Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Muthmann FREIE WÄHLER vom 19.03.2014 ÖPNV-Förderung für Niederbayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie entwickelten sich die Fahrgastzahlen des ÖPNV in den einzelnen bayerischen Regierungsbezirken in den letzten fünf Jahren a) in absoluten Zahlen und b) in Relation zum Bevölkerungsanteil an Gesamtbay- ern? 2. Wie entwickelten sich die Fahrzeugkilometer, die Per- sonenkilometer und die Nutzplatzkilometer im ÖPNV in den einzelnen Regierungsbezirken in den letzten fünf Jahren, jeweils a) in absoluten Zahlen und b) in Relation zum Bevölkerungsanteil an Gesamtbay- ern? 3. Wie hoch waren die ÖPNV-Zuweisungen für die ein- zelnen Regierungsbezirke in den letzten fünf Jahren a) in absoluten Zahlen, b) in Relation zum Bevölkerungsanteil an Gesamtbayern und c) in Relation zur gesamtbayerischen Fördersumme? 4. Wie hoch waren die Busförderung und die Ausgleichs- leistungen im Ausbildungsverkehr für die einzelnen Regierungsbezirke in den letzten fünf Jahren, jeweils a) in absoluten Zahlen, b) in Relation zum Bevölkerungsanteil an Gesamtbayern und c) in Relation zur gesamtbayerischen Fördersumme? 5. Welche Regierungsbezirke stehen hinsichtlich der re- lativ zum Bevölkerungsanteil betrachteten ÖPNV-Beförderungszahlen und/oder ÖPNV-Zuweisungen am unteren Ende der bayerischen Regierungsbezirke und welche Gründe sieht die Staatsregierung dafür? 6. Nachdem bei der Festsetzung der Höhe der ÖPNV- Zuweisungen für die einzelnen Aufgabenträger mehrere Kriterien laut Art. 28 Abs. 2 BayÖPNVG berücksichtigt werden, frage ich die Staatsregierung, a) Wie werden die einzelnen Kriterien in der Praxis gewichtet ? b) Gibt es Überlegungen, zusätzlich zu den vorhandenen Kriterien einen „demografischen Faktor“ einzuführen? c) Wer ist in den Verhandlungen über die Verteilung der Zuweisungen involviert und wer entscheidet letztendlich über die Mittelverteilung an die einzelnen Regierungsbezirke bzw. die einzelnen Aufgabenträger? 7. Nachdem rund zwei Drittel der ÖPNV-Zuweisungen in den ländlichen Raum und ein Drittel in die Ballungsgebiete gehen, frage ich die Staatsregierung: a) Wie wird diese Aufteilung begründet? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberfranken über keine gesondert geförderten Ballungsräume verfügen , somit keine ÖPNV-Ballungsraum-Zuweisungen in diese Regierungsbezirke fließen und diese darüber hinaus nicht von den positiven Wirkungen der großen Verkehrsverbünde für das Umland profitieren? c) Existiert in diesem Zusammenhang ein Ausgleich für die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberfranken ? 8. Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsre- gierung, um das ÖPNV-Angebot in Niederbayern in Zukunft deutlich zu verbessern und damit dem Ziel „gleichwertige Lebensverhältnisse“ in ganz Bayern näher zu kommen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 23.05.2014 Vorbemerkung: Da die Daten für das Jahr 2013 vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung noch nicht veröffentlicht worden sind, wird bei der Beantwortung der Fragen 1 bis 5 der Zeitraum 2008 bis 2012 zugrunde gelegt. Die Bevölkerungszahlen resultieren aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2012 (https://www.statistikdaten.bayern.de/genesis/online?langu age=de&sequenz=TabelleErgebnis&selectionname=12411- 005r). 1. Wie entwickelten sich die Fahrgastzahlen des ÖPNV in den einzelnen bayerischen Regierungsbezirken in den letzten fünf Jahren a) in absoluten Zahlen und b) in Relation zum Bevölkerungsanteil an Gesamt- bayern? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.07.2014 17/2157 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2157 a): Fahrgastzahlen in 1.000 2008 2009 2010 2011 2012 Oberbayern 624.684 631.885 648.103 656.905 675.825 Niederbayern 44.111 42.056 43.825 42.445 40.954 Oberpfalz 92.187 91.569 91.323 89.807 88.922 Oberfranken 38.913 38.511 37.270 37.511 38.433 Mittelfranken 273.001 275.229 265.203 265.971 264.126 Unterfranken 93.983 93.379 94.805 94.971 93.409 Schwaben 121.791 126.072 127.818 126.906 123.680 Bayern 1.288.670 1.298.701 1.308.347 1.314.516 1.325.349 b): Anteil der Fahrgastzahlen verglichen mit dem Bevölkerungsanteil an Gesamtbayern Bevölke- rungsanteil des Reg.- Bezirkes im Verhältnis zu Gesamtbayern 2008 2009 2010 2011 2012 Oberbayern 48,48 % 48,66 % 49,54 % 49,97 % 50,99 % 35,27 % Nieder bayern 3,42 % 3,24 % 3,35 % 3,23 % 3,09 % 9,44 % Oberpfalz 7,15 % 7,05 % 6,98 % 6,83 % 6,71 % 8,58 % Oberfranken 3,02 % 2,97 % 2,85 % 2,85 % 2,90 % 8,46 % Mittel franken 21,18 % 21,19 % 20,27 % 20,23 % 19,93 % 13,57 % Unter franken 7,29 % 7,19 % 7,25 % 7,22 % 7,05 % 10,37 % Schwaben 9,45 % 9,71 % 9,77 % 9,65 % 9,33 % 14,32 % Bayern 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 2. Wie entwickelten sich die Fahrzeugkilometer, die Personenkilometer und die Nutzplatzkilometer im ÖPNV in den einzelnen Regierungsbezirken in den letzten fünf Jahren, jeweils a) in absoluten Zahlen und b) in Relation zum Bevölkerungsanteil an Gesamt- bayern? a): Fahrzeugkilometer in 1.000 2008 2009 2010 2011 2012 Oberbayern 130.176 144.405 144.074 141.747 144.119 Niederbayern 36.956 31.002 31.440 31.939 40.954 Oberpfalz 54.287 56.287 57.468 58.594 58.246 Oberfranken 17.478 18.769 18.696 18.494 18.414 Mittelfranken 96.074 99.173 100.783 102.291 98.482 Unterfranken 30.334 30.729 32.180 32.098 31.227 Schwaben 60.003 63.824 65.366 65.016 65.334 Bayern 425.308 444.189 450.007 450.179 456.776 Personenkilometer in 1.000 2008 2009 2010 2011 2012 Oberbayern 3.648.057 3.859.520 4.056.349 4.032.807 4.137.226 Niederbayern 529.880 465.445 481.213 464.974 447.108 Oberpfalz 970.074 999.088 1.014.343 987.957 972.666 Oberfranken 221.592 221.937 207.718 207.938 217.788 Mittelfranken 1.804.969 1.842.466 1.686.393 1.674.434 1.694.873 Unterfranken 628.870 628.419 657.926 674.474 639.979 Schwaben 963.918 1.016.545 1.050.100 1.048.630 1.039.535 Bayern 8.767.360 9.033.420 9.154.042 9.091.214 9.149.175 Drucksache 17/2157 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Nutzplatzkilometer 2008 2009 2010 2011 2012 Oberbayern 25.405.416.158 26.505.993.576 26.537.338.873 26.724.773.474 26.935.789.758 Niederbayern 2.409.555.756 2.425.074.788 2.457.179.065 2.462.152.892 2.441.030.270 Oberpfalz 4.015.938.000 4.185.674.000 4.247.033.000 4.325.561.000 4.286.392.000 Oberfranken 2.267.239.000 2.249.194.797 2.340.334.119 2.370.163.076 2.322.887.619 Mittelfranken 8.844.963.117 9.085.953.805 8.820.274.684 8.804.352.126 8.896.152.171 Unterfranken 3.593.086.286 3.628.265.234 3.635.401.828 3.718.022.730 3.427.333.562 Schwaben 5.535.220.046 5.559.631.961 5.671.266.962 5.628.812.674 5.610.000.041 Bayern 52.071.418.363 51.390.593.364 51.368.494.412 51.663.674.896 51.596.697.802 b): Anteil der Fahrzeugkilometer verglichen mit dem Bevölkerungsanteil an Gesamtbayern 2008 2009 2010 2011 2012 Bevölkerungsanteil Oberbayern 30,61 % 32,51 % 32,02 % 31,49 % 31,55 % 35,27 % Niederbayern 8,69 % 6,98 % 6,99 % 7,09 % 8,97 % 9,44 % Oberpfalz 12,76 % 12,67 % 12,77 % 13,02 % 12,75 % 8,58 % Oberfranken 4,11 % 4,23 % 4,15 % 4,11 % 4,03 % 8,46 % Mittelfranken 22,59 % 22,33 % 22,40 % 22,72 % 21,56 % 13,57 % Unterfranken 7,13 % 6,92 % 7,15 % 7,13 % 6,84 % 10,37 % Schwaben 14,11 % 14,37 % 14,53 % 14,44 % 14,30 % 14,32 % Bayern 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % Anteil der Personenkilometer verglichen mit dem Bevölkerungsanteil an Gesamtbayern 2008 2009 2010 2011 2012 Bevölkerungs- anteil Oberbayern 41,61 % 42,72 % 44,31 % 44,36 % 45,22 % 35,27 % Niederbayern 6,04 % 5,15 % 5,26 % 5,11 % 4,89 % 9,44 % Oberpfalz 11,06 % 11,06 % 11,08 % 10,87 % 10,63 % 8,58 % Oberfranken 2,53 % 2,46 % 2,27 % 2,29 % 2,38 % 8,46 % Mittelfranken 20,59 % 20,40 % 18,42 % 18,42 % 18,52 % 13,57 % Unterfranken 7,17 % 6,96 % 7,19 % 7,42 % 6,99 % 10,37 % Schwaben 10,99 % 11,25 % 11,47 % 11,53 % 11,36 % 14,32 % Bayern 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % Anteil der Nutzplatzkilometer verglichen mit dem Bevölkerungsanteil an Gesamtbayern 2008 2009 2010 2011 2012 Bevölkerungs- anteil Oberbayern 48,79 % 49,41 % 49,41 % 49,46 % 49,96 % 35,27 % Niederbayern 4,63 % 4,52 % 4,58 % 4,56 % 4,53 % 9,44 % Oberpfalz 7,71 % 7,80 % 7,91 % 8,01 % 7,95 % 8,58 % Oberfranken 4,35 % 4,19 % 4,36 % 4,39 % 4,31 % 8,46 % Mittelfranken 16,99 % 16,94 % 16,42 % 16,29 % 16,50 % 13,57 % Unterfranken 6,90 % 6,76 % 6,77 % 6,88 % 6,36 % 10,37 % Schwaben 10,63 % 10,36 % 10,56 % 10,42 % 10,40 % 14,32 % Bayern 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2157 3. Wie hoch waren die ÖPNV-Zuweisungen für die einzelnen Regierungsbezirke in den letzten fünf Jahren a) in absoluten Zahlen, b) in Relation zum Bevölkerungsanteil an Gesamt- bayern und c) in Relation zur gesamtbayerischen Fördersumme? a): ÖPNV-Zuweisungen in € 2008 2009 2010 2011 2012 Oberbayern 15.420.000 15.864.000 15.597.000 16.332.000 15.624.200 Niederbayern 3.950.000 4.100.000 4.033.632 3.762.171 3.529.000 Oberpfalz 4.576.000 4.510.000 4.615.000 4.347.000 4.449.000 Oberfranken 3.730.000 3.800.000 3.828.000 4.012.000 4.085.000 Mittelfranken 9.464.000 9.340.000 10.136.904 9.489.573 10.064.512 Unterfranken 5.760.000 5.800.000 6.094.380 5.823.500 5.938.000 Schwaben 7.200.000 6.986.000 7.039.000 7.148.999 7.417.254 Bayern 50.100.000 50.400.000 51.343.916 50.915.243 51.106.966 b) und c): Anteil der ÖPNV-Zuweisungen verglichen mit dem Bevölkerungsanteil an Gesamtbayern 2008 2009 2010 2011 2012 Bevölkerungsanteil Oberbayern 30,78 % 31,48 % 30,38 % 32,08 % 30,57 % 35,27 % Niederbayern 7,88 % 8,13 % 7,86 % 7,39 % 6,91 % 9,44 % Oberpfalz 9,13 % 8,95 % 8,99 % 8,54 % 8,71 % 8,58 % Oberfranken 7,45 % 7,54 % 7,46 % 7,88 % 7,99 % 8,46 % Mittelfranken 18,89 % 18,53 % 19,74 % 18,64 % 19,69 % 13,57 % Unterfranken 11,50 % 11,51 % 11,87 % 11,44 % 11,62 % 10,37 % Schwaben 14,37 % 13,86 % 13,71 % 14,04 % 14,51 % 14,32 % Bayern 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 4.: Wie hoch waren die Busförderung und die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr für die einzelnen Regierungsbezirke in den letzten fünf Jahren, jeweils a) in absoluten Zahlen, b) in Relation zum Bevölkerungsanteil an Gesamtbay- er und c) in Relation zur gesamtbayerischen Fördersumme: a.: Busförderung in 2008 2009 2010 2011 2012 Oberbayern ausgesetzt 8.810.000 9.544.687 10.856.794 11.085.866 Niederbayern 2.945.800 2.214.870 1.789.190 1.986.900 Oberpfalz 3.667.499 2.612.060 3.341.198 2.900.000 Oberfranken 3.100.000 4.266.674 2.302.202 2.677.806 Mittelfranken 3.700.000 3.129.426 3.263.285 4.023.000 Unterfranken 2.807.832 2.500.000 3.450.000 3.100.000 Schwaben 5.300.000 5.738.579 5.250.000 4.269.844 Bayern 30.331.131 30.006.295 30.252.669 30.043.416 Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr in 2008 2009 2010 2011 2012 Oberbayern 26.027.474 23.995.939 23.024.233 25.930.697 27.540.468 Niederbayern 4.931.014 4.802.774 4.432.308 5.339.222 5.392.508 Oberpfalz 23.522.138 23.087.685 21.898.240 24.709.398 23.953.930 Oberfranken 2.117.383 1.865.469 1.952.629 2.949.902 2.944.811 Mittelfranken 21.607.266 19.678.574 18.487.736 22.961.884 23.011.812 Unterfranken 9.130.967 9.123.200 8.675.557 9.689.822 10.168.846 Schwaben 15.803.131 16.066.715 13.838.962 17.609.705 18.939.378 Bayern 103.139.373 98.620.356 92.309.665 109.190.630 111.951.753 Drucksache 17/2157 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 b) und c): Anteil der Busförderung verglichen mit dem Bevölkerungsanteil an Gesamtbayern 2008 2009 2010 2011 2012 Bevölkerungs anteil Oberbayern ausgesetzt 29,05 % 31,81 % 35,89 % 36,90 % 35,27 % Niederbayern 9,71 % 7,38 % 5,91 % 6,61 % 9,44 % Oberpfalz 12,09 % 8,71 % 11,04 % 9,65 % 8,58 % Oberfranken 10,22 % 14,22 % 7,61 % 8,91 % 8,46 % Mittelfranken 12,20 % 10,43 % 10,79 % 13,39 % 13,57 % Unterfranken 9,26 % 8,33 % 11,40 % 10,32 % 10,37 % Schwaben 17,47 % 19,12 % 17,35 % 14,21 % 14,32 % Bayern 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % Anteil der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr verglichen mit dem Bevölkerungsanteil an Gesamtbayern 2008 2009 2010 2011 2012 Bevölkerungs- anteil Oberbayern 25,24 % 24,33 % 24,94 % 23,75 % 24,60 % 35,27 % Niederbayern 4,78 % 4,87 % 4,80 % 4,89 % 4,82 % 9,44 % Oberpfalz 22,81 % 23,41 % 23,72 % 22,63 % 21,40 % 8,58 % Oberfranken 2,05 % 1,89 % 2,12 % 2,70 % 2,63 % 8,46 % Mittelfranken 20,95 % 19,95 % 20,03 % 21,03 % 20,56 % 13,57 % Unterfranken 8,85 % 9,25 % 9,40 % 8,87 % 9,08 % 10,37 % Schwaben 15,32 % 16,29 % 14,99 % 16,13 % 16,92 % 14,32 % Bayern 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 5. Welche Regierungsbezirke stehen hinsichtlich der relativ zum Bevölkerungsanteil betrachteten ÖPNV-Beförderungszahlen und/oder ÖPNV-Zuweisungen am unteren Ende der bayerischen Regierungsbezirke und welche Gründe sieht die Staatsregierung dafür? Hinsichtlich des Anteils der Fahrgastzahlen liegt Oberfranken , hinsichtlich des Anteils der ÖPNV-Zuweisungen liegen Oberfranken und Niederbayern nach Jahren wechselnd am unteren Ende der bayerischen Regierungsbezirke. Grund hierfür sind die strukturellen Gegebenheiten dieser Regierungsbezirke . 6. Nachdem bei der Festsetzung der Höhe der ÖPNVZuweisungen für die einzelnen Aufgabenträger mehrere Kriterien laut Art. 28 Abs. 2 BayÖPNVG berücksichtigt werden, frage ich die Staatsregierung : a) wie werden die einzelnen Kriterien in der Praxis gewichtet? Die Verteilung der Mittel auf die Regierungsbezirke berücksichtigt als gleichwertige Parameter die Steuereinnahmekraft je Einwohner, die Verkehrsleistung (gemessen in Nutzplatzkilometern ) sowie Faktoren zur Abbildung des für eine angemessene Verkehrsbedienung erforderlichen Aufwands und zur Berücksichtigung von Kooperationen im ländlichen Raum. Für die Verteilung der Mittel auf Ebene der Bezirksregierungen bestehen keine Vorgaben, wie die gemäß Art. 28 Abs. 2 BayÖPNVG zu berücksichtigenden Kriterien bei der Ermittlung der Zuweisungen zu gewichten sind. b) Gibt es Überlegungen, zusätzlich zu den vorhandenen Kriterien einen „demografischen Faktor“ einzuführen? Gegenwärtig gibt es keine Überlegungen, zusätzlich zu den vorhandenen Kriterien einen „demografischen Faktor“ in das bestehende System der ÖPNV-Zuweisungen einzuführen. c) Wer ist in den Verhandlungen über die Verteilung der Zuweisungen involviert und wer entscheidet letztendlich über die Mittelverteilung an die einzelnen Regierungsbezirke bzw. die einzelnen Aufgabenträger ? Über die Mittelverteilung an die einzelnen Regierungsbezirke entscheidet der Ministerrat auf Vorschlag der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Die Verteilung der Mittel an die Aufgabenträger erfolgt auf Ebene der Bezirksregierungen nach den Kriterien des Art. 28 Abs. 2 BayÖPNVG. 7. Nachdem rund zwei Drittel der ÖPNV-Zuweisungen in den ländlichen Raum und ein Drittel in die Ballungsgebiete gehen, frage ich die Staatsregierung: a) Wie wird diese Aufteilung begründet? Der ländliche Raum erfährt bei der Verteilung der ÖPNVZuweisungen eine überproportionale Berücksichtigung. Dies wird dadurch erreicht, dass den Gebieten jenseits der Städte München, Regensburg, Würzburg, Augsburg und der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen 66% der zu verteilenden Mittel zuerkannt werden. Eine Verteilung allein anhand der Parameter des Art. 28 BayÖPNVG würde zu einer geringeren Berücksichtigung der Fläche führen, da in den fünf Ballungsräumen mit knapp 60 % der Verkehrsleistung (gemessen an den Nutzplatzkilometern) ein Großteil der Verkehrsleistungen des allgemeinen ÖPNV in Bayern erbracht werden. Eine weitere Verschiebung der Mittel zugunsten des ländlichen Raums kann nicht ohne Gefährdung der Qualität der für die Ballungszentren wichtigen öffentlichen Mobilität erfolgen. Bezogen auf die Leistungseinheit Nutzplatzkilometer 2011 erhielt die Fläche 2012 im Schnitt eine um den Faktor 2,5 höhere Zuweisung als die Ballungsräume (Ländlicher Raum: 0,15 Cent, Ballungsräume: 0,06 Cent; Niederbayern: 0,14 Cent). b) wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass die Regierungsbezirke Niederbayern und Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2157 Oberfranken über keine gesondert geförderten Ballungsräume verfügen, somit keine ÖPNV-Ballungsraum -Zuweisungen in diese Regierungsbezirke fließen und diese darüber hinaus nicht von den positiven Wirkungen der großen Verkehrsverbünde für das Umland profitieren? Ballungsraum ist ein (städtisches) Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte . In der europäischen Umgebungslärmrichtlinie ist als Ballungsraum ein Gebiet definiert, das eine Einwohnerzahl von über 100.000 und eine Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohnern pro Quadratkilometer hat. Diese Voraussetzungen liegen in Niederbayern und Oberfranken an keinem Ort vor. Unabhängig davon profitieren einzelne Gebiete bereits jetzt von den positiven Wirkungen der großen Verkehrsverbünde. So erstreckt sich das Verbundgebiet der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH auf die Landkreise Forchheim, Bayreuth und Bamberg in Oberfranken sowie Amberg-Sulzbach in der Oberpfalz und Teile des Landkreises Kitzingen in Unterfranken. c) Existiert in diesem Zusammenhang ein Ausgleich für die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberfranken ? Über die unter a. beschriebene Beschränkung der ÖPNVZuweisungen für die Ballungsräume auf ein Drittel der ver- fügbaren Mittel hinaus gibt es bei diesem Förderinstrument keinen weiteren Ausgleich. Ergänzend wurde speziell zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots im ländlichen Raum ab 2012 ein neues Förderprogramm aufgenommen (vgl. dazu Antwort auf Frage 8). 8. Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung , um das ÖPNV-Angebot in Niederbayern in Zukunft deutlich zu verbessern und damit dem Ziel „gleichwertige Lebensverhältnisse“ in Bayern näher zu kommen? Eine Strategie zur Verbesserung der Versorgung der ländlichen Räume mit attraktiven öffentlichen Mobilitätsangeboten besteht in der Schaffung flexibler ÖPNV-Angebote in Ergänzung zum klassischen Linienverkehr. Im Jahr 2012 wurde hierfür ein Förderprogramm zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum gestartet. In den Jahren 2012 bis 2016 werden hier zusätzlich bis zu 2 Mio. € jährlich für die Einrichtung nachfrageorientierter Angebotsformen des öffentlichen Personennahverkehrs zur Verfügung gestellt. Der Freistaat bietet den zuständigen Aufgabenträgern des allgemeinen ÖPNV an, in einer mehrjährigen Anlaufphase bis zu 70% des entstehenden Betriebskostendefizits für Rufbusse oder Anrufsammeltaxis zu übernehmen. Seite 7 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2157