Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.03.2018 Schulbegleitung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Schulbegleitungen gibt es im laufenden Schuljahr und gab es in den letzten drei Schuljahren in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. Wie viele Schulbegleitungen werden aktuell und wurden in den letzten drei Jahren jeweils vom Bezirk und vom Jugendamt finanziert (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. Wie hoch sind die Kosten für die Schulbegleitungen für den jeweiligen Träger (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Bezirken sowie den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. An welchen Schultypen sind die Schulbegleitungen aktuell eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Schultypen in den jeweiligen Landkreisen)? Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 10.04.2018 Vorbemerkung: Es wird davon ausgegangen, dass sich die vorliegende Schriftliche Anfrage auf den Einsatz von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern als Leistung der Eingliederungshilfe sowohl im Rahmen des Sozialhilferechts (SGB XII) als auch des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) bezieht. Die Bezirke als überörtliche Träger der Sozialhilfe gewähren eine Schulbegleitung nach §§ 53ff. SGB XII für Kinder und Jugendliche mit geistiger oder körperlicher bzw. mehrfacher Behinderung. Die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Jugendhilfeträger finanzieren die Ausgaben nach § 35 a SGB VIII für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche . Die Statistischen Berichte des Landesamts für Statistik zur Sozialhilfe sowie zur Kinder- und Jugendhilfe enthalten keine Angaben zur Anzahl der bewilligten Schulbegleitungen sowie zu den hierfür anfallenden Kosten. Zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wurde daher auf Erhebungen des Landkreistags, des Städtetags sowie des Bezirketags zurückgegriffen. Die Angaben der kommunalen Spitzenverbände in Bayern wurden zu den einzelnen Fragen zusammengefasst und im Detail im Anschluss an die Fragen dargestellt. Weitere Angaben liegen der Staatsregierung nicht vor. 1. Wie viele Schulbegleitungen gibt es im laufenden Schuljahr und gab es in den letzten drei Schuljahren in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. Wie viele Schulbegleitungen werden aktuell und wurden in den letzten drei Jahren jeweils vom Bezirk und vom Jugendamt finanziert (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten )? Nach einer Erhebung des Landkreistags und des Städtetags wurden 2015 insgesamt 1.387 Schülerinnen und Schüler durch eine Schulbegleitung unterstützt, die nach dem SGB VIII bewilligt worden ist. Zur Anzahl der im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53ff. SGB XII bewilligten Schulbegleitungen teilte der Bezirketag mit, dass die Bezirke im Schuljahr 2015/2016 für insgesamt 3.557 Schülerinnen und Schüler die Notwendigkeit einer Schulbegleitung anerkannt haben. Für das Schuljahr 2016/2017 wurde für insgesamt 3.942 Schülerinnen und Schüler eine Schulbegleitung genehmigt . Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten ist nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.08.2018 Drucksache 17/21680 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21680 3. Wie hoch sind die Kosten für die Schulbegleitungen für den jeweiligen Träger (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Bezirken sowie den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Ausgaben für die Schulbegleitung nach dem SGB VIII beliefen sich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2015 auf rund 15,8 Mio. Euro. Für die Bezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz , Oberfranken, Mittelfranken und Schwaben errechnen sich für das Schuljahr 2015/2016 für die Schulbegleitung nach dem SGB XII Aufwendungen in Höhe von rund 56,9 Mio. Euro. Angaben des Bezirks Unterfranken liegen nicht vor. Im Schuljahr 2016/2017 waren es – bezogen auf alle sieben Bezirke – rund 70,3 Mio. Euro. 4. An welchen Schultypen sind die Schulbegleitungen aktuell eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Schultypen in den jeweiligen Landkreisen)? Schulbegleitungen kommen sowohl in Regelschulen als auch in Förderschulen zum Einsatz. Zu den in den Fragen 1 und 2 angegebenen Schülerzahlen ergibt sich dazu folgende Aufteilung: – Von den für den Bereich des SGB VIII genannten 1.387 Schülerinnen und Schüler besuchten 1.064 eine Regelschule und 323 eine Förderschule. – Die Schulbegleitungen, die von den Bezirken nach dem SGB XII finanziert worden sind, unterstützten im Schuljahr 2015/2016 1.407 Schülerinnen und Schüler in einer Regelschule und 2.150 in einer Förderschule (insgesamt 3.557 Schülerinnen und Schüler). Im Schuljahr 2016/2017 befanden sich von den genannten 3.942 Schülerinnen und Schülern 1.567 in einer Regelschule und 2.375 in einer Förderschule. Nachfolgend werden zu den einzelnen Fragen die vom Landkreistag, Städtetag sowie Bezirketag zur Verfügung gestellten Angaben im Detail dargestellt: Tabellen zu Frage 4 a) Daten zur Schulbegleitung nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) für 2015 Regierungsbezirk Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2015 durch eine Schulbegleitung unterstützt worden sind (nach SGB VIII) Kosten der Schulbegleitung in Mio. € (gerundet) in Regelschulen in Förderschulen insges. Oberbayern 291 82 373 4,9 Niederbayern 51 34 85 0,9 Oberpfalz 186 46 232 2,7 Oberfranken 61 18 79 1,0 Mittelfranken 132 42 174 2,4 Unterfranken 80 49 129 1,3 Schwaben 263 52 315 2,6 Bayern insgesamt 1.064 323 1.387 15,8 b) Daten zur Schulbegleitung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) – für das Schuljahr 2015/2016: Bezirk Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/2016 durch eine Schulbegleitung unterstützt worden sind (nach SGB XII) Kosten der Schulbegleitung in Mio. € (gerundet) in Regelschulen in Förderschulen insges. Oberbayern 420 747 1.167 18,3 Niederbayern 100 281 381 7,8 Oberpfalz 113 201 314 5,7 Oberfranken 93 184 277 4,6 Drucksache 17/21680 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Bezirk Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/2016 durch eine Schulbegleitung unterstützt worden sind (nach SGB XII) Kosten der Schulbegleitung in Mio. € (gerundet) in Regelschulen in Förderschulen insges. Mittelfranken 186 236 422 10,1 Unterfranken 174 204 378 k. A. Schwaben 321 297 618 10,4 Bayern insgesamt 1.407 2.150 3.557 56,9 (ohne Bezirk Unterfranken) – für das Schuljahr 2016/2017: Bezirk Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 durch eine Schulbegleitung unterstützt worden sind (nach SGB XII) Kosten der Schulbegleitung in Mio. € (gerundet) in Regelschulen in Förderschulen insges. Oberbayern 450 800 1.250 18,8 Niederbayern 114 292 406 8,9 Oberpfalz 121 228 349 6,3 Oberfranken 113 198 311 5,2 Mittelfranken 232 290 522 10,1 Unterfranken 169 243 412 7,4 Schwaben 368 324 692 13,6 Bayern insgesamt 1.567 2.375 3.942 70,3