Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 05.02.2018 Personalverstärkung bei der Ingolstädter Polizei Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie ist der aktuelle Stand zu dem vom Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr Joachim Herrmann am 24.11.2017 vor Ort angekündigten Einsatzkonzept zur Gewährleistung der Sicherheit im Umfeld des Ingolstädter Transitzentrums für abzuschiebende Asylbewerber ? 1.2 Welche Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet, um der Überlastung der Polizeiinspektion Ingolstadt unmittelbar entgegenzutreten? 1.3 Welche mittel- bis langfristigen Maßnahmen sind geplant , um die Situation der Polizeiinspektion Ingolstadt nachhaltig zu verbessern? 2.1 Welche Personalstärke ist erforderlich, um die Sicherheit im Umfeld des Ingolstädter Transitzentrums für abzuschiebende Asylbewerber zu gewährleisten? 2.2 Wie hoch ist die derzeit tatsächlich „verfügbare“ Personalstärke der Polizeiinspektion Ingolstadt? 2.3 Wie hoch ist derzeit die personelle Sollstärke der Polizeiinspektion Ingolstadt? 3. Welche Maßnahmen sind, neben einer Aufstockung der Sollstärke, geplant, um die Situation im Umfeld des Ingolstädter Transitzentrums zu entspannen? 4. Inwieweit findet es in der Zuweisung der Sollstellen Berücksichtigung, dass die Polizeiinspektion Ingolstadt – für die Gewährleistung der Sicherheit im Umfeld des Transitzentrums zuständig ist? – auch für die Nachbargemeinden im Altlandkreis Ingolstadt zuständig ist? – durch die Ansiedlung der Abschiebehaftanstalt Eichstätt die Anforderungen noch um ein Weiteres gestiegen sind? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 13.04.2018 1.1 Wie ist der aktuelle Stand zu dem vom Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr Joachim Herrmann am 24.11.2017 vor Ort angekündigten Einsatzkonzept zur Gewährleistung der Sicherheit im Umfeld des Ingolstädter Transitzentrums für abzuschiebende Asylbewerber? Um die Sicherheitslage in und im Umfeld des Bayerischen Transitzentrums Manching/Ingolstadt sowie im Innenstadtbereich Ingolstadt, aber auch im Bereich der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken in Bamberg noch weiter zu optimieren, wurde das Polizeipräsidium Oberbayern Nord zusammen mit dem Polizeipräsidium Oberfranken beauftragt, im November 2017 einen längerfristig angelegten Schwerpunkteinsatz zur Steigerung der Sicherheit sowie zur Bekämpfung von Ordnungs-/Sicherheitsstörungen in und im Umfeld der Asylbewerberunterkünfte sowie im Innenstadtbereich in Ingolstadt/Manching und Bamberg durchzuführen. Hierzu wurde neben Kräften der zuständigen Polizeiinspektionen täglich ein Zug der Operativen Ergänzungsdienste der Polizeipräsidien eingesetzt. Sofern auf eigene Kräfte nicht zurückgegriffen werden konnte, wurden die beiden Verbände durch Kräfte der Bereitschaftspolizei unterstützt . Seit dem 01.12.2017 führt das Polizeipräsidium Oberbayern Nord im Rahmen seiner Führungsverantwortung das Einsatzkonzept in modifizierter Form fort. Der Grundsatzauftrag für die zuständige Polizeiinspektion Ingolstadt besteht weiterhin. Die Unterstützungsleistungen anderer Dienststellen erfolgen lageangepasst. Im Zeitraum vom 01.12.2017 bis 10.02.2018 erfolgte an insgesamt 46 Tagen eine Unterstützung der Polizeiinspektion Ingolstadt mit Kräften anderer Dienststellen. 1.2 Welche Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet, um der Überlastung der Polizeiinspektion Ingolstadt unmittelbar entgegenzutreten? 1.3 Welche mittel- bis langfristigen Maßnahmen sind geplant, um die Situation der Polizeiinspektion Ingolstadt nachhaltig zu verbessern? Im Zuge der Entscheidung zur Errichtung von zwei Ankunftsund Rückführungseinrichtungen für Asylbewerber in Manching /Ingolstadt sowie Bamberg wurde der jeweils örtlich zuständigen Polizeiinspektion Ingolstadt sowie der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt eine personelle Verstärkung in Aussicht gestellt. Bis zum Personalzuteilungstermin am 01.03.2016 wurde der zusätzliche Personalbedarf der Inspektionen vorübergehend mit Abordnungen gedeckt, wobei jeweils zehn Beamtinnen und Beamte von anderen Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord bzw. Oberfranken selbst und weitere zehn Beamtinnen und Beamte aus anderen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.09.2018 Drucksache 17/21748 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21748 Verbänden abgeordnet wurden. Diese Möglichkeit wurde in voller Höhe nur durch das Polizeipräsidium Oberbayern Nord in Anspruch genommen. Die Inspektionen wurden zudem lageangepasst durch Beamte der örtlich zuständigen Operativen Ergänzungsdienste bei der Erfüllung allgemeinpolizeilicher Aufgaben unterstützt. Zum Personalzuteilungstermin am 01.03.2016 wurde dann der Sonderbedarf der Polizeiinspektion Ingolstadt mit zusätzlichen zehn Zuteilungsanteilen für das Polizeipräsidium Oberbayern Nord berücksichtigt. Eine höhere Personalzuteilung zum Personalzuteilungstermin 01.03.2016 sowie weitere Sonderpersonalzuteilungen zu den folgenden Personalzuteilungsterminen waren aufgrund der immensen Ausbildungslast aufgrund der erhöhten Einstellungszahlen infolge der zusätzlichen Stellen für die Bayerische Polizei nicht zu realisieren. Es ist unabdingbar, dass die Bereitschaftspolizei im Rahmen der Personalzuteilung ausreichend hohe Zuteilungen erhält, um das erforderliche Ausbildungspersonal bereitstellen zu können . Dieser Umstand wird auch bei künftigen Personalzuteilungen eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Die Zuweisung von 20 Sollstellen an die Polizeiinspektion Ingolstadt erfolgte mit Wirkung zum 01.04.2017 als Vorabzuweisung aus dem Doppelhaushalt 2017/2018. Der im Dezember 2016 verabschiedete Doppelhaushalt setzt mit jeweils 500 zusätzlichen Stellen den ersten Teil des im Juli 2016 vom Ministerrat bei Gelegenheit der Kabinettsklausur in St. Quirin beschlossenen Konzepts „Sicherheit durch Stärke“ um. Dieses sieht vor, von 2017 bis 2020 jedes Jahr zusätzlich 500, also insgesamt 2.000 Stellen, für die Bayerische Polizei zu schaffen. Für die noch ausstehenden weiteren 1.000 Stellen aus dem vorgenannten Sicherheitskonzept von St. Quirin ist noch das Gesetzgebungsverfahren für den Doppelhaushalt 2019/2020 abzuwarten. Die Staatsregierung beabsichtigt, auch in den kommenden Jahren nochmals jährlich 500 Stellen, also 1.500 Stellen, zu schaffen. Davon sollen 500 mit Zweckbindung für eine grenzpolizeiliche Kompetenzstärkung versehen werden. Insgesamt sind somit 3.500 zusätzliche Stellen für die Stärkung der Bayerischen Polizei vorgesehen. Hiervon wird künftig auch die Polizeiinspektion Ingolstadt profitieren. Für diese Stellen erarbeitet derzeit die unter Leitung des Staatsministeriums des Innern und für Integration eingerichtete „Arbeitsgruppe Stellenzuweisung“ einen Schlüssel für die Verteilung dieser zusätzlichen Stellen auf die Verbände der Bayerischen Polizei. Alle Verbände sind durch einen Vertreter in die Arbeitsgruppe einbezogen. Ganz generell beabsichtigt die Staatsregierung, die Stellen den Dienststellen der Bayerischen Polizei erst dann zuzuweisen , wenn diese tatsächlich auch vor Ort mit Personal besetzt werden können, also wenn die in diesem Zusammenhang eingestellten Polizeibeamtinnen und -beamten fertig ausgebildet sind. Mit der Einstellung und Ausbildung der entsprechenden Beamten ist ab dem 01.03.2017 sukzessive begonnen worden. Die Zuteilung des entsprechenden Personals an die Polizeiverbände wird damit nach und nach ab September 2019 erfolgen. Dieser Umstand ist im Zusammenhang mit der o. g. Vorabzuweisung von 20 Sollstellen aus dem Doppelhaushalt 2017/2018 an das Polizeipräsidium Oberbayern Nord zu berücksichtigen. Die Zuteilung der fertig ausgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten an die Verbände der Bayerischen Polizei erfolgt halbjährlich. Sie orientiert sich an der aktuellen Personalsituation des jeweiligen Verbandes, das heißt an einem Vergleich der zugewiesenen Sollstellen mit dem vorhandenen Personal unter Berücksichtigung von Ruhestandsabgängen , Abordnungen, Schwangerschaften, frei werdenden Dienstposten etc. Ziel ist eine möglichst ausgewogene Personalausstattung bei der Bayerischen Polizei. Die Personalverteilung innerhalb eines Verbandes und damit auch die personelle Ausstattung einzelner Dienststellen liegen in der Führungsverantwortung der Polizeipräsidien, die eine angemessene Berücksichtigung aller nachgeordneten Dienststellen gewährleisten. Zu diesem Zweck haben die Präsidien, so auch das Polizeipräsidium Oberbayern Nord, individuell auf den jeweiligen Bereich zugeschnittene aufgaben- und belastungsorientierte Personalverteilungskonzepte erarbeitet, nach deren Berechnungsergebnissen das zugewiesene Personal auf die Dienststellen verteilt wird. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord hat die Polizeiinspektion Ingolstadt im Rahmen der letzten Personalzuteilung kontinuierlich gestärkt. Darüber hinaus gewährleistet das Polizeipräsidium Oberbayern Nord eine fortwährende Unterstützung der Polizeiinspektion Ingolstadt. Seit dem 01.12.2017 unterstützt der Einsatzzug der Polizeiinspektion München Flughafen mit einem Kontingent von zehn Beamtinnen und Beamten bis auf Weiteres die Polizeiinspektion Ingolstadt. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord wird auch künftig im Rahmen seiner Führungsverantwortung die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Bayerischen Transitzentrum Manching/Ingolstadt genau beobachten und die erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Polizeiinspektion Ingolstadt treffen. Gegenwärtig wird auch geprüft, den dort tätigen privaten Sicherheitsdienst personell deutlich zu verstärken. 2.1 Welche Personalstärke ist erforderlich, um die Sicherheit im Umfeld des Ingolstädter Transitzentrums für abzuschiebende Asylbewerber zu gewährleisten ? Grundsätzlich richtet sich die Personalstärke nach der aktuellen Lage vor Ort. Die Gewährleistung der Sicherheit im Umfeld des Bayerischen Transitzentrums Manching/Ingolstadt ist nicht ausschließlich alleinige Aufgabe der Polizeiinspektion Ingolstadt, sondern betrifft auch weitere in Ingolstadt zuständige Dienststellen, z. B. die Operativen Ergänzungsdienste, die Verkehrspolizeiinspektion und die Kriminalpolizeiinspektion . Zur Durchführung des Sicherheitskonzepts wurde zunächst ein Kräfteansatz von grundsätzlich 20 Beamten gewählt. Mit Fortführung des Konzepts ab 01.12.2017 wurde der Kräfteansatz modifiziert. Der Einsatz der Kräfte erfolgt nun lageangepasst und bedarfsorientiert, aktuell in einer Stärke zwischen 10 und rund 20 Beamtinnen und Be- Drucksache 17/21748 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 amten. Bei besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Einsatzlagen wird zudem auf Unterstützungskräfte der umliegenden Dienststellen zurückgegriffen. 2.2 Wie hoch ist die derzeit tatsächlich „verfügbare“ Personalstärke der Polizeiinspektion Ingolstadt? 2.3 Wie hoch ist derzeit die personelle Sollstärke der Polizeiinspektion Ingolstadt? Die aktuelle Personalsituation der im Bereich Ingolstadt zuständigen Polizeidienststellen stellt sich wie folgt dar: Dienststelle Sollstärke Stand 01.01.2018 Iststärke Stand 01.01.2018 Ø VPS 2. Halbjahr 2017 PI1 Ingolstadt 221 184 158,5 KPI2 Ingolstadt 106 111 102,61 VPI3 Ingolstadt 92 77 67,48 OED4 Ingolstadt 0 56 52,41 TED5* Ingolstadt 0* 7 6 gesamt 419 435 387 * 4 Sollstellen der TED sind in der Sollstärke der PI Ingolstadt enthalten Alle genannten Dienststellen sorgen für Sicherheit in Ingolstadt . Die Sollstärke dient als Planungsgröße für die personelle Ausstattung einer Dienststelle. In dieser sind vorhersehbare und in der Regel bei allen Beamtinnen und Beamten gleichermaßen entstehende Abwesenheiten, wie z. B. der Erholungsurlaub , Krankheitstage, Fortbildungsmaßnahmen, Studium für die nächsthöhere Qualifikationsebene etc., bereits kalkulatorisch entsprechend berücksichtigt. Bei den Präsidien der Bayerischen Polizei gibt es einige Organisationseinheiten, die über keine oder nur zum Teil eigene Sollstellen verfügen. Solche nicht- bzw. teiletatisierten Organisationseinheiten sind insbesondere die Operativen Ergänzungsdienste oder die Einsatzeinheiten bei den Polizeipräsidien Mittelfranken und Schwaben Nord. Die Sollstellen der Beamtinnen und Beamten dieser Einheiten sind in der Regel bei den Polizeiinspektionen der jeweiligen Polizeipräsidien ausgebracht, d. h. in deren Sollstärken enthalten. Unter Iststärke versteht man die tatsächlich zu einer Dienststelle versetzten oder umgesetzten Beamtinnen und Beamten. Die Verfügbare Personalstärke (VPS) wird aus der teilzeitbereinigten Iststärke abzüglich Abwesenheiten (insbesondere verfügte Abordnungen zu anderen Dienststellen/ Organisationseinheiten, Studium für die nächsthöhere Qualifikationsebene, Mutterschutz mit Elternzeit, Sonderurlaub , langfristige Erkrankungen oder Freistellungen) und zuzüglich verfügter Zuordnungen berechnet. Als langfristige Erkrankungen in diesem Sinne gelten zusammenhängende Zeiträume von mehr als sechs Wochen. Nachdem die VPS im Zusammenhang mit einer punktuellen Erhebung der verfügbaren Beamten zu einem bestimmten Stichtag aufgrund o. g. Aspekte nicht unerheblichen Schwankungen unterliegt, wird grundsätzlich der durchschnittliche Wert der VPS für die Halbjahre eines Kalenderjahres angegeben. Differenzen zwischen Sollstärke und VPS entstehen aufgrund o. g. Abwesenheiten oder Zuordnungen. Von Abwesenheiten sind alle bayerischen Polizeidienststellen betroffen . Dies ist aber keineswegs ein rein polizeibezogenes Phänomen. Mit den gleichen Effekten sieht sich im Grunde jeder Verwaltungszweig und jedes privatwirtschaftliche Unternehmen konfrontiert. Mit Blick auf Differenzen zwischen Sollstärke und VPS ist insbesondere bei den Polizeiinspektionen zu berücksichtigen, dass die Operativen Ergänzungsdienste über keine eigenen Sollstellen verfügen. Die Sollstellen der Beamtinnen und Beamten, die bei den Operativen Ergänzungsdiensten Ingolstadt Dienst verrichten (56 Beamtinnen und Beamte), sind u. a. in den Sollstellen der o. g. weiteren Dienststellen enthalten. 3. Welche Maßnahmen sind, neben einer Aufstockung der Sollstärke, geplant, um die Situation im Umfeld des Ingolstädter Transitzentrums zu entspannen ? Zunächst darf auf die in den Antworten zu Frage 1.1 bis 2.1 aufgeführten Maßnahmen verwiesen werden. Das Sicherheitskonzept der Polizeiinspektion Ingolstadt selbst umfasst zudem unter anderem: – enge Zusammenarbeit mit der Regierung von Oberbayern , – Erstellung und Fortschreibung eines „Lagebildes Innenstadt “, – quartalsmäßige Erstellung des „Lagebildes Asyl“, – regelmäßige Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik zur Ergänzung der Lagearbeit, – Erhöhung der (offenen und verdeckten) polizeilichen Präsenz im Umfeld des Bayerischen Transitzentrums Manching/Ingolstadt, um den Kontrolldruck auf delinquente Zuwanderer zu erhöhen sowie das subjektive Sicherheitsgefühl zu stärken, – zielgerichteter Einsatz der Sicherheitswacht im Umfeld des Bayerischen Transitzentrums Manching/Ingolstadt, – regelmäßige Begehungen des Bayerischen Transitzentrums Manching/Ingolstadt. Die Gewährleistung der Sicherheit im und im Umfeld des Bayerischen Transitzentrums Manching/Ingolstadt ist nicht alleinig von der Anzahl an Polizeibeamtinnen und -beamten abhängig. So wurde die Situation beispielsweise auch im Migrationsrat der Stadt Ingolstadt in Anwesenheit eines Vertreters der Polizeiinspektion Ingolstadt thematisiert. Weiterhin ist das Bayerische Transitzentrum Manching/Ingolstadt Thema bei der regionalen Sicherheitskonferenz. Seit Anfang 2018 bietet die Integrationsbeauftragte der Stadt Ingolstadt für die Bewohner des Bayerischen Transitzentrums Manching/Ingolstadt sogenannte Orientierungskurse 1 PI = Polizeiinspektion 2 KPI = Kriminalpolizeiinspektion 3 VPI = Verkehrspolizeiinspektion 4 OED = Operative Ergänzungsdienste 5 TED = Technischer Ergänzungsdienst Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21748 an. Bei dem Kurs wird der mehrsprachige Informationsflyer der Stadt Ingolstadt „Neu in Ingolstadt“ vorgestellt. Die Polizeiinspektion Ingolstadt beteiligt sich an diesen Kursen mit einem Kontaktbereichsbeamten. Seine Aufgabe ist es, in einem kurzen Vortrag die Rolle und Aufgaben der Polizei darzulegen, insbesondere bei Konflikten sowie mit Blick auf Rückführungen. Bisher haben zwei dieser Kurse stattgefunden . Das Interesse vonseiten der Bewohner ist sehr groß. Auch außerhalb des Sicherheitskonzepts bestreift die Polizeiinspektion Ingolstadt regelmäßig den Bereich des Bayerischen Transitzentrums Manching/Ingolstadt und seiner Dependancen, um auch einen regelmäßigen Austausch mit dem dortigen Sicherheitspersonal zu gewährleisten. 4. Inwieweit findet es in der Zuweisung der Sollstellen Berücksichtigung, dass die Polizeiinspektion Ingolstadt – für die Gewährleistung der Sicherheit im Umfeld des Transitzentrums zuständig ist? – auch für die Nachbargemeinden im Altlandkreis Ingolstadt zuständig ist? – durch die Ansiedlung der Abschiebehaftanstalt Eichstätt die Anforderungen noch um ein Weiteres gestiegen sind? Wie in der Antwort auf Frage 1.3 bereits ausgeführt, befindet sich das künftige Verteilungskonzept noch in der Abstimmungsphase . Daher kann derzeit noch keine Aussage zu einzelnen Faktoren getroffen werden. Alle Verbände sind durch einen Vertreter in die vorgenannte Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Konzepts mit einbezogen. Die Sollstellenverteilung innerhalb eines Verbandes ist Führungsaufgabe der Polizeipräsidien. Sofern nicht eine vom Haushaltsgesetzgeber festgeschriebene Zweckbindung die Zuweisung der Sollstellen zu einer bestimmten Dienststelle erfordert, bedienen sich die Verbände bei der Zuweisung von Sollstellen an die nachgeordneten Dienststellen grundsätzlich eigens erarbeiteter, individueller, belastungsorientierter und speziell auf ihre Bereiche zugeschnittener Verteilungskonzepte. Hierbei berücksichtigt das Polizeipräsidium Oberbayern Nord besondere Belastungen der Polizeiinspektion Ingolstadt.