Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 30.01.2018 Frauenhäuser in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.a) Wie viel Geld gibt der Freistaat Bayern jährlich seit 2010 für die Frauenhäuser aus (bitte aufgelistet nach Bayern insgesamt, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Frauenhäusern und Jahren angeben )? b) In welche Maßnahmen fließt dieses Geld? c) In welcher Höhe fließt dieses Geld seit 2010 jeweils in die Maßnahmen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Veränderung zum Vorjahr in Prozent, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? 2. a) Wie stellt der Freistaat die Vernetzung mit anderen Hilfsstrukturen (z. B. Polizei, Behindertenhilfe, Gesundheitswesen ) sicher? b) Welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung? c) Welche Fortbildungen gibt es? 3. a) Wie viele Interventionsstellen gab es zwischen 2010 und 2018 (Stichtag: 30.01.2018) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Bayern insgesamt, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten und Jahren angeben)? b) Wie werden die Interventionsstellen finanziert? c) Welche Mittel wären erforderlich, um in jedem Regierungsbezirk mindestens eine Interventionsstelle zu errichten und zu betreiben? 4. a) Wie viele Frauen und Mädchen haben seit 2010 Zuflucht in Frauenhäusern in Bayern gefunden (bitte aufgeschlüsselt nach Bayern insgesamt, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Jahren, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? b) Wie viele Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund haben seit 2010 Zuflucht in Frauenhäusern in Bayern gefunden (bitte aufgeschlüsselt nach Bayern insgesamt, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Jahren, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? c) Wie viele Frauen und Mädchen mit Kindern haben seit 2010 Zuflucht in Frauenhäusern in Bayern gefunden (bitte aufgeschlüsselt nach Bayern insgesamt, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Jahren , absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? 5. a) Wie viele Kinder haben seit 2010 Zuflucht in Frauenhäusern gefunden (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Jahren und Altersgruppen angeben)? b) Gibt es für spezielle zusätzliche Bedürfnisse (z. B. Übersetzung, Arbeit mit traumatisierten Kindern) finanzielle Mittel für die Frauenhäuser? c) In welcher Höhe werden die finanziellen Mittel jeweils für zusätzliche Bedürfnisse eingesetzt? 6. a) Welche Hilfsstrukturen stehen in Bayern bereit für Kinder , die direkt oder indirekt Opfer von Gewalt wurden? b) Was unternimmt die Staatsregierung, um Opfer mit Migrationshintergrund zu erreichen (mehrsprachige Infobroschüren , mehrsprachiges Frauenhaus-Personal etc.)? c) Welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung? 7. a) Welche Hilfen stehen zur Verfügung, um den Frauen und Mädchen den Übergang aus dem Frauenhaus in die eigene Wohnung zu erleichtern? b) Wie werden diese Hilfen finanziert? c) Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die seit 2010 jeweils für die Hilfen zur Verfügung gestellt wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)? 8. a) Wie sah zwischen 2010 und 2018 (Stichtag: 30.01.2018) die Altersstruktur der Frauen und Mädchen aus, die von häuslicher Gewalt betroffen waren und kein Frauenhaus aufsuchten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Durchschnittsalter und Altersgruppen angeben)? b) Wie sah zwischen 2010 und 2018 (Stichtag: 30.01.2018) die Altersstruktur der Frauen und Mädchen aus, die von häuslicher Gewalt betroffen waren und in einem Frauenhaus Zuflucht fanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Durchschnittsalter und Altersgruppen angeben)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.05.2018 Drucksache 17/21684 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21684 Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern und für Integration, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie dem Staatsministerium der Justiz vom 10.04.2018 1.a) Wie viel Geld gibt der Freistaat Bayern jährlich seit 2010 für die Frauenhäuser aus (bitte aufgelistet nach Bayern insgesamt, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Frauenhäusern und Jahren angeben)? b) In welche Maßnahmen fließt dieses Geld? c) In welcher Höhe fließt dieses Geld seit 2010 jeweils in die Maßnahmen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren , Veränderung zum Vorjahr in Prozent, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? Für die Jahre 2012 bis 2015 sowie hinsichtlich der Zweckbestimmung der staatlichen Fördermittel wird auf die Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) vom 14.10.2016 zu den Fragen 1 a und 1 b der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Inge Aures betreffend „Frauenhäuser in Bayern – aktualisiert für die Jahre 2012–2015“ verwiesen (Drs. 17/13535). Die jeweiligen Regierungsbezirke sowie die dem jeweiligen Frauenhaus zugeordneten Landkreise/kreisfreien Städte können der u. a. Tabelle entnommen werden. Hinsichtlich der staatlichen Förderung im Jahr 2016 wird auf die Antwort des StMAS vom 02.03.2017 zu den Fragen 1 a und 1 b der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr betreffend „Frauenhäuser aktualisiert 2012– 2016“ verwiesen (Drs. 17/15779). Die staatlichen Förderbeträge für die Jahre 2010, 2011 sowie 2017 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Frauenhaus zugeordnete Kommunen 2010 2011 2017 Änderung 2016/2017 in € Oberbayern: Bad Tölz-Wolfratshausen Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen, Lkr. Miesbach 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Burghausen Lkr. Altötting, Lkr. Mühldorf a. Inn 16.200 € 16.200 € 19.400 € 3.200 € Dachau Lkr. Dachau 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Erding Lkr. Erding 16.200 € 16.200 € 19.400 € 3.200 € Freising Lkr. Freising, Lkr. Erding, Lkr. Ebersberg 16.200 € 16.200 € 19.400 € 3.200 € Fürstenfeldbruck Lkr. Fürstenfeldbruck 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Ingolstadt Stadt Ingolstadt, Lkr. Eichstätt, Lkr. Pfaffenhofen 32.400 € 32.400 € 38.800 € 6.400 € München (Frauenhilfe) Landeshauptstadt München; Lkr. München (bis Ende 2016) 60.750 € 60.750 € 72.750 € 12.000 € München (Frauen helfen Frauen) 24.300 € 24.300 € 29.100 € 4.800 € Murnau Lkr. Garmisch-Partenkirchen, Lkr. Weilheim-Schongau, Lkr. Starnberg 20.250 € 16.200 € 19.400 € 3.200 € Rosenheim Stadt Rosenheim, Lkr. Rosenheim, Lkr. Traunstein 24.300 € 24.300 € 29.100 € 4.800 € Oberbayern gesamt 271.350 € 267.300 € 320.100 € 52.800 € Niederbayern: Landshut (AWO) Stadt Landshut, Lkr. Landshut, Lkr. Dingolfing, Lkr. Rottal-Inn 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Landshut (Caritas) 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Passau Stadt Passau, Lkr. Passau, Lkr. Freyung-Grafenau 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Straubing Stadt Straubing, Lkr. Straubing- Bogen 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Niederbayern gesamt 81.000 € 81.000 € 97.000 € 16.000 € Oberpfalz: Regensburg (Frauen helfen Frauen) Stadt Regensburg, Lkr. Regensburg, Lkr. Kelheim, Lkr. Cham, Lkr. Neumarkt 32.400 € 32.400 € 38.800 € 6.400 € Regensburg (SkF) 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Schwandorf Stadt Amberg, Lkr. Amberg-Sulzbach, Lkr. Schwandorf 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Weiden Stadt Weiden, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab, Lkr. Tirschenreuth 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Drucksache 17/21684 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Frauenhaus zugeordnete Kommunen 2010 2011 2017 Änderung 2016/2017 in € Oberpfalz gesamt 93.150 € 93.150 € 111.550 € 18.400 € Oberfranken: Bamberg Stadt Bamberg, Lkr. Bamberg, Lkr. Forchheim 32.400 € 32.400 € 38.800 € 6.400 € Bayreuth Stadt Bayreuth, Lkr. Bayreuth, Lkr. Kulmbach 32.400 € 32.400 € 38.800 € 6.400 € Coburg Stadt Coburg, Lkr. Coburg, Lkr. Kronach, Lkr. Lichtenfels 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Selb Stadt Hof, Lkr. Hof, Lkr. Wunsiedel 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Oberfranken gesamt 105.300 € 105.300 € 126.100 € 20.800 € Mittelfranken: Ansbach Stadt Ansbach; Lkr. Ansbach; Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 32.400 € 32.400 € 38.800 € 6.400 € Erlangen Stadt Erlangen, Lkr. Erlangen-Höchstadt 32.400 € 32.400 € 38.800 € 6.400 € Fürth Stadt Fürth, Lkr. Fürth 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Nürnberg Stadt Nürnberg 36.450 € 36.450 € 43.650 € 7.200 € Schwabach Stadt Schwabach, Lkr. Roth, Lkr. Nürnberger Land, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 32.400 € 32.400 € 38.800 € 6.400 € Mittelfranken gesamt 153.900 € 153.900 € 184.300 € 30.400 € Unterfranken: Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg, Lkr. Aschaffenburg, Lkr. Miltenberg 32.400 € 32.400 € 38.800 € 6.400 € Schweinfurt Stadt Schweinfurt, Lkr. Bad Kissingen, Lkr. Hassberge, Lkr. Rhön-Grabfeld, Lkr. Schweinfurt 32.400 € 32.400 € 38.800 € 6.400 € Würzburg (AWO) Stadt Würzburg, Lkr. Würzburg, Lkr. Kitzingen, Lkr. Main-Spessart 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Würzburg (SkF) 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Unterfranken gesamt 105.300 € 105.300 € 126.100 € 20.800 € Schwaben: Augsburg Stadt Augsburg, Lkr. Augsburg, Lkr. Aichach-Friedberg, Lkr. Landsberg/Lech 40.500 € 40.500 € 48.500 € 8.000 € Donauwörth/ Nordschwaben Lkr. Donau-Ries, Lkr. Dillingen 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Kaufbeuren Stadt Kaufbeuren, Lkr. Ostallgäu 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Kempten Stadt Kempten, Lkr. Oberallgäu 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Memmingen Stadt Memmingen, Lkr. Unterallgäu 20.250 € 20.250 € 24.250 € 4.000 € Neu-Ulm Lkr. Neu-Ulm, Lkr. Günzburg 24.300 € 24.300 € 29.100 € 4.800 € Schwaben gesamt 145.800 € 145.800 € 174.600 € 28.800 € Bayern gesamt: 955.800 € 951.750 € 1.139.750 € 188.000 € Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21684 Im Jahr 2011 wurden gegenüber dem Vorjahr 4.050 Euro (d. h. 0,42 Prozent) weniger staatliche Fördermittel ausgereicht . Grund hierfür war die Absenkung des Förderbetrages beim Frauenhaus Murnau infolge dauerhafter Auslastung unter 75 Prozent (vgl. Nr. 5.4 der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern). Von 2012 bis 2016 betrug die staatliche Fördersumme jährlich 951.750 Euro, d. h. es trat keine Veränderung ein. Zum 01.01.2017 wurden die staatlichen Fördersätze erhöht (Anhebung des Grundförderbetrages von 16.200 Euro auf 19.400 Euro). Die staatliche Fördersumme erhöhte sich auf 1.139.750 Euro (d. h. um 19,8 Prozent). Im Nachtragshaushalt 2018 wurden für die Förderung der Frauenhäuser 1 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt. Damit können neben der Verstetigung der im Jahr 2017 erfolgten Erhöhung der Förderbeträge weitere qualitative Verbesserungen im Bereich der Beratung und Betreuung der ins Frauenhaus mitgebrachten Kinder durchgeführt werden. 2. a) Wie stellt der Freistaat die Vernetzung mit anderen Hilfsstrukturen (z. B. Polizei, Behindertenhilfe, Gesundheitswesen ) sicher? b) Welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung? c) Welche Fortbildungen gibt es? Die „Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer“ (BPfK), deren regionale Ansprechpartnerinnen sowie die „Schwerpunktsachbearbeiter (innen) Häusliche Gewalt“ nehmen im Sinne der Vernetzung mit anderen Behörden und Hilfeorganisationen an über 50 regionalen sog. Runden Tischen und Arbeitskreisen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen/ häuslichen Gewalt teil. Die Polizei weist Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt im Rahmen von Beratungen oder Anzeigenaufnahmen stets auf die regional vorhandenen und je nach Sachverhalt geeigneten externen Hilfsangebote (Opfer- bzw. Hilfeeinrichtungen , Anlaufstellen für Opfer, behördliche Institutionen, etc.) hin. Damit alle polizeilichen Sachbearbeiter(innen) bei Bedarf stets einen schnellen Zugriff auf aktuelle Schutzmöglichkeiten und Hilfsangebote für Opfer von Straftaten haben, führen die BPfK und ihre regionalen Ansprechpartnerinnen hierzu für ihren jeweiligen Dienstbereich Listen über alle vorhandenen regionalen Hilfeorganisationen und bereiten diese Informationen für das Intranet der Bayerischen Polizei auf. In vielen Regionen in Bayern gibt es Kooperationen zwischen Polizei und Interventionsstellen für einen pro-aktiven Beratungsansatz bei häuslicher Gewalt (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 3). Im Bereich der Vernetzung mit den Einrichtungen der Behindertenhilfe wurde von Dezember 2013 bis einschließlich Januar 2018 das Projekt „Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort des StMAS vom 09.08.2014 zu den Fragen 2 a, 2 b und 2 c der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr und Ruth Müller betreffend „Frauenhäuser in Bayern“ verwiesen (Drs. 17/2879). Die Vernetzung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder mit anderen betroffenen Hilfesystemen (Kinder- und Jugendhilfe, Hilfe für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, Suchthilfe, Gesundheitswesen ) sowie der Polizei wird auch Gegenstand des vom Landtag geforderten Gesamtkonzepts der Staatsregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sein. 3. a) Wie viele Interventionsstellen gab es zwischen 2010 und 2018 (Stichtag: 30.01.2018) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Bayern insgesamt, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten und Jahren angeben)? b) Wie werden die Interventionsstellen finanziert? c) Welche Mittel wären erforderlich, um in jedem Regierungsbezirk mindestens eine Interventionsstelle zu errichten und zu betreiben? Die Staatsregierung hat im Jahr 2015 ein Förderprogramm für die staatliche Förderung von pro-aktiven Beratungsstellen (Interventionsstellen) aufgelegt. Daher ist eine Übersicht über die staatlich geförderten Interventionsstellen erst ab dem Jahr 2015 (Förderbeginn war frühestens der 01.08.2015) möglich. Die Interventionsstellen decken in ihrem Einzugsgebiet meist mehrere kommunale Gebietskörperschaften ab: Bezeichnung der Interventionsstelle Einzugsbereich 2015 2016 2017 Oberbayern Stadt Ingolstadt, Lkr. Eichstätt, Lkr. Pfaffenhofen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen staatliche Förderung staatliche Förderung Garmisch-Partenkirchen Lkr. Garmisch-Partenkirchen, Lkr. Weilheim-Schongau staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Wolfratshausen Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Rosenheim Stadt Rosenheim, Lkr. Rosenheim, Lkr. Miesbach staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Südostbayern Lkr. Traunstein, Lkr. Berchtesgadener Land staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Starnberg Lkr. Starnberg staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Niederbayern Landshut (LIS) Stadt Landshut, Lkr. Landshut, Lkr. Dingolfing-Landau staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Deggendorf Lkr. Deggendorf staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Oberpfalz Amberg NR Stadt Amberg, Lkr. Amberg staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Drucksache 17/21684 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Bezeichnung der Interventionsstelle Einzugsbereich 2015 2016 2017 Regensburg Stadt Regensburg, Lkr. Regensburg, Lkr. Neumarkt, Lkr. Cham, Lkr Kelheim staatliche Förderung staatliche Förderung Weiden Stadt Weiden, Lkr. Tirschenreuth, Lkr. Neustadt a.d. Waldnaab staatliche Förderung staatliche Förderung Schwandorf Lkr. Schwandorf staatliche Förderung Betrieb eingestellt Oberfranken Bayreuth Stadt Bayreuth, Lkr. Bayreuth, Lkr. Kulmbach staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Bamberg Stadt Bamberg, Lkr. Bamberg, Lkr. Forchheim staatliche Förderung staatliche Förderung Coburg Stadt Coburg, Lkr. Coburg, Lkr. Kronach, Lkr. Lichtenfels staatliche Förderung staatliche Förderung Mittelfranken Ansbach Stadt Ansbach, Lkr. Ansbach, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 1/2, Lkr. Neustadt a.d. Aisch staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Nürnberg/Fürth/Erlangen Stadt Nürnberg, Stadt Fürth, Lkr. Fürth, Stadt Erlangen, Lkr. Erlangen-Höchstadt staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Schwabach Stadt Schwabach, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 1/2, Lkr. Roth, Lkr. Nürnberger Land staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Unterfranken PaB (Pro-aktive Beratung) Main-Rhön Stadt Schweinfurt, Lkr. Schweinfurt, Lkr. Bad Kissingen, Lkr. Rhön-Grabfeld, Lkr. Haßberge staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Aschaffenburg PABaU: Proaktive Beratung am Untermain Stadt Aschaffenburg, Lkr. Aschaffenburg Lkr. Miltenberg staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Würzburg I (SkF) Stadt Würzburg, Lkr. Würzburg, Lkr. Kitzingen, Lkr. Main-Spessart staatliche Förderung staatliche Förderung Würzburg II (AWO) staatliche Förderung staatliche Förderung Schwaben Augsburg Stadt Augsburg, Lkr. Augsburg, Lkr. Aichach-Friedberg, Lkr. Landsberg/L staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Kempten Stadt Kempten, Lkr. Oberallgäu staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Kaufbeuren Stadt Kaufbeuren, Lkr. Ostallgäu staatliche Förderung staatliche Förderung staatliche Förderung Bayern 17 25 24 Zudem gibt es in Bayern weitere staatlich nicht geförderte Interventionsstellen, die mit kommunaler Unterstützung oder aus sonstigen Drittmitteln finanziert werden. Der Staatsregierung sind folgende Einrichtungen bekannt: München (MUM), Fürstenfeldbruck, Memmingen (MUMM), Erding (IST), Ebersberg, Freising (FIM), Dachau (Distel), Landkreis München (ILM). Die staatliche Förderung erfolgt nach dem Förderausschreiben vom 01.04.2015 des StMAS, zuletzt geändert durch Schreiben vom 06.03.2018. Danach erhält eine Interventionsstelle bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen einen Personalkostenzuschuss in Höhe von max. 40.000 Euro und einen Sachkostenzuschuss in Höhe von max. 8.000 Euro pro Vollzeitstelle. Der Zuschuss darf 80 Prozent der tatsächlichen Personal- und Sachausgaben nicht überschreiten . Die zum Einzugsgebiet gehörenden Kommunen müssen sich insgesamt mit einer kommunalen Förderung in Höhe von 10 Prozent an den Gesamtausgaben der Interventionsstelle beteiligen. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21684 Mit den im Doppelhaushalt 2017/2018 jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Höhe von 610.000 Euro (brutto) ist es möglich, in jedem Regierungsbezirk mindestens eine Interventionsstelle zu betreiben (s. Tabelle oben). 4. a) Wie viele Frauen und Mädchen haben seit 2010 Zuflucht in Frauenhäusern in Bayern gefunden (bitte aufgeschlüsselt nach Bayern insgesamt, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Jahren, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben )? 5. a) Wie viele Kinder haben seit 2010 Zuflucht in Frauenhäusern gefunden (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Jahren und Altersgruppen angeben)? Für die Jahre 2010 bis 2012 wird auf die Antwort des StMAS vom 09.08.2014 zu den Fragen 4 a und 4 b der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr und Ruth Müller betreffend „Frauenhäuser in Bayern“ (Drs. 17/2879) verwiesen. Für die Jahre 2013 bis 2015 wird auf die Antwort des StMAS vom 14.10.2016 zu den Fragen 3 a und 3 b der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Inge Aures betreffend „Frauenhäuser in Bayern – aktualisiert für die Jahre 2012–2015“ verwiesen (Drs. 17/13535). Für das Jahr 2016 wird auf die Antwort des StMAS vom 24.09.2017 zu den Fragen 3.1 und 3.2 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Verena Osgyan betreffend „Aktueller Stand des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern“ (Drs. 17/18244) verwiesen. Die Zahlen für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. Zahlen zur Anzahl der aufgenommenen Mädchen liegen generell nicht vor, da das Geschlecht der ins Frauenhaus mit aufgenommenen Kinder in der Statistik nach Nr. 8.2 der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern nicht erfasst wird. Ebenso wird das Alter der ins Frauenhaus mit aufgenommenen Kinder in der Statistik nach Nr. 8.2 der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern nicht erfasst. Daten zur Altersstruktur der Kinder liegen lediglich aufgrund einer vom StMAS in Auftrag gegebenen Sonderauswertung der Frauenhauskoordinierung e. V. für die Jahre 2014 bis 2016 vor, die jedoch nur Gesamtzahlen für Bayern ausweist und diese auch nur auf der Grundlage der Antworten von 30 (2014 und 2015) bzw. 28 (2016) Frauenhäusern. Eine repräsentative Vergleichbarkeit zu den durch das StMAS ausgewerteten Daten zu den anderen hier vorliegenden Fragen ist somit nicht gegeben. Alter Kind Anzahl der Kinder absolut in % absolut in % absolut in % Jahr 2014 2014 2015 2015 2016 2016 jünger als 1 Jahr 108 9,2 9,9 120 126 11,2 1 bis unter 3 Jahre 253 21,6 20,4 247 233 20,6 3 bis unter 6 Jahre 300 25,6 23,4 283 290 25,7 6 bis unter 12 Jahre 383 32,7 32,7 396 343 30,4 12 Jahre und älter 126 10,8 13,2 160 130 11,5 keine Angabe 2 0,2 0,3 4 7 0,6 Summe 1172 100 100 1210 1129 100 Quelle: Sonderauswertung Bayern der Frauenhauskoordinierung e. V. Hinsichtlich der Prozentzahlen der Frauen und Kinder, die seit 2010 in bayerischen Frauenhäusern Zuflucht gefunden haben, wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. Die Prozentzahlen geben den Anteil der Frauen-Belegung des jeweiligen Frauenhauses an der Frauen-Belegung aller staatlich geförderten Frauenhäuser in Bayern an. Regierungsbezirk Sitz des Frauenhauses beteiligte Kommunen/ Landkreise 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Frauen in % Kinder in % Frauen in % Kinder in % Frauen in % Kinder in % Frauen in % Kinder in % Frauen in % Kinder in % Frauen in % Kinder in % Frauen in % Kinder in % Mittelfranken Ansbach Stadt Ansbach; Lkr. Ansbach 5 % 4 % 5 % 6 % 5 % 4 % 5 % 5 % 4 % 4 % 5 % 5 % 5 % 5 % Unterfranken Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg, Lkr. Aschaffenburg, Lkr. Miltenberg 3 % 4 % 3 % 3 % 3 % 2 % 2 % 2 % 3 % 3 % 3 % 3 % 3 % 2 % Schwaben Augsburg Stadt Augsburg, Lkr. Augsburg, Lkr. Aichach-Friedberg , Lkr. Landsberg/Lech 7 % 7 % 6 % 7 % 8 % 9 % 6 % 7 % 5 % 5 % 7 % 6 % 6 % 7 % Oberbayern Bad Tölz- Wolfratshausen Lkr. Bad Tölz- Wolfratshausen, Lkr. Miesbach 2 % 3 % 2 % 2 % 2 % 2 % 1 % 2 % 2 % 3 % 1 % 1 % 2 % 2 % Oberfranken Bamberg Stadt Bamberg, Lkr. Bamberg, Lkr. Forchheim 3 % 3 % 3 % 3 % 4 % 4 % 3 % 3 % 3 % 2 % 3 % 2 % 3 % 2 % Oberfranken Bayreuth Stadt Bayreuth, Lkr. Bayreuth, Lkr. Kulmbach 3 % 2 % 2 % 2 % 3 % 2 % 3 % 2 % 3 % 3 % 2 % 2 % 2 % 2 % Oberbayern Burghausen Lkr. Altötting, Lkr. Mühldorf a. Inn 1 % 1 % 1 % 1 % 2 % 2 % 2 % 2 % 1 % 2 % 2 % 3 % 2 % 2 % Oberfranken Coburg Stadt Coburg, Lkr. Coburg, Lkr. Kronach, Lkr. Lichtenfels 2 % 3 % 2 % 1 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 3 % 2 % 2 % 2 % 1 % Oberbayern Dachau Lkr. Dachau 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % Schwaben Donauwörth Nordschwaben Lkr. Donau-Ries, Lkr. Dillingen 1 % 1 % 2 % 1 % 2 % 1 % 2 % 2 % 3 % 2 % 2 % 2 % 2 % 1 % Drucksache 17/21684 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Regierungsbezirk Sitz des Frauenhauses beteiligte Kommunen/ Landkreise 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Frauen in % Kinder in % Frauen in % Kinder in % Frauen in % Kinder in % Frauen in % Kinder in % Frauen in % Kinder in % Frauen in % Kinder in % Frauen in % Kinder in % Oberbayern Erding Lkr. Erding 2 % 2 % 1 % 1 % 2 % 2 % 2 % 1 % 2 % 1 % 2 % 2 % 1 % 2 % Mittelfranken Erlangen Stadt Erlangen, Lkr. Erlangen- Höchstadt 3 % 3 % 4 % 4 % 3 % 3 % 3 % 4 % 4 % 4 % 3 % 3 % 3 % 4 % Oberbayern Freising Lkr. Freising, Lkr. Erding, Lkr. Ebersberg 1 % 1 % 2 % 3 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 3 % Oberbayern Fürstenfeldbruck Lkr. Fürstenfeldbruck 1 % 1 % 2 % 2 % 1 % 2 % 1 % 2 % 1 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % Mittelfranken Fürth Stadt Fürth, Lkr. Fürth 1 % 1 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 3 % 1 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % Oberbayern Ingolstadt Stadt Ingolstadt, Lkr. Eichstätt, Lkr. Pfaffenhofen 4 % 3 % 3 % 2 % 3 % 2 % 2 % 2 % 2 % 1 % 3 % 2 % 3 % 2 % Schwaben Kaufbeuren Stadt Kaufbeuren, Lkr. Ostallgäu 2 % 2 % 3 % 2 % 2 % 2 % 3 % 3 % 3 % 3 % 2 % 3 % 3 % 3 % Schwaben Kempten Stadt Kempten, Lkr. Oberallgäu 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 1 % 1 % 2 % 2 % 1 % 1 % 2 % 2 % Niederbayern Landshut AWO Stadt Landshut, Lkr. Landshut, 1 % 1 % 1 % 1 % 2 % 2 % 1 % 2 % 1 % 2 % 2 % 3 % 1 % 1 % Niederbayern Landshut Caritas Lkr. Dingolfing, Lkr. Rottal-Inn 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 2 % 2 % 2 % Schwaben Memmingen Stadt Memmingen, Lkr. Unterallgäu 1 % 1 % 1 % 1 % 2 % 2 % 2 % 2 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % Oberbayern München Frauen helfen Frauen Landeshauptstadt München; Lkr. München (bis Ende 2016) 5 % 5 % 3 % 3 % 4 % 4 % 4 % 5 % 4 % 5 % 4 % 6 % 5 % 6 % Oberbayern München Frauenhilfe 6 % 7 % 6 % 6 % 6 % 5 % 6 % 7 % 7 % 10 % 9 % 9 % 7 % 5 % Oberbayern Murnau Lkr. Garmisch-Partenkirchen , Lkr. Weilheim- Schongau, Lkr. Starnberg 1 % 1 % 2 % 1 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 1 % 2 % 2 % 2 % Schwaben Neu-Ulm Lkr. Neu-Ulm, Lkr. Günzburg 2 % 3 % 2 % 3 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % Mittelfranken Nürnberg Stadt Nürnberg 7 % 7 % 6 % 6 % 6 % 5 % 8 % 6 % 6 % 5 % 7 % 7 % 9 % 8 % Niederbayern Passau Stadt Passau, Lkr. Passau, Lkr. Freyung-Grafenau 1 % 1 % 2 % 3 % 3 % 3 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 1 % 2 % 2 % Oberpfalz Regensburg Autonomes Stadt Regensburg, Lkr. Regensburg, Lkr. Kelheim, Lkr. Cham, Lkr. Neumarkt 2 % 3 % 3 % 3 % 2 % 2 % 3 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % Oberpfalz Regensburg SkF 2 % 1 % 2 % 1 % 1 % 1 % 2 % 2 % 2 % 1 % 2 % 2 % 1 % 1 % Oberbayern Rosenheim Stadt Rosenheim, Lkr. Rosenheim, Lkr. Traunstein 2 % 3 % 3 % 3 % 3 % 3 % 2 % 2 % 3 % 3 % 2 % 2 % 3 % 2 % Mittelfranken Schwabach Stadt Schwabach, Lkr. Roth, Lkr. Nürnberger Land, Lkr. Weißenburg- Gunzenhausen 5 % 5 % 5 % 4 % 4 % 4 % 5 % 5 % 4 % 5 % 4 % 4 % 4 % 5 % Oberpfalz Schwandorf Stadt Amberg, Lkr. Amberg-Sulzbach, Lkr. Schwandorf 3 % 3 % 4 % 4 % 3 % 4 % 3 % 3 % 3 % 2 % 3 % 3 % 2 % 3 % Unterfranken Schweinfurt Stadt Schweinfurt, Lkr. Bad Kissingen, Lkr. Hassberge, Lkr. Rhön-Grabfeld, Lkr. Schweinfurt 3 % 3 % 4 % 5 % 4 % 5 % 3 % 3 % 3 % 3 % 3 % 2 % 3 % 3 % Oberfranken Selb Stadt Hof, Lkr. Hof, Lkr. Wunsiedel 2 % 3 % 2 % 2 % 3 % 3 % 3 % 2 % 3 % 3 % 2 % 2 % 2 % 3 % Niederbayern Straubing Stadt Straubing, Lkr. Straubing-Bogen 1 % 2 % 2 % 2 % 1 % 1 % 1 % 1 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % 2 % Oberpfalz Weiden Stadt Weiden, Lkr. Neustadt a.d. Waldnaab,, Lkr. Tirschenreuth 3 % 2 % 3 % 4 % 3 % 3 % 4 % 3 % 3 % 2 % 2 % 2 % 3 % 2 % Unterfranken Würzburg AWO Stadt Würzburg, Lkr. Würzburg, Lkr. Kitzingen, Lkr. Main-Spessart 2 % 3 % 1 % 1 % 1 % 2 % 2 % 2 % 1 % 1 % 1 % 2 % 2 % 2 % Unterfranken Würzburg SkF 2 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % Bayern 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21684 b) Wie viele Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund haben seit 2010 Zuflucht in Frauenhäusern in Bayern gefunden (bitte aufgeschlüsselt nach Bayern insgesamt, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Jahren, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? Das Kriterium „mit bzw. ohne Migrationshintergrund“ wird in der Statistik nach Nr. 8.2 der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern nicht erfasst. Daten zu in Frauenhäusern aufgenommenen Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund liegen lediglich aufgrund einer vom StMAS in Auftrag gegebenen Sonderauswertung der Frauenhauskoordinierung e.V. für die Jahre 2014 bis 2016 vor, die jedoch nur Gesamtzahlen für Bayern ausweist und diese auch nur auf der Grundlage der Antworten von 30 (2014 und 2015) bzw. 28 (2016) Frauenhäusern. Eine repräsentative Vergleichbarkeit zu den durch das StMAS ausgewerteten Daten zu den anderen hier vorliegenden Fragen ist somit nicht gegeben Migrationshintergrund Anzahl der Bewohnerinnen in Bayern – absolut – Jahr 2016 2015 2014 mit Migrationshintergrund 804 762 769 kein Migrationshintergrund 306 378 383 keine Angabe/unbekannt 6 11 15 Summe 1116 1151 1167 Jahr 2016 2015 2014 mit Migrationshintergrund 72,04 % 66,20 % 65,90 % kein Migrationshintergrund 27,42 % 32,84 % 32,82 % keine Angabe/unbekannt 0,54 % 0,96 % 1,29 % Summe 100,00 % 100,00 % 100,00 % Quelle: Sonderauswertung Bayern der Frauenhauskoordinierung e.V. c) Wie viele Frauen und Mädchen mit Kindern haben seit 2010 Zuflucht in Frauenhäusern in Bayern gefunden (bitte aufgeschlüsselt nach Bayern insgesamt, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Jahren, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? Zahlen dazu, wie viele Frauen und Mädchen mit Kindern in Frauenhäusern Zuflucht gefunden haben, liegen lediglich aufgrund einer vom StMAS in Auftrag gegebenen Sonderauswertung der Frauenhauskoordinierung e.V. für die Jahre 2014 bis 2016 vor, die jedoch nur Gesamtzahlen für Bayern ausweist und diese auch nur auf der Grundlage der Antworten von 30 (2014 und 2015) bzw. 28 (2016) Frauenhäusern . Eine repräsentative Vergleichbarkeit zu den durch das StMAS ausgewerteten Daten zu den anderen hier vorliegenden Fragen ist somit nicht gegeben. Kinder pro Bewohnerin im Frauenhaus Anzahl der Bewohnerinnen absolut in % absolut in % absolut in % Jahr 2014 2014 2015 2015 2016 2016 ohne Kinder 448 38,4 436 37,9 430 38,5 mit 1 Kind 393 33,7 367 31,9 378 33,9 mit 2 Kindern 213 18,3 235 20,4 208 18,6 mit 3 Kindern 84 7,2 83 7,2 71 6,4 mit 4 und mehr Kindern 23 2 28 2,4 29 2,6 keine Angabe 6 0,5 2 0,2 0 0 Summe 1167 100 1151 100 1116 100 Quelle: Sonderauswertung Bayern der Frauenhauskoordinierung e.V. 2016 2015 2014 2013 Frauen Frauen in % Kinder Kinder in % Frauen Frauen in % Kinder Kinder in % Frauen Frauen in % Kinder Kinder in % Frauen Frauen in % Kinder Kinder in % Oberbayern 416 27 % 480 29 % 396 25 % 432 25 % 398 26 % 411 26 % 429 25 % 477 28 % Niederbayern 71 5 % 85 5 % 89 6 % 99 6 % 119 8 % 109 7 % 102 6 % 103 6 % Oberpfalz 159 10 % 153 9 % 179 11 % 202 12 % 149 10 % 144 9 % 185 11 % 174 10 % Oberfranken 161 10 % 172 11 % 149 10 % 137 8 % 170 11 % 175 11 % 177 11 % 168 10 % Mittelfranken 341 22 % 315 19 % 346 22 % 371 22 % 298 19 % 297 19 % 386 23 % 378 22 % Unterfranken 161 10 % 176 11 % 151 10 % 172 10 % 153 10 % 156 10 % 140 8 % 133 8 % Schwaben 249 16 % 257 16 % 254 16 % 283 17 % 252 16 % 305 19 % 266 16 % 297 17 % 1558 100 % 1638 100 % 1564 100 % 1696 100 % 1539 100 % 1597 100 % 1685 100 % 1730 100 % 2012 2011 2010 Frauen Frauen in % Kinder Kinder in % Frauen Frauen in % Kinder Kinder in % Frauen Frauen in % Kinder Kinder in % Oberbayern 495 28 % 566 32 % 548 28 % 590 32 % 576 29 % 588 29 % Niederbayern 114 7 % 114 6 % 146 8 % 146 8 % 135 7 % 149 7 % Oberpfalz 171 10 % 139 8 % 178 9 % 174 9 % 167 8 % 166 8 % Oberfranken 201 11 % 197 11 % 169 9 % 159 9 % 177 9 % 160 8 % Mittelfranken 349 20 % 345 20 % 419 22 % 377 21 % 474 24 % 492 24 % Unterfranken 143 8 % 134 8 % 168 9 % 130 7 % 171 9 % 162 8 % Schwaben 280 16 % 263 15 % 311 16 % 258 14 % 299 15 % 308 15 % 1753 100 % 1758 100 % 1939 100 % 1834 100 % 1999 100 % 2025 100 % Drucksache 17/21684 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 5. b) Gibt es für spezielle zusätzliche Bedürfnisse (z. B. Übersetzung, Arbeit mit traumatisierten Kindern) finanzielle Mittel für die Frauenhäuser? c) In welcher Höhe werden die finanziellen Mittel jeweils für zusätzliche Bedürfnisse eingesetzt? Seit 01.05.2016 fördert das StMAS Ausgaben für Dolmetscherdienste zur Sprachmittlung, die im Rahmen der Beratungstätigkeit in den staatlich geförderten Frauenhäusern, Notrufen/Fachberatungsstellen und Interventionsstellen anfallen . Hierfür stehen seit 2016 Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 220.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Die Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern sieht vor, dass zum Aufgabenbereich des Frauenhauses die fachliche Beratung und Begleitung der im Frauenhaus lebenden Frauen und Kinder gehört. Deshalb ist in jedem Frauenhaus qualifiziertes Fachpersonal für eine unmittelbare Krisenintervention für die mit aufgenommenen Kinder vorzuhalten. Soweit darüber hinaus Hilfe für einzelne Kinder erforderlich ist, ist das Jugendamt einzuschalten. Dem Frauenhauspersonal kommt eine „Scharnier- bzw. Lotsenfunktion“ zu den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu, indem es vor allem weitergehende Hilfen für die Zeit nach dem Frauenhausaufenthalt anstößt, die Mütter zur Antragstellung motiviert und sie aktiv bei der Beantragung unterstützt. Um die Unterstützung der mitgebrachten Kinder während des Frauenhausaufenthalts zu verbessern, ist für 2018 eine Erhöhung des entsprechenden Personalschlüssels in der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern um etwa die Hälfte geplant. Hierfür stehen im Nachtragshaushalt 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 800.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Wenn häusliche Gewalt bei mittelbar betroffenen Kindern zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt, die Krankheitswert haben, haben in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte bzw. familienmitversicherte Kinder Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine solche Erkrankung zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (vgl. § 27 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - SGB V). Hierzu ggf. erforderliche ambulante vertragsärztliche Versorgung wird nach § 75 SGB V durch die Kassenärztlichen Vereinigungen sichergestellt. 6. a) Welche Hilfsstrukturen stehen in Bayern bereit für Kinder, die direkt oder indirekt Opfer von Gewalt wurden? In Bayern fügen sich vielfältige Angebote und Maßnahmen, von präventiven Frühen Hilfen bis hin zum konsequenten Vollzug des staatlichen Wächteramtes, zu einem abgestimmten Gesamtkonzept zum Kinderschutz zusammen. Die Staatsregierung unterstützt dabei die für den Kinderschutz zuständigen Kommunen und die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen freiwilliger Leistungen, insbesondere durch ihre Förderprogramme und flankierende Maßnahmen zur Sicherstellung notwendiger landesweiter interdisziplinärer Qualifizierungsstandards sowie eines landesweit effektiven Vollzugs nachhaltig und verlässlich bei der Weiterentwicklung und dem Ausbau von belastbaren Strukturen. Im Übrigen wird auf die Antwort des StMAS vom 09.08.2014 zur Frage 5 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr und Ruth Müller betreffend „Frauenhäuser in Bayern“ verwiesen (Drs. 17/2879). Insbesondere bestehen folgende Hilfsangebote: – Flächendeckend in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt stehen die multidisziplinär (insb. psychologische, sozialpädagogische Fachkräfte, kinder- und jugendpsychiatrische Konsiliardienste) ausgestatteten Erziehungsberatungsstellen zur qualifizierten Beratung auch in Fragen von Gewalt in der Familie zur Verfügung. Die rund 180 Beratungsstellen (einschließlich Nebenstellen und Außensprechstunden) für Eltern, Kinder und Jugendliche werden durch den Freistaat mit einem Förderprogramm nachhaltig unterstützt (www.erziehungsberatung.bayern. de, Förderung rd. 7,5 Mio. Euro/Jahr). – Die von Bayern initiierte und länderübergreifende Online -Beratungsstelle der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (www.bke.de) bietet einen zeitgemäßen, unmittelbaren, erprobten und niederschwelligen Zugang für Eltern, Kinder und Jugendliche. Im Schutz der Anonymität der Onlineberatung können schneller und ohne Furcht vor negativen sozialen Folgen Themen geäußert werden wie erlebte sexuelle, körperliche und seelische Gewalt, Suizidalität oder selbstverletzendes Verhalten sowie weitere hoch schambesetzte Themen. – Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) leistet insbesondere kontinuierliche Beziehungs- und Unterstützungsarbeit für die jungen Menschen, denen es an Unterstützung und positiver Förderung durch Eltern und Umfeld mangelt (Stand 15.03.2018: 896 geförderte JaS-Stellen an 1.197 JaS-Einsatzorten; HH-Ansatz 2018: 18,22 Mio. Euro; Endausbau 2018: 1000 JaS-Stellen). – In der „Arbeitshilfe Beratungs- und Mitwirkungsaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext von Trennung und Scheidung nach §§ 17,18,50 SGB VIII“ des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS)- Bayerisches Landesjugendamt, die insbesondere für die Fachkräfte der Jugendämter in diesem Arbeitsfeld die fachlichen Empfehlungen darstellt, wird die „Häusliche Gewalt im Kontext von Trennung und Scheidung“ in einem eigenen Kapitel behandelt. Diese Arbeitshilfe ist ein wichtiger Baustein im Hinblick auf die Sensibilisierung der Fachkräfte für dieses Thema. – Mittels der im Jahr 2012 eingerichteten Stiftung Opferhilfe leistet der Freistaat Bayern Opfern von Straftaten und damit auch Opfern häuslicher Gewalt unter bestimmten Voraussetzungen schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe über die Grenzen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) hinaus. Die Stiftung Opferhilfe Bayern ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in München. Die Stiftung gewährt nach ihren Richtlinien Zuwendungen an Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Leistungen können auch enge Angehörige und dementsprechend auch Kinder erhalten, wenn sie durch die Tat besondere Nachteile erlitten haben. Ziel der Stiftung ist es, bestehende Schutzlücken im Entschädigungsrecht zu schließen. In Betracht kommen Zuwendungen unter anderem dann, wenn sie vom Täter keinen finanziellen Ausgleich erhalten können und auch andere Entschädigungsmöglichkeiten wie insbesondere das OEG keine Abhilfe bieten. Allein im Jahr 2017 hat die Stiftung 720.000 Euro an Bedürftige ausgereicht. b) Was unternimmt die Staatsregierung, um Opfer mit Migrationshintergrund zu erreichen (mehrsprachige Infobroschüren, mehrsprachiges Frauenhaus- Personal etc.)? c) Welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung? Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21684 Es wird auf die Antwort des StMAS vom 09.08.2014 zu den Fragen 6 a und 6 b der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr und Ruth Müller betreffend „Frauenhäuser in Bayern“ (Drs. 17/2879) sowie auf die in der Antwort den Fragen 5 b und 5 c. dieser Schriftlichen Anfrage angeführte Dolmetscherkostenförderung verwiesen. Ergänzend dazu stehen im Jahr 2018 für das Wohnprojekt für Opfer von Zwangsverheiratung „Scheherazade“ sowie für die Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel /Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung, Solwodi und Jadwiga, Haushaltsmittel in Höhe von 251.000 Euro (brutto) bzw. 349.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Zusätzlich hat die Staatsregierung folgendes veranlasst: Zur weiteren Bekanntmachung des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ hat die Staatsregierung die Regierungen gebeten, in allen Asylunterkünften die entsprechenden Plakate in den wichtigsten Sprachen der Herkunftsländer auszuhängen. Für Frauen mit oder ohne Fluchthintergrund, die aus kulturell sehr unterschiedlichen und insbesondere aus patriarchalisch geprägten Herkunftsländern stammen, ist es – auch im Hinblick auf die damit verbundene gewaltpräventive Wirkung – besonders wichtig, dass sie möglichst bald über ihre Rechte und Möglichkeiten in Deutschland aufgeklärt werden. Sämtliche Kurse, die der Bund und die Staatsregierung für Asylbewerber oder zur Integration anbieten (insb. Erstorientierungskurse, Integrationskurse des BAMF, Rechtskundeunterricht), thematisieren daher in unterschiedlichem Maße die Gleichstellung von Mann und Frau, die gewaltfreie Erziehung, aber auch Gewaltfreiheit in der Ehe und sexuelle Selbstbestimmung. Die Integrationskurse des BAMF werden auch als spezielle Kurse nur für Frauen angeboten . In diesem Fall sind auch die Kursleiterinnen stets weiblich und es wird noch stärker auf frauenspezifische Fragen eingegangen. Auch die sog. niederschwelligen Frauenkurse des BAMF sind ein gutes Angebot, diese Themen anzusprechen. Diese sehr niederschwelligen Kurse dienen dem Empowerment der Frauen und sind als „Türöffner“ gedacht , um die Frauen an die regulären Integrationskurse heranzuführen. Dem Empowerment dienen auch mehrere Modellprojekte , die die Staatsregierung speziell für die Integration von Frauen auf den Weg gebracht hat, z. B. das mit insgesamt ca. 750.000 Euro geförderte Projekt „Lebenswirklichkeiten in Bayern“, das an sieben Standorten angeboten wird (Regensburg , München, Kronach, Prien am Chiemsee, Aschaffenburg , Nürnberg, Schweinfurt) und dazu dienen soll, das Selbstbewusstsein der Frauen anhand von Angeboten unter fachlicher Anleitung zu stärken (z. B. Kochen, Nähen, Fahrradfahren , aber auch Vorträge zu Gesundheit und Erziehung etc.) oder das mit insg. ca. 130.000 Euro geförderte Projekt „Zuhause in Bayern“, das in Ingolstadt und Augsburg gefördert wird und bei dem Frauen zu Multiplikatorinnen ausgebildet werden, um andere Frauen auf ihrem Weg der Integration zu unterstützen. Schließlich soll im Herbst 2018 eine neue Kursreihe starten. Diese trägt den Namen „Leben in Bayern“ und soll den Zuwanderinnen und Zuwanderern unsere Lebensart und unsere Werte vermitteln. Hierbei wird es auch reine Frauenkurse geben, da dort alle Fragestellungen, die die Rechte und Pflichten der Frauen betreffen, eingängiger und vertraulicher behandelt werden können. Die Kursreihe soll mit den drei Modulen Gesundheit, Bildung und Erziehung starten. Alle drei Module setzen einen Schwerpunkt beim Thema Gleichstellung von Mann und Frau, so dass auch in dieser Kursreihe Wertevermittlung als gewaltpräventive Maßnahme wirken wird. Für die Kursreihe „Leben in Bayern “ stehen im Jahr 2018 ca. 800.000 Euro zur Verfügung. Über die Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR) ist die Förderung von Integrationsmaßnahmen möglich. Der grundlegenden Information von Opfern dient im justiziellen Bereich im Ausgangspunkt das vor kurzem umfassend überarbeitete „Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren“, das allen Opfern von Straftaten zur Verfügung gestellt wird und in 23 Sprachen auf der Homepage des Staatsministeriums der Justiz abrufbar ist. Komprimiert werden darin unter anderem die Rechte der Betroffenen im Strafverfahren (einschließlich Unterstützungsmöglichkeiten wie beispielsweise Nebenklagevertretung , Zeugenbeistand und psychosoziale Prozessbegleitung ) behandelt und es wird auf Opferhilfeeinrichtungen , Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, ein mögliches Vorgehen nach dem Gewaltschutzgesetz sowie weiterführende Informationsquellen hingewiesen. Das Merkblatt wird Opfern zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, im Idealfall bereits bei der ersten Zeugenvernehmung , ausgehändigt. Weitere Hinweise zu staatlichen und nichtstaatlichen Beratungsangeboten für Opfer sowie spezialisierten Hilfseinrichtungen finden sich zudem in der Broschüre „So funktioniert die deutsche Rechtsordnung“. Die Broschüre ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Urdu, Paschtu und Dari auf der Homepage des Staatsministeriums der Justiz abrufbar. Im Übrigen gewährleisten bereits die bundesgesetzlichen Vorgaben der Strafprozessordnung sowie des Gerichtsverfassungsgesetzes, dass Opfer über ihre Befugnisse in und außerhalb des Strafverfahrens in einer für sie verständlichen Sprache informiert werden sowie ihnen für Verfahrenshandlungen ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt wird, soweit dies erforderlich ist. 7. a) Welche Hilfen stehen zur Verfügung, um den Frauen und Mädchen den Übergang aus dem Frauenhaus in die eigene Wohnung zu erleichtern? b) Wie werden diese Hilfen finanziert? c) Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die seit 2010 jeweils für die Hilfen zur Verfügung gestellt wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)? Nach Art. 106 Abs. 2 Bayerische Verfassung ist es die Aufgabe von Staat und Kommunen, preisgünstigen Wohnraum zu fördern. Das Ziel der Wohnraumförderung ist gemäß Art. 2 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG), Haushalte zu unterstützen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Die Staatsregierung misst der Wohnraumförderung einen hohen Stellenwert zu und hat deshalb die Mittel für die Wohnraumförderung auf einem hohen Stand dotiert. Mit den Wohnraumförderungsmitteln werden bedarfsgerechte Mietund Eigenwohnungen im Rahmen der wirtschaftlichen Notwendigkeit mit besonders zinsgünstigen Tilgungsdarlehen und ergänzenden Zuschüssen gefördert. Das erklärte Ziel ist, den Wohnungsbau entscheidend zu stärken, damit weiterhin ausreichender und bezahlbarer Wohnraum entsteht. Die Staatsregierung hat daher im Oktober 2015 einen Woh- Drucksache 17/21684 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 nungspakt Bayern zwischen Staat, Gemeinden, Kirchen und Wohnungswirtschaft beschlossen. Mit Hilfe eines staatlichen Sofortprogramms, eines Förderprogramms für Gemeinden sowie starken Anreizen in der staatlichen Wohnraumförderung sollen in Bayern bis zu 28.000 neue staatliche oder staatlich geförderte Wohnungen entstehen. Insgesamt sollen dafür rund 2,6 Milliarden Euro bereitstehen. Zu dem begünstigten Personenkreis gehören selbstverständlich auch Frauen in schwierigen Lebenslagen. Wenn alleinerziehende Elternteile (und in der Mehrheit sind das Frauen) z. B. Wohngemeinschaften bilden wollen, kommen nach Nr. 7.7 Buchstabe c der Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wohnungsbindungsrechts – VVWoBindR Freistellungen von den Belegungsbindungen in Betracht. Aussagen darüber, in welcher Höhe staatliche Wohnraumförderungsmittel an Frauen und Mädchen geflossen sind, die aus dem Frauenhaus in eine eigene geförderte Wohnung gezogen sind, können nicht getroffen werden. Die Aufwendungen hierfür werden weder bei der Bewilligung der Förderung gesondert ausgewiesen noch eigens erfasst. 8. a) Wie sah zwischen 2010 und 2018 (Stichtag: 30.01.2018) die Altersstruktur der Frauen und Mädchen aus, die von häuslicher Gewalt betroffen waren und kein Frauenhaus aufsuchten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Durchschnittsalter und Altersgruppen angeben)? Es wird auf die Antwort des StMAS vom 09.08.2014 zu Frage 8 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr und Ruth Müller betreffend Frauenhäuser in Bayern verwiesen (Drs. 17/2879). Die Staatsregierung hat hierzu keine Erkenntnisse. b) Wie sah zwischen 2010 und 2018 (Stichtag: 30.01.2018) die Altersstruktur der Frauen und Mädchen aus, die von häuslicher Gewalt betroffen waren und in einem Frauenhaus Zuflucht fanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Durchschnittsalter und Altersgruppen angeben)? Die Altersstruktur der Frauenhausbewohnerinnen wird in der Statistik nach Nr. 8.2 der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern nicht erfasst. Daten hierzu liegen lediglich aufgrund einer vom StMAS in Auftrag gegebenen Sonderauswertung der Frauenhauskoordinierung e.V. für die Jahre 2014 bis 2016 vor, die jedoch nur Gesamtzahlen für Bayern ausweist und diese auch nur auf der Grundlage der Antworten von 30 (2014 und 2015) bzw. 28 (2016) Frauenhäusern. Eine repräsentative Vergleichbarkeit zu den durch das StMAS ausgewerteten Daten zu den anderen hier vorliegenden Fragen ist somit nicht gegeben. Alter Frau Anzahl der Frauen absolut in % absolut in % absolut in % Jahr 2016 2015 2014 Unter 20 Jahre 43 3,9 39 3,4 35 3,0 20 bis unter 25 Jahre 153 13,7 152 13,2 157 13,5 25 bis unter 30 Jahre 213 19,1 233 20,2 229 19,6 30 bis unter 40 Jahre 416 37,3 412 35,8 432 37,0 40 bis unter 50 Jahre 195 17,5 215 18,7 215 18,4 50 bis unter 60 Jahre 74 6,6 71 6,2 73 6,3 60 Jahre und älter 20 1,8 25 2,2 25 2,1 Keine Angabe 2 0,2 4 0,3 1 0,1 Summe 1116 100 1151 100 1167 100 Quelle: Sonderauswertung Bayern der Frauenhauskoordinierung e.V.