Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.02.2018 Extremwetterereignisse im Freistaat Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie oft war der Freistaat in den vergangenen zehn Jahren von klimatisch bedingten Naturkatastrophen (Unwettern, Extremwetterereignissen) betroffen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Art der Naturkatas trophe)? 1.2 In welcher Höhe belief sich der jeweilige volkswirt schaftliche Schaden? 1.3 In welcher Höhe belief sich der jeweils versicherte Schaden? 2. In welcher Höhe belief sich der Schaden für Land und Forstwirtschaft? 3. Welche Regionen im Freistaat sind nach Erkenntnis sen der Staatsregierung besonders von Extremwetter ereignissen betroffen? 4.1 Bei welchen Ereignissen hat der Freistaat finanzielle Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse in den vergangenen zehn Jahren gewährt (bitte aufge schlüsselt nach Jahren und Art der Extremwetterereig nisse)? 4.2 Welche Art von Finanzhilfen wurde jeweils gewährt? 4.3 In welcher Höhe wurden in den vergangenen Jahren finanzielle Hilfen nach Naturkatastrophen gewährt (bit te aufgeschlüsselt nach Zuwendungsempfänger)? 5.1 In welcher Höhe beliefen sich in den vergangenen Jahren die kommunalen Schäden (bitte aufgeschlüs selt nach Regierungsbezirken)? 5.2 In welchem Umfang wurden für kommunale Schäden Zuwendungen aus Mitteln des Finanzausgleichs in An spruch genommen (bitte aufgeschlüsselt nach Regie rungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 6. Wie haben sich in den vergangenen Jahren die Ein satzzahlen und Kosten aufgrund von Extremwetter ereignissen der Einsatzorganisationen des Katastro phenschutzes entwickelt? 7.1 Welche (Zwischen)Ergebnisse lassen sich aus den Studien bzw. Projekten Klimazukunft Bayern (BayK liZ), Klimawandel und Hydrologische Extremereignis se (KlimEX) und Klimaveränderung, Klimawandel und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft (KLIWA) zie hen? 7.2 Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung da raus? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern und für Integration, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 10.04.2018 1.1 Wie oft war der Freistaat in den vergangenen zehn Jahren von klimatisch bedingten Naturkatastrophen (Unwettern, Extremwetterereignissen) betroffen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Art der Naturkatastrophe)? Der Freistaat war in den vergangenen zehn Jahren von folgenden klimatisch bedingten Naturkatastrophen betrof fen, die einen Notstand im Sinne der Richtlinien über einen Härtefonds zur Gewährung finanzieller Hilfen bei Notstän den durch Elementarereignisse (sog. Härtefondsrichtlinien – HFR) ausgelöst haben: – Überschwemmungen Juli 2010 (Landkreis Lindau), – Überschwemmungen Juni 2011 (Landkreis Miltenberg), – Überschwemmungen Mai/Juni 2013, – Tornado 2015 (Schwaben), – Überschwemmungen Mai 2016 (Schwerpunkt in Nieder bayern), – Sturm und Überschwemmungen 2017 (Niederbayern). 1.2 In welcher Höhe belief sich der jeweilige volkswirtschaftliche Schaden? Der durch die Naturereignisse ausgelöste Gesamtschaden wurde im Zusammenhang mit den Unwetterkatastrophen 2013 und 2016 ermittelt, da dies für die Beantragung finan zieller Hilfen aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) notwendig war. Im Rahmen der Anträge auf EUSFHilfen wurden der EU für die Ereignisse in den Jah ren 2013 und 2016 folgende geschätzte Schadenshöhen übermittelt: Überschwemmungen Mai/Juni 2013 Gesamtschaden bayernweit 1.307.514.800 € davon Schaden Land und Forstwirtschaft 143.255.000 € Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.08.2018 Drucksache 17/21594 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21594 davon Schaden öffentliche Infrastruktur 199.531.000 € Überschwemmungen Mai 2016 Gesamtschaden in Niederbayern 1.259.005.000 € davon Schaden Land und Forstwirtschaft 12.839.000 € davon Schaden öffentliche Infrastruktur 94.551.000 € Darüber hinaus, insbesondere zu den weiteren in der Ant wort zu Frage 1.1 angeführten Naturkatastrophen, liegen keine Angaben zu entstandenen Gesamtschäden vor. 1.3 In welcher Höhe belief sich der jeweils versicherte Schaden? Nach Auskunft des Staatsministeriums für Wirtschaft, Ener gie und Technologie (StMWi) hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft auf Anfrage mitgeteilt, dass derzeit keine Daten in der für die Beantwortung die ser Frage nötigen Form vorlägen. Eigene Erkenntnisse über die Höhe der versicherten Schäden bei klimatisch bedingten Naturkatastrophen liegen beim StMWi nicht vor. 2. In welcher Höhe belief sich der Schaden für Landund Forstwirtschaft? Vgl. Antwort auf Frage 1.2. 3. Welche Regionen im Freistaat sind nach Erkenntnissen der Staatsregierung besonders von Extremwetterereignissen betroffen? Nach Auskunft des Staatsministeriums für Umwelt und Ver braucherschutz (StMUV) können grundsätzlich alle Regio nen im Freistaat von Extremwetterereignissen betroffen sein. In den letzten Jahren traten Flusshochwasser, aber auch lokale Sturzfluten mit wild abfließendem Wasser infolge ex tremer Wetterereignisse auf. In den Alpen umfasst dies auch die Gefahren durch Wildbäche. Extremwetterereignisse wie Stürme oder Starkregenereignisse können überall in Bayern auftreten. Das Jahr 2016 hat dies für den Starkregen deut lich aufgezeigt. Zu den Auswirkungen extremer Wetterereignisse zählen auch Trockenheit und Niedrigwasser. Die regionale Betrof fenheit von Trockenheit und Niedrigwasser in Bayern ist be sonders im Norden und hier vor allem in Unterfranken hoch. 4.1 Bei welchen Ereignissen hat der Freistaat finanzielle Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse in den vergangenen zehn Jahren gewährt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Art der Extremwetterereignisse )? Vgl. Antwort auf Frage 1.1. 4.2 Welche Art von Finanzhilfen wurde jeweils gewährt ? In den vergangenen zehn Jahren hat der Freistaat bei den in der Antwort zu Frage 1.1 angeführten klimatisch bedingten Naturkatastrophen folgende finanzielle Hilfen gewährt: Überschwemmungen Juli 2010 (Landkreis Lindau) Notstandsbeihilfen 26.000 € Überschwemmungen Juni 2011 (Landkreis Miltenberg) Notstandsbeihilfen 7.200 € Überschwemmungen Mai/Juni 2013 Notstandsbeihilfen 7.270.006 € Soforthilfe Haushalt/Hausrat 17.619.476 € Soforthilfe Ölschäden an Gebäuden 4.243.219 € Sofortgeld Privathaushalte 34.589.042 € Sofortgeld Unternehmen und land und forst wirtschaftliche Betriebe 31.714.958 € Programm zur Wiederherstellung der Infra struktur in den Gemeinden 108.978.650 € Zuschussprogramm für Wohngebäude und Hausrat 246.144.516 € Aufbauhilfeprogramm gewerbliche Wirtschaft 100.247.707 € Gewerbliches Soforthilfeprogramm 1.306.062 € Aufbauhilfeprogramm Hochwasser (StMELF) 54.496.151 € Kulturelles Hilfsprogramm „Hochwasser 2013“ 355.422 € Programm zur Schadensbeseitigung an staatl. Hochwasserschutzeinrichtungen und Gewäs sern 123.371.000 € Tornado 2015 Sofortgeld Privathaushalte 280.033 € Sofortgeld Unternehmen, land und forstwirt schaftliche Betriebe und Vereine 169.000 € Soforthilfe Haushalt/Hausrat 370.370 € Soforthilfe Landwirtschaft 12.218 € Drucksache 17/21594 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Überschwemmungen Mai 2016 (Programm noch nicht abge schlossen) Notstandsbeihilfen 627.900 € Soforthilfe Haushalt/Hausrat 11.683.864 € Soforthilfe Ölschäden an Gebäuden 235.134 € Sofortgeld Privathaushalte 11.222.298 € Sofortgeld Unternehmen, land und forstwirt schaftliche Betriebe und Vereine 7.357.472 € Programm zur Wiederherstellung der Infra struktur in den Gemeinden des LK RottalInn 23.700.000 € Zuschussprogramm für Wohngebäude und Hausrat im LK RottalInn 32.800.000 € Gewerbliches Soforthilfeprogramm 13.928.105 € Hilfsprogramm Unwetter mit Hochwasser Mai/Juni 2016 (StMELF) 1.172.826 € Sturm „Kolle“ 2017 (Programm noch nicht abgeschlossen) Notstandsbeihilfen 33.200 € Forstliche Soforthilfen im Privatwald 40.182.950 € Forstliche Soforthilfen im Körperschaftswald 436.740 € Forstwegebauten aufgrund von Unwetterschä den vom 18.08.2017 im Privatwald 3.881 € Forstliche Liquiditätshilfe im Privatwald 3.244 € 4.3 In welcher Höhe wurden in den vergangenen Jahren finanzielle Hilfen nach Naturkatastrophen gewährt (bitte aufgeschlüsselt nach Zuwendungsempfänger )? Vgl. Antwort auf Frage 4.2. 5.1 In welcher Höhe beliefen sich in den vergangenen Jahren die kommunalen Schäden (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? Auch die Schäden an öffentlicher Infrastruktur wurden anlässlich der Meldungen an den Solidaritätsfonds der Euro päi schen Union (EUSF) im Zusammenhang mit den Unwetterkatastrophen 2013 und 2016 ermittelt. Zu den ge schätzten Schadenshöhen vgl. die Antwort auf Frage 1.2. Darüber hinaus, insbesondere zu den weiteren in der Ant wort zu Frage 1.1 angeführten Naturkatastrophen, liegen keine Angaben zu Schadenshöhen im kommunalen Bereich vor. 5.2 In welchem Umfang wurden für kommunale Schäden Zuwendungen aus Mitteln des Finanzausgleichs in Anspruch genommen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? In den letzten zehn Jahren (2008–2017) wurden im Zusam menhang mit witterungsbedingten Schadensereignissen folgende Zuwendungen aus Mitteln des kommunalen Fi nanzausgleichs in Anspruch genommen: Oberbayern rund 814.000 Euro, Niederbayern rund 1,5 Mio. Euro, Oberpfalz rund 571.000 Euro, Oberfranken rund 486.000 Euro, Mit telfranken rund 2,6 Mio. Euro, Unterfranken rund 410.000 Euro und Schwaben rund 6,1 Mio. Euro. Mit Ausnahme beim Regierungsbezirk Schwaben entfielen diese Zuwen dungen ausschließlich auf Landkreise und kreisangehörige Gemeinden. In Schwaben entfielen Zuwendungen in Höhe von 100.000 Euro auf die kreisfreie Stadt Kempten und rund 6,0 Mio. Euro auf die Landkreise sowie kreisangehörigen Gemeinden. 6. Wie haben sich in den vergangenen Jahren die Einsatzzahlen und Kosten aufgrund von Extremwetterereignissen der Einsatzorganisationen des Katastrophenschutzes entwickelt? Nach Aussage des Staatsministeriums des Innern und für In tegration (StMI) werden im Bereich des Katastrophenschut zes die festgestellten Katastrophenfälle im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) erfasst. Eine Katastrophe ist hiernach ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder ge schädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Kata strophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Or ganisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken. Gem. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayKSG stellt die Katastrophen schutzbehörde das Vorliegen und das Ende einer Katastro phe fest. Katastrophenschutzbehörden sind die Kreisver waltungsbehörden, die Regierungen und das StMI. Seit dem Jahr 2010 haben die unteren Katastrophen schutzbehörden (Kreisverwaltungsbehörden) in insgesamt 33 Fällen das Vorliegen einer Katastrophe festgestellt. Da bei handelte es sich in 26 Fällen um hochwasser oder un wetterbedingte Katastrophen; schließt man hier Waldbrände – ohne Berücksichtigung der Ursache – mit ein, steigt die Zahl auf 30. Dies zeigt deutlich, dass die Bewältigung von Naturka tastrophen die ganz wesentliche Herausforderung für die Katastrophenschutzbehörden und Einsatzorganisationen darstellt. Diese Herausforderung besteht allerdings bereits seit vielen Jahren, da beispielsweise flächendeckende Hochwasserereignisse in der Vergangenheit immer wieder aufgetreten sind; so wurde aufgrund dessen etwa – im Jahr 2002 21mal, – im Jahr 2005 20mal, – im Jahr 2013 21mal durch die örtlich betroffenen Katastrophenschutzbehörden (Kreisverwaltungsbehörden) das Vorliegen einer Katastro Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21594 phe festgestellt. Im Hinblick auf den vorherrschenden Tenor der Vorhersagen zur Klimaentwicklung muss davon ausge gangen werden, dass die Extremwetterereignisse in Zukunft noch zunehmen und die zuständigen Stellen noch stärker fordern werden – nicht nur in der konkreten Einsatzbewälti gung, sondern auch in der Vorbereitung darauf. Die Feststellung des Vorliegens einer Katastrophe gem. Art. 4 Abs.1 BayKSG ist auch für eine etwaige Einsatzkos tenerstattung maßgebend. Aus dem vom StMI unterhal tenen Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes (K Fonds) können den Katastrophenschutzbehörden und den zur Katastrophenhilfe Verpflichteten für Maßnahmen, die der Abwehr einer Katastrophe dienen, Zuschüsse gewährt werden, um unzumutbare Belastungen des Trägers der Aufwendungen abzuwenden, wenn dies nicht durch Inan spruchnahme anderer Leistungen möglich ist (Art. 12 Abs. 2 Nr. 2 BayKSG). Seit dem Jahr 2010 wurden aus dem KFonds insgesamt 3.395.738,08 Euro für Einsatzkosten verausgabt. Zusätzlich wurden für die Hochwasserkatastrophe 2013 aus dem Eu ropäischen Solidaritätsfonds über den Bund Mittel in Höhe von 10.823.430,09 Euro zur Erstattung von hochwasserbe dingten Einsatzkosten zur Verfügung gestellt. Erstattet wer den konnten aus diesen Mitteln auch Einsatzkosten im Zu ständigkeitsbereich von Kreisverwaltungsbehörden, die das Vorliegen einer Katastrophe nicht festgestellt hatten. Die Beträge der jährlichen Einsatzkostenerstattungen aus dem KFonds sind insbesondere davon abhängig, wie oft im betreffenden Jahr von den Katastrophenschutzbe hörden die Feststellung des Vorliegens einer Katastrophe getroffen wurde. Sie können daher stark schwanken und sind beispielsweise in Jahren mit flächendeckenden Hoch wasserereignissen und in der Folge hohem Personal und Materialeinsatz in der Einsatzbewältigung – wie es etwa in den Jahren 2002, 2005 oder 2013 mit der bereits erwähnten Anzahl an Katastrophenfällen der Fall war – regelmäßig erheblich höher. Sollten Extremwetterereignisse zukünftig zunehmen und dazu führen, dass die Katastrophenschutz behörden noch häufiger das Vorliegen einer Katastrophe feststellen müssen, werden auch die Einsatzkostenerstat tungen aus dem KFonds insgesamt ansteigen. 7.1 Welche (Zwischen-)Ergebnisse lassen sich aus den Studien bzw. Projekten Klimazukunft Bayern (BayKliZ), Klimawandel und Hydrologische Extremereignisse (KlimEX) und Klimaveränderung, Klimawandel und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft (KLIWA) ziehen? Laut StMUV zeigen die aktuellen (Zwischen)Ergebnisse zusammengefasst eine Tendenz zu einer Zunahme der Starkregen und Hochwassergefahr sowie einer möglichen Zunahme von Trockenheits und Niedrigwassersituationen. Die jeweiligen Untersuchungen sind aber noch nicht abge schlossen. Aus dem Projekt BayKliZ liegt eine große Da tengrundlage an klimatischen Leitparametern für Bayern vor. Diese konnten aber hinsichtlich der Veränderungen von Extremwetterereignissen noch nicht belastbar ausgewertet werden. Damit sind diesbezüglich derzeit noch keine Aussa gen aus dem Projekt BayKliZ möglich. Das Projekt KlimEx wird erst Mitte 2019 beendet sein. In KLIWA wird derzeit eine Konkretisierung der Ergebnisse und Aussagen für ein zelne Regionen geprüft. Weitere Ausführungen zu Starkregen/Sturzfluten: Klimawandelbedingt ist regional bzw. lokal mit einer Zunah me von Häufigkeit und Intensität von Starkregenereignissen (konvektive Ereignisse) zu rechnen. Erste Untersuchungen zeigen, dass eine Zunahme von Starkregen bereits für die Vergangenheit als wahrscheinlich zu betrachten ist, auch wenn der kleinräumige Starkniederschlag bisher nur bedingt messbar und damit auswertbar ist. Dies führt auch zu einem höheren Potenzial an Sturzfluten. Gerade die kurzzeitigen und kleinräumigen Starkregen ereignisse aufgrund konvektiver Niederschlagsereignisse lassen sich aber mit den in ihrer Auflösung beschränkten Klimamodellen bisher nur schwer abbilden. Die Weiterent wicklung der Klimamodelle wurde im Rahmen der Koopera tion KLIWA initiiert und wird aktuell fachlich begleitet. Weitere Ausführungen zu Hochwasser: Bei der Untersuchung des Langzeitverhaltens von Hoch wasserwasserabflüssen wurde im Rahmen von KLIWA für das Gesamtjahr eine zunehmende Tendenz festgestellt. Die Veränderungen lassen sich dabei sowohl im Sommer als auch im Winterhalbjahr beobachten (vgl. KLIWAMonitoring bericht 2016). Im Rahmen der Kooperation KLIWA sowie des Projekts KlimEx werden auch die Auswirkungen des Kli mawandels auf die Hochwasserabflüsse untersucht. Wäh rend aus KlimEx noch keine Ergebnisse verfügbar sind, zei gen die aktuellen Ergebnisse aus KLIWA, dass in der nahen Zukunft (2021–2050) die Pegel in Bayern bei der Betrach tung des gesamten Jahres eine zunehmende Tendenz für die Hochwasserabflüsse aufweisen. An den meisten Pegeln lässt sich auch über den gesamten Verlauf des 21. Jahrhun derts eine Zunahme feststellen. Diese Aussagen sollen mit den Ergebnissen aus dem Projekt KlimEx in 2019 validiert werden. Weitere Ausführungen zu Stürmen: Erste Ergebnisse aus dem Projekt BayKliZ legen nahe, dass bezüglich der zukünftigen Veränderungen von Stürmen kei ne verlässlichen Aussagen möglich sind. Dazu liefert der Parameter „Wind“ aus der Klimamodellierung noch keine verlässliche Datengrundlage. 7.2 Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung daraus? Nach Aussage des StMUV zeigen die aktuellen Entwick lungen und Klimaprojektionen, dass in Zukunft nicht nur mit immer häufigeren, sondern auch mit extremeren Hochwas serereignissen zu rechnen ist. Auf lokaler Ebene können dies Sturzfluten sein, hervorgerufen durch zunehmende Starkregenereignisse. Neben Hochwasser ist damit zu rech nen, dass künftig auch Trocken und Niedrigwasserperioden häufiger und extremer auftreten können. Wasserwirtschaft liche Anpassungsstrategien zu diesen Herausforderungen werden im Rahmen der Bayerischen KlimaAnpassungs strategie (BayKLAS) entwickelt. Zentrales Handlungsziel ist es, die Stabilität des Wasserhaushalts in Bayern auch unter sich ändernden klimatischen Bedingungen weiterhin sicherzustellen. Unter Berücksichtigung zunehmender Ex tremereignisse gilt es, deren negative Folgen durch das wasserwirtschaftliche Management aller Beteiligten zu mi nimieren. Der Erhalt natürlicher aquatischer Ökosysteme mit ihren herausragenden Lebensraumfunktionen ist dabei Drucksache 17/21594 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 ebenso zu berücksichtigen wie die damit verbundenen Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Eine konsequente Umsetzung der WRRL stärkt zudem die Resi lienz der Gewässer gegenüber dem Klimawandel. Hochwasser/Sturzfluten: Die Staatsregierung setzt im Umgang mit Hochwasser auf ein vorausschauendes Risikomanagement. Im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements werden Hochwasser gefahren und risiken abgeschätzt und bewertet und an schließend Maßnahmen entwickelt, mit denen die Risiken nachhaltig reduziert werden können. Die 2007 erlassene europäische „Richtlinie über die Bewertung und das Ma nagement von Hochwasserrisiken“ bildet die rechtliche Grundlage des Hochwasserrisikomanagements. Die darin enthaltenen Regelungen wurden in deutsches und baye risches Recht (Wasserhaushaltsgesetz und Bayerisches Wassergesetz) übernommen. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zum Schutz vor Hoch wasser werden seit 2001 im Rahmen des „Hochwasser schutzAktionsprogramms 2020 – für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in Bayern“ (AP 2020) koordiniert. Seit 2004 wird bei der Bemessung von staatlichen Hochwasser schutzeinrichtungen, die vor einem hundertjährlichen Hoch wasser schützen, ein Klimaänderungsfaktor von 15 Prozent Zuschlag angewendet, um Veränderungen der Abflussver hältnisse infolge des Klimawandels zu berücksichtigen. Nach dem Junihochwasser 2013 wurde das AP 2020 zum Hochwasserschutzaktionsprogramm 2020plus (AP2020 plus) erweitert. Wesentliche Neuerungen sind u. a.: – die Verbesserung der Resilienz der Hochwasserschutz Anlagen, – das erweiterte Rückhaltekonzept, – die Verstärkung des Risikodialogs im Rahmen der Hoch wasserrisikomanagementPläne. Intensive und kleinräumige Niederschläge führen insbeson dere in kleinen Einzugsgebieten zu Hochwasserereignissen entlang von Gewässern, können aber auch durch wild abflie ßendes Wasser (Oberflächenabfluss) Schäden verursachen. Mit einem Sonderförderprogramm für „Integrale Konzepte zum kommunalen SturzflutRisikomanagement“ können Gemeinden unterstützt werden, die sich in kommunaler Zu ständigkeit mit den Gefahren und Risiken durch Starkregen ereignisse auseinandersetzen. In einem Forschungsvorha ben (Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzflut – HiOS) im Auftrag der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung werden die Möglichkeiten zur Modellierung entsprechender Ereignisse in Pilotgebieten und die bayernweite Darstellung in Hinweiskarten intensiv untersucht. Darüber hinaus befasst sich die BundLänderArbeits gemeinschaft Wasser (LAWA) unter Beteiligung des Frei staates Bayern mit der Erarbeitung einer Strategie für ein effektives Starkregenmanagement. Trockenheit/Niedrigwasser: Bedingt durch die Zunahme von Klimarisiken steigt auch der Handlungsbedarf der Wasserwirtschaft im Umgang mit Niedrigwasser. Ein nachhaltiges Niedrigwassermanage ment umfasst sowohl Vorsorgemaßnahmen als auch ope rative Maßnahmen. Anhand von Stresstests und Fallstu dien werden im Rahmen der Kooperation KLIWA darüber hinaus für Pilotregionen bereits konkrete Maßnahmen zur Anpassung vorgeschlagen. Die Erstellung nachhaltiger und umweltgerechter Bewässerungskonzepte wird im Rahmen eines Pilotförderprogramms durch das StMUV unterstützt. Um Niedrigwassersituationen zeitnah erkennen und be werten zu können, wurde in Bayern 2008 der Niedrigwas serInformationsdienst eingerichtet. Der „Alarmplan für den bayerischen, staugeregelten Main – Gewässerökologie“ (AMÖ) ist ein operativer Informationsdienst, der auf regio naler Ebene eingerichtet wurde, um in Niedrigwassersitua tionen kurzfristig zu warnen und schädliche Folgen für die Gewässerökologie möglichst zu verhindern. Für die Donau in Bayern ist analog dazu ein Gewässerqualitätswarndienst im Aufbau. Die aktuellen Erkenntnisse zum Themenkomplex Nied rigwasser (Oberflächengewässer und Grundwasser) sind in dem LfUSpezial „Niedrigwasser in Bayern – Grundlagen, Veränderung und Auswirkungen“ (2017) zusammengefasst. Eine Übersicht über die einzelnen Maßnahmen gibt die BayKLAS.