Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Muthmann (fraktionslos) vom 09.03.2018 Entwicklung der Initiative Ländliche Kernwegenetze Im Jahr 2014 hat der Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Helmut Brunner die „Initiative Ländliche Kernwegenetze“ im Rahmen einer Regierungserklärung angekündigt. Mit Schreiben vom 25.04.2016 sowie im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 11.05.2016 wurde über den aktuellen Sachstand des Programms berichtet. Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung , die auch Staatsminister Brunner selbst der Initiative bei misst, frage ich die Staatsregierung: 1. Zum bisherigen Programmverlauf: a) Welche Konzepterstellungen wurden in den Jahren 2016 und 2017 jeweils gefördert (bitte einzeln nennen, aufgegliedert nach Regierungsbezirken unter Nennung der Gesamtkosten, der förderfähigen Kosten, der Förderhöhe sowie der entsprechenden Eigenanteilsquote der beteiligten Kommunen)? b) In welchem Umsetzungsstand befinden sich die jeweiligen Projekte? c) Wie gestaltet sich die Förderung dieser Umsetzungsprojekte (bitte zusätzlich zu den unter Frage 1 a genannten Spezifikationen angeben, aus welchen Mitteln die Förderung finanziert wird/wurde)? 2. Zu den verfügbaren Haushaltsmitteln 2016 und 2017: a) Wie hoch waren die Haushaltsmittel in 2016 bzw. 2017, die für die Förderung der Konzepterstellung sowie für die Förderung der Umsetzung in Bayern insgesamt verfügbar waren (bitte getrennt nach Landesmitteln, nationalen und EU-Mitteln)? b) Wie viele dieser Mittel wurden in den jeweiligen Jahren tatsächlich ausgegeben bzw. verbindlich zugesagt (bitte aufgegliedert in Regierungsbezirke)? 3. Zur Planung 2018: a) Welche Projekte der Konzepterstellung sind der Staatsregierung in den einzelnen Regierungsbezirken bekannt, die voraussichtlich im Jahr 2018 eine Förderung beantragen werden (oder dies ggf. seit Januar 2018 bereits getan haben)? b) Welche Umsetzungsprojekte erwartet die Staatsregierung im Jahr 2018 in den einzelnen Regierungsbezirken ? c) Welche Mittel (Landesmittel, nationale und EU-Mittel) stehen im Haushaltsjahr 2018 für die Initiative Ländliche Kernwegenetze zur Verfügung? 4. Welche Rolle spielt der Raum mit besonderem Handlungsbedarf bei der Förderung im Rahmen der Initiative ? 5. Bewertung der Initiative: a) Wie bewertet die Staatsregierung den Fortschritt der Initiative? b) Für wie groß hält die Staatsregierung den noch offenen Handlungsbedarf im Rahmen der Kernwegenetzinitiative in den einzelnen Regierungsbezirken hinsichtlich Konzepterstellung und Umsetzung? c) Inwiefern bestehen vonseiten der Staatsregierung Überlegungen, Änderungen an der Initiative vorzunehmen (bitte ggf. unter konkreter Nennung)? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12.04.2018 Vorbemerkung: Mit der Initiative Ländliche Kernwegenetze setzt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung neben der Verbesserung der Agrarstruktur durch Flurneuordnung einen neuen Schwerpunkt im Bereich der Ertüchtigung der Agrarinfrastruktur. Hintergründe dafür sind, dass das bestehende ländliche Wegenetz den gestiegenen Ansprüchen einer modernen Landwirtschaft oft nicht mehr gerecht wird und darüber hinaus auch verstärkt gemeindeübergreifende Fahrbeziehungen hinzukommen. Bei der Schaffung von Kernwegenetzen geht es um eine gemeindeübergreifende und multifunktional angelegte Ertüchtigung des Hauptwirtschaftswegenetzes. Das neue Wegenetz soll weitmaschiger, d. h. mit weniger Wegen, aber dafür mit höherer Ausbauqualität konzipiert werden. Der Ausbau erfolgt weitgehend auf bestehenden Wegtrassen und dadurch flächenschonend. Zur Unterstützung einer ganzheitlichen Gemeindeentwicklung wird das neue Wegenetz in eine interkommunale Gesamtplanung eingebunden. Im ersten Schritt erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Landwirten und der Naturschutzverwaltung die Konzepterstellung, die gleichzeitig mit einer Prioritätensetzung verbunden ist. Die Planung eines Kernwegenetzes ist für die Gemeinden eine wichtige Grundlage für die gezielte Lenkung von Investitionen in die strukturelle Verbesserung des ländlichen Wegenetzes für die nächsten 20 bis 25 Jahre. Im zweiten Schritt wird mit dem Ausbau der Wege mit den höchsten Prioritätsstufen begonnen. Für die Umsetzung der Wegebaumaßnahmen sollen neben den Instrumenten der Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.09.2018 Drucksache 17/21691 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21691 Ländlichen Entwicklung auch alle sonstigen verfügbaren Förderinstrumente genutzt werden. Der Gesamtumfang der ländlichen Kernwegenetze in Bay ern kann auf Grundlage der vorliegenden Befragung der Ämter für Ländliche Entwicklung auf ca. 7.000 km Länge abgeschätzt werden. In welchem Umfang diese Wegenetze dann tatsächlich zum Ausbau kommen können, hängt von verschiedenen Faktoren, wie z. B. Flächenverfügbarkeit, Mitwirkungsbereitschaft der angrenzenden Grundeigentümer oder finanzielle Ausstattung der Förderprogramme, sowie von den Möglichkeiten der Gemeinden zur Kofinanzierung ab. Die Umsetzung wird daher eine langfristige Aufgabe bleiben. Aus vorstehenden Sachverhalten wird deutlich, dass die nachfolgenden Antworten lediglich einen ersten Zwischenstand beinhalten können. 1. Zum bisherigen Programmverlauf: a) Welche Konzepterstellungen wurden in den Jahren 2016 und 2017 jeweils gefördert (bitte einzeln nennen, aufgegliedert nach Regierungsbezirken unter Nennung der Gesamtkosten, der förderfähigen Kosten, der Förderhöhe sowie der entsprechenden Eigenanteilsquote der beteiligten Kommunen )? In den Jahren 2016 bis 2017 wurden 15 Anträge auf Erstellung eines Ländlichen Kernwegenetzes von den Ämtern für Ländliche Entwicklung (ÄLE) bewilligt. Die Gesamtkosten für diese 15 Kernwegenetzkonzepte belaufen sich auf insgesamt 364.796 Euro. Bei einem Regelfördersatz von 75 Prozent ergibt sich somit eine Förderung von 273.675 Euro bei verbleibenden Eigenmitteln der Gemeinden in Höhe von 91.201 Euro. Die Daten zu den einzelnen Konzepten können der beiliegenden Excel-Tabelle entnommen werden. b) In welchem Umsetzungsstand befinden sich die jeweiligen Projekte? Von den in den Jahren 2016 bis 2017 bewilligten Kernwegenetzkonzepten sind mittlerweile acht erstellt und damit abgeschlossen . Für fünf Konzepte ist die Fertigstellung im Jahr 2018 geplant. Für zwei Wegenetzkonzepte in Unterfranken kann noch kein konkreter Fertigstellungszeitpunkt genannt werden (siehe beiliegende Excel-Tabelle). Maßnahmen zur Umsetzung des Kernwegenetzes werden von den ÄLE erst nach Vorliegen und Prüfung des Kernwegenetzkonzeptes bewilligt. Aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten zur Realisierung eines Kernwegenetzes (siehe Antwort zu Frage 3 b) wird für die nächsten Jahre mit einer steigenden Antragstellung durch die Kommunen gerechnet. c) Wie gestaltet sich die Förderung dieser Umsetzungsprojekte (bitte zusätzlich zu den unter Frage 1 a genannten Spezifikationen angeben, aus welchen Mitteln die Förderung finanziert wird/wurde )? Die Förderung der Kernwegenetzkonzepte erfolgte in allen Fällen mit Landesmitteln nach Nr. 8.3 der gültigen Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE). Die Umsetzung der Kernwegenetze erfolgt vorrangig in einfachen Flurneuordnungsverfahren. Der Fördersatz beträgt hier i. d. R. bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten (bei ökologischer Ausrichtung bis zu max. 85 Prozent). Die Grundbereitstellung erfolgt i. d. R. über einen Landabzug, den alle Eigentümer im Verfahrensgebiet entschädigungslos aufbringen. Die sonstigen Planungs- und Bauleitungskos ten werden mit dem für das Verfahren geltenden Zuschusssatz (d. h. i. d. R. 75 Prozent) gefördert. Gutachterkosten fallen i. d. R. nicht an. Für die Förderung werden überwiegend Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) eingesetzt. In Bereichen, in denen keine Bodenordnung erforderlich ist, ist eine Wegebauförderung auch außerhalb der Flurneuordnung als sog. Infrastrukturmaßnahme möglich. Hier übernimmt die Gemeinde die Bauträgerschaft. Je nach Rahmenbedingungen und Herkunft der Fördermittel (nationale oder EU-Mittel) schwankt der Fördersatz: – Bei Einsatz von nationalen Mitteln (GAK- oder Landesmittel ) können die Bruttobaukosten der Maßnahme (einschließlich aller Planungs- und Bauleitungskosten) mit bis zu 65 Prozent (mit ILE-Bonus max. bis zu 75 Prozent ; ILE = Integrierte Ländliche Entwicklung) gefördert werden. Grunderwerbskosten können nicht gefördert werden. Gutachterkosten fallen i. d. R. nicht an. – Die Maßnahmen können auch über das EU-Förderprogramm „Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014–2020 in Bayern “ gefördert werden. Hier sind Grunderwerbs-, Planungs - und Gutachterkosten nicht förderfähig. Die Nettobaukosten werden mit einem Fördersatz von 60 Prozent gefördert. Für die Gemeinden als Bauträger liegt der Fördersatz bezogen auf die Bruttobaukosten damit unter 50 Prozent. 2. Zu den verfügbaren Haushaltsmitteln 2016 und 2017: a) Wie hoch waren die Haushaltsmittel in 2016 bzw. 2017, die für die Förderung der Konzepterstellung sowie für die Förderung der Umsetzung in Bayern insgesamt verfügbar waren (bitte getrennt nach Landesmitteln, nationalen und EU-Mitteln)? Für die Erstellung von Kernwegenetzkonzepten standen in den Jahren 2016 und 2017 jeweils 500.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgte aus Landesmitteln (siehe hierzu auch Antwort auf Frage 1 c). Für die Umsetzung der Konzepte, also für konkrete Baumaßnahmen, wurden 2016 und 2017 über Flurneuordnung jeweils bis zu 5 Mio. Euro aus nationalen Mitteln (GAK- und Landesmittel) bereitgehalten. Zusätzlich zu den nationalen Mitteln waren über das ELER-Programm (ELER = Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) im Jahr 2016 9 Mio. Euro und im Jahr 2017 2 Mio. Euro verfügbar. b) Wie viele dieser Mittel wurden in den jeweiligen Jahren tatsächlich ausgegeben bzw. verbindlich zugesagt (bitte aufgegliedert in Regierungsbezirke )? Für die Erstellung von Kernwegenetzkonzepten wurden in den Jahren 2016 und 2017 folgende Fördermittel bewilligt bzw. ausgegeben: Drucksache 17/21691 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 ALE Fördermittel bewilligt (2016–2017) Fördermittel ausgereicht (2016–2017) Oberbayern 22.000 € 22.000 € Niederbayern 58.770 € 218.150 € Oberpfalz 0 € 87.873 € Oberfranken 51.225 € 119.370 € Mittelfranken 21.598 € 61.805 € Unterfranken 75.370 € 204.530 € Schwaben 44.712 € 0 € Gesamt: 273.674,00 € 713.727,00 € Für die Umsetzung von Kernwegeprojekten wurden in den Jahren 2016 und 2017 folgende Fördermittel bewilligt bzw. ausgegeben: ALE Fördermittel bewilligt (2016–2017) Fördermittel ausgereicht (2016–2017) Oberbayern 0 € 0 € Niederbayern 0 € 0 € Oberpfalz 0 € 0 € Oberfranken 692.343 € 101.516 € Mittelfranken 4.665.605 € 1.834.688 € Unterfranken 1.290.885 € 416.000 € Schwaben 0 € 0 € Gesamt: 6.648.832,00 € 2.352.203,00 € 3. Zur Planung 2018: a) Welche Projekte der Konzepterstellung sind der Staatsregierung in den einzelnen Regierungsbezirken bekannt, die voraussichtlich im Jahr 2018 eine Förderung beantragen werden (oder dies ggf. seit Januar 2018 bereits getan haben)? Zum jetzigen Zeitpunkt sind folgende Integrierten Ländlichen Entwicklungen bekannt, die beabsichtigen, die Förderung eines Kernwegenetzes zu beantragen: – ILE Erdinger Holzland (Oberbayern), – ILE Limes Gemeinden (Oberbayern). Im Jahr 2018 bereits bewilligt: – Höchstadt a. d. D. (Schwaben). b) Welche Umsetzungsprojekte erwartet die Staatsregierung im Jahr 2018 in den einzelnen Regierungsbezirken ? Bei den Kernwegenetzkonzepten handelt es sich um Rahmenkonzepte . In welchem Umfang die darin enthaltenen Kernwege tatsächlich zum Ausbau kommen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. Flächenverfügbarkeit , Mitwirkungsbereitschaft der angrenzenden Grundeigentümer oder finanzielle Ausstattung der Förderprogramme und Gemeinden. Eine verbindliche Aussage über zu erwartende Projekte in diesem Jahr ist zum jetzigen Zeitplan nicht möglich. c) Welche Mittel (Landesmittel, nationale und EU-Mittel ) stehen im Haushaltsjahr 2018 für die Initiative Ländliche Kernwegenetze zur Verfügung? Für die Initiative Ländliche Kernwegenetze stehen für 2018 insgesamt Fördermittel in Höhe von rd. 15 Mio. Euro aus dem Bereich Flurneuordnung (GAK- und Landesmittel) sowie EU-Mittel (ELER-Programm) zur Verfügung. Welche Mittel für Projekte im Rahmen des ELER-Programms von den Gemeinden beantragt werden, kann nicht vor Ablauf der Antragsfrist bzw. dem Abschluss des Auswahlverfahrens beantwortet werden. 4. Welche Rolle spielt der Raum mit besonderem Handlungsbedarf bei der Förderung im Rahmen der Initiative? Aufgrund des interkommunalen Ansatzes ist die Initiative bis auf weiteres i. d. R. auf Gebiete der Integrierten Ländlichen Entwicklungen (ILE) beschränkt. Nachdem eine große Zahl von ILEn im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) liegt, ist auch der Anteil der im RmbH liegenden Wegenetzkonzepte hoch. Von bayernweit 65 vergebenen Kernwegenetzkonzepten liegen 50 Konzepte ganz sowie 9 Konzepte teilweise im RmbH. 5. Bewertung der Initiative: a) Wie bewertet die Staatsregierung den Fortschritt der Initiative? Die Initiative ist sehr erfolgreich gestartet. Innerhalb kurzer Zeit wurden bayernweit Planungen für bereits 65 Kernwegenetzkonzepte vergeben und viele davon konnten bereits abgeschlossen werden. Durch die vorgenommenen Prioritätensetzungen konnte bei vielen fertiggestellten Konzepten bereits mit der Maßnahmenumsetzung begonnen werden. Es hat sich allerdings gezeigt, dass eine Umsetzung der Wegebaumaßnahmen in der Trägerschaft der Gemeinden häufig an der fehlenden Flächenverfügbarkeit scheitert. Ein großer Teil der beantragten Wege wird daher auf der Grundlage von Bodenordnungskonzepten in vereinfachten Flurneuordnungsverfahren umgesetzt. Es hat sich ferner gezeigt, dass die Rahmenkonzepte über die Förderung der Ländlichen Entwicklung hinaus für die Kommunen eine wertvolle Orientierung für die kurz- und langfristigen Wegebauinvestitionen mit anderen Mitteln sind. Insgesamt wird die Umsetzung der Kernwegenetzkonzepte eine langfristige Aufgabe (20 bis 25 Jahre) für die Kommunen sowie die Ämter für Ländliche Entwicklung bleiben. b) Für wie groß hält die Staatsregierung den noch offenen Handlungsbedarf im Rahmen der Kernwegenetzinitiative in den einzelnen Regierungsbezirken hinsichtlich Konzepterstellung und Umsetzung? Aufgrund des multifunktionalen und gemeindeübergreifenden Ansatzes der Kernwegenetzkonzepte sind diese bis auf weiteres i. d. R. auf Gebiete der Integrierten Ländlichen Entwicklung begrenzt. In diesen kommunalen Allianzen ist das Denken und Handeln der beteiligten Gemeinden durch eine bereits gelebte gemeindeübergreifende Zusammenarbeit geprägt. Pluspunkte sind eine verstetigte Organisa- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21691 tionsstruktur, ein regelmäßiger, vertrauensbildender Austausch zwischen den Gemeinden, ein prozesssteuerndes Management und eine fachkundige behördliche Begleitung. Die Bindung an die ILE ist daher auch der zentrale Faktor der Steuerung der Initiative durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Aufgrund der zwischenzeitlich erreichten Abdeckung der ILE-Gebiete mit Kernwegenetzplanungen besteht in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Unterfranken und Mittelfranken kein Handlungsbedarf. Aufgrund der noch geringen Anzahl an ILE-Gebieten in Oberbayern und Schwaben werden dort ausnahmsweise interkommunale Wegenetzplanungen ohne ILE in enger Abstimmung mit dem StMELF zugelassen. Dort können sich Gemeinden in Regionen mit besonderen agrarstruktureller Herausforderungen zu interkommunalen Allianzen für den Wegebau zusammenschließen. c) Inwiefern bestehen vonseiten der Staatsregierung Überlegungen, Änderungen an der Initiative vorzunehmen (bitte ggf. unter konkreter Nennung)? Ein Änderungsbedarf an der Initiative wird derzeit nicht gesehen . Übersicht: Initiative Kernwegenetze Stand : 31.12.2017 Beantragte Kernwegenetzkonzepte 2016 - 2017 1 3 4 5 6 10 11 12 13 14 15 [TT.MM.JJJJ] [TT.MM.JJJJ] [TT.MM.JJJJ] [EUR] [EUR] [EUR] MFr. Altmühl-Mönchswald-Region (AMR) 5 Ansbach alle ILE-Gemeinden 15.03.2016 24.03.2016 21.07.2017 21.598 € 7.200 € 28.798 € Mittelfranken gesamt: 21.598 € 7.200 € 28.798 € NB. Sonnenwald 10 Deggendorf und Freyung-Grafenau alle ILE-Gemeinden 29.04.2016 01.06.2016 30.06.2017 22.300 € 7.447 € 29.747 € NB. Hallertauer Mitte 6 Kelheim alle ILE-Gemeinden 11.12.2015 20.01.2016 30.06.2017 15.670 € 5.224 € 20.894 € NB. Donau-Laber 9 Kelheim alle ILE-Gemeinden 06.06.2016 13.07.2016 31.12.2017 20.800 € 6.931 € 27.731 € Niederbayern gesamt: 58.770 € 19.602 € 78.372 € OB. Waginger See - Rupertiwinkel 7 Traunstein alle ILE-Gemeinden 25.01.2016 29.01.2016 31.12.2017 22.000 € 7.300 € 29.220 € Oberbayern gesamt: 22.000 € 7.300 € 29.220 € OFr. Frankenpfalz i.F. 5 Bayreuth alle ILE-Gemeinden 04.02.2016 03.03.2016 15.12.2016 20.625 € 6.875 € 27.500 € OFr. Bayerisches Vogtland 4 Hof alle ILE-Gemeinden 09.12.2015 29.01.2016 01.02.2017 16.725 € 5.575 € 22.300 € OFr. Regnitz-Aisch 4 Bamberg, Forchheim alle ILE-Gemeinden 27.10.2016 13.12.2016 01.12.2018 13.875 € 4.625 € 18.500 € Oberfranken gesamt: 51.225 € 17.075 € 68.300 € Schw. Holzwinkel-Altenmünster 6 Augsburg alle ILE-Gemeinden 11.04.2016 24.05.2016 30.06.2018 15.604 € 5.201 € 20.805 € Schw. Syrgenstein 3 Dillingen a.d.Donau alle ILE-Gemeinden 02.12.2014 13.05.2016 01.10.2018 10.190 € 3.397 € 13.587 € ILE-Name / Interkom. Verbund Allgemeine Angaben ALE Am Konzept beteiligte Gemeinden Anzahl Gemeinden Landkreis Gemeinden Kernwegekonzept Förderverfahren Kosten (ggf. geplant) Antragsdatum Bewilligungsdatum Fertigstellungsdatum Förderung Eigenmittel Gesamtkosten 1 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21691 Schw. Lech-Wertach 7 Augsburg, Landsberg am Lech, Ostallgäu, alle ILE-Gemeinden 14.07.2017 08.09.2017 31.10.2018 18.918 € 6.306 € 25.224 € Schwaben gesamt 44.712 € 14.904 € 59.616 € Ufr Allianz Kissinger Bogen 4 Bad Kissingen alle ILE-Gemeinden 19.01.2016 25.01.2016 31.12.2016 13.740 € 4.580 € 18.320 € Ufr NES-Allianz 14 Rhön-Grabfeld alle ILE-Gemeinden 14.02.2017 27.02.2017 30.06.2018 22.970 € 7.660 € 30.630 € Ufr Südost 7/22 7 Kitzingen alle ILE-Gemeinden 22.02.2017 08.03.2017 offen 20.990 € 6.990 € 27.980 € Ufr Main und Haßberge 5 Haßberge alle ILE-Gemeinden 20.04.2017 02.05.2017 offen 17.670 € 5.890 € 23.560 € Unterfranken gesamt: 75.370 25.120 100.490 Bayern gesamt: 273.675 € 91.201 € 364.796 € 2 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21691