Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 07.12.2017 Erfahrungen mit dem am 21.06./13.07.2001 eingeführten Verfüll-Leitfaden zur langfristigen Versorgung mit heimischen mineralischen Rohstoffen (I) Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Verfüllungen von Gewinnungsstellen wurden seit Einführung des Leitfadens in 2001 in den Regierungsbezirken jeweils genehmigt (bitte für jeden Verfüllstandort Angaben machen zu: Verfüllkategorie: Nass- oder Trockenverfüllung; zugelassenes Verfüllmaterial : bis Z-0, Z-1.1, Z-1.2 oder Z-2; Stand der Verfüllung : abgeschlossen, laufend oder noch nicht begonnen )? 2. a) Wie viele Verfüllstandorte in Bayern sind im Altlastenkataster enthalten? b) Wie viele gelten als Verdachtsflächen, als Altlasten? c) Wie viele mussten seit 2001 saniert werden? 3. Wie viele Nassgewinnungsstellen wurden seit 2001 in den Regierungsbezirken in jedem Jahr genehmigt? 4. Für wie viele dieser genehmigten Nassgewinnungsstellen wurde die Nassverfüllung mit Fremdmaterial (mit und ohne Fremdanteil) genehmigt (bitte für jeden Nassverfüllstandort Angaben machen zu den Gründen des öffentlichen Interesses, wie sie unter B-2/N im Verfüll-Leitfaden aufgeführt sind: mit den Wasserwirtschaftsämtern abgestimmte Planungen und Nutzungskonzepte ; Sicherheitsanforderungen, wie die Verhütung des Vogelschlags in den Einflugschneisen von Flugplätzen)? 5. Für wie viele dieser genehmigten Nassgewinnungsstellen wurde die Nassverfüllung mit Fremdmaterial (mit und ohne Fremdanteil) genehmigt (bitte für jeden Nassverfüllstandort Angaben machen zu den Gründen des öffentlichen Interesses, wie sie unter B-2/N im Verfüll-Leitfaden aufgeführt sind: abbaubedingte Nutzungskonzepte oder Sicherheitsanforderungen; Vorgaben der Regional- und Bauleitpläne)? 6. Bei wie vielen der genehmigten Trockenverfüllungen in den Regierungsbezirken seit 2001 sind Gefährdungen oder Verunreinigungen von Grundwasser, Trinkwasser oder Oberflächenwasser aufgetreten? 7. Bei wie vielen der genehmigten Nassverfüllungen in den Regierungsbezirken seit 2001 sind Gefährdungen oder Verunreinigungen von Grundwasser, Trinkwasser oder Oberflächenwasser aufgetreten? 8. Wie viele dieser Gefährdungen oder Verunreinigungen waren schwerwiegend? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie vom 12.04.2018 Zur Beantwortung waren umfangreiche Datenerhebungen bei allen Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern notwendig . Die Auswertungen dieser Einzelabfragen haben gezeigt, dass mit einer gewissen Unschärfe aufgrund unterschiedlicher Datensätze zu rechnen ist. Dies wirkt sich aber nicht signifikant auf die Grundaussagen hinsichtlich der derzeitigen Situation aus. 1. Wie viele Verfüllungen von Gewinnungsstellen wurden seit Einführung des Leitfadens in 2001 in den Regierungsbezirken jeweils genehmigt (bitte für jeden Verfüllstandort Angaben machen zu: Verfüllkategorie : Nass- oder Trockenverfüllung; zugelassenes Verfüllmaterial: bis Z-0, Z-1.1, Z-1.2 oder Z-2; Stand der Verfüllung: abgeschlossen, laufend oder noch nicht begonnen)? Die von den Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern für die seit 2001 genehmigten Verfüllungen übermittelten zulässigen Verfüllkategorien wurden in Tabelle 1 zusammengestellt . Für Nassverfüllungen sind als Verfüllmaterial nur örtlich anfallender Abraum und unverwertbare Lagerstättenanteile oder in begründeten Einzelfällen unbedenklicher Bodenaushub ohne Fremdanteile zugelassen. Tabelle 1 Regierungsbezirk Nassverfüllung Trockenverfüllung Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 Oberbayern 90 582 134 32 11 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.08.2018 Drucksache 17/21688 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21688 Regierungsbezirk Nassverfüllung Trockenverfüllung Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 Niederbayern 54 248 21 3 0 Oberpfalz 20 60 15 3 7 Oberfranken 45 117 9 9 3 Mittelfranken 13 85 28 4 1 Unterfranken 61 63 18 6 4 Schwaben 194 244 46 15 3 Der von den Kreisverwaltungsbehörden und den Bergämtern übermittelte Stand der Verfüllung wurde in Tabelle 2 zusammengestellt. Tabelle 2 Regierungsbezirk abgeschlossen in der Verfüllung nicht begonnen Oberbayern 176 595 87 Niederbayern 50 259 12 Oberpfalz 32 62 10 Oberfranken 80 88 16 Mittelfranken 30 81 20 Unterfranken 41 136 14 Schwaben 122 337 46 2. a) Wie viele Verfüllstandorte in Bayern sind im Altlastenkataster enthalten? b) Wie viele gelten als Verdachtsflächen, als Altlasten ? c) Wie viele mussten seit 2001 saniert werden? Grundsätzlich werden nur Flächen im Kataster erfasst, bei denen ein Altlastverdacht oder eine Altlast vorliegt. Bei einer nach dem Verfüllleitfaden genehmigten und ordnungsgemäß durchgeführten Verfüllung ist kein Altlastverdacht zu erwarten. Eine konkrete Abfrage nach Verfüllstandorten ist im Kataster nicht vorgesehen. 3. Wie viele Nassgewinnungsstellen wurden seit 2001 in den Regierungsbezirken in jedem Jahr genehmigt ? In Tabelle 3 sind die von den Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern für die einzelnen Jahre von 2001 bis 2017 gemeldeten Genehmigungen zur Nassgewinnung aufgegliedert nach Regierungsbezirken dargestellt. Tabelle 3 Genehmigungsjahr OB NB OPf. OFr. MFr. UFr. Schwaben 2001 5 3 0 0 2 2 5 2002 5 1 3 1 0 0 10 2003 4 4 2 4 0 4 10 2004 5 3 1 2 0 1 13 2005 7 4 4 2 2 1 16 2006 7 4 0 5 1 1 4 2007 2 5 2 2 0 0 10 2008 6 10 1 1 0 2 10 2009 1 4 2 1 3 1 11 2010 4 3 1 0 1 1 13 2011 8 1 1 1 0 0 10 2012 5 6 2 1 2 0 10 2013 8 6 3 1 0 1 10 2014 8 3 3 3 0 4 12 2015 5 5 3 1 0 0 9 2016 6 12 0 2 1 2 9 2017 1 6 3 1 2 2 5 4. Für wie viele dieser genehmigten Nassgewinnungsstellen wurde die Nassverfüllung mit Fremdmaterial (mit und ohne Fremdanteil) genehmigt (bitte für jeden Nassverfüllstandort Angaben machen zu den Gründen des öffentlichen Interesses , wie sie unter B-2/N im Verfüll-Leitfaden aufgeführt sind: mit den Wasserwirtschaftsämtern abgestimmte Planungen und Nutzungskonzepte; Sicherheitsanforderungen, wie die Verhütung des Vogelschlags in den Einflugschneisen von Flugplätzen )? 5. Für wie viele dieser genehmigten Nassgewinnungsstellen wurde die Nassverfüllung mit Fremdmaterial (mit und ohne Fremdanteil) genehmigt (bitte für jeden Nassverfüllstandort Angaben machen zu den Gründen des öffentlichen Interesses, wie sie unter B-2/N im Verfüll-Leitfaden aufgeführt sind: abbaubedingte Nutzungskonzepte oder Sicherheitsanforderungen ; Vorgaben der Regionalund Bauleitpläne)? Die von den Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern übermittelten Angaben zur Anzahl der genehmigten Nass- Drucksache 17/21688 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 verfüllungen sowie zu den Gründen des öffentlichen Interesses gem. B-2/N des Verfüllleitfadens wurden in Tabelle 4, aufgegliedert nach Regierungsbezirken, zusammengestellt. Tabelle 4 Regierungsbezirk Genehmigte Nassverfüllung a) b) c) d) e) Oberbayern 63 11 23 2 20 0 Niederbayern 24 1 0 15 2 0 Oberpfalz 3 0 0 0 2 1 Oberfranken 26 5 1 3 14 3 Mittelfranken 8 0 0 0 6 1 Unterfranken 19 1 1 7 2 4 Schwaben 88 0 4 40 15 24 Die Gründe des öffentlichen Interesses werden den Buchstaben a bis e entsprechend Kapitel B-2/N des Verfüll-Leitfadens folgendermaßen zugeordnet: a) mit den Wasserwirtschaftsämtern (WWA) abgestimmte Planungen und Nutzungskonzepte wie Gewässerentwicklungspläne , Hochwasserschutz- und Gewässernutzungskonzepte ; b) Sicherheitsanforderungen, wie die Verhütung des Vogelschlags in den Einflugschneisen von Flugplätzen; c) Planungen und qualifizierte Konzepte des Naturschutzes und der Landschaftspflege; d) abbaubedingte Nutzungskonzepte oder Sicherheitsanforderungen , wie für die Gewässerherstellung notwendige Teilverfüllungen zur Böschungs- und Ufergestaltung; e) Vorgaben der Regional- und Bauleitpläne. 6. Bei wie vielen der genehmigten Trockenverfüllungen in den Regierungsbezirken seit 2001 sind Gefährdungen oder Verunreinigungen von Grundwasser , Trinkwasser oder Oberflächenwasser aufgetreten ? Die Meldungen der Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern werden in Tabelle 5 wiedergegeben. Tabelle 5 Regierungsbezirk Gefährdungen oder Verunreinigungen bei Trockenverfüllungen von Grundwasser Trinkwasser Oberflächenwasser Oberbayern 6 0 0 Regierungsbezirk Gefährdungen oder Verunreinigungen bei Trockenverfüllungen von Grundwasser Trinkwasser Oberflächenwasser Niederbayern 2 1 1 Oberpfalz 1 0 0 Oberfranken 1 0 0 Mittelfranken 5 0 0 Unterfranken 5 0 0 Schwaben 3 0 0 7. Bei wie vielen der genehmigten Nassverfüllungen in den Regierungsbezirken seit 2001 sind Gefährdungen oder Verunreinigungen von Grundwasser, Trinkwasser oder Oberflächenwasser aufgetreten? Die Meldungen der Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern werden in Tabelle 6 zusammengestellt. Tabelle 6 Regierungsbezirk Gefährdungen oder Verunreinigungen bei Nassverfüllungen von Grundwasser Trinkwasser Oberflächenwasser Oberbayern 1 0 0 Niederbayern 0 0 0 Oberpfalz 2 0 0 Oberfranken 0 0 1 Mittelfranken 1 0 0 Unterfranken 0 0 0 Schwaben 9 0 0 8. Wie viele dieser Gefährdungen oder Verunreinigungen waren schwerwiegend? Von den Kreisverwaltungsbehörden und Bergämtern wurden insgesamt zwei schwerwiegende Gefährdungen bzw. Verunreinigungen gemeldet. In einem Fall trat eine schwerwiegende Gefährdung bzw. Verunreinigung im Zusammenhang mit einer Trockenverfüllung in Oberbayern auf, bei dem anderen Fall bei einer Nassverfüllung in der Oberpfalz.