Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Glauber FREIE WÄHLER vom 13.12.2017 Erfahrungen mit dem Leitfaden zur Verfüllung von Gruben , Brüchen und Tagebauen insbesondere bei Nassverfüllungen Die fachliche Grundlage bei der Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen in Bayern stellt seit 2001 der Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen dar. Die Erfahrungen mit dem Verfüllleitfaden sind überwiegend positiv , dennoch drohen aufgrund der geplanten „Mantelverordnung “ in diesem Bereich strengere Auflagen. Aufgrund des geltenden Nassverfüllverbotes wird es auch immer schwieriger, bei Nachweis des öffentlichen Interesses eine Ausnahme zur Verfüllung von Nassabbaustellen zu bekommen . Mit dem Ziel, den Flächenverbrauch durch die Rohstoffgewinnung zu reduzieren, sollte die Trockenverfüllung nicht zusätzlich erschwert und die Nassverfüllung unter bestimmten Auflagen zugelassen werden. Dazu ist es wichtig, die Erfahrungen mit dem Verfüllleitfaden zu erfahren. Hierzu scheint es sinnvoll, die Liste im Anhang der Antwort der Staatsregierung vom 15.07.2011 auf die Schriftliche Anfrage auf Drs. 16/9581 als Vorlage zu nehmen. Dabei ist eine Aufteilung auf die einzelnen Regierungsbezirke ausreichend. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Verfüllungen von Abbaustellen in Bayern (bitte Frage 1 bis 5 jeweils aufgegliedert nach Regierungsbezirken ) seit 2001 – sind bereits abgeschlossen, – werden gegenwärtig verfüllt, – sind genehmigt, werden aber gegenwärtig noch nicht verfüllt? 2. Welche Verfüllkategorien (Nassverfüllung, Trockenverfüllung mit Verfüllmaterial bis Z-0, Trockenverfüllung mit zulässigem Verfüllmaterial bis Z-1.1, Trockenverfüllung mit zulässigem Verfüllmaterial bis Z-1.2 oder Z-2 etc.) gelten bzw. galten für diese Verfüllungen? 3. Wie viele Verfüllungsstandorte in Bayern sind im Altlastenkataster enthalten? 4.1 Wie viele gelten als Verdachtsflächen (bezogen auf Frage 3)? 4.2 Wie viele gelten als Altlasten? 4.3 Wie viele mussten seit 2001 oder müssen in Zukunft saniert werden? 5.1 Bei wie vielen Verfüllungen insgesamt sind Gefährdungen oder Verunreinigungen aufgetreten, bitte aufgeschlüsselt nach Grundwasser, Trinkwasser und/oder Oberflächenwasser? 5.2 Bei wie vielen Nassverfüllungen sind Gefährdungen oder Verunreinigungen aufgetreten, bitte aufgeschlüsselt nach Grundwasser, Trinkwasser und/oder Oberflächenwasser ? 5.3 Bei wie vielen Nassverfüllungen sind schwerwiegende Probleme aufgetreten? 6. Wie viele Abbaustellen zur Nassverfüllung wurden seit 2001 genehmigt, bitte aufgegliedert auf die einzelnen Jahre? 7. Wie viele land- und forstwirtschaftliche Flächen sind durch die Nichtgenehmigung von Nassverfüllungen seit 2001 verloren gegangen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie vom 12.04.2018 Zur Beantwortung waren umfangreiche Datenerhebungen bei allen Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern notwendig . Die Auswertungen dieser Einzelabfragen haben gezeigt, dass mit einer gewissen Unschärfe aufgrund unterschiedlicher Datensätze zu rechnen ist. Dies wirkt sich aber nicht signifikant auf die Grundaussagen hinsichtlich der derzeitigen Situation aus. 1. Wie viele Verfüllungen von Abbaustellen in Bayern (bitte Frage 1 bis 5 jeweils aufgegliedert nach Regierungsbezirken ) seit 2001 – sind bereits abgeschlossen, – werden gegenwärtig verfüllt, – sind genehmigt, werden aber gegenwärtig noch nicht verfüllt? Die bereits abgeschlossenen, in der Verfüllung befindlichen oder genehmigten, aber noch nicht verfüllten Abbaustellen wurden entsprechend der Rückmeldung der Kreisverwaltungsbehörden und der Bergämter in Tabelle 1 zusammengestellt . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.08.2018 Drucksache 17/21685 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21685 Tabelle 1 Regierungsbezirk abgeschlossen in der Verfüllung nicht begonnen Oberbayern 176 595 87 Niederbayern 50 259 12 Oberpfalz 32 62 10 Oberfranken 80 88 16 Mittelfranken 30 81 20 Unterfranken 41 136 14 Schwaben 122 337 46 2. Welche Verfüllkategorien (Nassverfüllung, Trockenverfüllung mit Verfüllmaterial bis Z-0, Trockenverfüllung mit zulässigem Verfüllmaterial bis Z-1.1, Trockenverfüllung mit zulässigem Verfüllmaterial bis Z-1.2 oder Z-2 etc.) gelten bzw. galten für diese Verfüllungen? Die von den Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern für die jeweiligen Verfüllungen übermittelten zulässigen Verfüllkategorien wurden in Tabelle 2 zusammengestellt. Für Nassverfüllungen sind als Verfüllmaterial nur örtlich anfallender Abraum und unverwertbare Lagerstättenanteile oder in begründeten Einzelfällen unbedenklicher Bodenaushub ohne Fremdanteile zugelassen. Tabelle 2 Regierungsbezirk Nassverfüllung Trockenverfüllung Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 Oberbayern 90 582 134 32 11 Niederbayern 54 248 21 3 0 Oberpfalz 20 60 15 3 7 Oberfranken 45 117 9 9 3 Mittelfranken 13 85 28 4 1 Unterfranken 61 63 18 6 4 Schwaben 194 244 46 15 3 3. Wie viele Verfüllungsstandorte in Bayern sind im Altlastenkataster enthalten? 4.1 Wie viele gelten als Verdachtsflächen (bezogen auf Frage 3)? 4.2 Wie viele gelten als Altlasten? 4.3 Wie viele mussten seit 2001 oder müssen in Zukunft saniert werden? Grundsätzlich werden nur Flächen im Kataster erfasst, bei denen ein Altlastverdacht oder eine Altlast vorliegt. Bei einer nach dem Verfüllleitfaden genehmigten und ordnungsgemäß durchgeführten Verfüllung ist kein Altlastverdacht zu erwarten. Eine konkrete Abfrage nach Verfüllstandorten ist im Kataster nicht vorgesehen. 5.1 Bei wie vielen Verfüllungen insgesamt sind Gefährdungen oder Verunreinigungen aufgetreten, bitte aufgeschlüsselt nach Grundwasser, Trinkwasser und/oder Oberflächenwasser? Die Meldungen von den Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern werden in Tabelle 3 für den Zeitraum 2001 bis 2018 wiedergegeben. Tabelle 3 Regierungsbezirk Gefährdungen oder Verunreinigungen bei Verfüllungen von Grundwasser Trinkwasser Oberflächenwasser Oberbayern 7 0 0 Niederbayern 2 1 1 Oberpfalz 3 0 0 Oberfranken 1 0 1 Mittelfranken 6 0 0 Unterfranken 5 0 0 Schwaben 12 0 0 5.2 Bei wie vielen Nassverfüllungen sind Gefährdungen oder Verunreinigungen aufgetreten, bitte aufgeschlüsselt nach Grundwasser, Trinkwasser und/ oder Oberflächenwasser? 5.3 Bei wie vielen Nassverfüllungen sind schwerwiegende Probleme aufgetreten? Die Meldungen von den Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern wurden in Tabelle 4 zusammengestellt. Eine schwerwiegende Verunreinigung ist nur einmal aufgetreten (Oberpfalz). Tabelle 4 Regierungsbezirk Gefährdungen oder Verunreinigungen bei Nassverfüllungen von aufgetretene schwerwiegende Probleme Grundwasser Trinkwasser Oberflächenwasser Oberbayern 1 0 0 0 Niederbayern 0 0 0 0 Oberpfalz 2 0 0 1 Oberfranken 0 0 1 0 Drucksache 17/21685 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Regierungsbezirk Gefährdungen oder Verunreinigungen bei Nassverfüllungen von aufgetretene schwerwiegende Probleme Grundwasser Trinkwasser Oberflächenwasser Mittelfranken 1 0 0 0 Unterfranken 0 0 0 0 Schwaben 9 0 0 0 6. Wie viele Abbaustellen zur Nassverfüllung wurden seit 2001 genehmigt, bitte aufgegliedert auf die einzelnen Jahre? In Tabelle 5 sind die von den Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern für die einzelnen Jahre von 2001 bis 2017 gemeldeten Genehmigungen für Abbaustellen zur Nassverfüllung aufgegliedert nach Regierungsbezirken dargestellt. Tabelle zu Frage 6 Tabelle 5 Genehmigungsjahr OB NB OPf. OFr. MFr. UFr. Schwaben 2001 3 1 0 0 1 1 2 2002 2 0 0 1 0 0 5 2003 3 2 1 4 0 4 4 2004 5 0 0 2 0 1 8 2005 4 2 1 2 1 1 5 2006 5 3 0 5 0 1 3 2007 2 2 0 2 0 1 5 2008 4 2 0 1 0 0 4 2009 1 0 0 1 3 1 8 2010 3 1 1 0 0 1 7 2011 7 1 0 1 0 0 4 2012 4 2 0 1 1 0 7 2013 5 1 0 1 0 1 7 2014 7 0 0 3 0 4 5 2015 4 2 0 1 0 0 5 2016 3 3 0 1 1 2 6 2017 1 2 0 0 1 1 3 7. Wie viele land- und forstwirtschaftliche Flächen sind durch die Nichtgenehmigung von Nassverfüllungen seit 2001 verloren gegangen? Grundsätzlich ist bereits bei Beantragung der Abgrabung über die Folgenutzung der entstehenden Grube zu entscheiden . Aus der Art des geplanten Abbaus (Nass- oder Trockenabbau) sowie den örtlichen Anforderungen können sich im Einzelfall Einschränkungen für die möglichen Folgenutzungen ergeben. Sofern eine spezifische Folgenutzung (z. B. land- oder forstwirtschaftliche Nutzung) aufgrund der Vorgaben des Verfüllleitfadens nicht mit der beantragten Abgrabung vereinbar ist, wäre dies bereits bei der Genehmigung des Abbaus zu berücksichtigen. Ursächlich für die Umnutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind somit die Abgrabungsgenehmigungen und nicht die Vorgaben zum Schutz des Grundwassers.