Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.03.2018 Feuerwehreinsätze auf Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen Ich frage die Staatsregierung: 1. In welcher Höhe beläuft sich nach Erkenntnissen der Staatsregierung die finanzielle und personelle Mehr belastung für Gemeinden, deren Feuerwehren und sonstige Rettungskräfte regelmäßig auf Bundesau tobahnen und Bundesstraßen im Einsatz sind (bitte nach Möglichkeit in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach Bundesautobahnen und Bundes straßen aufschlüsseln)? 2. Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, in wel chem Umfang bei Gemeinden Schwierigkeiten auftre ten, weil Versicherungen von Unfallverursachern nicht für Einsatzkosten aufkommen wollen bzw. Abrechnun gen anzweifeln? 3.1 Inwieweit werden Gemeinden und Landkreise finan ziell unterstützt, deren Feuerwehren und sonstige Ret tungskräfte durch den Einsatz auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen überdurchschnittlich in Anspruch genommen bzw. belastet werden? 3.2 Und welche Instrumente sind in diesem Zusammen hang derzeit geplant? 3.3 Sieht die Staatsregierung in diesem Zusammenhang eine Verantwortung auf Bundesebene als Straßen baulastträger, betroffene Gemeinden und Landkreise finanziell zu unterstützen? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 11.04.2018 Vorbemerkung: Die Gemeinden haben gem. Art. 1 Abs. 1 Bayerisches Feu erwehrgesetz (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wir kungskreis mit ihren Feuerwehren dafür zu sorgen, dass drohende Brand oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brand schutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Abwehrender Brand schutz und technischer Hilfsdienst gehören zu den origi nären Kernaufgaben jeder Gemeinde. Diese Verpflichtung besteht für das gesamte Gemeindegebiet – unabhängig da von, wer Eigentümer der Fläche ist, auf der sich ein Scha densfall ereignet. Die gemeindliche Pflichtaufgabe entfällt auch bei einer Straße nicht dadurch, dass es sich um eine Bundesfernstraße handelt. Es ist Aufgabe der Gemeinden, für die Ausstattung und Ausrüstung ihrer Feuerwehren Sor ge zu tragen, die zur Bewältigung von Schadensereignissen erforderlich ist. 1. In welcher Höhe beläuft sich nach Erkenntnissen der Staatsregierung die finanzielle und personelle Mehrbelastung für Gemeinden, deren Feuerwehren und sonstige Rettungskräfte regelmäßig auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen im Einsatz sind (bitte nach Möglichkeit in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen aufschlüsseln)? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zur Mehrbe lastung von Gemeinden vor, deren Feuerwehren regelmä ßig auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen zum Einsatz kommen. Denn dies würde eine belastbare Vergleichsgröße voraussetzen. Eine Vergleichbarkeit der über 7.600 ge meindlichen Feuerwehren ist jedoch kaum herzustellen, da die Belastung einer Feuerwehr nicht nur von verschiedenen Sonderbelastungen, z. B. durch Bundesfernstraßen, aber auch Bahnstrecken, Tunnelbauten oder Flughäfen, stark frequentierte Staatsstraßen oder innerörtlich unfallträchtige Verkehrsschwerpunkte, sondern auch von den stark variie renden regelmäßigen Faktoren wie insbesondere Gemein degröße, Art und Dichte der Bebauung, Bevölkerungszahl und dichte sowie Zahl und Art der (land)wirtschaftlichen Betriebe abhängt. 2. Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, in welchem Umfang bei Gemeinden Schwierigkeiten auftreten, weil Versicherungen von Unfallverursachern nicht für Einsatzkosten aufkommen wollen bzw. Abrechnungen anzweifeln? Die Gemeinden erheben den Kostenersatz für das Tätigwer den ihrer gemeindlichen Feuerwehren nach Art. 28 BayFwG Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.09.2018 Drucksache 17/21713 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21713 selbst. Bislang wurde das Staatsministerium des Innern und für Integration lediglich über wenige Einzelfälle zu Schwie rigkeiten mit Versicherungen bei der Geltendmachung ge meindlicher Kostenforderungen informiert. 3.1 Inwieweit werden Gemeinden und Landkreise finanziell unterstützt, deren Feuerwehren und sonstige Rettungskräfte durch den Einsatz auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen überdurchschnittlich in Anspruch genommen bzw. belastet werden? Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei ihrer Pflichtaufgabe, für die erforderliche Ausstattung und Ausrüs tung ihrer Feuerwehren Sorge zu tragen, durch staatliche Zuwendungen. Nach den FeuerwehrZuwendungsrichtlinien (FwZR) wird die Ausrüstung gefördert, die die Feuerwehren aufgrund ihres konkreten Einsatzbereiches benötigen. Ist eine gemeindliche Feuerwehr für einen Autobahnabschnitt zuständig, kann dies z. B. die fachliche Notwendigkeit für eine Förderung spezieller Fahrzeuge und Ausrüstung be gründen, die für andere Feuerwehren nicht notwendig und damit nicht förderfähig sind. Gefördert werden in diesem Zusammenhang insbesondere die für die technische Hilfe leistung erforderlichen Einsatzfahrzeuge sowie bei Bedarf leistungsfähige Rettungsgeräte in Form von sog. Hilfeleis tungssätzen (Rettungsspreizer, schere und zylinder). Zu dem werden für die Eigensicherung der Feuerwehren bei Einsätzen auf Autobahnen oder mehrspurig ausgebauten Schnellstraßen auch Verkehrssicherungsanhänger geför dert. 3.2 Und welche Instrumente sind in diesem Zusammenhang derzeit geplant? Die FeuerwehrZuwendungsrichtlinien (FwZR) werden re gelmäßig überprüft und in Abstimmung mit den Interessen vertretungen der Feuerwehren und den kommunalen Spit zenverbänden ggf. an aktuelle Entwicklungen und Bedarfe angepasst. Im Rahmen der Ende des Jahres 2018 anste henden Verlängerung der Geltungsdauer der FwZR beab sichtigt das Staatsministerium des Innern und für Integration u. a. zu prüfen, ob und wie die Feuerwehren noch besser bei Beschaffungen zur Verkehrsabsicherung für die Eigensiche rung ihrer Einsatzkräfte auf Bundesfernstraßen unterstützt werden können. 3.3 Sieht die Staatsregierung in diesem Zusammenhang eine Verantwortung auf Bundesebene als Straßenbaulastträger, betroffene Gemeinden und Landkreise finanziell zu unterstützen? Eine gesetzliche Verpflichtung des Bundes als Straßenbau lastträger besteht im Hinblick auf die kommunale Pflicht aufgabe, den abwehrenden Brandschutz und eine ausrei chende technische Hilfeleistung auf dem Gemeindegebiet sicherzustellen, nicht.