Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 23.04.2014 Flutpolder vs. Trinkwasserversorgung Der geplante Flutpolder Parkstetten-Reibersdorf umfasst einen großen Teil des Wasserschutzgebietes und somit sämtliche Trinkwasserbrunnen sowie weite Bereiche des Grundwassereinzugsgebietes der Stadt Bogen. Aus drei ca. 20 Meter tiefen Brunnen deckt die Kommune derzeit 90 Prozent des gesamten Trinkwasseraufkommens und befürchtet bei einem Einstau des geplanten Polders das ungefilterte Einsickern schadstoffbelasteten Hochwassers und damit eine längerfristige oder gar dauerhafte Verunreinigung der Brunnen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist die Trinkwasserversorgung der Stadt Bogen durch die vorhandenen Brunnen bei einen Einstau des geplanten Polders Parkstetten-Reibersdorf gefährdet? 1. a) Wenn ja, wie kann der Lückenschluss im Hochwasserschutz HW100 für Parkstetten-Reibersdorf trotzdem, ohne einen Polder, schnellstmöglich umgesetzt werden ? 1. b) Wenn nein, wie begründet die Staatsregierung die Sicherheit der Bogener Brunnen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 21.05.2014 Zu 1.: Die Brunnenanlage der Stadt Bogen liegt schon immer im Überschwemmungsgebiet der Donau. Bislang sind Teilschutzdeiche mit Schutzgrad ca. HQ30 wirksam. Gemäß der Planung für den Hochwasserschutz für den Abschnitt Straubing – Deggendorf bleibt der Teilschutz erhalten, damit werden die Brunnen künftig nicht häufiger überflutet als bisher. Das Hochwasserschutzkonzept entspricht gemäß der landesplanerischen Beurteilung vom 08.03.2006 den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Aufgrund der hydrogeologischen Situation liegt bereits heute eine latente Gefährdung der Brunnenanlage bei Hochwasser der Donau vor. Angesichts des hohen Uferfil tratanteils bei Hochwasser gilt dies bereits für den Fall ohne Überflutung der Deiche. Zu 1. a): Durch die Verwirklichung des derzeit geplanten Hochwasserschutzes werden die Brunnen und das Wasserschutzgebiet nicht häufiger überflutet als bisher. Es wird kein Polder geschaffen, sondern ein bestehendes teilgeschütztes Überschwemmungsgebiet erhalten. Daher kann der Lückenschluss wie geplant erfolgen. Zu 1. b): Antwort entfällt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.07.2014 17/2167 Bayerischer Landtag