Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.02.2018 Umweltmanagementsysteme in der öffentlichen bayerischen Verwaltung Aus der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage vom 30.11.2017 betreffend „EMAS und ISO 14001 in der öffentli chen bayerischen Verwaltung“ (Drs. 17/20559) ergeben sich weitere Fragen zur Anwendung von Umweltmanagementsys temen in der öffentlichen bayerischen Verwaltung. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Aus welchen Gründen hat sich der Stromverbrauch der bayerischen Behörden von 595 GWh im Jahr 1997 auf 945 GWh im Jahr 2015 um 58 Prozent gesteigert? b) Aus welchen Gründen hat sich der Wärmeverbrauch der bayerischen Behörden von 1.855 GWh im Jahr 1997 auf 1.895 GWh im Jahr 2015 um 2 Prozent ge steigert? 2. a) Wie viele Unternehmen erhielten seit 2008 finanzielle Entlastungen aufgrund der Anwendung von EMAS? b) Wie viele finanzielle Mittel wurden seit 2008 ausbe zahlt (bitte einzeln auflisten)? c) Wie beurteilt die Staatsregierung die nachhaltige Wir kung der ausgezahlten finanziellen Mittel für EMAS registrierte Unternehmen? 3. a) Wie viele Unternehmen erhielten seit 2008 Erleichte rungen beim Vollzug des Umweltrechts aufgrund der Anwendung von EMAS? b) Welche Erleichterungen wurden seit 2008 dabei über wiegend genutzt (bitte einzeln auflisten)? c) Wie beurteilt die Staatsregierung die Wirkung von Er leichterungen beim Vollzug für EMASregistrierte Un ternehmen? 4. a) Ist aus Sicht der Staatsregierung die regelmäßige Erstellung einer EMASUmwelterklärung dazu ge eignet, den Energieverbrauch nach dem Vorbild des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) in den anderen Staatsministerien und nach geordneten Behörden nachhaltig zu senken, nachdem aus der EMASUmwelterklärung des StMUV aus dem Jahr 2015 hervorgeht, dass der Energieverbrauch von 6.338.633 kWh im Jahr 2008 auf 3.613.494 kWh im Jahr 2015 und damit um 42 Prozent gesunken ist? b) Warum nutzen bislang nicht alle Staatsministerien das Umweltmanagement nach EMAS? 5. a) Wie beurteilt die Staatsregierung das Modell des Ener giesparContracting der Hochschule Ansbach? b) Ist das Modell des EnergiesparContracting, wie es an der Hochschule Ansbach angewendet wird, ein Modell für alle Staatsministerien und deren nachgelagerte Be hörden? 6. Wie wird die Einhaltung der Umweltrichtlinien Öffentli ches Auftragswesen (ÖAUmwR) kontrolliert? 7. a) Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die für das Bay erische Umweltmanagement und Auditprogramm (BUMAP) und dessen Vorgänger, das Bayerische Um weltberatungs und Auditprogramm (BUBAP), seit der Einführung eingestellt wurden? b) Wie hoch sind die ausbezahlten Zuschüsse und Rest mittel in den jeweiligen einzelnen Haushaltsjahren (bitte einzeln aufschlüsseln nach den Einzelleistungen Beratung, Mietausgaben, Organisation und Validie rung)? c) Welche Unternehmen erhielten finanzielle Zuschüsse nach BUBAP und BUMAP (bitte einzeln aufschlüs seln)? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12.04.2018 1. a) Aus welchen Gründen hat sich der Stromverbrauch der bayerischen Behörden von 595 GWh im Jahr 1997 auf 945 GWh im Jahr 2015 um 58 Prozent gesteigert? Die Erhöhung des Stromverbrauchs der staatlichen Lie genschaften hat sich in der Zeit von 1997 bis 2015 nach Auskunft des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Ver kehr (StMB) einerseits durch die Erhöhung der Kubatur und andererseits durch die höhere technische Ausstattung der Gebäude ergeben. In anderen Bundesländern stellt sich die Entwicklung des Stromverbrauchs ähnlich dar. b) Aus welchen Gründen hat sich der Wärmeverbrauch der bayerischen Behörden von 1.855 GWh im Jahr 1997 auf 1.895 GWh im Jahr 2015 um 2 Prozent gesteigert? Die zitierte Steigerung des Wärmeverbrauchs von 1997 bis 2015 um 2 Prozent ist nach Auskunft des StMB auf den Ku baturzuwachs zurückzuführen; der spezifische Wärmever brauch in kWh/m³ Bruttorauminhalt ist in diesem Zeitraum Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.08.2018 Drucksache 17/21690 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21690 allerdings deutlich gesunken (vgl. 7. Energiebericht von 2015). 2. a) Wie viele Unternehmen erhielten seit 2008 finanzielle Entlastungen aufgrund der Anwendung von EMAS? b) Wie viele finanzielle Mittel wurden seit 2008 ausbezahlt (bitte einzeln auflisten)? c) Wie beurteilt die Staatsregierung die nachhaltige Wirkung der ausgezahlten finanziellen Mittel für EMAS-registrierte Unternehmen? Angaben, wie viele Unternehmen seit 2008 finanzielle Ent lastungen aufgrund der Anwendung von EMAS erhielten, liegen der Staatsregierung nicht vor und sind nur mit einem derzeit nicht überschaubaren erheblichen Personal und Zeitaufwand zu ermitteln, der im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage nicht leistbar ist. Vorgesehen sind für die teil nehmenden Unternehmen lediglich finanzielle Entlastungen durch die zuständigen Behörden vor Ort bei Gebühren und Wassernutzungsentgelten (siehe auch: www.stmuv.bayern. de/themen/wirtschaft/entlastung). Es gibt keine Auszahlung finanzieller Mittel an EMASregistrierte Unternehmen. 3. a) Wie viele Unternehmen erhielten seit 2008 Erleichterungen beim Vollzug des Umweltrechts aufgrund der Anwendung von EMAS? b) Welche Erleichterungen wurden seit 2008 dabei überwiegend genutzt (bitte einzeln auflisten)? c) Wie beurteilt die Staatsregierung die Wirkung von Erleichterungen beim Vollzug für EMAS-registrierte Unternehmen? Zuständig für den Vollzug des Umweltrechts sind die jewei ligen Behörden vor Ort. Zentral erfasste Daten liegen der Staatsregierung nicht vor und sind in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit aufgrund des erheblichen Personal und Zeitaufwands nicht ermittelbar. Es ist davon auszugehen, dass die geschaffenen Erleich terungen für EMASregistrierte Unternehmen die Bereit schaft der Unternehmen zur Einführung erhöhen bzw. po sitiv beeinflussen. 4. a) Ist aus Sicht der Staatsregierung die regelmäßige Erstellung einer EMAS-Umwelterklärung dazu geeignet , den Energieverbrauch nach dem Vorbild des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) in den anderen Staatsministerien und nachgeordneten Behörden nachhaltig zu senken, nachdem aus der EMAS-Umwelterklärung des StMUV aus dem Jahr 2015 hervorgeht, dass der Energieverbrauch von 6.338.633 kWh im Jahr 2008 auf 3.613.494 kWh im Jahr 2015 und damit um 42 Prozent gesunken ist? b) Warum nutzen bislang nicht alle Staatsministerien das Umweltmanagement nach EMAS? Umweltmanagementsysteme (UMS) nach EMAS bedeuten die Einführung eines Zertifizierungsprogramms mit regelmä ßiger Auditierung durch externe Sachverständige. Sie sind weder für Unternehmen noch für Behörden verpflichtend. Zudem stehen neben EMAS auch andere Standards für ein betriebliches Umweltmanagement, wie z. B. ISO 14001, zur Auswahl. Auch ist Engagement für die Umwelt außerhalb und ohne UMS möglich. Über das Sonderprogramm „Ener getische Sanierung staatlicher Gebäude“ wurden bislang insgesamt rund 290,5 Mio. Euro für die Verbesserung der Energieeffizienz des staatlichen Gebäudebestands bereit gestellt. Unter anderem bereiten Staatsministerien (Staats ministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie; Staats ministerium für Unterricht und Kultus; Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst) die Generalsanierung und umfas sende Modernisierung ihrer Dienstgebäude vor. Die Staatsministerien entscheiden eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Ressort und Organisationshoheit, in welcher Form und ggf. nach welchem Standard sie den Umweltbe langen und ihrer Vorbildfunktion Rechnung tragen. Einfluss auf die Entscheidung über die Einführung und konkrete Aus gestaltung eines behördlichen Umweltmanagements haben u. a. die örtliche Ausgangssituation der jeweiligen Behörde und die möglichen Umweltentlastungseffekte, der perso nelle und finanzielle Mehraufwand und der erzielbare öko nomische Nutzen. Bei Verwaltungseinrichtungen sind wesentliche direkte positive Umweltauswirkungen häufig nur im Energiebereich erzielbar. Auch ohne UMS werden die Energieverbrauchs daten für die staatlichen Gebäude von der staatlichen Hoch bauverwaltung erfasst und durch die Bauverwaltung auf Ef fizienz geprüft. 5. a) Wie beurteilt die Staatsregierung das Modell des Energiespar-Contracting der Hochschule Ansbach ? Nach Auskunft des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr wird durch das EnergiesparContracting (ESC) eine Möglichkeit eröffnet, ohne gesonderte Bereitstellung von Haushaltsmitteln Maßnahmen zur effizienten Ener gienutzung allein aus den ersparten Energiekosten zu re finanzieren. In einem Wettbewerbsverfahren offerieren spezialisierte Unternehmen eine teilweise Modernisierung betriebstechnischer Anlagen bei gleichzeitiger Betriebsopti mierung und garantieren einen Einsparerfolg über eine be stimmte Laufzeit. Die Vergütung des Unternehmens erfolgt aus den eingesparten Energiekosten. Nach Ablauf des Ver trages entlasten die restlichen eingesparten Verbrauchskos ten den Landeshaushalt. Der EnergiesparContractingVertrag für die Hochschule Ansbach wurde 2014 mit einer zehnjährigen Vertragslauf zeit zwischen der Hochschule und dem Contractor (WISAG, heute E1 Energiemanagement) abgeschlossen. Der Con tractor garantiert hierbei eine Energiekosteneinsparung von 28 Prozent bzw. rund 139.000 Euro pro Jahr. Die Hochschu le wird an den Einsparungen sofort mit rund 28.000 Euro pro Jahr für die Vertragslaufzeit beteiligt. Nach Auskunft der beteiligten ContractingLeitstelle läuft der Vertrag problem los und für alle Seiten zufriedenstellend. b) Ist das Modell des Energiespar-Contracting, wie es an der Hochschule Ansbach angewendet wird, ein Modell für alle Staatsministerien und deren nachgelagerte Behörden? Nach Auskunft des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr kann dem grundsätzlich zugestimmt werden. ContractingModelle leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur langfristigen Senkung von Ener gieverbrauch und kosten. Mit der im Jahr 2011 ins Leben gerufenen „ContractingInitiative Bayern“ (www.cib.bayern. de) praktiziert die Staatsbauverwaltung nun schon seit vie len Jahren erfolgreich EnergieeinsparContracting in öffent Drucksache 17/21690 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 lichprivater Partnerschaft. Hier haben Dritte bisher über 34 Mio. Euro in Maßnahmen zur Optimierung und Erneu erung der technischen Anlagen der staatlichen Liegen schaften inves tiert. Damit werden jährliche Energieko steneinsparungen von über 5 Mio. Euro (34 Prozent) und CO2Reduzierungen von rund 7.500 Tonnen jedes Jahr be wirkt. 6. Wie wird die Einhaltung der Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen (ÖAUmwR) kontrolliert? Jede Behörde ist durch den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung in ihren Handlungen und Entscheidungen an Recht und Gesetz gebunden. Die Einhaltung der Um weltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen (ÖAUmwR) − wie auch aller anderen Vorschriften − unterliegt nach dem Res sortprinzip der Kontrolle der jeweiligen Aufsichtsbehörden der verschiedenen Geschäftsbereiche. Die jeweiligen Auf sichtsbehörden haben etwaige Beschwerden über Verstöße zu prüfen und auf die Einhaltung der Vorschriften hinzuwir ken. 7. a) Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die für das Bayerische Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP) und dessen Vorgänger, das Bayerische Umweltberatungs- und Auditprogramm (BUBAP), seit der Einführung eingestellt wurden? Für das Bayerische Umweltberatungs und Auditprogramm (BUBAP) wurden seit der Einführung im Jahr 1990 bis zur Beendigung des Programms insgesamt rund 13,2 Mio. Euro bereitgestellt. Für das Bayerische Umweltmanagement und Auditprogramm (BUMAP) als Nachfolgeprogramm wurden im Einführungsjahr 2017 insgesamt rund 434.000 Euro be reitgestellt. b) Wie hoch sind die ausbezahlten Zuschüsse und Restmittel in den jeweiligen einzelnen Haushaltsjahren (bitte einzeln aufschlüsseln nach den Einzelleistungen Beratung, Mietausgaben, Organisation und Validierung)? Die Höhe der ausbezahlten Zuschüsse sowie der Restmittel in den einzelnen Haushaltsjahren kann der beigefügten Ta belle entnommen werden. Es wurde lediglich nach Umwelt beratungen und der Einführung von Umweltmanagementsys temen unterschieden. c) Welche Unternehmen erhielten finanzielle Zuschüsse nach BUBAP und BUMAP (bitte einzeln aufschlüsseln)? Im Rahmen des BUBAP erhielten seit der Einführung im Jahr 1990 bis zur Beendigung des Programms insgesamt 6.904 kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit Sitz oder Niederlassung in Bayern fi nanzielle Zuschüsse. Im Rahmen von BUMAP erhielten im Einführungsjahr 2017 insgesamt 26 Unternehmen der ge werblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit Sitz oder Niederlassung in Bayern finanzielle Zuschüsse. Bayerisches Umweltberatungs- und Auditprogramm (BUBAP) Jahr bereitgestellte Mittel in € ausbezahlte Zuschüsse in € Restmittel in € Jahr bereitgestellte Mittel in € ausbezahlte Zuschüsse in € Restmittel in € 1990 67.515,06 46.728,97 20.786,09 1990 1991 415.613,96 208.894,63 206.719,33 1991 1992 1.085.165,02 578.256,95 506.908,07 1992 1993 909.829,76 1.176.031,61 -266.201,85 1993 1994 794.855,67 721.138,61 73.717,06 1994 1995 284.253,64 421.804,15 -137.550,51 1995 1996 583.813,43 421.349,11 162.464,32 1996 1997 379.766,23 435.922,76 -56.156,53 1997 2.913.145,33 146.097,76 2.767.047,57 1998 434.295,86 384.876,34 49.419,52 1998 888.766,04 1.595.433,75 -706.667,71 1999 428.557,86 373.616,55 54.941,31 1999 159.016,91 935.725,52 -776.708,61 2000 410.095,98 381.118,94 28.977,04 2000 49.886,76 419.843,69 -369.956,93 2001 67.593,00 169.865,79 -102.272,79 2001 204.980,17 165.839,98 39.140,19 2002 103.298,60 84.152,62 19.145,98 2002 350.275,13 171.705,80 178.569,33 2003 118.024,30 88.043,04 29.981,26 2003 182.534,00 254.531,51 -71.997,51 2004 124.283,60 122.238,30 2.045,30 2004 235.260,00 140.216,45 95.043,55 2005 98.149,60 99.070,60 -921,00 2005 156.567,00 193.729,74 -37.162,74 2006 75.040,00 75.693,10 -653,10 2006 150.094,00 86.268,29 63.825,71 2007 59.325,00 76.143,75 -16.818,75 2007 285.745,50 122.726,66 163.018,84 2008 71.580,00 46.876,50 24.703,50 2008 171.848,50 240.991,63 -69.143,13 2009 44.025,00 51.567,50 -7.542,50 2009 120.573,00 153.484,62 -32.911,62 2010 57.550,00 48.850,00 8.700,00 2010 151.323,50 104.137,75 47.185,75 2011 30.495,00 33.645,00 -3.150,00 2011 134.750,00 103.289,40 31.460,60 2012 37.995,00 23.100,00 14.895,00 2012 49.302,00 76.308,75 -27.006,75 2013 16.800,00 35.595,00 -18.795,00 2013 74.365,19 57.280,64 17.084,55 2014 22.600,00 28.000,00 -5.400,00 2014 37.052,00 53.366,05 -16.314,05 2015 27.600,00 20.700,00 6.900,00 2015 70.225,00 17.588,00 52.637,00 2016 11.700,00 23.400,00 -11.700,00 2016 16.460,00 53.500,00 -37.040,00 2017 0,00 900,00 -900,00 2017 0,00 8.910,00 -8.910,00 Gesamt 6.759.821,57 6.177.579,82 582.242 Gesamt 6.402.170,03 5.100.975,99 1.301.194 Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP) Jahr bereitgestellte Mittel in € ausbezahlte Zuschüsse in € Restmittel in € 2017 434.364,80 80.740,00 353.624,80 Einführung von Umweltmanagementsystemen Umweltberatungen Einführung von Umweltmanagementsystemen Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21690 Anlage_zu_Frage_7b.pdf Tabelle1