Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.02.2018 Füllmaterial Grube Schwarzenberg Anfrage zur Verfüllung der Grube in Schwarzenberg/Sulding, Gemeinde Hohenpolding. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welcher Rohstoff wurde/wird in dieser Grube ausgebeutet ? b) Ist die Ausbeutung der Grube bereits abgeschlossen? c) Seit wann wird die Grube verfüllt? 2. a) Welches Material ist zur Verfüllung zugelassen? b) Welche Menge wurde bisher verfüllt? c) Welche Menge soll insgesamt verfüllt werden? 3. a) Wie wird die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert? b) Welche Behörde ist mit der Kontrolle der Befüllung betraut ? c) Auf welche Schadstoffe wird das Verfüllmaterial untersucht ? 4. a) In welchen Zeitabständen wird die Verfüllung der Grube kontrolliert? b) Werden regelmäßige Untersuchungen des Verfüllmaterials auf Schadstoffbelastungen durchgeführt? c) Welche Schadstoffbelastungen wurden festgestellt? 5. Liegen Gewässer bzw. Wasserschutzgebiete im näheren Umgriff der Grube? 6. Gibt es Probleme mit der Erosion an diesem Standort? 7. a) Wurde die Verfüllung auf bisher ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen ausgedehnt? b) Welche Ausgleichsflächen wurden vorgeschrieben? c) Werden diese Ausgleichsflächen kontrolliert? 8. a) Liegt eine Genehmigung für die Rodung des Waldes am nördlichen Rand der Grube vor? b) Zu welchem Zweck wurde diese Rodung vorgenommen ? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12.04.2018 1. a) Welcher Rohstoff wurde/wird in dieser Grube ausgebeutet ? In der Grube in Schwarzenberg/Sulding, Gemeinde Hohenpolding , wird Lehm abgebaut. b) Ist die Ausbeutung der Grube bereits abgeschlossen ? Der Abbau ist noch nicht abgeschlossen; aktuelle Abbaugenehmigungen liegen vor. c) Seit wann wird die Grube verfüllt? Nach den dem Landratsamt Erding vorliegenden Unterlagen wurde eine Abbaugenehmigung mit Rekultivierungsverpflichtung erstmals mit Bescheid vom 07.01.1986 erteilt. Dabei wurde mit dem Abbau im Südwesten der betroffenen Fläche begonnen. In den folgenden Jahren wurden weitere Anträge zum Lehmabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung eingereicht und genehmigt, zuletzt mit Bescheiden von 10.05.2010 und 11.11.2010. Die zum Lehmabbau vorgesehene Fläche erfasst auch die Waldfläche im Nordosten des Abbaugebietes (Grundstück Fl. Nr. 458). Da über die Jahre jeweils nur eine Teilfläche abgebaut wurde, sind die ursprünglichen Flächen im Süden und Südwesten – bis auf die bestehende Zufahrt – sowie eine Fläche im Osten bereits wiederverfüllt, rekultiviert und teilweise als Ausgleichsfläche angelegt. Im Übrigen wird die Grube dem Rohstoffabbau folgend, fortschreitend von Südwest nach Nordost verfüllt. 2. a) Welches Material ist zur Verfüllung zugelassen? Gemäß den Genehmigungsunterlagen und dem Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes München darf in der Grube grundsätzlich Verfüllmaterial der Standardkategorie B (Material bis zur Belastungsstufe Z1.1) verfüllt werden. Nach erfolgter Abnahme der Basisschutzschicht in einem Verfüllungsabschnitt darf in diesem Abschnitt auch folgendes Material verwendet werden: – Abraum aus der örtlichen Lagerstätte; – Bodenaushub bis zur Belastungsstufe Z1.2 (nicht: Mutterboden ); – Bauschutt, d. h. rein mineralisches, vorsortiertes Bauund Abbruchsmaterial bis zur Belastungsstufe Z1.2. Hierzu gehören z. B. Betonbruch, Ziegelbruch, Mauerwerksabbruch , Dacheindeckungen aus Ziegel oder Beton , Fehlchargen aus der Produktion von mineralischem Baumaterial. Nicht mineralische Fremdbestandteile sind auszusortieren; – vorsortierte gereinigte Gleisschotter. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.07.2018 Drucksache 17/21703 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21703 Dabei darf der Anteil von Bauschutt und Gleisschotter an der jährlichen Verfüllmenge – bezogen auf das Verfüllvolumen – 33 Prozent nicht überschreiten. In einem Teilbereich der bereits wieder verfüllten Grube war zur Verfüllung auch Material mit Belastungsstufe Z2 zugelassen. b) Welche Menge wurde bisher verfüllt? Die zur Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben geforderten Berichte (vgl. Antwort zur Frage 3 a) enthalten nur die jeweils im untersuchten Jahr verfüllten Mengen. Da die Verfüllung bereits seit ca. 30 Jahren fortlaufend betrieben wird, konnten die im Laufe der Jahre verfüllten Mengen in der vorgegebenen Zeit nicht unter vertretbarem Aufwand ermittelt werden. c) Welche Menge soll insgesamt verfüllt werden? Gemäß den Antragunterlagen zu dem zuletzt genehmigten Bauantrag aus dem Jahr 2010 „Lehmabbau Sulding Tektur und Erweiterung Nordost“ liegt als Grundlage für die Genehmigung vom 10.05.2010 eine Berechnung der erforderlichen Zufuhr von Fremdmaterial über 513.904 m3 vor. 3. a) Wie wird die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert? – Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Grundwasserüberwachung wurden nach Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes München Messstellen im Grundwasserzu - und -abstrom errichtet. Der Untersuchungsumfang wurde in Anlehnung an die „Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen, Leitfaden zu den Eckpunkten“ (kurz: Leitfaden) festgelegt. Die Grundwasseruntersuchungen sind halbjährlich durchzuführen . – Die Fertigstellung der Basisschutzschicht und des Planums vor Aufbringung der Endabdeckung sind durch den Bauherren anzuzeigen. – Eine Eigenüberwachung jeder angelieferten Verfüllcharge durch den Betreiber und eine Fremdüberwachung (durch einen unabhängigen qualifizierten Sachverständigen ) sind entsprechend den wasserwirtschaftlichen Gutachten nach den Vorgaben des Leifadens beauflagt. Die Fremdüberwachung des verfüllten Materials ist mindestens zweimal im Jahr durchzuführen. b) Welche Behörde ist mit der Kontrolle der Befüllung betraut? Die Berichte sind dem Landratsamt Erding fristgerecht vorzulegen . Die Überprüfung erfolgt durch das Wasserwirtschaftsamt München als Fachbehörde. c) Auf welche Schadstoffe wird das Verfüllmaterial untersucht? Nach Auskunft des Landratsamtes wird insbesondere untersucht auf: – Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe: organische Verbindungen aus mindestens zwei verbundenen aromatischen Ringsystemen (z. B. Benzolring), die als natürlicher Bestandteil von Kohle und Erdöl, in Otto- und Dieselkraftstoffen und teerhaltigem Asphalt vorkommen; – Polychlorierte Biphenyle: giftige und krebsauslösende chemische Chlorverbindungen, die in Transformatoren, elektrischen Kondensatoren, Hydraulikanlagen sowie als Weichmacher in Lacken, Dichtungsmassen, Isoliermitteln und Kunststoffen enthalten sind; – Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (nur bei Grundwasserüberwachung): Kohlenwasserstoffverbindungen mit Halogenen, wie z. B. Flour oder Chlor, d. h. Stoffe, die sehr schnell verdunsten und beispielsweise in Lösungsmitteln und Extraktionsmitteln vorkommen; – Aromatische Kohlenwasserstoffe (nur bei Grundwasserüberwachung ): Kohlenwasserstoffverbindungen, die in einem Ring angeordnet sind, wie z. B. Benzol, die im Erdöl und Steinkohlenteer vorkommen. 4. a) In welchen Zeitabständen wird die Verfüllung der Grube kontrolliert? Zur Beantwortung wird auf die Antwort zur Frage 3 a verwiesen . b) Werden regelmäßige Untersuchungen des Verfüllmaterials auf Schadstoffbelastungen durchgeführt ? Zur Beantwortung wird auf die Antwort zur Frage 3 a verwiesen . c) Welche Schadstoffbelastungen wurden festgestellt ? In einem Teilbereich der Grube wurde im Jahr 2011 unzulässigerweise verfülltes Material wie Holz, Kunststoffe, Styropor , Reifen, Kabel sowie verschiedene Metalle festgestellt. Diese Materialien wurden aus der Grube zwischenzeitlich entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Die Entsorgungsnachweise hierzu liegen dem Landratsamt Erding vor. Zu dieser Zeit wurden in einem Bereich der Grube durch einen beauftragten Sachverständigen außerdem Ablagerungen von Material mit Schadstoffbelastungen durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gemessen, die über den für die betreffenden Grubenbereiche genehmigten Zuordnungswerten lagen. Anlässlich einer Begehung der Grube wurde sensorisch auffälliger Straßenaufbruch vorgefunden, der gemäß Laboruntersuchungen erhebliche Gehalte an Kohlenwasserstoffen (PAK) aufwies. Nach Abschluss eines entsprechenden Verfahrens wurde im Jahr 2013 durch ein Sachverständigenbüro ein Sanierungskonzept erstellt und das unzulässige Material abgegrenzt. Das Material wurde entsprechend einem erstellten Arbeits- und Sicherheitsplan Anfang des Jahres 2014 aus der Grube geborgen und ordnungsgemäß über eine Deponie entsorgt. 5. Liegen Gewässer bzw. Wasserschutzgebiete in näheren Umgriff der Grube? Im näheren Umgriff sind weder Wasserschutzgebiete noch oberirdische Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes vorhanden. 6. Gibt es Probleme mit der Erosion an diesem Standort ? Angaben zu etwaigen Erosionen liegen dem Landratsamt Erding nicht vor. 7. a) Wurde die Verfüllung auf bisher ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen ausgedehnt? Der Lehmabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung findet bisher überwiegend auf landwirtschaftlichen Flächen statt und wurde im Jahr 2010 auf eine Forstfläche ausgedehnt . Drucksache 17/21703 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Welche Ausgleichsflächen wurden vorgeschrieben ? Den Abbaugenehmigungen liegen jeweils Rekultivierungskonzepte und -pläne zugrunde. Anhand des Rekultivierungskonzepts einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplans wurden jeweils Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen festgesetzt, die entsprechend den naturschutzfachlichen Stellungnahmen insgesamt geeignet sind, den vorliegenden Eingriff in Natur und Landschaft zu kompensieren. Dem zuletzt genehmigten Antrag liegt auch eine sog. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) mit naturschutzfachlichen Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung zugrunde . c) Werden diese Ausgleichsflächen kontrolliert? Die Abnahme der fertiggestellten Rekultivierungsarbeiten einschließlich aller Kompensationsmaßnahmen erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde, ebenso wie die Kontrolle der nachfolgend festgesetzten Pflegemaßnahmen. Zur Sicherung der Erfüllung der Rekultivierungsverpflichtungen einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden jeweils Bankbürgschaften in angemessener Höhe hinterlegt . 8. a) Liegt eine Genehmigung für die Rodung des Waldes am nördlichen Rand der Grube vor? Eine Rodungserlaubnis liegt gemäß Genehmigungsbescheid vom 10.05.2010, im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, vor. b) Zu welchem Zweck wurde diese Rodung vorgenommen ? Die Rodung wurde zum Zwecke des Lehmabbaus vorgenommen .