Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 17.04.2014 Lücken im Handynetz Immer wieder ist über ein lückenhaftes Handynetz zu lesen oder durch eigene Fahrten in Bahn und auf Autobahnen erlebbar. Ebenso kommt der Ausbau des schnellen Standards LTE gerade im ländlichen Raum nur schleppend voran . Obwohl bei der Vergabe der LTE-Lizenzen eine Bedingung war, dass zuerst eine Abdeckung im ländlichen Raum aufzubauen ist, bevor ein Ausbau in Ballungszentren erfolgen soll. Mittlerweile steht aber gerade in Großstädten wie München, Nürnberg, Regensburg ein LTE-Netz zur Verfügung , während der ländliche Raum weiterhin auf einen Ausbau wartet. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Sanktionierungsmaßnahmen sind vorgesehen, wenn die Telekommunikationsunternehmen ihrer Verpflichtung zum Ausbau des LTE-Netzes nicht nachkommen ? 2. Wohin können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn bei ihnen das Handynetz gar nicht oder in unzureichender Qualität vorhanden ist? 3. Welche Sanktionierungsmittel bestehen für einen verpflichtenden flächendeckenden Netzausbau, da dies auch für Notfälle und Hilfsdienste immer wichtiger wird? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 26.05.2014 1. Welche Sanktionierungsmaßnahmen sind vorgesehen , wenn die Telekommunikationsunternehmen ihrer Verpflichtung zum Ausbau des LTE-Netzes nicht nachkommen? Die Netzbetreiber Telekom Deutschland, Vodafone und Telefónica O2 haben im Jahr 2010 im Rahmen einer Frequenzversteigerung zur Digitalen Dividende I Nutzungsrechte an LTE-Frequenzen erworben. Diese Frequenznutzungsrechte wurden von der für die Frequenzzuteilung in Deutschland zuständigen Bundesnetzagentur mit einer Ausbauverpflichtung in unterversorgten Regionen verbunden. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat sich damals mit Nachdruck für die Aufnahme der Klausel zur Ausbauverpflichtung eingesetzt , um insbesondere den ländlichen Raum in Bayern nachhaltig zu stärken. Vorrangig sollten Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden. Weitere Prioritätsstufen wurden festgelegt. Einzelheiten zur Ausbauverpflichtung finden sich in der Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 12. Oktober 2009, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 20/2009 vom 21. Oktober 2009 als Verfügung 59/2009. Diese detaillierten Versorgungsauflagen wurden bereits zwei Jahre nach der Vergabe der Frequenzen in allen Bundesländern erfüllt1. In Bayern haben die Mobilfunkunternehmen die geforderten Versorgungsauflagen bereits im Jahr 2011 erfüllt. Die Bayerische Staatsregierung hat hierzu eine entsprechende Pressemitteilung auf Grundlage der Pressemeldung der Bundesnetzagentur veröffentlicht, die als Anlagen beigefügt sind. Erst nachdem alle Versorgungsauflagen im jeweiligen Bundesland erfüllt waren, konnten die Mobilfunkunternehmen die LTE-Frequenzen dort freizügig nutzen. Für den Fall, dass Versorgungsauflagen, die mit den Frequenzzuteilungen verbunden sind, nicht erfüllt werden, kann die Bundesnetzagentur nach dem Telekommunikationsgesetz die Regulierungsziele mithilfe geeigneter Maßnahmen wie z. B. Bußgeldern oder dem Widerruf der Frequenzzuteilung durchsetzen. Dies war im Fall der LTE-Frequenzen nicht relevant, da alle Versorgungsauflagen erfüllt wurden. Eine darüber hinaus gehende Ausbauverpflichtung seitens der Netzbetreiber besteht nicht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.07.2014 17/2179 Bayerischer Landtag 1 http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/ Frequenzen/OffentlicheNetze/ Mobilfunk/ErfüllungVersorgung800MHz.pdf?__blob=publication File&v=1. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2179 2. Wohin können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn bei ihnen das Handynetz gar nicht oder in unzureichender Qualität vorhanden ist? Sollten Bürgerinnen und Bürger unzufrieden mit der Qualität ihres Mobilfunkempfangs sein, können sie sich in erster Linie an ihren Mobilfunkanbieter wenden und mit diesem klären, ob die tatsächliche Qualität des Mobilfunkempfangs möglicherweise von der vertraglich vereinbarten Qualität abweicht . Deutschlandweit steht es den Bürgerinnen und Bürgern zudem offen, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden, wenn ihrer Einschätzung nach die tatsächliche Qualität ihres Mobilfunkempfangs von der vertraglich vereinbarten Dienstqualität abweicht und hierüber ein Differenzpunkt mit dem Mobilfunkanbieter besteht. Im sog. Schlichtungsverfahren versucht das Schlichtungsgremium der Bundesnetzagentur auf Antrag des Endkunden eine einvernehmliche Lösung zwischen ihm und seinem Mobilfunkanbieter zu finden, sollte dieser sich zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren bereit erklären. Die Bundesnetzagentur hat zu diesem Zweck eine Schlichtungsordnung erlassen, die alle weiteren Voraussetzungen und das Verfahren regelt. 3. Welche Sanktionierungsmittel bestehen für einen verpflichtenden flächendeckenden Netzausbau, da dies auch für Notfälle und Hilfsdienste immer wichtiger wird? Im liberalisierten deutschen Telekommunikationsmarkt entscheiden einzig und allein die Telekommunikationsunternehmen aufgrund privatwirtschaftlicher Kalkulationen über Investitionen in den Netzausbau, also auch über Mobilfunkstandorte und -sendeanlagen. Dabei berücksichtigen die Telekommunikationsanbieter u. a. das Kundenpotenzial und die zu erwartenden Einnahmen aus der Investition. Im liberalisierten Telekommunikationsmarkt besteht keine Verpflichtung der Netzbetreiber, ihre Netze flächendeckend auszubauen. Der Zugang zu einem Mobilfunknetz ist auch keine Universaldienstleistung im Sinne des Telekommunikationsgesetzes bzw. der Universaldienstrichtlinie. Mangels Verpflichtung bestehen auch keine Sanktionierungsmöglichkeiten . Die Bundesnetzagentur lässt sich nach eigenen Angaben jährlich von den Mobilfunknetzbetreibern über den Ausbaustand ihrer mobilen Breitbandnetze informieren. Gleichzeitig wird die Versorgungssituation vor Ort durch ihren Prüf- und Messdienst stichprobenhaft überprüft. Insgesamt schätzt die Bundesnetzagentur die Versorgungssituation in Deutschland als sehr gut ein. „Funklöcher“ seien laut Aussage der Bundesnetzagentur nicht immer vermeidbar. Drucksache 17/2179 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 29.09.11 Zeil: „Neuer Meilenstein beim schnellen Internet“ MÜNCHEN Als neuen Meilenstein beim Breitbandausbau in Bayern bezeichnet Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil die Meldung der Bundesnetzagentur, dass die Mobilfunkunternehmen in Bayern die Versorgungspflicht beim Ausbau der Digitalen Dividende erfüllt hätten. „Bayern gehört damit zu den ersten Ländern, in denen dieses wichtige Ziel erreicht werden konnte. Mit mehr als 850.000 Haushalten hat der Freistaat bisher am meisten vom Ausbau des neuen Mobilfunkstandards ‚Long-Term-Evolution’ (LTE) profitiert. Jetzt zahlt es sich aus, dass wir uns von Anfang an für die Freigabe der entsprechenden Frequenzen und für die Auflage zur vorrangigen Versorgung des ländlichen Raums eingesetzt haben“, kommentiert Zeil diese positive Entwicklung. Zeil betont, er habe Signale von den Unternehmen, dass die Mobilfunkunternehmen auch nach der Erfüllung der Versorgungsauflage LTE-Stationen im ländlichen Raum aufbauen. Zusammen mit der erfolgreichen Breitbandförderung werde der LTE-Ausbau zur Schließung der ‚weißen Flecken’ beitragen. Die LTE-Technik sei aber auch deshalb von besonderer Wichtigkeit, weil sie das schnelle Internet für mobile Anwendungen erschließe. „Smartphones und Laptops mit mobilem Internetzugang bieten eine große Zukunft für unseren Technologiestandort Bayern. LTE ist eine elementare technische Basis für neue Geschäftsfelder bei mobilen Anwendungen in den Bereichen Gesundheit, Energie, Bildung oder in der Automobilindustrie. Der Freistaat ist bestens gerüstet für den Start in diese neue Welt“, so Zeil. - . - Pressemitteilung-Nr. 557/11 Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers Pressemitteilung HERAUSGEBER Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie http://www.bayern.de/Pressemitteilungen-.1255.10353936/index.htm Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2179 Pressemitteilung Bonn, 28. September 2011 Seite 1 von 1 Versorgungsverpflichtung im 800-MHz-Bereich in vier weiteren Bundesländern erfüllt Kurth: „Frequenzen können nun bereits in sechs Bundesländern frei genutzt werden“ Die Mobilfunkunternehmen haben die Versorgungsverpflichtung im 800-MHz-Bereich jetzt auch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz erfüllt. Dies gab heute die Bundesnetzagentur bekannt. In Nordrhein-Westfalen und im Saarland sind die Auflagen bereits vor Kurzem erfüllt worden. Die drei Unternehmen, Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, können die von ihnen im 800-MHz-Bereich ersteigerten Frequenzen nun in diesen Bundesländern frei nutzen. „Ich freue mich, dass nur zwei Wochen, nachdem im Saarland die Versorgungsverpflichtung erfüllt worden ist, vier weitere Bundesländer folgen. Das zeigt, dass die Unternehmen nach der Versteigerung schnell mit dem Breitbandausbau begonnen haben und dieser zügig voranschreitet. Dadurch war es möglich, dass bereits nach so kurzer Zeit die Versorgungsverpflichtung in sechs von dreizehn mit Breitband unterversorgten Bundesländern erfüllt werden konnte. Ich gehe davon aus, dass die Frequenzen auch nach der Freigabe in diesen Bundesländern effizient genutzt werden, damit die Breitbandversorgung noch weiter verbessert wird“, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Im Frühjahr 2010 wurden Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang in den Frequenzbereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz versteigert. Die Zuteilungen der 800-MHz-Frequenzen sind dabei mit einer stufenweisen Aus- und Aufbauverpflichtung verbunden. Die Bundesländer hatten hierfür im Vorfeld der Versteigerung die mit Breitbandtechnologien unversorgten bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden benannt, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl in vier Prioritätsstufen unterteilt wurden. Ein Netzbetreiber ist verpflichtet, in den Bundesländern bei der Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise die Städte und Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig sollen Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden. In den folgenden Stufen werden dann auch größere Städte erschlossen. Die Zuteilungsinhaber der 800-MHz-Frequenzen müssen zunächst mindestens 90 Prozent der Bevölkerung der benannten Städte und Gemeinden in einer vorangegangenen Prioritätsstufe versorgen. Erst danach können sie mit dem Ausbau in der darauf folgenden Stufe beginnen. HAUSANSCHRIFT Tulpenfeld 4 53113 Bonn TEL +49 228 14–9921 FAX +49 228 14–8975 pressestelle@bnetza.de www.bundesnetzagentur.de