Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.01.2018 Tierversuche am Franz-Penzoldt-Zentrum (FPZ) und am Präklinischen Experimentellen Tierzentrum (PETZ) in Erlangen 1. a) Wie viele Tiere wurden 2015 und 2016 jeweils im FPZ und im PETZ für Tierversuche verwendet (bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl pro Jahr, nach Institut, nach Tierart, nach Anzahl pro Tierart und Zweck des Tierversuchs)? b) Mit wie vielen Tieren wurden Mehrfachversuche durchgeführt ? c) Für welche Zwecke wurden die Tierversuche durchgeführt (z. B. Grundlagenforschung, Medikamente, Kosmetika etc., bitte prozentual aufschlüsseln)? 2. a) Wie viele Mittel für Personal und Verbrauchsmaterial erhalten das FPZ und das PETZ jährlich aus dem Haushalt des Freistaates Bayern (bitte aufschlüsseln nach Personalmitteln, Verbrauchsmitteln sowie Mitteln für die Kleintierbildgebungsmodalitäten)? b) Wie hoch sind die Summen, mit denen das FPZ und das PETZ pro Jahr mit öffentlichen Mitteln finanziert werden (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 und 2016 sowie nach Mitteln von Bund, Ländern und EU)? 3. a) Welche Ergebnisse aus Tierversuchen der vergangenen zwölf Jahre sind direkt auf den Menschen übertragbar (bitte den Prozentsatz an allen durchgeführten Tierversuchen darlegen und aufschlüsseln nach Tierarten )? b) Wie hoch waren die Mittel, die dafür eingesetzt wurden ? 4. a) Unter welchen Bedingungen werden Forschungsgelder für Tierversuche genehmigt und ausgezahlt? b) Welche Rolle spielt dabei das 3R-Prinzip (Reduce, Refine, Replace), wie in der EU-Richtlinie 2010/63/EU vorgegeben? c) Welchen Stellenwert haben die 3R am FPZ und PETZ in Erlangen (bitte angeben, wie die 3R gleichrangig umgesetzt werden)? 5. a) Wie viele Tiere wurden für das Projekt „Entzündungsforschung SFB 118“ verwendet (bitte Anzahl und Art für die Jahre 2015 und 2016 angeben)? b) In welchen Instituten finden die Versuche für das Projekt „Entzündungsforschung SFB 118“ statt? c) In wie viele Untergliederungen ist das Projekt „Entzündungsforschung SFB 118“ aufgeteilt (bitte trennen nach Zentral- und Einzelprojekten)? 6. a) Wie sind die Abbruchkriterien für das Projekt „Entzündungsforschung SFB 118“ definiert? b) Wie werden die Abbruchkriterien kontrolliert (bitte Zeiträume und dafür notwendiges Personal angeben)? 7. a) Wer unterstützt den Tierschutzbeauftragten/die Tierschutzbeauftragte im FPZ/PETZ bei der Aufgabe, die gesetzlichen Grundlagen/Vorschriften bei den Tierversuchen und der Versuchstierhaltung einzuhalten (bitte aufschlüsseln nach Haltungskategorie sowie den an der Pflege beteiligten Berufsgruppen)? b) Wie hoch ist der Personalaufwand, um die gesetzlichen Grundlagen/Vorschriften bei den Versuchstieren einzuhalten (bitte jeweils aufschlüsseln nach Zeitaufwand , Haltungskategorien, nach Instituten/Einrichtungen sowie nach Tierarten)? 8. a) An wie vielen Standorten sind die Tierversuchseinrichtungen und Tierhaltungsanlagen untergebracht? b) Welche Gründe sind ausschlaggebend für die über das Stadtgebiet dezentral verteilten Einrichtungen? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 09.04.2018 1. a) Wie viele Tiere wurden 2015 und 2016 jeweils im FPZ und im PETZ für Tierversuche verwendet (bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl pro Jahr, nach Institut, nach Tierart, nach Anzahl pro Tierart und Zweck des Tierversuchs)? b) Mit wie vielen Tieren wurden Mehrfachversuche durchgeführt? c) Für welche Zwecke wurden die Tierversuche durchgeführt (z. B. Grundlagenforschung, Medikamente , Kosmetika etc., bitte prozentual aufschlüsseln )? Zur Erläuterung der innerbetrieblichen Struktur an der Friedrich -Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) für den Bereich der tierexperimentellen Forschung sollen zunächst die Begrifflichkeiten FPZ und PETZ definieren werden: Die Bezeichnung FPZ (Franz-Penzoldt-Zentrum) umfasst einen Verbund aus zwei Tierhaltungseinrichtungen der FAU. Diese beiden Haltungseinrichtungen (PETZ und BTE) sind räumlich voneinander getrennt und werden auch innerbetrieblich getrennt voneinander bewirtschaftet. Es handelt sich um folgende Einrichtungen: – Tierhaltung PETZ (Präklinisches Experimentelles Tierzentrum ; früher auch alleinig nur als FPZ bezeichnet), im Innenstadtbezirk gelegen, und – Biotechnologisches Entwicklungslabor (BTE), am Südgelände der FAU gelegen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.08.2018 Drucksache 17/21660 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21660 Beide Tierhaltungen arbeiten in einem übergeordneten Dachverband, dem FPZ, zusammen und stellen die Core Facility, d. h. die zentrale Einrichtung für den Bereich der tierexperimentellen Forschung dar (u. a. Kernzuchten, Transgene Einheit, Tierliniensanierungen etc.). Zusätzlich verfügt die FAU über weitere dezentrale Tierhaltungseinrichtungen. Diese arbeiten in einem engen wissenschaftlichen Verbund mit der Core Facility FPZ zusammen. Bezüglich Frage 1 a: Da eine eindeutige Zuordnung der verwendeten Tiere aufgrund der oben erläuterten engen Zusammenarbeit der Einrichtungen und des damit verbundenen Tiertransfers von der zentralen Tierhaltungseinrichtung FPZ zu den dezentralen Haltungen schwierig ist, wird die Frage im Hinblick auf die innerhalb der FAU verwendete Gesamttierzahl von PETZ, BTE und dezentralen Haltungen bezogen. Die Angaben beruhen auf den Versuchstierjahresmeldungen für die Jahre 2015 und 2016 und umfassen die Versuchsvorhaben nach §§ 8 und 8 a Tierschutzgesetz (Tier- SchG). 2015 2016 Maus 17.526 20.725 Ratte 1.100 1.231 Gerbil 99 64 Kaninchen 15 39 Schwein 4 11 Schaf 7 5 Krallenfrosch 130 164 Summe 18.881 22.239 Bezüglich Frage 1 b: In den Jahren 2015 und 2016 wurden keine Mehrfachversuche durchgeführt. Bezüglich Frage 1 c: Tierversuche an der FAU werden zum Zweck der biomedizinischen Forschung sowie zur Ausbildung oder für diagnostische Maßnahmen entsprechend einem der Zwecke nach § 7 a TierSchG durchgeführt. Die Versuchszwecke teilen sich ungefähr wie folgt auf: Anzeigepflichtige Vorhaben nach § 8a TierSchG Zweck % Anteil an denGesamtvorhaben § 8 a Abs. 1 Nr. 3 a TierSchG Eingriffe und Behandlungen zur Gewinnung/Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen ca. 2 % Zweck % Anteil an denGesamtvorhaben § 8 a Abs. 1 Nr. 2 TierSchG diagnostische Maßnahmen ca. 0,5 % § 8 a Abs. 1 Nr. 4 TierSchG Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung ca. 2,5 % Genehmigungspflichtige Vorhaben nach § 8 TierSchG Zweck % Anteil an denGesamtvorhaben Grundlagenforschung ca. 32 % Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden ca. 53 % Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder Funktionen bei Mensch und Tier ca. 9 % Entwicklung und Herstellung sowie Prüfung von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln oder anderen Stoffen oder Produkten ca. 1 % 2. a) Wie viele Mittel für Personal und Verbrauchsmaterial erhalten das FPZ und das PETZ jährlich aus dem Haushalt des Freistaates Bayern (bitte aufschlüsseln nach Personalmitteln, Verbrauchsmitteln sowie Mitteln für die Kleintierbildgebungsmodalitäten )? b) Wie hoch sind die Summen, mit denen das FPZ und das PETZ pro Jahr mit öffentlichen Mitteln finanziert werden (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 und 2016 sowie nach Mitteln von Bund, Ländern und EU)? Das Präklinische Experimentelle Tierzentrum (PETZ) und die Kleintierbildgebungseinheit Preclinical Imaging Platform Erlangen (PIPE), die vom Radiologischen Institut des Universitätsklinikums Erlangen betrieben wird, erhalten von der Medizinischen Fakultät aus dem Zuschuss für Forschung und Lehre des Freistaates Bayern jährlich eine Grundfinanzierung . Außerdem verrechnen beide Einheiten anteilig Kosten an die internen Nutzer weiter. Einen Teil dieser Kosten decken die Nutzer über Drittmittel von Bund/Freistaat Bayern, Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG) und Europäischer Union (EU) (nachstehend in der Gesamtsumme Verrechnungen Tierhaltungskosten bzw. Verrechnungen an Projekte enthalten): PETZ – 2015 Bund/Freistaat Bayern: keine Fördermittel; DFG: 86.000 Euro; EU: 13.000 Euro; – 2016 Bund: 20.700 Euro; Freistaat Bayern: 5.500 Euro; DFG: 143.000 Euro; EU: 5.000 Euro. Drucksache 17/21660 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Kleintierbildgebungseinheit PIPE – 2015 Bund/Freistaat Bayern: keine Fördermittel; DFG: 50.000 Euro; EU: 3.000 Euro; – 2016 Bund/Freistaat Bayern: keine Fördermittel; DFG: 75.000 Euro; EU: keine Fördermittel. Aus der Grundfinanzierung und den internen Leistungsverrechnungen werden alle anfallenden Personalkosten und Verbrauchsmittel finanziert. PETZ 2015 2016 Kosten Personalkosten 1.180.933 1.215.196 Sachkosten/Geräte 804.839 862.862 Gesamt 1.985.772 2.078.058 Finanzierung Zuschuss Fakultät 1.158.061 1.279.087 Verrechnungen Tierhaltungskosten 827.833 798.972 Gesamt 1.985.894 2.078.059 Kleintierbildgebungseinheit PIPE 2015 2016 Kosten Personalkosten 178.801 230.637 Sachkosten 234.486 219.308 Gesamt 413.287 449.945 Finanzierung Zuschuss Fakultät 323.942 358.518 Verrechnungen an Projekte 89.345 91.477 Gesamt 413.287 449.995 BTE Verbrauchsmittel BTE 2015: 204.920 Euro; Verbrauchsmittel BTE 2016: 181.152 Euro. Die oben genannten Verbrauchsmittel des BTE werden über die Haltungskosten, die den Nutzern für die Haltung ihrer Mäuse in Rechnung gestellt werden, zum Großteil wieder eingenommen. Die Nutzer beantragen üblicherweise die Gelder über Anträge bei der DFG oder über die EU. Die Kosten für alle Angestellten (Leitung, Tierpfleger, Spülküche, Sekretariat) stellen sich wie folgt dar: Personalkosten BTE 2015: 419.033 Euro; Personalkosten BTE 2016: 429.318 Euro. Die Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltkosten für das BTE- Gebäude werden vom Freistaat Bayern getragen. Da das BTE noch von weiteren Lehrstühlen und Einrichtungen genutzt wird, kann für die Tierhaltung nachstehend diesbezüglich nur ein Näherungswert angegeben werden. Die ermittelten Kosten beziehen sich dabei auf Hauptnutzflächen (= Büros, Labore, Tierhaltungsräume) des BTE: Bewirtschaftungskosten „Hauptnutzflächen“ BTE 2015: 225.347,60 Euro; Bewirtschaftungskosten „Hauptnutzflächen“ BTE 2016: 217.386,83 Euro. Bauunterhaltkosten „Hauptnutzflächen“ BTE 2015: 19.878 Euro; Bauunterhaltkosten „Hauptnutzflächen“ BTE 2016: 108.468 Euro. Die unterschiedliche Darstellung der Mittel von PETZ/PIPE und BTE ergibt sich aus den unterschiedlichen Bewirtschaftungs - und Verwaltungsstrukturen der jeweiligen Einrichtungen : Das PETZ und die Kleintierbildgebung PIPE werden über die Organisations- und Betriebsstrukturen des Universitätsklinikums Erlangen verwaltet. Das BTE ist der Naturwissenschaftlichen Fakultät der FAU und damit in deren Verwaltungs- und Betriebsstrukturen eingebunden. 3. a) Welche Ergebnisse aus Tierversuchen der vergangenen zwölf Jahre sind direkt auf den Menschen übertragbar (bitte den Prozentsatz an allen durchgeführten Tierversuchen darlegen und aufschlüsseln nach Tierarten)? b) Wie hoch waren die Mittel, die dafür eingesetzt wurden? Eine Aussage dazu, welche Ergebnisse aus Tierversuchen direkt auf den Menschen übertragbar sind, ist schwer zu treffen. Hinsichtlich der Übertragbarkeit von Ergebnissen aus Tierversuchen auf den Menschen sowie der Entwicklung und Anwendung von neuen Therapien kann jedoch Folgendes mitgeteilt werden: Einen der großen Fortschritte der letzten 10–20 Jahre stellt die Anwendung der sogenannten Biologika dar. Hierunter sind biologisch wirksame Therapeutika wie monoklonale Antikörper und „small molecules“ (u. a. Tyrosinkinase- oder JAK-Inhibitoren) zu verstehen. Diese Therapeutika werden insbesondere in der Krebstherapie und bei chronischen Entzündungen angewendet und wären ohne die Untersuchung im Tiermodell nicht möglich gewesen. Die Entwicklung der Biologika basiert somit zur Gänze auf Daten aus der immunologischen Grundlagenforschung mit Tierversuchen. Bei den Tiermodellen, bei denen häufig die Tierart Maus verwendet wird, handelt es sich um bekannte immunologische Modelle für die Therapieentwicklung und für die Pathogeneseforschung mit einer bekannt hohen Übertragbarkeit. Diese neuartigen Therapien werden aktuell in der Therapie von ca. 60 Prozent bis 80 Prozent der Patienten mit entzündlichen Erkrankungen (u. a. rheumatoide Arthritis, Morbus Crohn, Psoriasis, Multiple Sklerose) und Tumorerkrankungen (u. a. Lungenkarzinome, Nierenzellkarzinome, Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21660 malignes Melanom) bzw. Lymphomen und Leukämien (v.a. B-Zell-Lymphome und nahezu alle Leukämieformen) eingesetzt . Hierdurch ist nicht nur eine deutliche Verbesserung der Behandlung möglich, sondern auch eine erhöhte Lebensqualität und ein längeres Überleben der Patienten. Insbesondere ermöglichen diese direkt aus Tierversuchen hervorgegangenen Immuntherapien mit Biologika und „small molecules“ erstmals eine Dauerremission von bis zu 30 Prozent der Patienten mit fortgeschrittenen metastasierten Tumorerkrankungen wie dem malignen Melanom und eine stabile Remission bei vielen Formen der Leukämie (bspw. bei 95 Prozent der Patienten mit chronisch myeloischer Leukämie), Patientengruppen, deren Prognose vor zwölf Jahren infaust, d. h. sehr ungünstig, war. Mithilfe dieser Tierversuche konnte der Forschungszweig der Immunologie und der Tumorbiologie wesentlich zur verbesserten Therapie unterschiedlichster Erkrankungen des Menschen beitragen. Weitere Beispiele für die Übertragbarkeit von Therapiemethoden , die im Tier entwickelt wurden, sind auch in der chirurgischen Forschung zu finden. Hier konnten mittlerweile erfolgreich spezifische Rekonstitutionsplastiken für die Gefäßneuversorgung bei schlecht oder minderdurchbluteten Organ- bzw. Gewebedefekten entwickelt werden. Diese Techniken finden z. B. Anwendung bei chronischen Knochenentzündungen und bei schwer zu therapierenden Frakturen. Die hierfür notwendigen Techniken wurden im Klein- und Großtiermodell entwickelt und werden mittlerweile erfolgreich am Patienten angewendet. 4. a) Unter welchen Bedingungen werden Forschungsgelder für Tierversuche genehmigt und ausgezahlt ? b) Welche Rolle spielt dabei das 3R-Prinzip (Reduce, Refine, Replace), wie in der EU-Richtlinie 2010/63/ EU vorgegeben? c) Welchen Stellenwert haben die 3R am FPZ und PETZ in Erlangen (bitte angeben wie die 3R gleichrangig umgesetzt werden)? Bezüglich Frage 4 a: Hinsichtlich des staatlichen Zuschusses für Forschung und Lehre gilt, dass dieser direkt und in Gänze an die Universitäten ausbezahlt wird, die im Rahmen ihrer Wissenschaftsfreiheit eigenständig über ihre Forschungsschwerpunkte und die entsprechende Verwendung des Zuschusses entscheiden . Soweit es sich um eingeworbene Drittmittel handelt , sind die Bedingungen der jeweiligen Forschungsmittelgeber einschlägig. Bezüglich Frage 4 b: Siehe Antwort zu Frage 4 a. Ergänzend sei darauf hingewiesen , dass jedes Tierversuchsvorhaben von der zuständigen Stelle bei der jeweiligen Regierung hinsichtlich des 3R-Prinzips geprüft wird. Diese Prüfung ist unabhängig von einer Mittelvergabe der Forschungsförderer. Bezüglich Frage 4 c: Das übergeordnete Ziel des PETZ als forschende Serviceeinheit der Medizinischen Fakultät ist die fortlaufende Umsetzung der Prinzipien der Verringerung (Reduce) der Versuchstierzahlen und der Verbesserung (Refine) von tierexperimentellen Methodiken. Dabei findet eine stetige Optimierung der Haltungsbedingungen zum Nutzen der Tiere und der Qualität wissenschaftlicher Resultate (Responsibility ) statt. In diesem Sinn übernimmt das Zentrum eine zentrale Verantwortung bei der Sicherstellung eines verantwortungsvollen und ethischen Umgangs mit Versuchstieren im Einklang mit der aktuellen Gesetzeslage sowie bei der kontinuierlichen Weiterbildung des wissenschaftlichen und technischen Personals. Diesen übergeordneten Zielen folgend werden grundlegende Untersuchungen zum Einfluss der Haltungsbedingungen auf die Phänotypen in Erkrankungsmodellen durchgeführt und neue belastungsfreie Messtechniken auf Basis automatisierter Nestkäfigbeobachtungen auf verschiedene Maus- und Rattenstämme angewandt. In diesem Sinne werden alle neuen Technologien für nichtinvasive longitudinale Messungen präferiert und unterstützt. Zusätzlich trägt die Verfeinerung von Untersuchungsmethoden , die Anwendung minimal- und nichtinvasiver Eingriffstechniken sowie eine kontinuierliche Verbesserung des Narkose- und Schmerzmanagements dazu bei, die Belastungen der Tiere innerhalb des Versuchs so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen der Ersatz- und Ergänzungsmethoden werden die hierfür eingesetzten Methoden innerhalb der Forschungsabteilungen stetig erweitert und verbessert. Als wichtige Ersatz- und Ergänzungsmethoden sind hier spezifische zellbiologische und molekularbiologische Methoden sowie hochspezifische Mikroskopietechnologie und Organoidmodelle zu nennen. 5. a) Wie viele Tiere wurden für das Projekt „Entzündungsforschung SFB 118“ verwendet (bitte Anzahl und Art für die Jahre 2015 und 2016 angeben)? b) In welchen Instituten finden die Versuche für das Projekt „Entzündungsforschung SFB 118“ statt? c) In wie viele Untergliederungen ist das Projekt „Entzündungsforschung SFB 118“ aufgeteilt (bitte trennen nach Zentral- und Einzelprojekten)? Bezüglich Frage 5 a: Da es an der FAU keinen Sonderforschungsbereich mit dem Titel „Entzündungsforschung SFB 118“ gibt, wird davon ausgegangen , dass sich die Fragestellung auf den Sonderforschungsbereich SFB 1181 mit dem Titel „Schaltstellen zur Auflösung von Entzündung“ bezieht. In diesem SFB wurden ausschließlich Mäuse verwendet und zwar – im Jahr 2015: 1.015 Mäuse, – im Jahr 2016: 1.558 Mäuse. Bezüglich Frage 5 b: Die Versuche in dem unter Frage 5 a genannten SFB finden an folgenden Instituten statt: – Institut für Klinische Mikrobiologie, Immunologie und Hygiene , Universitätsklinikum Erlangen; – Lehrstuhl Innere Medizin 1 – Gastroenterologie, Pneumologie und Endokrinologie, Universitätsklinikum Erlangen ; – Lehrstuhl Innere Medizin 3 – Rheumatologie und Immunologie , Universitätsklinikum Erlangen; – Hautklinik, Universitätsklinikum Erlangen; – Lehrstuhl für Genetik, Department für Biologie, Friedrich- Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. Drucksache 17/21660 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Bezüglich Frage 5 c: Der SFB 1181 „Schaltstellen zur Auflösung von Entzündung“ unterteilt sich in – 18 Teilprojekte, – 3 zentrale Projekte. 6. a) Wie sind die Abbruchkriterien für das Projekt „Entzündungsforschung SFB 118“ definiert? b) Wie werden die Abbruchkriterien kontrolliert (bitte Zeiträume und dafür notwendiges Personal angeben )? Bezüglich Frage 6 a: Bei Tierversuchsvorhaben werden jeweils für jeden einzelnen Tierversuchsantrag separate Abbruchkriterien festgelegt . Es gibt somit keine „allgemeinen Abbruchkriterien“ innerhalb des SFB 1181, sondern individuelle Abbruchkriterien für jeden Tierversuchsantrag bzw. für jedes Tiermodell. Sollten in einem Antrag z. B. zwei oder mehrere Modelle durchgeführt werden, bei denen unterschiedliche Symptome zu erwarten sind, so werden für jedes dieser Einzelmodelle eigene Abbruchkriterien definiert. Bezüglich Frage 6 b: Die Abbruchkriterien werden durch die zuständigen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und das Tierpflegepersonal kontrolliert. Bei Auffälligkeiten wird der zuständige Tierarzt bzw. die zuständige Tierärztin hinzugezogen. Es erfolgt mindestens einmal täglich eine Kontrolle. Individuell , d. h. in Abhängigkeit des Modells oder bei Veränderungen , die weitere Kontrollen erforderlich machen, wird die Kontrollhäufigkeit entsprechend erhöht. 7. a) Wer unterstützt denTierschutzbeauftragten/die Tierschutzbeauftragte im FPZ/PETZ bei der Aufgabe , die gesetzlichen Grundlagen/Vorschriften bei den Tierversuchen und der Versuchstierhaltung einzuhalten (bitte aufschlüsseln nach Haltungskategorie sowie den an der Pflege beteiligten Berufsgruppen )? b) Wie hoch ist der Personalaufwand, um die gesetzlichen Grundlagen/Vorschriften bei den Versuchstieren einzuhalten (bitte jeweils aufschlüsseln nach Zeitaufwand, Haltungskategorien, nach Instituten /Einrichtungen sowie nach Tierarten)? Bezüglich Frage 7 a: Der bzw. die Tierschutzbeauftragte wird durch die zuständige Tierhausleitung, die Tierärzteinnen und -ärzte sowie die Tierpflegerinnen und -pfleger unterstützt. Eine Unterteilung nach Haltungskategorien erfolgt nicht, da alle Haltungskategorien den gleichen Vorschriften unterliegen. Bezüglich Frage 7 b: Da die Versuchstierhaltungseinrichtungen dem Zweck dienen , die Versuchstiere gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu halten, zu züchten und zu pflegen, wird diese Aufgabe in vollem Umfang durch die zuständigen Personenkreise gewährleistet (Tierhausleiterinnen und -leiter, Tierärztinnen und -ärzte, Tierpflegerinnen und -plfeger, Tierschutzbeauftragte ). Da es sich bei dem größten Teil der gehaltenen Tiere um Nager handelt (ca. 99 Prozent), entfällt hierauf der meiste Zeitaufwand. 8. a) An wie vielen Standorten sind die Tierversuchseinrichtungen und Tierhaltungsanlagen untergebracht ? b) Welche Gründe sind ausschlaggebend für die über das Stadtgebiet dezentral verteilten Einrichtungen ? Bezüglich Frage 8 a: Neben den beiden erwähnten Standorten PETZ und BTE verfügt die FAU über 18 weitere Tierhaltungen. Bezüglich Frage 8 a: Aus logistischen, organisatorischen und platztechnischen Gründen gibt es an der FAU mehrere dezentrale Haltungen. Spezielle Untersuchungseinheiten befinden sich häufig in der jeweiligen Einrichtung, wodurch eine versuchsbegleitende Haltung vor Ort notwendig ist. Außerdem verfügen die beiden zentralen Einrichtungen nicht über ausreichende Haltungskapazitäten und Forschungsflächen, sodass das Konzept in Erlangen wie eingangs erläutert darin besteht, das FPZ als zentrale Einrichtung für die tierexperimentelle Forschung zur Verfügung zu stellen. Die versuchsbegleitenden Haltungen erfolgen jedoch zum Teil dezentral.