Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 16.04.2014 Bauunterhalt JVA Straubing Der Bauunterhalt für Anstalts-, aber auch Dienstwohnungsgebäude mahnt zur Sorge. In der Prioritätenliste der JVA sind derzeit rund 40 Maßnahmen aufgeführt, die mit rund einer Million Euro zu veranschlagen sind. Ich frage die Staatsregierung: 1. Trifft es zu, dass der Bayer. Oberste Rechnungshof den mangelnden Gebäudeunterhalt bei JVA-Gebäuden und Dienstwohnungen und die damit verbundene weitere Schädigung der betroffenen Gebäude kritisiert? 2. Wie viele Dienstwohnungen unterhält die JVA direkt am Standort? a) Wann und in welchem Umfang wurden diese Dienstwohnungen zuletzt renoviert? b) Welche Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant? 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die folgenden Be- triebsteile a) Kammer und das Kammerlager insbesondere in Sa- chen Brandschutz und Bauzustand/-erhalt? b) Buchbinderei und Druckerei insbesondere in Sachen energetischer Sanierung und Bauzustand/-erhalt? c) Welche Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant? 4. Ist der Staatsregierung bekannt, dass „Haftraumfenster im Winter mit Rosshaardecken abgedichtet“ werden müssen oder „mit Spax zugeschraubt werden, damit sich niemand an dem Fenster verletzen kann“? a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant? 5. Gelten entsprechende Arbeitsschutzbestimmungen auch für Büros in der JVA? a) Wenn ja, entsprechen die Büros in der JVA diesen Be- stimmungen (z. B. Größe)? b) Wann wurden die Büros der JVA zuletzt erneuert (z. B. Teppiche)? c) Welche Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant? 6. Wie beurteilt die Staatsregierung den aktuellen Zu- stand der Sicherheitstechnik u. a. der Fassadenkameras bzw. des Notstromaggregats? a) Welche Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant? 7. Nachdem nach Abschluss der Baumaßnahme „Sicherheitsverwahrung “ die Gärtnerei Ersatzbeschaffungen für Lagerräume, Treibhäuser und ein Büro erhalten sollte, frage ich die Staatsregierung, welche Maßnahmen sind hierfür kurz-, mittel- und langfristig geplant? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 23.05.2014 1. Trifft es zu, dass der Bayer. Oberste Rechnungshof den mangelnden Gebäudeunterhalt bei JVAGebäuden und Dienstwohnungen und die damit verbundene weitere Schädigung der betroffenen Gebäude kritisiert? Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat in seinen Jahresberichten 1998 (TNr. 18) und 2006 (TNr. 17) allgemein kritisiert, dass der Unterhalt staatlicher Gebäude nicht ausreiche . In seinem Jahresbericht 2006 (TNr. 17) hat er festgestellt , dass als Orientierungsgröße für den jährlichen Bedarf an Bauunterhaltsmitteln ein Wert von 1,0 bis 1,5 % des Neubauwerts für sachgerecht gehalten wird. Das Staatsministerium der Finanzen hat mit den Schreiben vom 29. Januar 2009, 13. Dezember 2011 und 4. Dezember 2013 dazu Stellung genommen. Im Jahresbericht 2007 (TNr. 20) wird hinsichtlich der Dienst- und Mietwohnungen der Justizvollzugsanstalten ebenfalls ein nicht ausreichender Bauunterhalt kritisiert. Die Dienst- und Mietwohnungen werden, wie unten in der Antwort zu Frage 2 näher ausgeführt wird, zum 1. Januar 2015 vom Einzelplan 04 auf den Einzelplan 13 übertragen. 2. Wie viele Dienstwohnungen unterhält die JVA direkt am Standort? a) Wann und in welchem Umfang wurden diese Dienstwohnungen zuletzt renoviert? b) Welche Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant? Die Justizvollzugsanstalt Straubing unterhält 59 Dienstwohnungen . Jährlich wird ein angemessener Teil der für den Bauunterhalt zugewiesenen Mittel für die Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Dienstwohnungen eingesetzt. In Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.07.2014 17/2177 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2177 den vergangenen sieben Jahren wurden folgende Beträge für den Bauunterhalt an Dienstwohngebäuden aufgewendet: 2007: ca. 55.000 € 2008: ca. 60.000 € 2009: ca. 149.000 € 2010: ca. 32.000 € 2011: ca. 20.400 € 2012: ca. 80.500 € 2013: ca. 65.000 € Im Juli 2014 ist mit der Beendigung einer Maßnahme im Umfang von ca. 40.000 € zu rechnen. Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2013 beschlossen, dass die Dienst- und Mietwohnungen der Justiz zum 1. Januar 2015 vom Einzelplan 04 auf den Einzelplan 13 übertragen werden. Die Wohnungen werden anschließend von der Immobilien Freistaat Bayern an die Stadtbau-GmbH bzw. an die SWN GmbH verpachtet. Ungeachtet dieses zweistufigen rechtlichen Ablaufs gehen die zu übertragenden Wohnungen mit Ablauf des 31. Dezember 2014 unmittelbar von der Bewirtschaftung durch das Staatsministerium der Justiz in das Immobilienmanagement der Wohnungsunternehmen über. Die Justizvollzugsanstalten müssen daher künftig keine Bauunterhaltslasten mehr für diese Dienst- und Mietwohnungen tragen. 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die folgenden Betriebsteile a) Kammer und das Kammerlager insbesondere in Sachen Brandschutz und Bauzustand/-erhalt? b) Buchbinderei und Druckerei insbesondere in Sachen energetischer Sanierung und Bauzustand/-erhalt? c) Welche Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant? Die Kammerlager in den Türmen werden aus Brandschutzgründen geräumt. Es ist beabsichtigt, das ehemalige Wirtschaftsgebäude der Anstalt zu einem Kammergebäude umzubauen . Es ist geplant, die Gebäude der Buchbinderei und der Druckerei im Rahmen des Sonderprogramms 2014 „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude“ zu sanieren. Das insoweit zuständige Staatliche Bauamt Passau ist bereits gebeten worden, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. 4. Ist der Staatsregierung bekannt, dass „Haftraumfenster im Winter mit Rosshaardecken abgedichtet“ werden müssen oder „mit Spax zugeschraubt werden , damit sich niemand an dem Fenster verletzen kann“? a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant? Eine Notwendigkeit, die Haftraumfenster mit Rosshaardecken abzudichten, ist nicht bekannt. In einem Einzelfall war wegen Verzögerungen bei der Ersatzteillieferung eine temporäre Verschraubung des Fensters aus Sicherheitsgründen erforderlich. Derzeit kann jedes Haftraumfenster geöffnet werden. Es ist vorgesehen, die Haftraumfenster sukzessive im Rahmen des Sonderprogramms „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude“ zu erneuern. 5. Gelten entsprechende Arbeitsschutzbestimmungen auch für Büros in der JVA? a) Wenn ja, entsprechen die Büros in der JVA diesen Bestimmungen (z. B. Größe)? b) Wann wurden die Büros der JVA zuletzt erneuert (z. B. Teppiche)? c) Welche Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant? Die Arbeitsschutzbestimmungen gelten auch für die Büros in der Justizvollzugsanstalt, die regelmäßig entsprechend überprüft werden. Nach der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitsräume eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, sodass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können. Der Flächenbedarf für Bildschirmarbeitsplätze hängt von der Art der Tätigkeit und der Raumgröße ab und beträgt mindestens 8 qm. Diese Mindestgröße wird von allen Büros in der Justizvollzugsanstalt Straubing übertroffen. Lediglich im Bereich der Torwache ist ein Arbeitsraum vorhanden, welcher die Mindestgröße nicht erreicht. Dabei handelt es sich um den Dienstposten, welcher Besucher in Empfang nimmt (Aufnahme der Personalien, Überprüfung des Ausweises, Entgegennahme von Schlüsseln und Handys, Personenkontrolle ). Das Arbeitsfeld dieses Dienstpostens ist jedoch nicht auf den Arbeitsraum beschränkt, sondern erweitert sich bei der Personenkontrolle auf den gesamten Schleusenbereich der Torwache. Hinzu kommt, dass der Dienstposten nicht während der gesamten Schicht, sondern nur während der Besuchszeiten und zudem von wechselnden Bediensteten besetzt wird. Die Büros wurden bzw. werden regelmäßig bei Bedarf erneuert . Dabei werden diese insbesondere neu gestrichen, die Möblierung erneuert bzw. ergänzt sowie die Böden überarbeitet . So wurden z. B. allein im Bereich der Verwaltung in den letzten drei Jahren neun Büros zum Teil erneuert bzw. umgestaltet. In den beiden Unterkunftsgebäuden wurden in diesem Zeitraum weitere 15 Büros und Dienstzimmer zum Teil erneuert bzw. umgestaltet. 6. Wie beurteilt die Staatsregierung den aktuellen Zustand der Sicherheitstechnik u. a. der Fassadenkameras bzw. des Notstromaggregats? a) Welche Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant? Die zahlreichen Anlagen der Sicherheitstechnik in der Justizvollzugsanstalt Straubing werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf erneuert. Bezüglich der Fassaden- und Außenkameras wurde beschlossen, diese zu erneuern, um vom technischen Fortschritt profitieren zu können. Die derzeitige Überwachungsanlage ist nach wie vor voll funktionsfähig. Derzeit werden in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Passau die Systeme von verschiedenen Anbietern auf die Geeignetheit überprüft bzw. die Angebote verglichen. Aufgrund der zahlreichen Erweiterungen der Justizvollzugsanstalt Straubing in den letzten Jahren (insbesondere der Errichtung des neuen Versorgungszentrums) ist es erforderlich geworden, die bestehende Notstromanlage durch eine leistungsstärkere zu ersetzen. Aus diesem Grund ist geplant, dass das vorhandene Notstromaggregat ausgewechselt sowie das Notstromnetz entsprechend umgebaut wird. Die Kostenschätzung des Staatlichen Bauamtes Pas- Drucksache 17/2177 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 sau liegt vor. Das Staatsministerium der Justiz hat bereits mit JMS vom 11. März 2014 Planungsauftrag zur Erstellung der Bauunterlagen erteilt. 7. Nachdem nach Abschluss der Baumaßnahme „Sicherheitsverwahrung“ die Gärtnerei Ersatzbeschaffungen für Lagerräume, Treibhäuser und ein Büro erhalten sollte, frage ich die Staatsregierung, welche Maßnahmen sind hierfür kurz-, mittel- und langfristig geplant? Die Einrichtung für Sicherungsverwahrung wurde auf den ehemaligen Flächen des Betriebes „Gärtnerei“ innerhalb der bestehenden Anstaltsmauern errichtet. Dieser Bereich wurde als Standort auch deswegen ausgewählt, um die bestehenden Sicherheitseinrichtungen der Außensicherung sowie weitere Synergieeffekte mit der bestehenden Infrastruktur der Justizvollzugsanstalt Straubing wie dem Versorgungszentrum und der Arbeitsbetriebe bestmöglich und auch kosteneffizient nutzen zu können. Im Zuge der weiteren Gesamtausbauplanung sollen die Erfordernisse für die Ersatzbauten der Gärtnerei geprüft werden.