschulorten und Studentenwerken )? Studentenwerk Augsburg In der Regel können den Bewerberinnen und Bewerbern keine Wohnheimplätze zum sofortigen Bezug angeboten werden. Diese werden nicht abgelehnt, sondern entsprechend dem Antragsdatum in eine Warteliste eingereiht. Studentenwerk Erlangen-Nürnberg Ablehnungen werden grundsätzlich nicht erteilt. Studierende , die nicht unmittelbar ein Wohnplatzangebot erhalten können, werden unverbindlich für die Dauer eines Jahres in einen Bewerberpool übertragen. Einem Großteil der Studierenden kann auch innerhalb dieses Zeitraums ein Wohnplatzangebot unterbreitet werden. Studentenwerk München Anträge werden grundsätzlich nicht abgelehnt, sondern die Studierenden werden auf einer Warteliste geführt. Die Anzahl derer, die nicht zum Wunschtermin einen Wohnplatz erhalten haben, ist nicht ermittelbar. Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz Die Anzahl derer, die nicht zum Wunschtermin einen Wohnplatz erhalten haben, ist nicht ermittelbar. Studentenwerk Oberfranken Grundsätzlich werden keine Anträge abgelehnt, sondern die nicht bedienten Anfragen auf einer Warteliste gesammelt. Studentenwerk Würzburg In der Regel können den Bewerberinnen und Bewerbern keine Wohnheimplätze zum sofortigen Bezug angeboten werden. Die Bewerberinnen und Bewerber werden nicht abgelehnt , sondern entsprechend dem Antragsdatum in eine Warteliste eingereiht. 3.2 Wie hat sich seit 2017 die Anzahl der Studierenden, die für Wohnheimplätze berechtigt sind, verändert (aufgeschlüsselt nach Jahren, Winter- und Sommersemester , Hochschulorten und Studentenwerken )? Hierzu sind keine Daten vorhanden. 3.3 Wie hat sich seit 2017 der Anteil der Studierenden, die für einen Wohnheimplatz berechtigt sind, an den Studierenden insgesamt verändert (aufgeschlüsselt nach Jahren, Winter- und Sommersemester , Hochschulorten und Studentenwerken)? Hierzu sind keine Daten vorhanden. Drucksache 17/21553 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 4.1 Wie hat sich die durchschnittliche Bewilligungsmiete seit 2017 für Wohnplätze für Studierende geändert (aufgeschlüsselt nach Jahren, Winter- und Sommersemester, Hochschulorten und Studentenwerken )? Seit Inkrafttreten der aktuellen Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende vom 04.12.2015 (AllMBl. 2015 S. 546) hat sich die Bewilligungsmiete (Leerraummiete ) nicht geändert. Die höchstzulässige Miete bestimmt sich nach Nr. 8 der Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende. Demnach darf die Leerraummiete zum Zeitpunkt der Bewilligung im Durchschnitt bis zu 200 Euro je Wohnplatz monatlich betragen. Die Leerraummiete für ein Eltern-Kind-Apartment darf die genannte Leeraummiete um bis zu 50 Prozent überschreiten. In der Leerraummiete ist ein Pauschalbetrag von 70 Euro je Wohnplatz monatlich für Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Kosten für Schönheitsreparaturen enthalten. Daneben darf ein Möblierungszuschlag von höchstens 14,50 Euro je Wohnplatz monatlich erhoben werden. Die oben genannte Leerraummiete und der Möblierungszuschlag dürfen erstmals am 01.01.2019 und dann am 01. Januar eines jeden darauffolgenden dritten Jahres erhöht werden um den Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland für den der Veränderung vorausgehenden Monat Oktober gegenüber dem Verbraucherpreisindex für Deutschland für den der letzten Veränderung vorausgehenden Monat Oktober erhöht hat. Bei einer Verringerung des Verbraucherpreisindexes sind die Leerraummiete und der Möblierungszuschlag entsprechend zu senken. Neben der zulässigen Leerraummiete und dem Möblierungszuschlag darf der Vermieter Betriebskosten nach den allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften verlangen. 4.2 Wie hat sich die durchschnittliche Differenz zwischen der Kostenmiete und der Bewilligungsmiete seit 2017 für Wohnplätze für Studierende geändert (aufgeschlüsselt in Jahren, nach Winter- und Sommersemester , Hochschulorten und Studentenwerken )? Die seit 2004 geltenden Richtlinien unterscheiden nicht zwischen Kosten- und Bewilligungsmiete. Nach den ab 01.01.2016 in Kraft getretenen Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende vom 04.12.2015 (AllMBl. 2015 S. 546) beträgt die Bewilligungsmiete (Leerraumiete) bis zu 200 Euro je Wohnplatz monatlich (siehe Beantwortung der Frage 4.1). Die Bewilligungsmiete orientiert sich grundsätzlich am erhöhten BAföG-Satz für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Mieterhöhungen richten sich nach dem Verbraucherpreisindex und sind alle drei Jahre möglich. Nach den bis 2003 geltenden Richtlinien wurde bei bis dahin geförderten Wohnplätzen grundsätzlich das Kostenmietrecht angewandt. Die Miete ist dabei unter Anwendung der Mietpreis- und Mietpreisberechnungsvorschriften für öffentlich geförderten Wohnraum zu berechnen. Während der Belegungsdauer ist eine Erhöhung des Mietfestwertes nur im Rahmen der genannten Vorschriften möglich. Der Verfügungsberechtigte darf dabei die Wohnung nicht gegen ein höheres Entgelt zum Gebrauch überlassen, als zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist (Kostenmiete). Eine einheitliche Kostenmiete für bestehenden Wohnraum besteht nicht, vielmehr ist die Kostenmiete auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bewilligung für jedes Bauvorhaben aufgestellten Wirtschaftlichkeitsberechnung und der festgelegten Durchschnittsmiete vom Bauherrn eigenverantwortlich zu ermitteln. Ändern sich nach der erstmaligen Berechnung der Durchschnittsmiete oder nach der Genehmigung der Durchschnittsmiete die laufenden Aufwendungen (Kapitalkosten, Bewirtschaftungskosten), so tritt jeweils eine entsprechend geänderte Durchschnittsmiete an die Stelle der bisherigen Durchschnittsmiete. Bei einer Erhöhung der laufenden Aufwendungen gilt dies jedoch nur, soweit sie auf Umständen beruht, die der Vermieter nicht zu vertreten hat; als Erhöhung der Aufwendungen gilt auch eine durch Gesetz oder Rechtsverordnung zugelassene Erhöhung eines Ansatzes in der Wirtschaftlichkeitsberechnung . Der Vermieter hat dem Studierenden auf Verlangen Auskunft über die Ermittlung und Zusammensetzung der Miete zu geben. Eine Genehmigungs- oder Mitteilungspflicht des Bauherrn gegenüber der Bewilligungsstelle über eine Änderung der Kostenmiete, etwa bei Änderung der laufenden Aufwendungen nach der II. Berechnungsverordnung (II. BV), besteht jedoch nicht. Der Obersten Baubehörde im damaligen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr liegen daher keine Angaben über die Höhe der Kostenmiete bei entsprechend geförderten Wohnheimen für Studierende vor. Eine Erhebung über sämtliche geförderten Maßnahmen, die der Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen, ist in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5.1 Wie viele Wohnplätze wurden seit 2017 in der Form von Einzelapartments mit der Studentenwohnraumförderung gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten )? Wohnplätze 2017 Anzahl der Wohnplätze Wohnplätze in Form von Einzelapartments: Kempten: 0 Ingolstadt: 16 Freising: 273 (davon 4 rollstuhlgerechte WPL) Regensburg: 138 Erlangen: 112 München: 244 (davon 4 rollstuhlgerechte WPL) Eichstätt: 0 Schweinfurt: 53 Bayreuth: 1 Wohnplätze in Form von Wohngemeinschaften: Kempten: 19 (7er WG und 3er WG) Ingolstadt: 0 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21553 Wohnplätze 2017 Anzahl der Wohnplätze Freising: 72 (2er, 3er und 5er WG) Regensburg: 66 (2er WG und 4er WG) Erlangen: 23 (2er WG und 3er WG) München: 86 (2er WG und 3er WG) Eichstätt: 20 (2er WG, 3er WG und 4er WG) Schweinfurt: 0 Bayreuth: 0 Eltern-Kind-Apartments/Familienapartments: Erlangen: 4 München: 10 Wohnplätze 2017 gesamt 1.137 5.2 Wie viele Wohnplätze wurden seit 2017 in der Form von klassischen Studentenwohnheimen (mit Gemeinschaftseinrichtungen wie Küche und Bad) mit der Studentenwohnraumförderung gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen)? Ein gemeinschaftlich nutzbarer Raum ist in einem Wohnheim mit mehr als 20 Wohnplätzen erforderlich (Nr. 15.4 der Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende ). Von den seit 2017 geförderten Wohnplätzen (1.137 Wohnplätze) waren 1.081 Wohnplätze in Wohnheimen mit Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. Gemeinschaftsküchen , Lernräumen, Hobbyräumen etc. Hochschulort Geförderte Wohnplätze mit Gemeinschafts-einrichtungen Freising: 345 Regensburg: 204 Erlangen: 139 München: 340 Schweinfurt: 53 5.3 Wie hoch waren die vom Freistaat Bayern bewilligten Mittel der unter 5.1 und 5.2 abgefragten Wohnungsformen seit 2017 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen)? Bewilligte Mittel seit 2017 für die Wohnform Einzelapartment (Individualraum mit Sanitärzelle, Kleinküche und Vorraum) nach Hochschulstandorten Hochschulort Bewilligte Mittel Bayreuth (1 Einzelapartment) 16.000 € Erlangen (112 Einzelapartments ) 3.402.560 € Freising (273 Einzelapartments davon, 4 für Rollstuhlfahrer geeignet) 8.800.000 € Ingolstadt (16 Einzelapartments ) 512.000 € München (244 Einzelapartments , davon 4 Rollstuhlfahrer geeignet) 7.872.000 € Regensburg (138 Einzelapartments ) 4.416.000 € Schweinfurt (53 Einzelapartments ) 1.696.000 € 6.1 Wie hoch war die Anzahl der bestehenden (geförderten ) Wohnplätze seit 2017 (aufgeschlüsselt für die einzelnen Jahre, nach Winter- und Sommersemester und Hochschulort)? Bereich Studentenwerk/Hochschulort Anzahl bestehender Wohnplätze Stand 01.01.2017 Bereich Studentenwerk Augsburg Augsburg 2.607 Kempten 404 Neu-Ulm 151 Bereich Studentenwerk Erlangen-Nürnberg Ansbach 175 Eichstätt 391 Erlangen 3.394 Ingolstadt 552 Neuendettelsau 98 Nürnberg 2.339 Triesdorf 154 Drucksache 17/21553 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Bereich Studentenwerk/Hochschulort Anzahl bestehender Wohnplätze Stand 01.01.2017 Bereich Studentenwerk München München 12.581 Rosenheim 458 Weihenstephan 956 Bereich Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz Deggendorf 388 Landshut 353 Passau 987 Regensburg 3.764 Bereich Studentenwerk Oberfranken Amberg 175 Bayreuth 1.611 Coburg 685 Hof 264 Weiden 171 Bereich Studentenwerk Würzburg Aschaffenburg 146 Bamberg 1.434 Schweinfurt 232 Würzburg 3.637 Die in der Übersicht genannten Zahlen wurden der Statistischen Übersicht 2017 des Deutschen Studentenwerks über Wohnraum für Studierende entnommen. Als Erhebungsstichtag für die Daten wurde dort der 01.01.2017 gewählt. Daten für 2018 liegen noch nicht vor. Zum Zeitpunkt des Erhebungsstichtags des Deutschen Studentenwerks und aktuell befinden sich Maßnahmen in Planung und Bau, die nicht in die Übersicht eingeflossen sind. Die Anzahl der Plätze umfasst Wohnraum in Wohnheimen für Studierende mit öffentlicher Belegungs- und Mietbindung, bei Studentenwerken sind auch Wohnplätze erfasst, deren Bindungen ausgelaufen sind, aber nach den Grundsätzen der Studentenwerke wie gebundener Wohnplätzen behandelt werden. Berücksichtigt sind auch geförderte Wohnplätze in privater oder kirchlicher Trägerschaft. Seit 2017 wurden in folgenden Hochschulstandorten zusätzlich folgende Maßnahmen mit staatlicher Unterstützung fertiggestellt: Hochschulort Anzahl der Wohnplätze Aschaffenburg 126 Bayreuth 244 Coburg 91 Erlangen 234 Hof 20 München 9 Kempten 16 Triesdorf 68 Schweinfurt 30 Daneben hat in den zurückliegenden Jahren die Investitionstätigkeit privater Bauherren zum Bau von freifinanzierten Wohnheimen und Apartments deutlich zugenommen. Im Einzelnen liegen der Staatsregierung dazu allerdings keine Erkenntnisse vor. 6.2 Wie viele Studierende in Bayern erhalten einen Mietzuschuss? Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (§ 1 WoGG). Für Studierende stehen in erster Linie Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Verfügung. In diesen Leistungen sind auch Hilfen für die Wohnkosten enthalten. Alleinstehende Studierende können ausnahmsweise dann Wohngeld erhalten, wenn sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG haben, etwa weil das Studium nicht förderfähig oder die Förderdauer überschritten ist. Daneben kommt Wohngeld für Haushalte infrage, in denen nicht alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Leistungen zur Förderung einer Ausbildung haben. In der vom Landesamt für Statistik jährlich veröffentlichten Wohngeldstatistik (siehe Vorbemerkung der Antwort des damaligen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher – SPD – vom 10.07.2017, Drs. 17/18054) sind in der Aufschlüsselung der Wohngeldhaushalte nach sozialer Stellung Studierende und Auszubildende zusammengefasst. Eine getrennte Darstellung steht nicht zur Verfügung. Sie ist in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich und würde im Übrigen einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand auslösen. Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21553 6.3 Wie verhält sich die Entwicklung der Mietzuschüsse zu der Entwicklung der Mieten für Wohnheimplätze ? Wie unter Frage 6.2 ausgeführt, wird die Bewilligung von Wohngeld für Studierende statistisch nicht gesondert erfasst . Aus diesem Grund lässt sich auch keine Aussage über die Entwicklung der Mietzuschüsse zu der Entwicklung der Mieten für Wohnheimplätze treffen. 7.1 Welche Pläne für die Zukunft gibt es vonseiten der Staatsregierung, um für Studierende bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen? Die Zahl der Studierenden in Bayern ist im Wintersemester 2017/2018 wieder auf einem neuen Rekordniveau. Die Staatsregierung stellt hohe Fördermittel bereit, um die Wohnplatzquote zu steigern. Bayern fördert die Schaffung von Wohnraum für Studierende mit einem eigenen Förderprogramm. Insgesamt gibt es in Bayern 38.107 günstige Wohnplätze für Studierende (Stand 01.01.2017, Deutsches Studentenwerk, Statistische Übersicht 2017). Die Wohnplatzquote für Studierende beträgt damit bayernweit rund 10,45 Prozent. Um noch mehr Wohnraum für Studierende zu schaffen , hat Bayern die Mittel für die Studentenwohnraumförderung massiv erhöht. 2013 standen für die Förderung 17,5 Mio. Euro zur Verfügung; 2017 und 2018 sind es jeweils 32,5 Mio. Euro. Die veranschlagten Mittel können bedarfsgerecht noch um bis zu 15 Mio. Euro aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm verstärkt werden (vgl. Antwort zu 7.3). 7.2 Wie beziffert die Staatsregierung den jeweiligen Bedarf an den bayerischen Hochschulstandorten? Die Wohnplatzquote für Studierende liegt bayernweit derzeit bei 10,45 Prozent (Statistische Übersicht 2017 des Deutschen Studentenwerks über Wohnraum für Studierende Stand 01.01.2017), ein höherer Anteil wird angestrebt. 7.3 Mit welchen konkreten Haushaltsmitteln hat die Staatsregierung in den letzten zehn Jahren studentisches Wohnen gefördert (bitte nach Soll und Ist aufschlüsseln)? Programmjahr Zur Verfügung stehende Mittel für die Förderung von Wohnraum für Studierende im Programmjahr 2008 10.500.000 € 2009 24.500.000 € 2010 27.500.000 € 2011 22.500.000 € 2012 21.700.000 € 2013 22.500.000 € Programmjahr Zur Verfügung stehende Mittel für die Förderung von Wohnraum für Studierende im Programmjahr 2014 37.500.000 € 2015 32.500.000 € 2016 37.500.000 € 2017 47.500.000 € Die jährlich verfügbaren Programmmittel wurden jeweils vollumfänglich durch Bewilligungen nach den Richtlinien für die Forderung von Wohnraum für Studierende gebunden. 8.1 Wie viele zusätzliche Studentenwohnungen und Wohnraumplätze wird der Freistaat in 2018 und 2019 fertigstellen (bitte nach Jahren und Hochschulorten aufschlüsseln)? Nach derzeitiger Planung werden, je nach Planungs- und Baufortschritt, wahrscheinlich folgende zusätzliche Wohnplätze für Studierende 2018 und 2019 bezugsfertig: Hochschulstandort Wohnplätze Bezugsfertig 2018 Augsburg 132 Eichstätt 26 Erlangen 209 Hof 100 Ingolstadt 16 Schweinfurt 160 Triesdorf 30 Weihenstephan 119 Würzburg 189 Bezugsfertig 2019 Coburg 20 Ingolstadt 53 München 438 Nürnberg 150 Drucksache 17/21553 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Hochschulstandort Wohnplätze Passau 100 Pfarrkirchen 50 Regensburg 204 Neben den dann zusätzlich zur Verfügung stehenden Wohnplätzen werden weitere bestehende Wohnplätze saniert. 8.2 Wurden seit 2011 für die Förderung von studentischem Wohnen in Bayern Bundesfördermittel oder Gelder der Europäischen Union verwendet (bitte nach Jahren, Förderhöhe und Hochschulorten aufschlüsseln , wenn nein, warum nicht)? Der Bund hat sich letztmals 1990/1991 an der Förderung von Wohnraum für Studierende beteiligt. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Koalitionsparteien die Schaffung studentischen Wohnraums, u. a. auch Wohnheim plätze, fördern wollen. Die Europäische Union ist für die Förderung von Wohnraum für Studierende nicht zuständig; dies ist allein Sache der Mitgliedstaaten. 8.3 Wie fördert die Staatsregierung das Wohnen von Auszubildenden in Bayern? Die Staatsregierung hat sich im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit dafür eingesetzt, dass die bauinvestive Zuschussförderung für Sanierungs- und Modernisierungsbedarf von Jugendwohnheimen wieder aufgenommen wird. Durch den Beschluss des Verwaltungsrats können von 2019 bis 2021 bauinvestive Maßnahmen für Jugendwohnheime bezuschusst werden. Dafür stellt die Bundesagentur für Arbeit jährlich bis zu 25 Mio. Euro zur Verfügung. Diese können für die dringend benötigten Jugendwohnheime zielgerichtet und effektiv eingesetzt werden. Die Träger von überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks (Handwerkskammern, Innungen) haben die Möglichkeit, im räumlichen Zusammenhang mit ihren Bildungseinrichtungen Wohnheime für Lehrlinge, Meisterschüler und Lehrpersonal zu errichten, deren Errichtung mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten durch den Freistaat gefördert wird. Ergänzend darf auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte (SPD) vom 08.05.2017 betreffend „Wohnen für Studierende in Bayern“ (Drs. 17/17219) verwiesen werden.