Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 29.01.2018 Umfang und Ausrichtung von Stiftungsprofessuren an bayerischen Hochschulen Die Unternehmensstiftung Lidl stiftete wiederum an der Technischen Universität (TU) München 20 Professuren, dies stellt eine neue Größenordnung bei Stiftungsprofessuren dar. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Stiftungsprofessuren gibt es derzeit an bayerischen Hochschulen? b) Wie hoch sind die Fördersummen für die einzelnen Stiftungsprofessuren? c) Welche Unternehmen sind Träger der jeweiligen Stiftungsprofessuren ? 2. a) An welche Fakultäten sind die einzelnen Stiftungsprofessuren angegliedert (bitte unterteilt auflisten nach Fakultät und Fachrichtung)? b) Welche Laufzeiten haben die einzelnen Stiftungsprofessuren an bayerischen Universitäten? 3. a) Welche Überwachungsmöglichkeiten hat die Staatsregierung , um auf die Einhaltung der Richtlinien des Bayerischen Hochschulgesetzes bei der Vergabe von Stiftungsprofessuren zu achten? b) Gab es bereits Fälle, bei denen die Staatsregierung Stiftungsprofessuren aufgrund der Nichteinhaltung der Richtlinien des Bayerischen Hochschulgesetzes abgelehnt hat? c) Wenn ja, welche Richtlinien wurden verletzt? 4. Inwieweit wird im Sinne einer maximalen Transparenz geprüft, dass mit der Förderung der Einfluss auf Umsatzgeschäfte , Beschaffungsvorgänge etc. vonseiten des stiftenden Unternehmens gegenüber der geförderten Hochschule weder ausgeübt noch erwartet wird? 5. Welchen prozentualen Anteil haben die privatwirtschaftlich finanzierten Stiftungsprofessuren an den Gesamtausgaben für die bayerischen Hochschulen (bitte auflisten für den Zeitraum 2010–2017)? 6. Wie schätzt die Staatsregierung das Gefahrenpotenzial ein, dass durch Stiftungsprofessuren private Wissenschaftsinteressen in die öffentlichen Hochschulen hineingetragen werden und damit eine Gefährdung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit einhergeht? 7. Wird die Staatsregierung alle Vertragsinhalte zum Sponsoring von 20 Professorenstellen der Lidl-Stiftung für die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät an der TU München öffentlich machen? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 12.04.2018 Vorbemerkung: Zu dem im Vorspruch angesprochenen Sachverhalt hat die Staatsregierung zuletzt in ihrer Antwort vom 16.10.2017 auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 13.09.2017 (Drs. 17/18602) betreffend „Kooperation zwischen der TU München und der Dieter Schwarz Stiftung“ Stellung genommen. 1. a) Wie viele Stiftungsprofessuren gibt es derzeit an bayerischen Hochschulen? b) Wie hoch sind die Fördersummen für die einzelnen Stiftungsprofessuren? c) Welche Unternehmen sind Träger der jeweiligen Stiftungsprofessuren? 2. a) An welche Fakultäten sind die einzelnen Stiftungsprofessuren angegliedert (bitte unterteilt auflisten nach Fakultät und Fachrichtung)? b) Welche Laufzeiten haben die einzelnen Stiftungsprofessuren an bayerischen Universitäten? An den staatlichen Hochschulen in Bayern gibt es derzeit (Stichtag: 01.12.2017) insgesamt 72 sog. Stiftungsprofessuren , die aus Mitteln der gewerblichen Wirtschaft oder von privatrechtlichen, d. h. ggf. auch wirtschaftsnahen Stiftungen finanziert werden (vgl. Anlage 1 – Hinweis des Landtagsamts : kein Druck der Anlage 1 aus datenschutzrechtlichen Gründen). Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass weitere Stiftungsprofessuren aus Drittmitteln des Wissenschaftsund öffentlichen Bereichs finanziert werden (vgl. hierzu Anlage 2 der Antwort der Staatsregierung vom 16.10.2017 auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – vom 13.09.2017 betreffend „Kooperation zwischen der TU München und der Dieter Schwarz Stiftung“ – Drs. 17/18602; Hinweis des Landtagsamts: Auf den Druck dieser Anlage musste aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet werden, vgl. Antwort zu den Fragen 8.1 und 8.2 der Drs. 17/18602), d. h. z. B. aus Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft, von Instituten der Leibniz-Gemeinschaft, der Helmholtz- Gemeinschaft oder der Fraunhofer-Gesellschaft, der Alexander -von-Humboldt-Stiftung sowie aus Bundesmitteln, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.09.2018 Drucksache 17/21683 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21683 insbesondere des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, sowie kommunalen Mitteln, hier insbesondere im Zusammenhang mit der „Wissenschaftsgestützten Regionalisierungsstrategie für die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Technischen Hochschulen “. 3. a) Welche Überwachungsmöglichkeiten hat die Staatsregierung, um auf die Einhaltung der Richtlinien des Bayerischen Hochschulgesetzes bei der Vergabe von Stiftungsprofessuren zu achten? Die Hochschulen unterliegen gem. Art. 74 Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK). Sollten im Zusammenhang mit einer Stiftungsprofessur von der Hochschule rechtswidrige Beschlüsse gefasst oder Maßnahmen getroffen werden, kann das StMWK diese somit beanstanden und verlangen, dass diese aufgehoben oder geändert werden. Außerdem kann das StMWK die notwendigen Anordnungen und Maßnahmen gegebenenfalls auch anstelle der Hochschulen treffen (vgl. Art. 75 Abs. 2 BayHSchG). Bei der Einrichtung von aus Drittmitteln finanzierten Professuren ist das StMWK zudem bei der Schaffung der erforderlichen Stellen – der Besoldungsgruppe W für die Professur und ggf. der Besoldungsgruppe A oder einer Entgeltgruppe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für weiteres Personal – im Haushalt notwendig einbezogen und hat auch dabei die Möglichkeit, gegebenenfalls rechtsaufsichtlich einzugreifen. Im Übrigen erfolgt die Einrichtung, Ausschreibung und Besetzung der Professuren nach Maßgabe des bayerischen Hochschul- bzw. Hochschulpersonalrechts. Sie unterliegt der Beschlussfassung der jeweils zuständigen Hochschulorgane , die Ausschreibung wird dem StMWK außerdem grundsätzlich vor einer Veröffentlichung zur Genehmigung vorgelegt und von diesem geprüft. Die Berufung der künftigen Professorin bzw. des künftigen Professors erfolgt nach Durchführung des Berufungsverfahrens durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten der jeweiligen Hochschule. b) Gab es bereits Fälle, bei denen die Staatsregierung Stiftungsprofessuren aufgrund der Nichteinhaltung der Richtlinien des Bayerischen Hochschulgesetzes abgelehnt hat? c) Wenn ja, welche Richtlinien wurden verletzt? Nein. 4. Inwieweit wird im Sinne einer maximalen Transparenz geprüft, dass mit der Förderung der Einfluss auf Umsatzgeschäfte, Beschaffungsvorgänge etc. vonseiten des stiftenden Unternehmens gegenüber der geförderten Hochschule weder ausgeübt noch erwartet wird? Die Hochschulen sind bei der Einwerbung von Drittmitteln an die als Anlage 2 beigefügten Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter an Hochschulen (Drittmittelrichtlinien – DriMiR) gebunden. Hier finden sich Regelungen zum Trennungs-, Transparenz- und Dokumentationsprinzip . Bei der Entscheidung über die Annahme privater Drittmittel durch die Hochschule ist dabei auch offenzulegen , ob und ggf. in welcher Form das die Drittmittel einwerbende Hochschulmitglied an Beschaffungsvorgängen, die Produkte oder Dienstleistungen des Drittmittelgebers betreffen, mitwirkt (vgl. Ziffer 2.2.2 Satz 4, Spiegelstrich 4 DriMiR). Die Technische Universität München (TUM) weist hierzu auf folgendes Verfahren hin: Die TUM hat sich im Jahr 2011 einen Fundraising Code of Conduct gegeben, der in Teil 2 Nr. 4 Folgendes festlegt: „Forschung und Lehre der Stiftungsprofessuren und -institute sind frei und unterliegen keiner Einflussnahme durch den Förderer. Ebenso dürfen mit der Förderung keine Erwartungen an die TUM hinsichtlich des Abschlusses von Umsatzgeschäften oder Beschaffungsvorgängen verknüpft werden. Es besteht seitens der Förderer kein Anspruch auf Nutzung von Forschungsergebnissen.“ Bei jedem Fundraising-Projekt wird vor Abschluss der Zuwendungsvereinbarung eine sog. Drittmittelerklärung abgegeben , die den Vorgaben von Nr. 2.2.2 DriMiR genügt. In dieser Drittmittelerklärung sind geschäftliche oder private Beziehungen zum Zuwendungsgeber offenzulegen bzw. ist anzugeben, ob im geförderten Projekt beteiligte Personen in Beschaffungsvorgänge eingebunden sind, die beispielsweise Produkte oder Dienstleistungen des Zuwendungsgebers zum Gegenstand haben. In den jeweiligen Stiftungsverträgen werden keine Gegenleistungen vereinbart. Die TUM unterhält eine Stabsstelle Interne Revision, die zur Gewährleistung eines ordnungsmäßigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatzes personeller und finanzieller Ressourcen beiträgt. Das jährliche Prüfspektrum umfasst auch den Bereich der Stiftungsprofessuren. Im Übrigen wird seitens der Hochschulen außerdem darauf hingewiesen, dass bei Beschaffungsvorgängen schon durch die Einhaltung der einschlägigen haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften sowie über zentrale Verwaltungsstrukturen bzw. hochschuleinheitlich definierte Prozesse eine Einflussnahme seitens des Stifters oder der Stifterin ausgeschlossen werden könne. 5. Welchen prozentualen Anteil haben die privatwirtschaftlich finanzierten Stiftungsprofessuren an den Gesamtausgaben für die bayerischen Hochschulen (bitte auflisten für den Zeitraum 2010–2017)? Im Staatshaushalt werden weder die Einnahmen noch die Ausgaben für privatwirtschaftlich finanzierte Stiftungsprofessuren gesondert ausgewiesen. Einen Anhaltspunkt bieten mit Einschränkungen die „Ausgaben aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen“ (Titelgruppe 94), die allerdings nicht nur privatwirtschaftlich finanzierte Stiftungsprofessuren und auch nicht nur Stiftungsprofessuren umfassen. In dieser Titelgruppe werden von Dritten (außer Bund, EU und DFG) finanzierte Ausgaben für Stiftungsprofessuren sowie für Stellen für anderes (ggf. auch mit einer Stiftungsprofessur verbundenes) Personal sowie für mit Stiftungsstellen verbundenen Sachaufwand erfasst. Wie sich aus der Drucksache 17/21683 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 anliegenden Tabelle (Anlage 3) ergibt, liegt der Anteil dieser Ausgaben 2016 bei den einzelnen Hochschulen zwischen 0 und 2,08 Prozent an den Gesamtausgaben der Hochschulen . Die Haushaltsrechnung für 2017 liegt noch nicht vor. 6. Wie schätzt die Staatsregierung das Gefahrenpotenzial ein, dass durch Stiftungsprofessuren private Wissenschaftsinteressen in die öffentlichen Hochschulen hineingetragen werden und damit eine Gefährdung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit einhergeht? Die Staatsregierung schätzt das Risiko einer Gefährdung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit der staatlichen Hochschulen durch Stiftungsprofessuren als sehr gering ein. Das Instrument der Stiftungsprofessur erlaubt es den Hochschulen, jenseits ihrer vom Staat zu gewährleistenden Grundfinanzierung und über den etablierten fachlichen Bestand hinaus schnell und flexibel neue Themenfelder einzuführen und zu besetzen. Mithilfe der Stiftungsprofessur können zusätzliche Kapazitäten in Forschung und Lehre kurzfristig und ohne Einsatz von Steuergeldern bereitgestellt werden. Einer Analyse der Zahlen des Statistischen Bundesamts für 2016 durch den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft zufolge ist der Anteil der durch Unternehmen oder Stiftungen (wobei hier nicht zwischen öffentlichen und privatrechtlichen , d. h. ggf. auch wirtschaftsnahen Stiftungen unterschieden wird) finanzierten Professuren an deutschen Hochschulen seit 2010 nur marginal von 1,5 Prozent auf 1,7 Prozent gestiegen. Dabei entfallen bundesweit auf private Hochschulen deutlich mehr Stiftungsprofessuren als auf staatliche Hochschulen. Bei den staatlichen Hochschulen in Bayern lag der Anteil der Stiftungsprofessuren im Jahr 2016 danach bei nur ca. 1,5 Prozent. Wie die Umfrage bei den staatlichen Hochschulen ergeben hat, gibt es in Bayern derzeit (Stichtag: 01.12.2017) insgesamt 72 sog. Stiftungsprofessuren, die aus Mitteln der gewerblichen Wirtschaft oder von privatrechtlichen, d. h. ggf. auch wirtschaftsnahen Stiftungen finanziert werden. Dem stehen laut amtlicher Statistik insgesamt 6.192 Professuren an den staatlichen Hochschulen in Bayern gegenüber (aktuell vorliegende Daten zum Stichtag: 01.12.2016). Lediglich die grundsätzliche fachliche Ausrichtung der Stiftungsprofessur kann hierbei vom Stifter vorgegeben werden . Gegenleistungen für den Förderer sind insgesamt ausgeschlossen : Die Hochschule hat zu entscheiden, ob eine Professur in dieser Ausrichtung ihrem wissenschaftlichen Profil entspricht. Die Freiheit der Forschung und Lehre der Stiftungsprofessuren wird von den Hochschulen sichergestellt . Ebenso dürfen mit der Förderung keine Erwartungen hinsichtlich des Abschlusses z. B. von Beschaffungsverträgen verknüpft werden (vgl. auch Antwort zu Frage 4) und darf der Förderer keinen Anspruch auf die Nutzung von Forschungsergebnissen der Stiftungsprofessur haben. Im Übrigen ist im Hinblick auf die Aufgabe der Hochschulen , den Wissens- und Technologietransfer zu fördern (Art. 2 Abs. 5 Satz 1 BayHSchG), aus Sicht der Staatsregierung grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass wissenschaftliche Fragestellungen von Gesellschaft und Wirtschaft an Hochschulen herangetragen werden können, solange die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der Hochschulen gewahrt bleibt. 7. Wird die Staatsregierung alle Vertragsinhalte zum Sponsoring von 20 Professorenstellen der Lidl- Stiftung für die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät an der TU München öffentlich machen? Die Staatsregierung ist nicht Partei des zwischen der Technischen Universität München und der Dieter Schwarz Stiftung gGmbH geschlossenen Vertrages. Eine Veröffentlichung der Vertragsinhalte durch die Staatsregierung ist nicht vorgesehen. DriMiR: Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter an Hochschulen Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter an Hochschulen (Drittmittelrichtlinien – DriMiR) KWMBl. I 2002 S. 376 2210.1.1-K Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter an Hochschulen (Drittmittelrichtlinien - DriMiR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21. Oktober 2002 Az.: X/1-27/51(2)-10b/48 237 Die Einwerbung, Verwaltung und Verwendung von Drittmitteln durch die bayerischen Hochschulen ist im Rahmen der geltenden Gesetze ausdrücklich erwünscht. Die nachfolgenden Richtlinien sollen Hochschulmitgliedern und Hochschulverwaltungen Hilfestellung zur rechtmäßigen Vorgehensweise geben. Folgende Grundsätze sollen bei der Einwerbung von Drittmitteln Beachtung finden: Zuwendungen an die Hochschule dürfen nicht in Abhängigkeit von Umsatzgeschäften erfolgen. Sie dürfen insbesondere nicht gewährt werden, um Einfluss auf Beschaffungsentscheidungen zu nehmen (Trennungsprinzip). Die rechtlichen und tatsächlichen Leistungsbeziehungen zwischen Drittmittelgeber und Drittmittelempfänger müssen der Hochschule gegenüber offen gelegt werden (Transparenzprinzip). Sämtliche Leistungen an die Hochschulen sowie etwaige Gegenleistungen müssen schriftlich fixiert werden. Die Unterlagen sind unter Beachtung der bestehenden gesetzlichen Fristen aufzubewahren (Dokumentationsprinzip). Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise bei Zuwendungen, die Hochschulmitglieder im Rahmen von Nebentätigkeiten erhalten. Auf Grund von Art. 10, 12 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1998 (GVBl S. 740, BayRS 2210-1-1-WFK), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes, des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Dezember 2001 (GVBl S. 991), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einklang mit diesen Prinzipien die folgenden Richtlinien: Inhaltsübersicht: 1. Grundsätzliche Bestimmungen 1.1 Geltungsbereic h 1.2 Begriffsbestimmungen Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 2. Einwerbung und Annahme 2.1 öffentliche Drittmittel 2.2 private Drittmittel 3. Verwaltung 3.1 Verwaltung der Drittmittel durch die Hochschule 3.2 Sonderkontenverwaltung 3.3 Förderverein e 4. Verwendung 4.1 Verwendungszwec k 4.2 Eigentu m 4.3 Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen 5. Inkrafttreten 1. Grundsätzliche Bestimmungen 1.1  Geltungsbereich 1Diese Verwaltungsvorschriften gelten für die Einwerbung, Verwaltung und die Verwendung von Drittmitteln an den staatlichen Hochschulen in Bayern sowie der Universitätsklinika.2Für die Drittmitteleinwerbung im Bereich eines Universitätsklinikums tritt dessen Leitung an die Stelle der Leitung der Hochschule im Sinne dieser Richtlinien, soweit ihr die Verwaltung der Drittmittel übertragen ist. 3Für das Deutsche Herzzentrum gelten diese Verwaltungsvorschriften entsprechend. 1.2  Begriffsbestimmungen 1.2.1 Drittmittel sind Zuwendungen, Spenden, Sponsoring und sonstige Leistungen aus einseitig verpflichtenden oder gegenseitigen Verträgen sowie alle sonstigen geldwerten Vorteile, die die Hochschule zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält. 1.2.2  1Forschung mit Mitteln Dritter im Sinne dieser Richtlinien liegt vor, wenn Hochschulmitglieder, bei denen Forschung Inhalt ihres Hauptamtes ist, im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben Forschungsvorhaben durchführen, die nicht oder nicht vollständig aus den der Hochschule zur Verfügung stehenden Landesmitteln finanziert werden (Art. 10 Abs. 1 BayHSchG). 2Sie erfolgt aufgrund von Zuwendungen Dritter oder in Ausführung von Forschungsaufträgen. 3Soweit die Hochschulmitglieder ihr Recht zur Drittmittelforschung wahrnehmen, gehören auch die Einwerbung und die ordnungsgemäße Verwendung von Drittmitteln zu ihrem Hauptamt. 4Regelungen über die Ausübung von Nebentätigkeiten bleiben unberührt. Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683   2.  Einwerbung und Annahme 2.1.  Öffentliche Drittmittel   2.1.1.  1Öffentliche Drittmittel sind Zuwendungen und Mittel im Zusammenhang mit Forschungsaufträgen öffentlicher Einrichtungen. 2Die Hochschule wird ermächtigt, andere Einrichtungen den öffentlichen Einrichtungen gleichzustellen, wenn diese ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken i.S.d. Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung dienen und die Vergabe von Drittmitteln entsprechend einem in der Wissenschaft anerkannten Verfahren erfolgt.   2.1.2  1Anträge auf Gewährung von öffentlichen Drittmitteln sind über die Leitung der Hochschule zu leiten. 2Diese kann festlegen, in welchen Fällen hierauf verzichtet werden kann.   2.1.3  1Der Bewilligungs- oder Zuwendungsbescheid des Drittmittelgebers ist der Leitung der Hochschule oder der von ihr beauftragten Stelle zuzuleiten. 2Diese erklärt die Annahme der Mittel. 3Das einwerbende Hochschulmitglied darf hierzu nicht bevollmächtigt werden. 4Das Angebot ist abzulehnen, wenn die Annahme gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. 5Es kann abgelehnt oder unter Auflagen angenommen werden bei einer Beeinträchtigung der Erfüllung anderer Aufgaben der Hochschule, einer Beeinträchtigung der Rechte und Pflichten anderer Personen oder bei einer nicht angemessenen Berücksichtigung entstehender Folgelasten (vgl. Art. 10 Abs. 2 S. 2 BayHSchG).   2.2  Private Drittmittel   2.2.1 Private Drittmittel sind alle Drittmittel im Sinne von Ziff. 1.2, die nicht unter Ziff. 2.1 fallen.   2.2.2  1Das Hochschulmitglied soll die Leitung der Hochschule oder die von ihr beauftragte Stelle frühzeitig über die vorgesehene Einwerbung von Drittmitteln, z.B. über Verhandlungen mit dem Drittmittelgeber, informieren; in jedem Fall muss dies vor dem Beginn der Ausführung der Projekte erfolgen. 2Das Angebot eines Dritten zur Bereitstellung von Mitteln ist der Leitung der Hochschule oder der von ihr beauftragten Stelle unverzüglich zuzuleiten. 3Dabei sind alle zur Entscheidung über die Annahme notwendigen Angaben und Unterlagen vorzulegen. 4Hierzu gehören insbesondere: • Name und Anschrift des Drittmittelgebers, • Höhe und Zweckbestimmung der Mittel, bei Forschungsvorhaben Dauer des Vorhabens, • eine Erklärung über entstehende Folgekosten mit einer Stellungnahme der Leitung der wissenschaftlichen Einrichtung, der das Hochschulmitglied angehört, • eine Erklärung, ob und ggf. in welcher Form das die Drittmittel einwerbende Hochschulmitglied an Beschaffungsvorgängen, die Produkte oder Dienstleistungen des Drittmittelgebers betreffen, mitwirkt, • eine Erklärung, ob und ggf. welche anderweitigen vertraglichen/geschäftlichen Beziehungen (insbesondere auch im Rahmen einer Nebentätigkeit) mit dem Drittmittelgeber bestehen, • eine Erklärung darüber, dass weitere Nebenabreden nicht vorliegen. 5Die Leitung der Hochschule oder die von ihr beauftragte Stelle kann weitere Angaben verlangen.6Die Erklärungen einschließlich des Angebots sind zu den Akten zu nehmen. 7Das gleiche gilt nach Abschluss des Drittmittelprojekts für die Abrechnung und gegebenenfalls für den Nachweis der Verwendung. Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683   2.2.3  1Die Annahme wird durch die Leitung der Hochschule oder die von ihr beauftragte Stelle erklärt. 2Das einwerbende Hochschulmitglied darf die Hochschule dabei nicht vertreten. 3Die Hochschule ist berechtigt, die Annahme von der Zahlung eines angemessenen Gemeinkostenanteils (Overhead) abhängig zu machen. 4Das Angebot ist abzulehnen, wenn die Annahme gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. 5Es kann abgelehnt oder unter Auflagen angenommen werden, wenn die unter 2.1.3 genannten Gründe vorliegen.   2.2.4  1Hochschulmitglieder, für die eine Mitwirkung an aus privaten Drittmitteln finanzierten Vorhaben in Frage kommt, sollen bei Beschaffungsentscheidungen der Hochschule nicht in die Auftragsvergabe gemäß VOL einbezogen werden. 2Gleiches gilt, soweit im Rahmen einer Nebentätigkeit vertragliche Beziehungen zwischen dem Hochschulmitglied und dem Produkthersteller/-lieferanten bestehen. 3Die vergaberechtlichen Vorschriften der VOL, VOB und VOF sind einzuhalten. 4Insbesondere sind die Gründe, die ein Abweichen vom Vorrang der öffentlichen Ausschreibung bzw. des offenen Verfahrens rechtfertigen, in jedem Fall aktenkundig zu machen.   3.  Verwaltung 3.1  Verwaltung der Drittmittel durch die Hochschule   1Die Verwaltung der Drittmittel soll durch die Hochschule erfolgen. 2Die Einnahmen und Ausgaben sind im Haushaltsplan nachzuweisen. 3Die Drittmittel und die aus drittmittelfinanzierten Vorhaben fließenden Erträge sind rechtzeitig und vollständig zu erheben und entsprechend den Regeln ordnungsgemäßer Buchführung, insbesondere nach den Grundsätzen der Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit, zu verwalten.   3.2  Sonderkontenverwaltung   1Soll ausnahmsweise für Forschungsvorhaben von der Verwaltung der Mittel durch die Hochschule abgesehen werden, so hat das Hochschulmitglied hierzu zusammen mit der Anzeige des Drittmittelprojekts einen begründeten Antrag vorzulegen. 2Über den Antrag entscheidet die Leitung der Hochschule oder die von ihr beauftragte Stelle. 3Das Hochschulmitglied ist für die Verwaltung der Drittmittel (einschließlich der Einstellung von Personal) in diesem Fall selbst verantwortlich. 4Für die Abwicklung der Zahlungen soll ein auf seinen Namen lautendes Sonderkonto eingerichtet werden. 5Die im Zusammenhang mit der Abwicklung stehenden Unterlagen sind aufzubewahren und für Zwecke der Prüfung bereitzuhalten, notwendige Auskünfte sind zu erteilen.   3.3  Fördervereine   1Soweit Fördervereine die Verwaltung von Drittmitteln für Hochschulmitglieder vornehmen, ist auf eine klare Trennung zwischen Annahme und Verwaltung von Mitteln zu achten. 2Eine Verwaltung von Drittmitteln in einem Sonderkontenverfahren durch den Verein liegt vor, wenn der Verein im eigenen Namen Mittel für bestimmte wissenschaftliche Vorhaben der Hochschule verwaltet und die Hochschule die Zustimmung zur Verwaltung von Drittmitteln entsprechend Ziff. 3.2 erteilt hat. 3Die Zustimmung setzt voraus, dass zwischen Förderverein und Rechnungshof insoweit ein Prüfungsrecht des Rechnungshofs vereinbart ist. 4Das Hochschulmitglied hat sich das Handeln eines mit der Drittmittelverwaltung beauftragten Vereins wie eigenes Handeln zurechnen zu lassen.   Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 5Soweit Fördervereine als Drittmittelgeber auftreten, sind die eingehenden Drittmittel gemäß Ziff. 2.2 zu behandeln. 4. Verwendung 4.1  Verwendungszweck 1Mittel Dritter dürfen nur zur Förderung der den Hochschulen nach Art. 2 BayHSchG obliegenden Aufgaben verwendet werden. 2Für die Universitätsklinika gilt Art. 52a Abs. 3 BayHSchG. 3In diesem Rahmen sind sie nach dem vom Drittmittelgeber bestimmten Zweck zu verwenden und nach dessen Bedingungen zu bewirtschaften. 4Gesetzliche und tarifvertragliche Bestimmungen dürfen nicht entgegenstehen. 5Im Übrigen gelten die für die Wirtschaftsführung der Hochschule maßgeblichen Vorschriften. 4.2  Eigentum 1Gegenstände, die aus Drittmitteln finanziert werden, gehen vorbehaltlich anderer Vereinbarungen mit dem Drittmittelgeber in das Eigentum der Hochschule über. 2Der Übergang des Eigentums auf das Hochschulmitglied ist ausgeschlossen. 3Für die Inventarisierung gilt Art. 73 Bay HO. 4.3  Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen 1Zulässiger Verwendungszweck im Sinne von Ziff. 4.1 kann eine Übernahme der mit der Teilnahme von Hochschulmitgliedern an wissenschaftlichen Tagungen, Weiterbildungs-, Instruktions- und Informationsveranstaltungen verbundenen Kosten sein. 2Die Vermittlung und die Verbreitung von damit verbundenem Wissen und praktischen Aufgaben ist Dienstaufgabe. 3Bei einer aktiven Teilnahme von Hochschulmitgliedern an wissenschaftlichen Veranstaltungen (Referate, Moderationen, Präsentationen etc.) kommt die Übernahme angemessener Reisekosten, von Tagegeldern, Übernachtungskosten, Kongressgebühren sowie Bewirtung in angemessenem Rahmen durch den Dritten als zulässiger Verwendungszweck in Betracht. 4Die Annahme eines gesonderten Entgelts (insbesondere Vortragshonorar) ist im Rahmen des Hauptamtes ausgeschlossen; in einem solchen Fall handelt es sich um eine Nebentätigkeit, die nach den hierfür geltenden Vorschriften zu behandeln ist. 5Bei einer sonstigen Teilnahme ist eine angemessene Kostenübernahme oder die Gewährung von Sachmitteln durch den Dritten zulässig, wenn die Teilnahme den Zweck verfolgt, Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln oder zu erwerben, die im Interesse der jeweiligen wissenschaftlichen Einrichtung liegen.6Die gleichen Grundsätze gelten für Weiterbildungs- und Instruktionsveranstaltungen, die vom Drittmittelgeber selbst oder einer von ihm beauftragten Stelle ausgerichtet werden. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 1. November 2002 in Kraft. Hans Zehetmair Staatsminister Ergänzende Erläuterungen zu den Drittmittelrichtlinien zu 1.2.2 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Für solche im Rahmen des Hauptamts durchgeführten Forschungsvorhaben darf eine besondere Vergütung durch das Hochschulmitglied nicht angenommen werden, weil seine Tätigkeit durch die Leistungen des Dienstherrn bereits abgegolten ist. Will ein Hochschulmitglied eine Vergütung vereinbaren oder sich gewähren lassen, so ist dies nur möglich, wenn das gesamte Vorhaben in Nebentätigkeit durchgeführt wird; in diesem Fall sind nicht die Vorschriften über die Durchführung von Forschungsvorhaben mit Mitteln Dritter anzuwenden, sondern die Vorschriften über die Durchführung von Nebentätigkeiten. Nach der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten (Bayerische Nebentätigkeitsverordnung – BayNV) vom 14. Juni 1988 (GVBl S. 160, BayRS 2030-2-22-F) und der Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen (Bayerische Hochschullehrernebentätigkeitsverordnung – BayHSchLNV) vom 15. September 1992 (GVBl S. 428, BayRS 2030-2-23-WFK) in der jeweils geltenden Fassung sind diese Tätigkeiten ggf. genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig. Ein Forschungsauftrag kann grundsätzlich nur einheitlich entweder als Dienstaufgabe oder als Nebentätigkeit angenommen oder ausgeführt werden. zu 2.1.1 Die Hochschule kann den öffentlichen Einrichtungen solche gleichstellen, die vergleichbar öffentlichen Einrichtungen tätig werden. Hierzu können insbesondere Förderinstitutionen, die überwiegend oder zu einem großen Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, oder auch private Stiftungen zählen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke unterstützen. In der Wissenschaft anerkannte Vergabeverfahren beachten im Wesentlichen folgende Grundregeln: – Das Verfahren eröffnet die Möglichkeit einer offenen Bewerbung. – Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel erfolgt auf Grund einer unabhängigen wissenschaftlichen Begutachtung, also in der Regel durch einen Bewilligungsausschuss, an dem Wissenschaftler beteiligt sind oder der sich durch Wissenschaftler beraten lässt. – Für die Mittelvergabe sind Grundsätze festgelegt, in denen wissenschaftliche Kriterien für eine Bewilligung eindeutig definiert sind. Für die Abwicklung der EU-Strukturfondsförderung gelten die vom Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst festgelegten gesonderten Verfahren. zu 2.2.2 Die Leitung der Hochschule oder die von ihr beauftragte Stelle kann weitere Angaben verlangen, insbesondere ergänzende Erklärungen über rechtliche oder tatsächliche Beziehungen zum Drittmittelgeber (z.B. Dauer und Umfang bestehender Geschäftsbeziehungen, Mitgliedschaft in Gremien des Drittmittelgebers, Teilnahme an vom Drittmittelgeber organisierten wissenschaftlichen Veranstaltungen o.ä.), aber auch Benötigung zusätzlicher Ressourcen der Hochschule usw. Es liegt im Interesse des Hochschulmitglieds, alle relevanten Angaben vollständig und richtig zu machen, um so eine richtige Einschätzung der rechtlichen Situation durch die Hochschulverwaltung zu ermöglichen. Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 zu 2.2.3 Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Das Angebot soll abgelehnt werden, wenn auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen zu besorgen ist, dass ein unzulässiges Koppelungsgeschäft vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall bei: – unentgeltlicher Überlassung eines medizinischen Geräts an ein Universitätsklinikum als Gegenleistung für die laufende Bestellung von Medizinprodukten beim Zuwender, – Finanzierung einer wissenschaftlichen Tagung als Gegenleistung für die Erteilung eines Auftrags an den Zuwender, – Gewährung von Drittmitteln durch ein Unternehmen als Gegenleistung für die Eröffnung von geschäftlichen Beziehungen der Hochschule oder des Universitätsklinikums mit dem betreffenden Unternehmen, – Gewährung einer Spende durch ein Unternehmen in Höhe eines Prozentsatzes der Auftragssumme als Gegenleistung für die Erteilung eines Auftrags durch die Hochschule oder das Universitätsklinikum, – Einladung des Amtsträgers oder seiner Familienangehörigen zu einer Urlaubsreise als Gegenleistung für die Erteilung von Aufträgen durch die Hochschule oder das Universitätsklinikum an den betreffenden Unternehmer. Soweit es ausnahmsweise zu keinem schriftlichen Vertragsschluss kommt, soll die Hochschule die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung in Schriftform dokumentieren. zu 2.2.4 Das Verfahren bei Beschaffungen soll eine klare personelle Trennung von Bedarfsbeschreibung und Auftragsvergabe treffen. Hochschulmitglieder, für die eine Mitwirkung an aus privaten Drittmitteln finanzierten Vorhaben in Frage kommt, dürfen nur in die Bedarfsbeschreibung einbezogen werden. Aus Drittmitteln finanzierte Vorhaben in diesem Sinne können beispielsweise Forschungsvorhaben, aber auch vom Produkthersteller gesponsorte wissenschaftliche Veranstaltungen sein. zu 4.1 Unzulässig ist insbesondere: – die Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen mit erheblichem Freizeitwert durch Lieferfirmen, – die Finanzierung von Urlaubsreisen (auch für Angehörige o.a. nahestehende Personen), von Betriebsfeiern u.ä. oder Zuschüsse hierzu seitens der Lieferfirmen, – die Einrichtung von sog. Bonuskonten bei den Lieferfirmen. Soweit im Klinikbereich unentgeltlich (insbesondere leihweise) überlassene Geräte von liquidationsberechtigten Professoren auch zur Privatbehandlung benutzt werden, so ist dies, sofern der Überlassung keine Ausschreibung vorangegangen ist, nur zulässig, wenn für die Gerätenutzung ein Entgelt mindestens in Höhe des dem Patienten dafür in Rechnung gestellten Betrages an das Klinikum entrichtet wird. Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Im Falle der Einstellung von Personal, das aus Drittmitteln finanziert wird, sind grundsätzlich befristete Verträge abzuschließen. Der Bedienstete soll ausdrücklich auf die Abhängigkeit seines Beschäftigungsverhältnisses von Mitteln Dritter hingewiesen werden. zu 4.3 Die Übernahme von Kosten ist in jedem Fall nur dann unbedenklich, soweit diese einen angemessenen Rahmen nicht überschreiten, daher sozial üblich sind und von untergeordneter Bedeutung bleiben. Dasselbe gilt für Begleit- und Rahmenprogramme. Die Finanzierung darf sich nicht auf die Zuwendung privater Vorteile (z.B. Kostenübernahme für private Begleitpersonen) erstrecken. Es ist sicherzustellen, dass auch bei der Teilnahme an Veranstaltungen unzulässige Koppelungsgeschäfte ausgeschlossen sind. Zum Schutz der Teilnehmer sind daher auch alle Angaben aus dem Dienstreiseantrag sowie Inhalt und Ablauf der Veranstaltung in geeigneter Weise zu dokumentieren (vgl. auch Ziff. 2.2.1 und 2.2.4). Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 1 von 18 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 A. Universitäten: Universität München (Kap. 15 07, 15 09 und 15 10) Ist-Ausgaben insgesamt 482.356.473,63 488.621.043,59 541.088.060,00 571.354.510,04 579.379.026,03 624.532.546,63 616.065.461,17 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 1.395.289,55 1.507.299,96 1.920.005,28 1.963.530,16 1.508.535,91 2.785.186,76 2.026.110,42 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 775.343,03 830.396,54 936.570,23 937.615,75 865.418,20 982.826,17 1.193.923,83 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 478.231,13 483.063,04 694.951,29 668.372,43 465.535,37 824.605,38 541.606,26 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 77.924,01 102.643,04 73.860,75 181.684,60 61.675,69 839.563,13 233.399,76 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 63.597,34 91.197,34 214.623,01 175.857,38 115.906,65 138.192,08 57.180,57 - Tit. 81294 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 194,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Technische Universität München (Kap. 15 12, 15 14 und 15 15) Ist-Ausgaben insgesamt 598.699.818,46 605.300.763,98 659.056.971,36 682.803.367,88 690.737.086,58 724.218.513,80 785.259.039,79 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: Hinweis: Wegen Globalhaushalt ist keine Auswertung möglich. Universität Würzburg (Kap. 15 17) Ist-Ausgaben insgesamt 238.937.061,15 260.516.880,26 261.931.434,34 264.290.453,14 273.214.573,87 271.228.637,99 278.177.875,60 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 345.474,12 385.645,49 415.237,42 511.624,48 319.896,80 554.113,07 577.524,57 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 180.605,67 208.382,25 233.946,89 294.376,90 301.537,31 364.529,58 407.942,39 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 154.697,66 163.737,99 174.017,71 174.772,92 3.590,45 169.173,52 145.586,14 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 5.060,14 7.622,13 5.115,12 7.791,93 10.500,92 18.517,90 23.996,04 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 5.110,65 5.903,12 2.157,70 34.682,73 4.268,12 1.892,07 0,00 Universität Erlangen-Nürnberg (Kap. 15 19) Ist-Ausgaben insgesamt 342.385.957,18 356.664.719,76 381.821.328,51 413.279.314,04 413.208.566,12 411.641.139,94 429.909.386,58 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 1.051.399,16 1.317.609,72 1.481.606,09 2.166.825,79 936.211,44 1.014.917,66 782.228,86 davon: Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 2 von 18 A. Universitäten: Universität München (Kap. 15 07, 15 09 und 15 10) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben - Tit. 81294 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen Technische Universität München (Kap. 15 12, 15 14 und 15 15) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: Universität Würzburg (Kap. 15 17) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben Universität Erlangen-Nürnberg (Kap. 15 19) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,29% 0,31% 0,35% 0,34% 0,26% 0,45% 0,33% 0,16% 0,17% 0,17% 0,16% 0,15% 0,16% 0,19% 0,10% 0,10% 0,13% 0,12% 0,08% 0,13% 0,09% 0,02% 0,02% 0,01% 0,03% 0,01% 0,13% 0,04% 0,01% 0,02% 0,04% 0,03% 0,02% 0,02% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,14% 0,15% 0,16% 0,19% 0,12% 0,20% 0,21% 0,08% 0,08% 0,09% 0,11% 0,11% 0,13% 0,15% 0,06% 0,06% 0,07% 0,07% 0,00% 0,06% 0,05% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,01% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,31% 0,37% 0,39% 0,52% 0,23% 0,25% 0,18% Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 3 von 18 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 528.538,64 875.834,51 912.263,76 1.089.446,67 1.000.038,84 1.151.300,06 866.932,01 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 439.567,39 399.379,22 470.159,78 512.991,85 283.545,09 198.126,56 200.746,33 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 7.705,32 2.540,71 11.975,84 9.537,53 6.996,06 5.058,00 4.772,08 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 75.587,81 39.855,28 87.206,71 554.849,74 -354.368,55 -339.566,96 -290.221,56 Universität Regensburg (Kap. 15 21) Ist-Ausgaben insgesamt 184.913.189,86 188.436.111,36 192.849.109,60 206.205.316,90 203.786.951,78 207.482.789,79 218.784.431,66 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 1.067.525,02 1.323.335,72 341.282,85 511.173,77 248.556,79 142.174,87 90.151,99 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 326.866,37 260.968,64 41.899,80 -215,86 20.016,92 -1.425,80 15.979,52 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 571.504,58 563.905,58 177.612,94 125.287,60 172.915,21 132.536,54 63.220,92 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 13.111,47 11.191,00 12.075,70 9.408,02 5.250,66 27,07 2.726,48 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 153.013,20 449.232,51 109.694,41 376.650,01 50.374,00 11.037,06 8.225,07 - Tit. 81294 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 3.029,40 38.037,99 0,00 44,00 0,00 0,00 0,00 Universität Augsburg (Kap. 15 23) Ist-Ausgaben insgesamt 105.885.632,42 110.463.794,04 113.781.425,10 111.852.938,39 114.486.481,06 117.361.682,03 120.232.262,55 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 0,00 11.897,33 41.926,48 182.503,22 2.765,82 392.184,59 205.398,21 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 0,00 11.897,33 35.576,34 57.275,13 -70.315,82 260.338,67 128.673,44 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 0,00 0,00 5.666,29 121.865,48 69.660,04 128.158,24 75.326,06 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 0,00 0,00 0,00 2.597,31 375,00 1.725,73 1.391,78 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 0,00 0,00 683,85 765,30 3.046,60 1.961,95 6,93 Universität Bayreuth (Kap. 15 24) Ist-Ausgaben insgesamt 130.542.466,00 136.329.635,49 156.505.004,09 162.727.768,83 156.334.566,25 157.722.173,70 161.794.395,29 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 451.102,24 725.417,66 794.170,54 844.673,28 1.352.357,62 1.385.879,78 935.470,74 davon: Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 4 von 18 - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben Universität Regensburg (Kap. 15 21) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben - Tit. 81294 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen Universität Augsburg (Kap. 15 23) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben Universität Bayreuth (Kap. 15 24) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0,15% 0,25% 0,24% 0,26% 0,24% 0,28% 0,20% 0,13% 0,11% 0,12% 0,12% 0,07% 0,05% 0,05% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,02% 0,01% 0,02% 0,13% -0,09% -0,08% -0,07% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,58% 0,70% 0,18% 0,25% 0,12% 0,07% 0,04% 0,18% 0,14% 0,02% 0,00% 0,01% 0,00% 0,01% 0,31% 0,30% 0,09% 0,06% 0,08% 0,06% 0,03% 0,01% 0,01% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,08% 0,24% 0,06% 0,18% 0,02% 0,01% 0,00% 0,00% 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,00% 0,01% 0,04% 0,16% 0,00% 0,33% 0,17% 0,00% 0,01% 0,03% 0,05% -0,06% 0,22% 0,11% 0,00% 0,00% 0,00% 0,11% 0,06% 0,11% 0,06% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,35% 0,53% 0,51% 0,52% 0,87% 0,88% 0,58% Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 5 von 18 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 283.795,10 547.070,53 578.963,49 657.168,99 870.510,41 555.966,32 325.683,36 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 105.732,39 138.881,67 99.224,59 84.330,92 188.841,36 365.398,81 446.634,42 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 23.241,82 8.001,00 52.972,64 60.032,81 156.645,95 56.572,82 20.042,93 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 38.332,93 31.464,46 40.305,81 35.840,59 34.068,44 337.858,95 124.199,67 - Tit. 81294 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 0,00 0,00 22.704,01 7.299,97 102.291,46 70.082,88 18.910,36 Universität Bamberg (Kap. 15 26) Ist-Ausgaben insgesamt 77.356.916,18 79.835.619,27 94.002.684,47 90.732.374,56 70.844.693,02 72.489.280,74 75.301.335,11 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 253.362,92 226.121,24 94.108,50 17.631,78 2.625,23 0,00 925,68 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 183.688,65 169.662,24 94.212,14 17.686,97 2.625,23 0,00 0,00 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 69.674,27 56.459,00 -103,64 -55,19 0,00 0,00 925,68 Universität Passau (Kap.15 27) Ist-Ausgaben insgesamt 51.666.052,32 55.730.261,26 53.821.776,69 60.067.813,09 59.051.428,69 62.576.966,24 63.398.328,09 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 164.996,98 144.482,43 8.754,65 27.031,02 0,00 230.124,81 125.220,53 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 100.549,76 108.711,13 8.674,65 27.111,02 0,00 230.124,81 125.220,53 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 56.185,46 35.771,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 8.261,76 0,00 80,00 -80,00 0,00 0,00 0,00 B. Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen HAW Aschaffenburg (Kap. 15 32) Ist-Ausgaben insgesamt 17.556.182,97 14.839.319,61 14.776.442,18 16.196.643,23 17.876.175,70 16.847.951,44 18.840.035,05 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 1.998,59 58.246,52 53.792,55 -85,16 -67,77 68.726,47 117.393,09 davon: Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 6 von 18 - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben - Tit. 81294 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen Universität Bamberg (Kap. 15 26) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer Universität Passau (Kap.15 27) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben B. Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen HAW Aschaffenburg (Kap. 15 32) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0,22% 0,40% 0,37% 0,40% 0,56% 0,35% 0,20% 0,08% 0,10% 0,06% 0,05% 0,12% 0,23% 0,28% 0,02% 0,01% 0,03% 0,04% 0,10% 0,04% 0,01% 0,03% 0,02% 0,03% 0,02% 0,02% 0,21% 0,08% 0,00% 0,00% 0,01% 0,00% 0,07% 0,04% 0,01% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,33% 0,28% 0,10% 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 0,24% 0,21% 0,10% 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 0,09% 0,07% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,32% 0,26% 0,02% 0,05% 0,00% 0,37% 0,20% 0,19% 0,20% 0,02% 0,05% 0,00% 0,37% 0,20% 0,11% 0,06% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,02% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,01% 0,39% 0,36% 0,00% 0,00% 0,41% 0,62% Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 7 von 18 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren -119,08 56.046,47 53.792,55 -85,16 -67,77 0,00 0,00 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 62.300,27 117.393,09 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 2.117,67 2.200,05 0,00 0,00 0,00 6.426,20 0,00 HAW Neu-Ulm (Kap. 15 33) Ist-Ausgaben insgesamt 7.591.835,21 7.638.601,20 8.363.459,57 9.279.467,72 10.197.584,65 12.141.141,81 16.560.274,36 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 84.867,19 51.281,17 0,00 -604,28 604,28 0,00 0,00 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 68.527,15 26.973,56 0,00 -604,28 604,28 0,00 0,00 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 1.018,79 3.314,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - Tit. 81294 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 15.321,25 20.993,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 HAW Ansbach (Kap. 15 34) Ist-Ausgaben insgesamt 9.812.218,68 12.660.456,58 13.979.424,41 12.973.878,41 10.248.466,31 10.244.798,68 11.604.862,34 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 HAW Augsburg (Kap. 15 35) Ist-Ausgaben insgesamt 25.839.864,06 25.910.402,27 25.987.524,63 26.012.663,54 27.517.660,10 27.459.395,90 27.842.748,75 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 12.124,70 34.870,49 36.351,21 41.286,01 99.516,71 129.397,38 158.801,10 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 0,00 0,00 0,00 0,00 28.345,18 114.019,00 114.795,71 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 12.124,70 34.870,49 36.351,21 41.286,01 23.177,84 -67,46 37.571,00 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 1.524,10 13.534,50 0,00 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 46.469,59 1.911,34 6.434,39 HAW Coburg (Kap. 15 36) Ist-Ausgaben insgesamt 18.928.243,37 20.914.362,24 24.184.856,92 24.815.134,74 26.305.266,58 28.343.365,23 31.300.613,19 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 12.015,61 2.540,71 3.084,48 19.228,39 78.487,89 80.301,40 83.345,74 Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 8 von 18 - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben HAW Neu-Ulm (Kap. 15 33) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben - Tit. 81294 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen HAW Ansbach (Kap. 15 34) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: HAW Augsburg (Kap. 15 35) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben HAW Coburg (Kap. 15 36) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0,00% 0,38% 0,36% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,37% 0,62% 0,01% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,04% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 1,12% 0,67% 0,00% -0,01% 0,01% 0,00% 0,00% 0,90% 0,35% 0,00% -0,01% 0,01% 0,00% 0,00% 0,01% 0,04% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,20% 0,27% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,05% 0,13% 0,14% 0,16% 0,36% 0,47% 0,57% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,10% 0,42% 0,41% 0,05% 0,13% 0,14% 0,16% 0,08% 0,00% 0,13% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,01% 0,05% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,17% 0,01% 0,02% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,06% 0,01% 0,01% 0,08% 0,30% 0,28% 0,27% Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 9 von 18 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 12.015,61 2.540,71 0,00 11.942,01 78.487,89 80.301,40 83.345,74 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 0,00 0,00 3.084,48 7.286,38 0,00 0,00 0,00 HAW Kempten (Kap. 15 37) Ist-Ausgaben insgesamt 15.303.069,35 15.578.709,63 19.006.959,08 20.029.170,07 20.305.692,72 21.663.081,07 22.561.843,76 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 135.069,96 143.741,72 149.059,38 76.778,53 95.510,55 203.773,96 217.724,78 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 135.069,96 143.741,72 149.059,38 71.583,91 90.260,09 198.469,16 212.271,82 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 0,00 0,00 0,00 5.194,62 5.250,46 5.304,80 5.452,96 HAW Landshut (Kap. 15 38) Ist-Ausgaben insgesamt 11.617.791,29 12.738.562,05 17.055.503,30 15.228.383,83 19.194.349,94 20.474.637,12 22.884.331,71 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 0,00 56.540,45 178.583,52 137.633,27 167.022,71 254.225,25 296.024,20 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 0,00 4.638,33 88.507,72 83.013,78 112.100,54 181.004,85 150.989,53 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 0,00 0,00 6.343,31 26.796,30 29.677,31 40.568,64 128.872,11 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 0,00 0,00 2.557,56 10.918,37 10.826,31 8.792,90 8.162,20 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 0,00 24.948,62 18.619,69 1.542,87 14.418,55 23.858,86 8.000,36 - Tit. 81294 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 0,00 26.953,50 62.555,24 15.361,95 0,00 0,00 0,00 HAW München (Kap. 15 39) Ist-Ausgaben insgesamt 78.882.228,42 75.735.467,50 75.391.372,37 85.259.702,28 89.643.161,03 97.175.662,21 105.460.110,10 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: Hinweis: Wegen Globalhaushalt ist keine Auswertung möglich. TH Nürnberg (Kap. 15 40) Ist-Ausgaben insgesamt 53.291.247,19 52.928.468,69 54.260.345,96 52.400.948,31 57.483.263,95 60.896.002,62 63.984.526,27 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 217.721,66 248.284,76 226.835,63 247.518,08 112.242,50 208.689,72 152.664,10 Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 10 von 18 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben HAW Kempten (Kap. 15 37) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben HAW Landshut (Kap. 15 38) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben - Tit. 81294 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen HAW München (Kap. 15 39) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: TH Nürnberg (Kap. 15 40) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0,06% 0,01% 0,00% 0,05% 0,30% 0,28% 0,27% 0,00% 0,00% 0,01% 0,03% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,88% 0,92% 0,78% 0,38% 0,47% 0,94% 0,97% 0,88% 0,92% 0,78% 0,36% 0,44% 0,92% 0,94% 0,00% 0,00% 0,00% 0,03% 0,03% 0,02% 0,02% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,00% 0,44% 1,05% 0,90% 0,87% 1,24% 1,29% 0,00% 0,04% 0,52% 0,55% 0,58% 0,88% 0,66% 0,00% 0,00% 0,04% 0,18% 0,15% 0,20% 0,56% 0,00% 0,00% 0,01% 0,07% 0,06% 0,04% 0,04% 0,00% 0,20% 0,11% 0,01% 0,08% 0,12% 0,03% 0,00% 0,21% 0,37% 0,10% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,41% 0,47% 0,42% 0,47% 0,20% 0,34% 0,24% Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 11 von 18 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 121.483,41 123.318,44 131.474,91 140.794,56 59.143,95 73.207,07 74.842,30 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 23.943,82 54.340,17 9.358,38 10.186,18 -65,61 22.438,20 49.933,16 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 38.000,01 39.353,69 42.851,91 45.369,42 35.012,04 29.906,28 24.326,48 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 34.294,42 31.272,46 43.150,43 51.167,92 18.152,12 83.138,17 3.562,16 OTH Regensburg (Kap. 15 41) Ist-Ausgaben insgesamt 30.701.336,55 32.837.253,42 40.193.999,45 40.769.618,28 50.030.148,07 51.696.716,50 58.411.066,50 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 471.520,58 188.903,20 496.452,55 733.964,88 974.964,00 773.310,56 1.216.165,67 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 0,00 0,00 0,00 69.119,97 161.887,09 220.374,76 239.443,51 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 315.864,75 73.183,86 437.897,39 384.688,00 501.769,86 544.386,86 485.037,92 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 32.457,00 5.240,22 21.421,58 15.547,63 26.627,93 36.019,92 5.705,19 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 123.198,83 110.479,12 37.133,58 264.609,28 284.679,12 -27.470,98 485.979,05 HAW Rosenheim (Kap. 15 42) Ist-Ausgaben insgesamt 21.839.462,40 21.896.013,01 24.598.870,57 24.445.134,10 25.738.230,16 28.008.274,27 27.723.919,48 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 392.652,90 366.644,22 390.241,63 345.850,60 172.993,02 143.900,11 140.293,43 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 250.793,57 250.224,26 288.982,55 247.134,49 237.423,27 94.649,79 74.066,86 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 50.665,83 90.630,97 78.118,84 28.522,69 20.667,23 31.026,98 45.130,09 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 7.590,21 10.162,84 0,00 10.389,24 0,00 0,00 0,00 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 35.977,36 25.500,18 16.684,49 16.901,00 -85.097,48 18.223,34 21.096,48 - Tit. 81294 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 47.625,93 -9.874,03 6.455,75 42.903,18 0,00 0,00 0,00 HAW Weihenstephan-Triesdorf (Kap. 15 43) Ist-Ausgaben insgesamt 27.136.147,92 27.828.547,21 30.919.920,69 33.798.427,67 37.728.296,23 38.305.856,58 44.616.892,89 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 0,00 0,00 0,00 67.144,47 79.443,74 81.749,55 167.200,44 davon: Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 12 von 18 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben OTH Regensburg (Kap. 15 41) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben HAW Rosenheim (Kap. 15 42) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben - Tit. 81294 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen HAW Weihenstephan-Triesdorf (Kap. 15 43) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0,23% 0,23% 0,24% 0,27% 0,10% 0,12% 0,12% 0,04% 0,10% 0,02% 0,02% 0,00% 0,04% 0,08% 0,07% 0,07% 0,08% 0,09% 0,06% 0,05% 0,04% 0,06% 0,06% 0,08% 0,10% 0,03% 0,14% 0,01% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 1,54% 0,58% 1,24% 1,80% 1,95% 1,50% 2,08% 0,00% 0,00% 0,00% 0,17% 0,32% 0,43% 0,41% 1,03% 0,22% 1,09% 0,94% 1,00% 1,05% 0,83% 0,11% 0,02% 0,05% 0,04% 0,05% 0,07% 0,01% 0,40% 0,34% 0,09% 0,65% 0,57% -0,05% 0,83% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 1,80% 1,67% 1,59% 1,41% 0,67% 0,51% 0,51% 1,15% 1,14% 1,17% 1,01% 0,92% 0,34% 0,27% 0,23% 0,41% 0,32% 0,12% 0,08% 0,11% 0,16% 0,03% 0,05% 0,00% 0,04% 0,00% 0,00% 0,00% 0,16% 0,12% 0,07% 0,07% -0,33% 0,07% 0,08% 0,22% -0,05% 0,03% 0,18% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,20% 0,21% 0,21% 0,37% Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 13 von 18 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 0,00 0,00 0,00 59.342,83 72.412,25 76.097,41 79.835,54 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 0,00 0,00 0,00 3.730,17 2.625,23 2.652,40 2.726,48 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 0,00 0,00 0,00 4.071,47 4.406,26 2.999,74 84.638,42 HAW Würzburg-Schweinfurt (Kap. 15 44) Ist-Ausgaben insgesamt 29.587.978,05 27.503.361,45 34.333.261,87 40.881.396,53 37.123.485,02 39.721.248,80 44.878.075,57 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 102.588,37 101.085,27 157.752,71 258.809,43 144.349,26 120.982,66 123.726,59 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 63.577,04 68.003,03 120.882,12 182.882,99 136.063,21 117.634,46 117.714,86 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 14.941,48 21.873,96 1.738,91 2.171,43 0,00 0,00 0,00 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 7.923,20 6.621,08 8.300,45 15.847,86 7.187,39 2.322,23 5.131,95 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 16.146,65 4.587,20 26.831,23 57.907,15 1.098,66 1.025,97 879,78 OTH Amberg-Weiden (Kap. 15 45) Ist-Ausgaben insgesamt 12.308.035,51 13.093.770,10 13.865.631,93 14.058.627,74 14.488.068,64 15.377.508,13 16.309.157,32 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 232.312,15 303.594,33 239.295,01 193.850,18 53.486,04 47.643,12 59.656,19 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 182.280,59 250.117,13 185.363,42 135.335,80 5.250,46 0,00 0,00 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 38.637,96 39.164,66 41.279,47 48.079,81 47.220,03 47.643,12 59.656,19 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 5.060,14 7.622,13 7.672,68 7.791,93 0,00 0,00 0,00 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 6.333,46 6.690,41 4.979,44 2.642,64 1.015,55 0,00 0,00 TH Deggendorf (Kap. 15 46) Ist-Ausgaben insgesamt 16.212.420,27 18.782.526,96 19.392.431,80 32.298.869,69 30.483.365,60 26.703.604,33 25.996.426,02 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 258.314,32 283.883,22 277.617,36 249.100,00 424.586,09 479.445,55 434.282,05 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22.049,04 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 252.126,81 257.646,19 265.679,87 236.243,21 420.620,86 471.437,71 543.478,44 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 2.531,16 1.469,84 0,00 0,00 0,00 0,00 8.777,19 Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 14 von 18 - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben HAW Würzburg-Schweinfurt (Kap. 15 44) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben OTH Amberg-Weiden (Kap. 15 45) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben TH Deggendorf (Kap. 15 46) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0,00% 0,00% 0,00% 0,18% 0,19% 0,20% 0,18% 0,00% 0,00% 0,00% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,01% 0,01% 0,01% 0,19% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,35% 0,37% 0,46% 0,63% 0,39% 0,30% 0,28% 0,21% 0,25% 0,35% 0,45% 0,37% 0,30% 0,26% 0,05% 0,08% 0,01% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,03% 0,02% 0,02% 0,04% 0,02% 0,01% 0,01% 0,05% 0,02% 0,08% 0,14% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 1,89% 2,32% 1,73% 1,38% 0,37% 0,31% 0,37% 1,48% 1,91% 1,34% 0,96% 0,04% 0,00% 0,00% 0,31% 0,30% 0,30% 0,34% 0,33% 0,31% 0,37% 0,04% 0,06% 0,06% 0,06% 0,00% 0,00% 0,00% 0,05% 0,05% 0,04% 0,02% 0,01% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 1,59% 1,51% 1,43% 0,77% 1,39% 1,80% 1,67% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,08% 1,56% 1,37% 1,37% 0,73% 1,38% 1,77% 2,09% 0,02% 0,01% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,03% Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 15 von 18 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 3.656,35 24.767,19 11.937,49 12.856,79 3.965,23 8.007,84 -140.022,62 HAW Hof (Kap. 15 47) Ist-Ausgaben insgesamt 11.333.631,68 12.090.281,38 13.097.199,51 15.759.060,25 14.885.200,81 16.508.050,27 16.196.185,32 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 TH Ingolstadt (Kap. 15 48) Ist-Ausgaben insgesamt 15.657.172,21 17.119.785,12 27.039.427,81 33.555.646,45 39.788.507,72 36.159.462,24 33.041.613,64 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 376.537,13 156.459,45 274.736,59 426.488,48 478.973,82 587.291,32 596.938,34 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 54.136,44 72.232,19 174.688,95 187.976,57 401.989,53 446.157,04 504.880,34 - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 256.482,20 307,83 4.455,81 138.211,15 40.574,72 110.801,49 73.297,66 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 58.395,45 43.321,26 89.302,04 47.846,20 2.000,22 391,37 4.804,54 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 7.523,04 40.598,17 6.289,79 52.454,56 24.389,01 29.941,42 13.955,80 - Tit. 81294 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 10.020,34 0,00 0,00 C. Kunsthochschulen: Hochschule für Musik in Nürnberg (Kap. 15 59) Ist-Ausgaben insgesamt 6.966.332,20 6.554.382,67 7.121.606,63 7.428.004,32 7.668.490,05 7.639.042,12 7.736.809,64 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 Akademie der bildenden Künste München (Kap. 15 60) Ist-Ausgaben insgesamt 9.174.406,20 8.671.930,71 8.783.121,40 9.215.056,77 9.461.495,33 9.594.458,39 9.988.758,84 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 5.013,70 7.328,95 11.455,54 11.027,69 11.375,44 7.436,15 23.915,01 davon: - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 5.013,70 7.328,95 11.455,54 11.027,69 11.375,44 3.351,82 0,00 Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 16 von 18 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben HAW Hof (Kap. 15 47) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: TH Ingolstadt (Kap. 15 48) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben - Tit. 81294 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen C. Kunsthochschulen: Hochschule für Musik in Nürnberg (Kap. 15 59) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Akademie der bildenden Künste München (Kap. 15 60) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42894 - Entgelte der Arbeitnehmer 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0,02% 0,13% 0,06% 0,04% 0,01% 0,03% -0,54% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 2,40% 0,91% 1,02% 1,27% 1,20% 1,62% 1,81% 0,35% 0,42% 0,65% 0,56% 1,01% 1,23% 1,53% 1,64% 0,00% 0,02% 0,41% 0,10% 0,31% 0,22% 0,37% 0,25% 0,33% 0,14% 0,01% 0,00% 0,01% 0,05% 0,24% 0,02% 0,16% 0,06% 0,08% 0,04% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,03% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,13% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,13% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,05% 0,08% 0,13% 0,12% 0,12% 0,08% 0,24% 0,05% 0,08% 0,13% 0,12% 0,12% 0,03% 0,00% Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 17 von 18 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.084,33 23.915,01 Akademie der bildenden Künste Nürnberg (Kap. 15 61) Ist-Ausgaben insgesamt 4.299.433,46 6.712.375,70 8.553.897,17 7.231.882,71 5.627.864,70 4.814.140,35 4.756.550,92 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Hochschule für Musik und Theater München (Kap. 15 62) Ist-Ausgaben insgesamt 18.047.963,86 18.435.493,59 19.382.580,98 20.705.448,85 20.940.008,98 23.277.287,35 22.865.326,88 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 0,00 0,00 0,00 0,00 36.007,87 61.234,28 39.036,00 davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren 0,00 0,00 0,00 0,00 36.007,87 36.031,98 39.036,00 - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.202,30 0,00 Hochschule für Musik in Würzburg (Kap. 15 63) Ist-Ausgaben insgesamt 9.646.075,34 9.594.897,62 9.728.861,80 10.222.596,36 10.689.785,38 12.247.746,10 11.907.888,31 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Hochschule für Fernsehen und Film München (Kap. 15 64) Ist-Ausgaben insgesamt 6.658.121,00 10.173.097,45 11.891.121,18 10.769.260,48 9.479.310,84 9.649.697,16 9.388.665,51 davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683 Anlage 3: Gesamtausgaben der Hochschulen (Ist) und Ausgaben (Ist) aus Zuschüssen von Sonstigen für Stiftungsstellen (TG 94) Seite 18 von 18 - Tit. 54794 - Sächliche Verwaltungsausgaben Akademie der bildenden Künste Nürnberg (Kap. 15 61) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: Hochschule für Musik und Theater München (Kap. 15 62) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: davon: - Tit. 42294 - Bezüge der planmäßigen Beamten und Professoren - Tit. 45994 - Sonstige Personalausgaben Hochschule für Musik in Würzburg (Kap. 15 63) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: Hochschule für Fernsehen und Film München (Kap. 15 64) Ist-Ausgaben insgesamt davon: - Ist-Ausgaben TG 94: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,04% 0,24% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,17% 0,26% 0,17% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,17% 0,15% 0,17% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,11% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21683