Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathi Petersen SPD vom 22.02.2018 Stellenmehrungen an Landratsämtern im Regierungsbezirk Unterfranken Immer häufiger sehen sich Landratsämter gezwungen, zusätzliche Stellen in ihren Behörden zu schaffen. Trotz der Zuweisungen, welche die Landkreise nach Art. 7 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) erhalten, stellt diese Entwicklung für die Kreishaushalte eine erhebliche Belastung dar. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Planstellen gibt es derzeit an den Landratsämtern im Regierungsbezirk Unterfranken (Antworten bitte aufgeteilt nach den jeweiligen Landratsämtern, Beamten- bzw. Arbeitnehmerstatus, Abteilungen sowie nach landkreiseigenem und staatlich zugeordnetem Personal)? b) Wie viele dieser Planstellen sind derzeit unbesetzt (Antworten bitte aufgeteilt nach den jeweiligen Landratsämtern , Beamten- bzw. Arbeitnehmerstatus, Abteilungen sowie nach landkreiseigenem und staatlich zugeordnetem Personal)? 2. a) Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Stellenmehrungen in den Landratsämtern im Regierungsbezirk Unterfranken seit dem Jahr 2013 (Antworten bitte aufgeteilt nach den jeweiligen Landratsämtern, Beamten- bzw. Arbeitnehmerstatus, Abteilungen, nach landkreiseigenem und staatlich zugeordnetem Personal und Jahren)? b) Wie viele zusätzliche Planstellen sind den Landratsämtern im Regierungsbezirk Unterfranken seitens des Freistaates für die Schulsozialarbeit seit dem Jahr 2013 zugewiesen worden (Antworten bitte aufgeteilt nach Landratsämtern und Haushaltsjahren)? c) Wird sich die Staatsregierung weiterhin mit Nachdruck für die Ausweisung der acht dringend benötigten Planstellen für die Unteren Naturschutzbehörden, die seitens der CSU-Mitglieder im Ausschuss für Haushalt und Finanzfragen zwar genehmigt, aber mit einem Sperrvermerk versehen worden sind, einsetzen? 3. Für welche Abteilungen/Sachgebiete liegen nach Kenntnis der Staatsregierung die größten Bedarfe an Stellenmehrungen in den Landratsämtern im Regierungsbezirk Unterfranken vor? 4. Wie viele staatliche A 15-Stellen gibt es jeweils an den Landratsämtern im Regierungsbezirk Unterfranken? 5. Wie plant die Staatsregierung, die Landkreise und Kommunen künftig verstärkt finanziell bei der Übernahme von Personalkosten außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs zu unterstützen? 6. In welchen Bereichen wird nach aktuellem Planungsstand mit der Ausweisung von weiteren Planstellen im Doppelhaushalt 2019/2020 für die Landratsämter im Regierungsbezirk zu rechnen sein? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 10.04.2018 Vorbemerkung: Die Aufteilung des an den einzelnen Landratsämtern eingesetzten Personals auf die Abteilungen ist eine Frage des Direktionsrechts und der Organisationshoheit der Landräte, auf die die Staatsregierung keinen Einfluss hat und die dementsprechend auch nicht bekannt ist. Hinsichtlich der Aufteilung von Stellen und Stellenmehrungen auf die Abteilungen können die nachfolgenden Fragen 1 a, 1 b und 2 a deshalb nicht beantwortet werden. 1. a) Wie viele Planstellen gibt es derzeit an den Landratsämtern im Regierungsbezirk Unterfranken (Antworten bitte aufgeteilt nach den jeweiligen Landratsämtern, Beamten- bzw. Arbeitnehmerstatus , Abteilungen sowie nach landkreiseigenem und staatlich zugeordnetem Personal)? Hinsichtlich des staatlichen Personals wird auf die Spalten „Stellen 2018“ der Anlage 1 verwiesen. Den verbindlichen Rahmen für die Zuweisung von staatlichem Personal bilden die im Staatshaushalt ausgebrachten Stellen für die Landratsämter, die möglichst sachgerecht auf die einzelnen Landratsämter zu verteilen sind. Die in diesem Zusammenhang vom Staatsministerium des Innern und für Integration als verwaltungsinternes Hilfsmittel entwickelten Kriterien für eine Personalbemessung, beispielsweise Einwohnerrichtwerte , bieten jeweils Anhaltspunkte für die Personalverteilung . Die Regierungen können und müssen gegebenenfalls innerhalb ihres Bewirtschaftungsbereichs bei personellen und/oder fachlichen Bedarfen auch besondere Schwerpunkte setzen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.08.2018 Drucksache 17/21598 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21598 Im Übrigen stellen die Sollkriterien für eine Personalbemessung nur eine Rechengröße dar und können nicht mit dem Personalstand gleichgesetzt werden, der dem jeweiligen Landratsamt auf Dauer zur Verfügung steht. Mutterschutzfristen , Langzeiterkrankte und ganz oder teilweise freigestellte Personalräte müssen, um nur einige Beispiele zu nennen, innerhalb des „Solls“ verrechnet und dargestellt werden, weil die Stellen nach den haushaltsgesetzlichen Vorschriften auch während der Zeit besetzt sind, in der die Betroffenen keinen Dienst leisten. Zu den bei den Landkreisen ausgewiesenen Stellen für das landkreiseigene Personal stehen der Staatsregierung Daten für das Jahr 2018 noch nicht zur Verfügung. Es wird deshalb auf die in den Stellenplänen der Landkreise ausgewiesenen Stellen aus dem Jahr 2017 verwiesen (Anlage 2). b) Wie viele dieser Planstellen sind derzeit unbesetzt (Antworten bitte aufgeteilt nach den jeweiligen Landratsämtern, Beamten- bzw. Arbeitnehmerstatus , Abteilungen sowie nach landkreiseigenem und staatlich zugeordnetem Personal)? Für das staatliche Personal der unterfränkischen Landratsämter sind die entsprechenden Zahlen aus Anlage 1 (Spalten „Stellen 2018“ und „tatsächlich besetzte Stellen“) ersichtlich. Zu den bei den Landkreisen derzeit unbesetzten Stellen für das landkreiseigene Personal stehen der Staatsregierung Daten nicht zur Verfügung. Aus den kommunalen Stellenplänen lassen sich nur Daten zur Anzahl der am 30.06. des Vorjahres besetzten Stellen entnehmen. Es wird deshalb auf die in den Stellenplänen 2017 ausgewiesenen am 30.06.2016 besetzten Stellen lt. Anlage 2 verwiesen. 2. a) Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Stellenmehrungen in den Landratsämtern im Regierungsbezirk Unterfranken seit dem Jahr 2013 (Antworten bitte aufgeteilt nach den jeweiligen Landratsämtern, Beamten- bzw. Arbeitnehmerstatus , Abteilungen, nach landkreiseigenem und staatlich zugeordnetem Personal und Jahren)? Stellenmehrungen beim staatlichen Personal (Vergleich 2013–2018) gehen aus Anlage 1 hervor. Zu den bei den Landkreisen seit 2013 ausgewiesenen Stellenmehrungen für das landkreiseigene Personal wird auf Anlage 2 verwiesen. Daten zu den Stellenmehrungen 2018 stehen noch nicht zur Verfügung. b) Wie viele zusätzliche Planstellen sind den Landratsämtern im Regierungsbezirk Unterfranken seitens des Freistaates für die Schulsozialarbeit seit dem Jahr 2013 zugewiesen worden (Antworten bitte aufgeteilt nach Landratsämtern und Haushaltsjahren )? An den Landratsämtern gibt es keine Stellen des Freistaates für Schulsozialarbeit. c) Wird sich die Staatsregierung weiterhin mit Nachdruck für die Ausweisung der acht dringend benötigten Planstellen für die Unteren Naturschutzbehörden , die seitens der CSU-Mitglieder im Ausschuss für Haushalt und Finanzfragen zwar genehmigt, aber mit einem Sperrvermerk versehen worden sind, einsetzen? Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen ein Konzept für die Verteilung der genannten acht Stellen vorlegen. 3. Für welche Abteilungen/Sachgebiete liegen nach Kenntnis der Staatsregierung die größten Bedarfe an Stellenmehrungen in den Landratsämtern im Regierungsbezirk Unterfranken vor? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor (vgl. Vorbemerkung). 4. Wie viele staatliche A 15-Stellen gibt es jeweils an den Landratsämtern im Regierungsbezirk Unterfranken ? Nach den hier gültigen Beförderungsgrundsätzen ist Voraussetzung für die Beförderung nach A 15 bei den Landratsämtern die Bestellung zum Vertreter/zur Vertreterin des Landrats/der Landrätin im Amt. Zum Stichtag 01.01.2018 waren bei den Landratsämtern in Unterfranken fünf A 15-Stellen mit Regierungsdirektorinnen/Regierungsdirektoren in dieser Funktion besetzt (Landratsämter Bad Kissingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt). 5. Wie plant die Staatsregierung, die Landkreise und Kommunen künftig verstärkt finanziell bei der Übernahme von Personalkosten außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs zu unterstützen? Der kommunale Finanzausgleich erreicht im Jahr 2018 ein neues Rekordniveau. Die Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich steigen im Haushaltsjahr 2018 gegenüber dem Haushalt 2017 um 619,5 Mio. Euro auf 9.533,9 Mio. Euro. Die reinen Landesleistungen1 steigen im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2017 um 550,9 Mio. Euro auf 8.967,3 Mio.Euro. Daraus erhalten die Kommunen vom Freistaat u. a. pauschale finanzkraftunabhängige Finanzzuweisungen für die Wahrnehmung von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Diese Zuweisungen sind nicht zweckgebunden, sondern können von den Zuweisungsempfängern nach dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Gesamtdeckung eigenverantwortlich als allgemeine Deckungsmittel für ihre Zwecke eingesetzt werden. Der hohe Anteil der Leistungen, die im kommunalen Finanzausgleich als allgemeine Deckungsmittel ausgereicht werden, bietet den Kommunen viel Flexibilität und stärkt die kommunale Selbstverantwortung. Für die Finanzzuweisungen im Jahr 2018 werden den Kommunen pro Einwohner und Haus- 1 Gesamtausgaben abzüglich des Kommunalanteils an den Kosten der Krankenhausfinanzierung und der Bundesleistungen nach dem Entflechtungsgesetz Drucksache 17/21598 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 haltsjahr (Pro-Kopf-Beträge) nach Art. 7 Abs. 2 Nrn. 2 bis 4 BayFAG 468,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt und damit 6,5 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Darüber hinaus wird den Landkreisen das volle Aufkommen der vom Landratsamt als Staatsbehörde festgesetzten Kos ten sowie das örtliche Aufkommen der von ihnen erhobenen Verwarnungsgelder und Geldbußen überlassen. In der Summe werden hier den bayerischen Kommunen weitere rund 300 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 6. In welchen Bereichen wird nach aktuellem Planungsstand mit der Ausweisung von weiteren Planstellen im Doppelhaushalt 2019/2020 für die Landratsämter im Regierungsbezirk zu rechnen sein? Das Verfahren zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 läuft aktuell erst an. Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers kann nicht vorgegriffen werden. Dementsprechend kann diese Frage nicht beantwortet werden. Landratsamt Beamte Beschäftigte Gesamt Beamte Beschäftigte Gesamt Beamte Beschäftigte Beamte Beschäftigte Gesamt Aschaffenburg 74,48 4,50 78,98 76,14 5,50 81,64 71,75 5,50 1,66 1,00 2,66 Bad Kissingen 49,40 4,00 53,40 48,06 4,00 52,06 48,70 3,72 -1,34 0,00 -1,34 Haßberge 39,25 4,00 43,25 40,26 4,25 44,51 34,90 3,96 1,01 0,25 1,26 Kitzingen 41,43 2,00 43,43 42,47 2,50 44,97 39,90 2,40 1,04 0,50 1,54 Main-Spessart 57,41 1,00 58,41 58,59 2,00 60,59 53,55 2,00 1,18 1,00 2,18 Miltenberg 56,06 4,00 60,06 57,92 4,00 61,92 48,55 4,00 1,86 0,00 1,86 Rhön-Grabfeld 38,63 3,00 41,63 39,35 3,50 42,85 41,32 3,50 0,72 0,50 1,22 Schweinfurt 42,16 3,00 45,16 53,87 2,50 56,37 49,40 2,50 11,71 -0,50 11,21 Würzburg 73,97 4,00 77,97 77,40 5,75 83,15 65,82 5,73 3,43 1,75 5,18 472,79 29,50 502,29 494,06 34,00 528,06 453,89 33,31 21,27 4,50 25,77 Staatspersonal an den unterfränkischen Landratsämtern Stellenmehrungen 2013 bis 2018Stellen 2018 tatsächl. besetzte Stellen am 01.01.2018Stellen 2013 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21598 Landratsamt Beamte Beschäftigte Beamte Beschäftigte von 2013 zu 2014 von 2014 zu 2015 von 2015 zu 2016 von 2016 zu 2017 von 2013 zu 2014 von 2014 zu 2015 von 2015 zu 2016 von 2016 zu 2017 Aschaffenburg 46,20 334,35 40,60 307,65 2,15 -1,00 0,54 2,30 5,80 34,35 25,50 21,00 Bad Kissingen 59,50 207,40 55,37 173,25 3,50 1,75 4,00 0,00 1,00 10,50 12,75 6,25 Haßberge 25,00 227,83 21,85 200,24 4,00 3,00 -1,00 -1,00 2,41 5,08 13,47 8,21 Kitzingen 43,00 199,70 34,00 193,66 -1,00 1,00 0,00 4,00 -0,16 7,48 3,01 2,29 Main-Spessart 53,00 270,50 46,00 260,50 1,00 -3,00 0,00 3,00 9,00 6,50 14,00 4,50 Miltenberg 63,00 310,33 55,00 295,77 0,00 3,00 0,00 0,00 17,93 21,21 -5,70 2,49 Rhön-Grabfeld 47,70 220,37 32,10 222,99 3,00 -0,50 -0,50 0,10 3,76 0,73 9,10 -1,21 Schweinfurt 55,99 235,85 55,61 224,65 2,84 3,48 3,75 -6,82 8,44 2,11 20,93 5,98 Würzburg 136,00 245,75 117,00 216,00 3,00 2,00 6,00 5,00 2,00 0,00 22,50 1,00 Stellen 2017 lt. Stellenplan tatsächl. besetzte Stellen am 30.06.2016 Stellenmehrungen Beamte Stellenmehrungen Beschäftigte Kreispersonal an den unterfränkischen Landratsämtern Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21598