Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 16.04.2014 Personalsituation in der JVA Straubing Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Überstunden (Stichtag 31.03.2014) haben die Bediensteten der JVA Straubing, aufgeschlüsselt nach Aufsichtsdienst (AVD), Werkdienst und Krankenpflegedienst angesammelt? a) Wie verteilen sich diese Überstunden, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Überstunden und Dienstposten? 2. Wie viele Bedienstete hat die JVA Straubing (Stichtag 31.03.2014) im AVD? a) Wie wirken sich die Ausfallzeiten (Pensionierung, Versetzung, Schwangerschaft, Elternzeit, Teilzeit und Urlaub ohne Bezüge…) auf die tatsächliche Arbeitsleistung im AVD (umgerechnet in Bedienstete) zum Stichtag aus? 3. Welche Auswirkungen (Mann/Frau und Stunde) haben zusätzliche Aufgaben (Dialyse, Sicherungsgruppe, ITLeitung , Hundeführer, Sonderschichten der Fa. MTU, Bastelausstellung, Theateraufführung …) auf den normalen Dienst bezogen auf Monat und Jahr? a) Welche Erschwernisse ergeben sich zukünftig aus dem wegfallenden Meisterzwang bzw. einem akuten und abzusehenden Mehrbedarf im medizinischen (vor allem psychiatrischen) Bereich (Pfleger und Ärzte)? 4. Welches Planstellendefizit ergibt sich aus den Antworten 1–3 für die JVA Straubing und wie gedenkt die Staatsregierung dieses Defizit auszugleichen? a) Kommt es zu Unterbesetzungen im Wach-/Sicherheitsdienst ? b) Wenn ja, wie stellt die Staatsregierung sicher, dass im Notfall (Brand, Notfall im Haftraum, Krankenhausführung …) ausreichend und schnell Personal zur Verfügung steht? 5. Sind der Staatsregierung insbesondere die Personalprobleme in der Küche der JVA Straubing bekannt? a) Wie viele Planstellen sind für die neue Küche (ohne Beamtenküche) in der Planung vorgesehen und wie viele Planstellen wurden zugeteilt? b) Wie will die Staatsregierung die 754 Überstunden des ausbildenden Bäckermeisters abgleichen und was unternimmt die Staatsregierung dagegen, dass er immer wieder vom AVD abgelöst werden muss und dabei die Lehrausbildung, das A und O der erfolgreichen Wiedereingliederung der Gefangenen nach der Haft, leidet? 6. Wie stellt sich die Situation im mittleren und gehobenen Verwaltungsdienst sowie in der Bauverwaltung dar? a) Gibt es eine auffallende Anzahl von Suspendierungen, und wenn ja, woraus resultiert dies? 7. Welche Erschwernisse (einzeln aufgeführt) sieht die Staatsregierung, nachdem der Justizvollzug bei der Personalgewinnung mit vielen anderen Dienststellen (Polizei, Finanzamt, Zoll …) konkurriert, und welche detaillierten Lösungsansätze hat sie hierzu? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 23.05.2014 Vorbemerkungen: Die Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein, wobei für bestimmte Dienstposten eine Dauerbesetzung (365 Tage im Jahr, 24 Stunden täglich) erforderlich ist. Dies wird in der Praxis durch einen detaillierten Dienstplan für die Mitarbeiter der uniformierten Dienste gewährleistet . Zudem ist der Vollzugsalltag von vielen äußeren Einflüssen und von Unwägbarkeiten bestimmt, die fortlaufende Änderungen der Diensteinteilung erfordern, beispielsweise überraschende Erkrankungen von Mitarbeitern, zusätzliche Krankenhausbewachungen oder verstärkte Personalpräsenz bei bestehenden oder vermuteten kritischen Sicherheitslagen . Die Anstalten sind dabei darauf angewiesen, jederzeit in dem erforderlichen Umfang auf qualifiziertes Personal zurückgreifen zu können, auch wenn dieses gerade von der Dienstleistung freigestellt ist. Hierbei entstehen zwangsläufig Überstunden. Die Personalausstattung der Justizvollzugsanstalten wurde in der Vergangenheit fortlaufend verbessert. In den letzten zehn Jahren stieg die Zahl der verfügbaren Stellen um 10,96 % von 4.981 auf 5.463 im Jahr 2014. Im allgemeinen Vollzugsdienst mit derzeit 3.975 Stellen betrug der Zuwachs 10,91 %. Die Entwicklung von Überstunden der Arbeitnehmer und Mehrarbeit der Beamten in den Justizvollzugsanstalten wird vom Staatsministerium der Justiz kritisch beobachtet. Die Justizvollzugsanstalten melden hierzu jeweils halbjährlich die jeweilige Überstundensituation im uniformierten Dienst sowie den Stand der Krankentage und des verbliebenen Urlaubsanspruchs . Anstalten, bei denen durchschnittlich mehr Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.08.2014 17/2170 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2170 als 10 Tage Überstunden je Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes erreicht wurden, müssen zudem monatlich die Zahl der neu angeordneten, der abgebauten und der vergüteten Überstunden berichten und begründen. Die zur Vergütung von Überstunden vorhandenen Ausgabemittel werden gezielt eingesetzt, um besondere Spitzen bei der Überstundenbelastung abzufedern. 1. Wie viele Überstunden (Stichtag 31.03.2014) haben die Bediensteten der JVA Straubing, aufgeschlüsselt nach Aufsichtsdienst (AVD), Werkdienst und Krankenpflegedienst angesammelt? Zum Stichtag waren in der Justizvollzugsanstalt Straubing Überstunden bzw. Mehrarbeit in nachstehender Höhe vorgemerkt : Allgemeiner Vollzugsdienst: 43.948,54 Stunden Werkdienst: 6.799,00 Stunden Krankenpflegedienst: 4.766,90 Stunden a) Wie verteilen sich diese Überstunden, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Überstunden und Dienstposten? Bei den Mitarbeitern des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes waren zum Stichtag vorgemerkt: – ein Minus an geleisteter Arbeit bei 11 Personen – bis zu 50 Überstunden bei 44 Personen – bis zu 100 Überstunden bei 64 Personen – bis zu 200 Überstunden bei 71 Personen – bis zu 300 Überstunden bei 68 Personen – bis zu 400 Überstunden bei 18 Personen – mehr als 400 Überstunden bei 10 Personen Bei den Personen mit mehr als 400 Überstunden handelt es sich weitgehend um Mitarbeiter in herausgehobener Funktion, die bei akuten Personalengpässen oft außerdienstplanmäßig Dienst leisten und aufgrund ihrer Spezialisierung nur unter erschwerten Bedingungen dienstfrei gestellt werden können. 2. Wie viele Bedienstete hat die JVA Straubing (Stichtag 31.03.2014) im AVD? Am Stichtag waren 287 Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes in der Justizvollzugsanstalt Straubing tätig. a) Wie wirken sich die Ausfallzeiten (Pensionierung, Versetzung, Schwangerschaft, Elternzeit, Teilzeit und Urlaub ohne Bezüge…) auf die tatsächliche Arbeitsleistung im AVD (umgerechnet in Bedienstete ) zum Stichtag aus? Ausfallzeiten der genannten Arten fallen unterschiedslos bei allen staatlichen Behörden an und führen naturgemäß zu einem zumeist vorübergehenden Ausfall an Arbeitskraft. Dieser wird teilweise durch Personalzugänge oder durch Erhöhung von Arbeitszeitanteilen von teilzeitbeschäftigten Bediensteten ausgeglichen. Auf Dauer ausscheidende oder an andere Behörden versetzte Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes werden – nachdem aus dem jeweiligen Ausbildungsjahrgang neue Nachwuchsbeamte zur Verfügung stehen – im Rahmen der jährlichen Personalzuteilungen („Versetzungsrunde“) ersetzt. Darüber hinaus wird die Belastung der Anstalten zwischen den Versetzungsrunden durch die Einstellung von Arbeitnehmern in zeitlich befristete Beschäftigungsverhältnisse teilweise abgefedert. Bei der letzten Personalzuteilung am 1. August 2013 wurden bei der Justizvollzugsanstalt Straubing alle bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Ausfälle berücksichtigt und vollständig ausgeglichen. Bis zum Stichtag 31. März 2014 waren danach sechs Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes in den Ruhestand getreten und zwei Beamte an eine andere Anstalt versetzt worden. Durch Änderung der Arbeitszeiten bei teilzeitbeschäftigten Bediensteten erhöhte sich gleichzeitig die verfügbare Arbeitsleistung um 1,14 Arbeitskraftanteile. Im Hinblick auf die vorgesehene Einrichtung einer sozialtherapeutischen Abteilung in der Justizvollzugsanstalt Straubing waren der Anstalt zum 1. August 2013 zwölf zusätzliche Beamte über den notwendigen Personalersatz hinaus überplanmäßig zugewiesen worden. Da die sozialtherapeutische Abteilung noch nicht in den Betrieb gegangen ist, wurden diese Bediensteten teilweise an andere Anstalten abgeordnet. 3. Welche Auswirkungen (Mann/Frau und Stunde) haben zusätzliche Aufgaben (Dialyse, Sicherungsgruppe , IT-Leitung, Hundeführer, Sonderschichten der Fa. MTU, Bastelausstellung, Theateraufführung …) auf den normalen Dienst bezogen auf Monat und Jahr? Bei den aufgeführten Dienstposten und Handlungsfeldern handelt es sich um Ausprägungen wesentlicher Aufgaben eines geregelten Justizvollzugs, gerade in einer Anstalt mit ausschließlich Gefangenen mit sehr langen Haftstrafen. Sie fallen nicht zusätzlich an, sondern gehören zum originären Tätigkeitsbereich der Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst , wie beispielsweise die Gewährleistung der Sicherheit oder die Beaufsichtigung, Betreuung und Behandlung der Gefangenen. Gleiche oder vergleichbare Tätigkeiten müssen in allen Justizvollzugsanstalten verrichtet werden und sind in der allgemeinen Personalzuteilung an die einzelnen Anstalten berücksichtigt. Gesonderte Aufzeichnungen darüber, wie viele Zeitanteile für diese einzelnen Tätigkeiten in der Vergangenheit angefallen sind, wurden nicht geführt. Die Erhebung für die Zukunft wäre nur mit einem ganz erheblichen Aufwand möglich, der angesichts der Personalsituation nur zulasten anderer wichtiger Aufgaben leistbar wäre. a) Welche Erschwernisse ergeben sich zukünftig aus dem wegfallenden Meisterzwang bzw. einem akuten und abzusehenden Mehrbedarf im medizinischen (vor allem psychiatrischen) Bereich (Pfleger und Ärzte)? Unter Meisterzwang versteht man eine gesetzliche Regelung in der Handwerksordnung, die nur Handwerksmeistern und Gleichgestellten erlaubt, handwerkliche Betriebe zu führen . Es ist hier nicht bekannt, dass der Meisterzwang in Zukunft entfällt. Es gibt zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass der Justizvollzug hiervon beeinträchtigt sein könnte. Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass im bayerischen Justizvollzug auch künftig ausschließlich Handwerksmeisterinnen und -meister oder Personen mit einer vergleichbaren beruflichen Qualifikation in den Werkdienst eingestellt werden können. Die Versorgung und Behandlung der Gefangenen im medizinischen Bereich ist sichergestellt. Zunehmend schwieriger gestaltet sich jedoch die Gewinnung von Fachkräften, insbesondere auch, weil im Zusammenhang mit der Einrichtung zusätzlicher Betreuungs- und Behandlungsangebote Drucksache 17/2170 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 sowie mit der Einrichtung einer gesonderten Einrichtung für Sicherungsverwahrte gerade in jüngster Vergangenheit eine ungewöhnlich große Anzahl zusätzlicher Stellen zu besetzen war. Soweit sich aufgrund künftiger Entwicklungen ein personeller Mehrbedarf ergeben sollte, wird dieser bei den jeweiligen Haushaltsverhandlungen angemeldet und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigt. 4. Welches Planstellendefizit ergibt sich aus den Antworten 1–3 für die JVA Straubing und wie gedenkt die Staatsregierung dieses Defizit auszugleichen? Wie im gesamten bayerischen Justizvollzug ist die Personalsituation auch der Justizvollzugsanstalt Straubing angespannt . Bei der Festlegung der Personalausstattung der einzelnen Justizvollzugsanstalten werden alle dort anfallenden Aufgaben des Justizvollzugs einschließlich der bei Frage 3 aufgeführten Tätigkeiten einbezogen. Das Ausscheiden einzelner Bediensteter im Jahresverlauf und der vorübergehende Verlust an Arbeitskraft durch Teilzeit oder Beurlaubungen trifft alle Anstalten gleichermaßen und ist bei der Gesamtpersonalausstattung berücksichtigt. In Straubing besteht kein Planstellendefizit im allgemeinen Vollzugsdienst. Im Vergleich zu anderen Justizvollzugsanstalten ist die Anstalt sogar personell gut ausgestattet. So entfielen am 1. Januar 2014 in Straubing 2,84 Gefangene auf einen Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes, während der bayernweite Durchschnitt bei 3,32 Gefangenen lag. Andere große Justizvollzugsanstalten mit ebenfalls hohen Anforderungen an die Sicherheit und die Gestaltung des Strafvollzugs sind weniger gut ausgestattet. So treffen beispielsweise auf jeden Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes in Aichach/Frauen 4,33, in Amberg 3,80, in Bernau 4,02, in St. Georgen-Bayreuth 4,34, in Kaisheim 3,91, in Nürnberg 3,97 und in Würzburg 3,88 Gefangene. Die Personalabgänge der Justizvollzugsanstalt Straubing wurden bei der letzten Personalzuteilung im August 2013 ausgeglichen. Darüber hinaus wurden der Anstalt im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Hauses für Sicherungsverwahrte und der geplanten Einrichtung einer sozialtherapeutischen Abteilung für Gewalttäter zusätzliche Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes in erheblicher Zahl zugewiesen, ohne dass sich die Zahl der zu betreuenden Gefangenen und Sicherungsverwahrten in diesen Bereichen merklich erhöht hat. a) Kommt es zu Unterbesetzungen im Wach-/Sicherheitsdienst ? Die Dienstposten im allgemeinen Vollzugsdienst können besetzt werden. Bei unvorhersehbaren krankheitsbedingten Ausfällen oder für zusätzliche Klinikwachen kann es jedoch erforderlich werden, dienstfrei gestellte Beamte kurzfristig wieder zum Dienst einzuteilen. Die ausreichende personelle Besetzung der sicherheitssensiblen Dienstposten wird stets gewährleistet. b) Wenn ja, wie stellt die Staatsregierung sicher, dass im Notfall (Brand, Notfall im Haftraum, Krankenhausführung ...) ausreichend und schnell Personal zur Verfügung steht? Auf die Beantwortung zu Frage 4 a wird Bezug genommen. Ein Großteil der Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Straubing wohnt entweder im direkt an die Anstalt grenzenden Dienstwohnungsbereich oder kann im Notfall die Anstalt von der Privatwohnung aus innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums erreichen. Für Krisensituationen sind besondere Notfallpläne vorhanden, in denen u. a. auch die Alarmierung von dienstfrei gestellten Bediensteten geregelt wird. 5. Sind der Staatsregierung insbesondere die Personalprobleme in der Küche der JVA Straubing bekannt ? In der Justizvollzugsanstalt Straubing wurde ein neues Versorgungszentrum errichtet und im Mai 2011 in Betrieb genommen. In diesem Zusammenhang sind bei einzelnen Bediensteten erhöhte Überstunden aufgelaufen. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Beaufsichtigung und fachlichen Anleitung der Inhaftierten wurde ein zusätzlicher Bediensteter der Küche zugeteilt und verrichtet ausschließlich dort seinen Dienst. Die Personalausstattung des Küchenbetriebs ist damit knapp, aber noch ausreichend. In der Küche waren am 31. März 2014 sechs Bedienstete beschäftigt, die die jeweils vermerkten Überstunden nachweisen konnten: 58,30 Stunden 209,31 Stunden 243,50 Stunden 48,02 Stunden 142,08 Stunden 405,40 Stunden Es ist beabsichtigt, im Rahmen des nächsten Doppelhaushaltes Stellen des allgemeinen Vollzugsdienstes in Stellen des Werkdienstes umzuwandeln und auf einer dieser Stellen einen Küchenmeister als Nachwuchsbeamten für Straubing einzustellen. Die Justizvollzugsanstalt Straubing wurde zudem aufgefordert, für einen Ausgleich der unterschiedlichen Überstundenzahl zwischen den einzelnen Bediensteten in der Küche Sorge zu tragen. a) Wie viele Planstellen sind für die neue Küche (ohne Beamtenküche) in der Planung vorgesehen und wie viele Planstellen wurden zugeteilt? Im neuen Versorgungszentrum ist auch ein Küchenbetrieb eingerichtet worden. Diese Maßnahme diente der Modernisierung der Einrichtungen und hatte keine Erhöhung der Kapazitäten zur Folge. Eine personelle Verstärkung war daher nicht erforderlich und somit auch nicht eingeplant. b) Wie will die Staatsregierung die 754 Überstunden des ausbildenden Bäckermeisters ausgleichen und was unternimmt die Staatsregierung dagegen, dass er immer wieder vom AVD abgelöst werden muss und dabei die Lehrausbildung, das A und O der erfolgreichen Wiedereingliederung der Gefangenen nach der Haft, leidet? Die hohe Zahl von Überstunden des Bäckermeisters resultiert vor allem aus zusätzlichen Belastungen, die im Zusammenhang mit der Projektierung und dem Bezug des neuen Versorgungszentrums entstanden sind. Der Abbau der Überstunden gestaltet sich bisher allerdings schwierig. Es ist beabsichtigt, im Rahmen des nächsten Doppelhaushaltes Stellen des allgemeinen Vollzugsdienstes in Stellen des Werkdienstes umzuwandeln und auf einer dieser Stellen einen Bäckermeister als Nachwuchsbeamten für die Justizvollzugsanstalt Straubing einzustellen. Die Justizvollzugsanstalt Straubing wurde zudem aufgefordert, den Abbau der Überstunden des betroffenen Bäckermeisters voranzutreiben. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2170 Im Übrigen hat trotz der angespannten Situation die Lehrausbildung offensichtlich nicht gelitten. Die ausgebildeten Gefangenen konnten im Gegenteil sehr gute Berufsabschlüsse nachweisen. 6. Wie stellt sich die Situation im mittleren und gehobenen Verwaltungsdienst sowie in der Bauverwaltung dar? In den Verwaltungsdienststellen der Justizvollzugsanstalt Straubing einschließlich der Bauverwaltung sind 7 Beamte des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes mit Ein- stieg in der dritten Qualifikationsebene, 18 Beamte des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes mit Ein- stieg in der zweiten Qualifikationsebene, 3 Arbeitnehmer und 1 Beamter des allgemeinen Vollzugsdienstes beschäftigt. Die Personalausstattung ist damit knapp bemessen, jedoch zur Erfüllung der Aufgaben ausreichend. Im Gegensatz zu anderen Justizvollzugsanstalten ist der Anteil der speziell für ihre Tätigkeit ausgebildeten und entsprechend qualifizierten Verwaltungsbeamten in Straubing sehr hoch, wodurch ein flexibler Einsatz des Personals leichter ermöglicht wird. a) Gibt es eine auffallende Anzahl von Suspendierungen , und wenn ja, woraus resultiert dies? Im gesamten bayerischen Justizvollzug und insbesondere bei der Justizvollzugsanstalt Straubing ist die Zahl der Suspendierungen (Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bzw. Entfernung aus dem Dienst) seit jeher sehr gering und beschränkt sich auf Einzelfälle. Eine auffällige Entwicklung ist nicht zu beobachten. Die den Suspendierungen zugrunde liegenden Sachverhalte sind weitgehend sehr unterschiedlich, sodass sich kein genereller Handlungsbedarf aufzeigt. Ungeachtet dessen, werden die jeweiligen Vorkommnisse analysiert und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen. 7. Welche Erschwernisse (einzeln aufgeführt) sieht die Staatsregierung, nachdem der Justizvollzug bei der Personalgewinnung mit vielen anderen Dienststellen (Polizei, Finanzamt, Zoll …) konkurriert , und welche detaillierten Lösungsansätze hat sie hierzu? Eine Tätigkeit innerhalb einer Justizvollzugsanstalt, oftmals im direkten Kontakt mit gefährlich und gewaltbereiten Gefangenen , spricht nur einen Teil der Bevölkerung an. Aufgrund der besonders hohen Anforderungen an bestimmte Persönlichkeitsausprägungen bei den Beschäftigten kommt bei den Personalauswahlverfahren für den allgemeinen Vollzugsdienst ein relativ hoher Anteil der Bewerber (durchschnittlich über 60 %) schon mangels persönlicher Eignung nicht zum Zuge. Trotz dieser Erschwernisse und der Konkurrenzsituation mit anderen Behörden und Einrichtungen kann der Nachwuchsbedarf aber weiterhin uneingeschränkt mit geeigneten Bewerbern gedeckt werden. So bewarben sich beispielsweise in den letzten Jahren regelmäßig zwischen 7 und 10 Personen für jede zu besetzende Stelle des allgemeinen Vollzugsdienstes. Im Hinblick auf den allgemeinen Stellenmarkt und die demografische Entwicklung wird die Gewinnung von Bewerbern insbesondere für den Werkdienst und in den Fachdiensten , insbesondere bei Psychologen, Psychiatern und Medizinern, zunehmend schwieriger. Die Justizvollzugseinrichtungen nehmen vielfache Möglichkeiten zur Information und Anwerbung von Interessenten wahr. Sie beteiligen sich nicht nur an regionalen und bayernweiten Veranstaltungen, sondern werben auch direkt, beispielsweise in Schulen und Weiterbildungseinrichtungen oder bei der Bundeswehr. Darüber hinaus werden alle verfügbaren Möglichkeiten für eine positive Darstellung des Strafvollzugs in Bayern in allen Medien genutzt und die Attraktivität einer Tätigkeit in diesem Bereich herausgestellt.