Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.01.2018 Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauten Im Jahr 2001 hat die Staatsregierung einen Leitfaden zu den Eckpunkten für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauten (Verfüllleitfaden) eingeführt. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Verfüllungen von Gewinnungsstellen wurden seit Einführung des Leitfadens im Jahr 2001 in den Regierungsbezirken jeweils genehmigt (bitte pro Standort einzeln nach folgenden Kriterien auflisten: Verfüllkategorie: Nass- oder Trockenverfüllung; zugelassenes Verfüllmaterial: bis Z-0, Z-1.1, Z-1.2 oder Z-2; Stand der Verfüllung: abgeschlossen, laufend oder noch nicht begonnen)? 1.2 Wie viele Nassgewinnungsstellen wurden seit 2001 in den Regierungsbezirken pro Jahr genehmigt? 1.3 Für wie viele dieser genehmigten Nassgewinnungsstellen wurde die Nassverfüllung mit Fremdmaterial (mit und ohne Fremdanteil) genehmigt (bitte pro Standort nach folgenden Kriterien auflisten: mit den Wasserwirtschaftsämtern abgestimmte Planungen und Nutzungskonzepte; Sicherheitsanforderungen, wie die Verhütung des Vogelschlags in den Einflugschneisen von Flugplätzen; Planungen und qualifizierte Konzepte des Naturschutzes und der Landschaftspflege; abbaubedingte Nutzungskonzepte oder Sicherheitsanforderungen ; Vorgaben der Regional- und Bauleitpläne)? 2.1 Bei wie vielen der genehmigten Nassverfüllungen in den Regierungsbezirken seit 2001 sind Gefährdungen oder Verunreinigungen von Grundwasser, Trinkwasser oder Oberflächenwasser aufgetreten? 2.2 Wie viele dieser Gefährdungen oder Verunreinigungen verursachten Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr? 2.3 Wie viele dieser Gefährdungen oder Verunreinigungen wurden vom Verfüllbetrieb vorsätzlich herbeigeführt oder in Kauf genommen? 3.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Auswirkungen der Mantelverordnung auf die zukünftige Verfüllpraxis in Bayern? 3.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Reichweite der Deponiekapazität aufgrund der Mantelverordnung? 3.3 Kann in Bayern kurzfristig mehr Verfüll- und Deponieraum geschaffen werden, um „Abfalltourismus“ zu vermeiden ? 4.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Auswirkungen des Nassverfüllungsverbotes auf die Verfügbarkeit von Grundstücken für die Rohstoffsicherung? 4.2 Wie viele Flächen konnten der Land- und Forstwirtschaft seit 2001 in den Regierungsbezirken aufgrund nicht genehmigter Nassverfüllungen nicht mehr zur Nutzung zurückgegeben werden? 5. Wie bewertet die Staatsregierung generell den Bedarf und die Verfügbarkeit heimischer mineralischer Rohstoffe für mindestens 20 Jahre? 6.1 In welchem Umfang wurden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung bisher ausgewiesen ? 6.2 Reichen diese aus, um den Bedarf für die nächsten 20 Jahre zu decken? 6.3 Sind Neuausweisungen geplant, wenn ja, in welchem Umfang? 7. Welche Schritte beabsichtigt die Staatsregierung, um den ggf. darüber hinausgehenden langfristigen Bedarf an heimischen mineralischen Rohstoffen und die entsprechende Verfügbarkeit zu ermitteln? 8. Beabsichtigt die Staatsregierung eine Fortschreibung des Berichtes „Rohstoffe in Bayern“ aus dem Jahre 2002 und, wenn ja, bis wann? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.08.2018 Drucksache 17/21686 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21686 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie sowie dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. vom 12.04.2018 Zur Beantwortung waren umfangreiche Datenerhebungen bei allen Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern notwendig . Die Auswertungen dieser Einzelabfragen haben gezeigt, dass mit einer gewissen Unschärfe aufgrund unterschiedlicher Datensätze zu rechnen ist. Dies wirkt sich aber nicht signifikant auf die Grundaussagen hinsichtlich der derzeitigen Situation aus. 1.1 Wie viele Verfüllungen von Gewinnungsstellen wurden seit Einführung des Leitfadens im Jahr 2001 in den Regierungsbezirken jeweils genehmigt (bitte pro Standort einzeln nach folgenden Kriterien auflisten: Verfüllkategorie: Nass- oder Trockenverfüllung; zugelassenes Verfüllmaterial: bis Z-0, Z-1.1, Z-1.2 oder Z-2; Stand der Verfüllung: abgeschlossen, laufend oder noch nicht begonnen )? Die von den Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern für die seit 2001 genehmigten Verfüllungen übermittelten zulässigen Verfüllkategorien wurden in Tabelle 1 zusammengestellt . Für Nassverfüllungen sind als Verfüllmaterial nur örtlich anfallender Abraum und unverwertbare Lagerstättenanteile oder in begründeten Einzelfällen unbedenklicher Bodenaushub ohne Fremdanteile zugelassen. Tabelle zu Frage 1.1 Tabelle 1 Regierungsbezirk Nassverfüllung Trockenverfüllung Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 Oberbayern 90 582 134 32 11 Niederbayern 54 248 21 3 0 Oberpfalz 20 60 15 3 7 Oberfranken 45 117 9 9 3 Mittelfranken 13 85 28 4 1 Unterfranken 61 63 18 6 4 Schwaben 194 244 46 15 3 Der von den Kreisverwaltungsbehörden und den Bergämtern übermittelte Stand der Verfüllung wurde in Tabelle 2 zusammengestellt. Tabelle zu Frage 1.1 Tabelle 2 Regierungsbezirk abgeschlossen laufend nicht begonnen Oberbayern 176 595 87 Niederbayern 50 259 12 Oberpfalz 32 62 10 Oberfranken 80 88 16 Mittelfranken 30 81 20 Unterfranken 41 136 14 Schwaben 122 337 46 Drucksache 17/21686 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 1.2 Wie viele Nassgewinnungsstellen wurden seit 2001 in den Regierungsbezirken pro Jahr genehmigt? In Tabelle 3 sind die von den Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern für die einzelnen Jahre von 2001 bis 2017 gemeldeten Genehmigungen zur Nassgewinnung aufgegliedert nach Regierungsbezirken dargestellt. Tabelle zu Frage 1.2 Tabelle 3 Genehmigungsjahr OB NB OPf. OFr. MFr. UFr. Schwaben 2001 5 3 0 0 2 2 5 2002 5 1 3 1 0 0 10 2003 4 4 2 4 0 4 10 2004 5 3 1 2 0 1 13 2005 7 4 4 2 2 1 16 2006 7 4 0 5 1 1 4 2007 2 5 2 2 0 1 10 2008 6 10 1 1 0 2 10 2009 1 4 2 1 3 1 11 2010 4 3 1 0 1 1 13 2011 8 1 1 1 0 0 10 2012 5 6 2 1 2 0 10 2013 8 6 3 1 0 1 10 2014 8 3 3 3 0 4 12 2015 5 5 3 1 0 0 9 2016 6 12 0 2 1 2 9 2017 1 6 3 1 2 2 5 1.3 Für wie viele dieser genehmigten Nassgewinnungsstellen wurde die Nassverfüllung mit Fremdmaterial (mit und ohne Fremdanteil) genehmigt (bitte pro Standort nach folgenden Kriterien auflisten: mit den Wasserwirtschaftsämtern abgestimmte Planungen und Nutzungskonzepte; Sicherheitsanforderungen , wie die Verhütung des Vogelschlags in den Einflugschneisen von Flugplätzen; Planungen und qualifizierte Konzepte des Naturschutzes und der Landschaftspflege; abbaubedingte Nutzungskonzepte oder Sicherheitsanforderungen; Vorgaben der Regional- und Bauleitpläne)? Die von den Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern übermittelten Angaben zur Anzahl der genehmigten Nassverfüllungen ab 2001 mit Fremdmaterial sowie zu den Gründen des öffentlichen Interesses gem. B-2/N des Verfüllleitfadens wurden in Tabelle 4, aufgegliedert nach Regierungsbezirken , zusammengestellt. Tabelle 4 Regierungsbezirk Genehmigte Nassverfüllung a) b) c) d) e) Oberbayern 63 11 23 2 20 0 Niederbayern 24 1 0 15 2 0 Oberpfalz 3 0 0 0 2 1 Oberfranken 26 5 1 3 14 3 Mittelfranken 8 0 0 0 6 1 Unterfranken 19 1 1 7 2 4 Schwaben 88 0 4 40 15 24 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21686 Die Gründe des öffentlichen Interesses werden den Buchstaben a bis e entsprechend Kapitel B-2/N des Verfüllleitfadens folgendermaßen zugeordnet: a) mit den Wasserwirtschaftsämtern (WWA) abgestimmte Planungen und Nutzungskonzepte wie Gewässerentwicklungspläne , Hochwasserschutz- und Gewässernutzungskonzepte ; b) Sicherheitsanforderungen, wie die Verhütung des Vogelschlags in den Einflugschneisen von Flugplätzen; c) Planungen und qualifizierte Konzepte des Naturschutzes und der Landschaftspflege; d) abbaubedingte Nutzungskonzepte oder Sicherheitsanforderungen , wie für die Gewässerherstellung notwendige Teilverfüllungen zur Böschungs- und Ufergestaltung; e) Vorgaben der Regional- und Bauleitpläne. 2.1 Bei wie vielen der genehmigten Nassverfüllungen in den Regierungsbezirken seit 2001 sind Gefährdungen oder Verunreinigungen von Grundwasser, Trinkwasser oder Oberflächenwasser aufgetreten? Die Meldungen der Kreisverwaltungsbehörden und Bergämter werden in Tabelle 5 zusammengestellt. Tabelle zu Frage 2.1 Tabelle 5 Regierungsbezirk Gefährdungen oder Verunreinigungen bei Nassverfüllungen von Grundwasser Trinkwasser Oberflächenwasser Oberbayern 1 0 0 Niederbayern 0 0 0 Oberpfalz 2 0 0 Oberfranken 0 0 1 Mittelfranken 1 0 0 Unterfranken 0 0 0 Schwaben 9 0 0 2.2 Wie viele dieser Gefährdungen oder Verunreinigungen verursachten Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr ? Entsprechend der Auskunft der Kreisverwaltungsbehörden und Bergämter war in insgesamt sechs Fällen Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr gegeben. 2.3 Wie viele dieser Gefährdungen oder Verunreinigungen wurden vom Verfüllbetrieb vorsätzlich herbeigeführt oder in Kauf genommen? Für drei Fälle wurde von den Kreisverwaltungsbehörden und Bergämter gemeldet, dass diese vom Verfüllbetrieb vorsätzlich herbeigeführt oder fahrlässig in Kauf genommen wurden. 3.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Auswirkungen der Mantelverordnung auf die zukünftige Verfüllpraxis in Bayern? Die Mantelverordnung befindet sich aktuell im Bundesratsverfahren . Bei Inkrafttreten in der vorgelegten Fassung vom 17.07.2017 (BR-Drs. 566/17) wäre es künftig nicht mehr möglich, bei geeigneten Standortbedingungen neben Boden auch Bauschutt und höher belastete mineralische Materialien zur Verwertung in Verfüllungen zuzulassen. Mit Beschluss des Landtags vom 20.04.2016 wurde die Staatsregierung aufgefordert, sich bei der Beratung der vom Bund geplanten Mantelverordnung dafür einzusetzen, dass die derzeit bestehenden Möglichkeiten der Verfüllung von Gruben , Brüchen und Tagebauen mit mineralischen Bauabfällen sowie Bodenaushub gemäß der in Bayern geübten Praxis auf Basis des bayerischen Verfüllleitfadens beibehalten werden können. Die Staatsregierung wird sich bei den Beratungen im Bundesratsverfahren mit Nachdruck für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Vorschriften einsetzen. 3.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Reichweite der Deponiekapazität aufgrund der Mantelverordnung ? Die Mantelverordnung befindet sich aktuell im Bundesratsverfahren . Derzeit wird die Bedarfsprognose von 2015 fortgeschrieben . Die Ergebnisse werden für Ende 2018 erwartet . 3.3 Kann in Bayern kurzfristig mehr Verfüll- und Deponieraum geschaffen werden, um „Abfalltourismus“ zu vermeiden? Auf die Antwort zu Frage 3.2 wird hingewiesen. Nach der abfallwirtschaftlichen Zielhierarchie hat die Verwertung von Abfällen Vorrang vor ihrer Beseitigung. Diese Zielhierarchie gilt auch für mineralische Abfälle. Zur vorrangigen Verwertung sind die Erzeuger und Besitzer von Abfällen in eigener Verantwortung selbst verpflichtet. In Bayern auf Deponien Drucksache 17/21686 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 zu beseitigende Abfälle sind gemäß Abschnitt II Nr. 4.1 der Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV) vom 17.12.2014 grundsätzlich innerhalb Bayerns zu entsorgen . Die Aufgabe der Entsorgung von Abfällen obliegt den Landkreisen und den kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. In Ausnahmefällen können „bayerische“ Beseitigungsabfälle von den entsorgungspflichtigen Körperschaften in andere Länder verbracht werden, beispielsweise wenn der Abfallwirtschaftsplan Bayern dies vorsieht, im Wege der nachbarschaftlichen kommunalen Zusammenarbeit und wenn die Verbringung abfallwirtschaftlichen Belangen nicht widerspricht (Abschn. II, Nr. 4.4 AbfPV). Auch zwingende Gründe des Gemeinwohls können zeitlich befristete Ausnahmen von den Verbringungsverboten zulassen (Abschn II, Nr. 4.6 AbfPV). 4.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Auswirkungen des Nassverfüllungsverbotes auf die Verfügbarkeit von Grundstücken für die Rohstoffsicherung ? Nach einem Nassabbau zurückbleibende Wasserflächen sind in der Regel nicht wirtschaftlich nutzbar. In Gemeinden, die bereits einen hohen Anteil an Wasserflächen haben, ist die Bereitschaft, neue Abbaugebiete mit der Folge weiterer Wasserflächen auszuweisen, oft gering, da sie die Gemeinden langfristig in ihrer Planungsfreiheit einschränken. Dies wirkt sich entsprechend auf die Regionalplanung aus, weil die Gemeinden der Ausweisung von Vorrangflächen die Zustimmung verweigern. Auch im Falle der regionalplanerischen Sicherung von Rohstoffgebieten ist es zunehmend schwierig, für die Abbauunternehmen die land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu erwerben. Im Rahmen des Umweltpakts wurde im Jahr 2001 im Einvernehmen mit dem Industrieverband Steine und Erden e. V. ein Verfüllungsverbot vereinbart, das Ausnahmen vorsieht. 4.2 Wie viele Flächen konnten der Land- und Forstwirtschaft seit 2001 in den Regierungsbezirken aufgrund nicht genehmigter Nassverfüllungen nicht mehr zur Nutzung zurückgegeben werden? Entsprechende Daten werden nicht erhoben und stehen nicht zur Verfügung. 5. Wie bewertet die Staatsregierung generell den Bedarf und die Verfügbarkeit heimischer mineralischer Rohstoffe für mindestens 20 Jahre? Der Bedarf an oberflächennahen mineralischen Rohstoffen ist in den letzten Jahren aufgrund des stark angestiegenen Wirtschaftswachstums in Bayern gewachsen. Gründe hierfür sind der Neubau von Wohnraum und Gewerbe, der anhaltende Sanierungsbedarf insbesondere von Wohngebäuden sowie der Ausbau und die Sanierung von Verkehrswegen. Dieser Trend wird auch in absehbarer Zukunft anhalten, ggf. sich noch verstärken. Die Verfügbarkeit von Bodenschätzen (mineralische Rohstoffe und Industrieminerale) wird im Wesentlichen beeinflusst durch – geologische Verhältnisse, – Eignung der Lagerstätte, – Wirtschaftlichkeit, – Infrastruktur (z. B. Zugänglichkeit, Transportwege), – Flächenverfügbarkeit (konkurrierende Nutzungen, Grunderwerb). Generell unterliegt die Rohstoffverfügbarkeit in Bayern einem hohen Konkurrenzdruck (z. B. Natur- u. Wasserschutz , Siedlungsentwicklung, regenerative Energien). Außerdem wird für die Rohstoffgewinnungsbetriebe der Grunderwerb immer schwieriger. Die Sicherung von Rohstoffen ist in Bayern im Landesentwicklungsprogramm (2013), Kap. 5.2 geregelt. 6.1 In welchem Umfang wurden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung bisher ausgewiesen ? Zum 01.01.2018 waren 49.773 ha Vorranggebiete für Bodenschätze und 42.716 ha Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze in den 18 Regionalplänen ausgewiesen. 6.2 Reichen diese aus, um den Bedarf für die nächsten 20 Jahre zu decken? 6.3 Sind Neuausweisungen geplant, wenn ja, in welchem Umfang? In acht der 18 Regionen reichen die ausgewiesenen Vorrang - und Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze aus. In den übrigen Regionen sind Fortschreibungen des Kapitels Bodenschätze eingeleitet oder in Vorbereitung. Damit wird regionalplanerisch sichergestellt, dass der regionale und überregionale Bedarf für die nächsten 15 bis 20 Jahre bei Massenrohstoffen und für mehrere Jahrzehnte bei seltenen Rohstoffen und Festgestein gedeckt werden kann. Die regionalplanerische Sicherung der Rohstoffgebiete ist nicht gleichbedeutend mit einer Abbaugenehmigung. Die Ausweisung der Flächen erfolgt auch unabhängig von den Eigentums- bzw. Abbaurechten und sagt so noch nichts über die Verfügbarkeit der Rohstoffe aus (siehe auch Frage 5). 7. Welche Schritte beabsichtigt die Staatsregierung, um den ggf. darüber hinausgehenden langfristigen Bedarf an heimischen mineralischen Rohstoffen und die entsprechende Verfügbarkeit zu ermitteln ? Der mögliche langfristige Bedarf an Baurohstoffen kann nur anhand der Zahlen des aktuellen Verbrauchs geschätzt werden. Bei Industriemineralien ist die Vorhersage des langfristigen Verbrauchs nicht möglich, da technologische Entwicklungen über längere Zeiträume nicht vorhersagbar sind. Im Rahmen der geplanten Aktualisierung des Berichts „Rohstoffe in Bayern“ sollen nach derzeitigem Planungsstand unter anderem die Vorkommen und Vorräte, die Ge- Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21686 winnung und Förderung sowie die Flächen und Mengen der mineralischen Rohstoffe in Bayern systematisch dargestellt werden. 8. Beabsichtigt die Staatsregierung eine Fortschreibung des Berichtes „Rohstoffe in Bayern“ aus dem Jahre 2002 und, wenn ja, bis wann? Die Fortschreibung des Rohstoffberichts wird vom federführend zuständigen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie seit Mitte letzten Jahres durch Gespräche mit den betroffenen Verbänden und Kammern der Wirtschaft, in Abstimmung mit den anderen betroffenen Ressorts sowie nachgeordneten Behörden, vorbereitet. Sofern im kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 ausreichend Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden, soll mit der Fortschreibung im Jahr 2019 begonnen und diese so zügig wie möglich abgeschlossen werden.