Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 15.03.2018 Städtepartnerschaften in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Städtepartnerschaften existieren in Bayern? 1.2 Welche bayerischen Städte und Gemeinden pflegen diese? 1.3 Mit welchen Städten und Gemeinden? 2.1 Wie hat die Staatsregierung diese Partnerschaften konkret gefördert? 2.2 Wie viel Euro wurden für die jeweiligen Förderprogramme zur Verfügung gestellt (in den letzten fünf Jahren)? 2.3 Wie viel Euro wurden tatsächlich in Anspruch genommen (in den letzten fünf Jahren)? 3.1 Sind die jeweiligen Förderprogramme auf bestimmte Länder oder Regionen beschränkt? 3.2 Wenn ja, auf welche? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 28.03.2018 Zu 1.1 bis 1.3: Das Staatsministerium des Innern und für Integration stellt in seinem Internetauftritt für jedermann öffentlich zugänglich Übersichten zu den kommunalen Partnerschaften in Bayern zur Verfügung. Diese können unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.stmi.bayern.de/kub/komzusam menarbeit/partnerschaften/index.php Zu 2.1 bis 2.3: Kommunale Partnerschaften haben vorrangig die Begegnung von Bürgern und gesellschaftlichen Gruppen in den Partnerkommunen zum Inhalt und tragen damit zum gegenseitigen Verständnis und zur Völkerverständigung bei. Sie gründen auf dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht der Partner, sodass jede bayerische Kommune eigenverantwortlich und ohne staatlichen Einfluss entscheidet, ob und mit wem sie eine Partnerschaft eingehen möchte und wie sie die Partnerschaft im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ausgestaltet. Der Staat kann, sofern er darum gebeten wird, Initiativen mit dem Ziel einer Partnerschaftsgründung begleitend unterstützen und beispielsweise – gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden – dabei helfen, geeignete Partner zu finden und die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Staatliche Fördermittel für die Begründung und Pflege kommunaler Partnerschaften im Allgemeinen stehen nicht zur Verfügung. Der Ministerrat hat aber im März 2015 entschieden, im Jahr 2023 in Selb eine grenzüberschreitende Veranstaltung mit dem Schwerpunkt bayerisch-tschechische Freundschaft und Zusammenarbeit durchzuführen. Im Januar 2017 ist hierzu die Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung und Durchführung der Bayerisch-Tschechischen Freundschaftswochen Selb 2023 mbH (kurz Selb 2023 gGmbH) gegründet worden. Gesellschafter sind der Freistaat Bayern mit einem Anteil von 90 Prozent sowie die Große Kreisstadt Selb mit 10 Prozent. Aufgabe der Gesellschaft ist die Konzeption, Vorbereitung und Durchführung grenzüberschreitender Veranstaltungen in der Stadt Selb im Jahr 2023 unter Einbeziehung der Grenzregion und der tschechischen Stadt Asch. Zu 3.1 und 3.2: Die Beantwortung der Fragen 3.1 und 3.2 entfällt, da staatliche Fördermittel für die Begründung und Pflege kommunaler Partnerschaften im Allgemeinen nicht zur Verfügung stehen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.06.2018 Drucksache 17/21558 Bayerischer Landtag