Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.04.2018 Zukunft der staatlichen Vogelschutzwarte Garmisch- Partenkirchen Presseberichten zufolge gibt es Überlegungen, die staatliche Vogelschutzwarte bei Garmisch-Partenkirchen nach Augsburg zu verlagern und in das dortige Landesamt für Umwelt einzugliedern. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand die Planungen hinsichtlich der Vogelschutzwarte in Garmisch-Partenkirchen? 2.1 Welche fachlichen Gründe würden für eine solche Eingliederung sprechen? 2.2 Gibt es auch Argumente die dagegensprechen? 3. Wie soll gewährleistet werden, dass die bisherige Arbeit der Vogelschutzwarte in vollem Umfang gesichert bleibt? 4. Wie soll gewährleistet werden, dass die laufenden Programme, Monitorings u. Ä. unbeeinträchtigt weitergeführt werden können? 5. Welche der auf der Homepage des Landesamts für Umwelt (LfU) aufgeführten Aufgabenschwerpunkte der staatlichen Vogelschutzwarte lassen sich in Augsburg besser erfüllen als in Garmisch-Partenkirchen? 6.1 Ist eine Reduzierung der Stellen geplant? 6.2 Wenn ja, in welchem Umfang? 7. Welche Kosten wird die geplante Verlagerung schätzungsweise verursachen? 8.1 Gibt es Pläne, weitere Außenstellen nach Augsburg oder Hof zu verlagern? 8.2 Wenn ja welche? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17.04.2018 1. Wie ist der aktuelle Stand die Planungen hinsichtlich der Vogelschutzwarte in Garmisch-Partenkirchen ? Die Vogelschutzwarte des Landesamts für Umwelt (LfU) ist der Abt. 5 „Naturschutz, Landschaftspflege, Gewässerökologie “ zugeordnet und dort Teil des Referats 55 „Arten- und Lebensraumschutz, Vogelschutzwarte“, das auf die Dienststellen Augsburg und Garmisch-Partenkirchen aufgeteilt ist. Das LfU prüft eine schrittweise örtliche Verlagerung der Vogelschutzwarte an die Hauptdienststelle in Augsburg, die nicht mit einer Änderung des Personalbestands und der Aufgaben verbunden ist. Eine abschließende Entscheidung erfolgt nicht vor dem Jahr 2020. Das LfU hat die Beschäftigten frühzeitig über diese Überlegungen informiert. Eine sozial verträgliche Gestaltung der Verlagerung ist selbstverständlich . 2.1 Welche fachlichen Gründe würden für eine solche Eingliederung sprechen? Die Aufteilung des Referats „Arten- und Lebensraumschutz, Vogelschutzwarte“ im LfU auf zwei Standorte erschwert die Zusammenarbeit und erfordert einen erheblichen Zeit- und Personalaufwand für Dienstreisen. Da sich die Arbeit der Vogelschutzwarte auf ganz Bayern erstreckt, können die meisten Ziele von Augsburg aus schneller erreicht werden, wobei der Alpenraum von Augsburg in guter Reichweite bleibt. Dies erleichtert die gerade im Vogelschutz wichtige intensive Zusammenarbeit mit ehrenamtlich aktiven Bürgern und Vereinen aus ganz Bayern, für deren Erfolg und Außenwirkung der persönliche Kontakt und die Präsenz bei Veranstaltungen sowie bei der Planung und Umsetzung von Projekten sehr wichtig sind. Die Aufgaben des Vogelschutzes haben sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt und erfordern immer mehr die enge Zusammenarbeit mit anderen Aufgabenbereichen des Naturschutzes, wie z. B. bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie (FFH = Fauna-Flora-Habitat), aber auch mit anderen Fachbereichen des LfU, z. B. mit der Wasserwirtschaft bei der Entwicklung von Gewässern und Auen. Die Umschichtung der Aufgabe nach Augsburg bietet der Facharbeit des LfU und den für den Vogelschutz Beschäftigten wesentliche Vorteile, da alle zentralen Dienstleistungen wie Informationstechnik oder Öffentlichkeitsarbeit unmittelbar zur Verfügung stehen und betreut werden. Da- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.09.2018 Drucksache 17/21806 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21806 rüber hinaus fallen keine Arbeiten mehr für die Bewirtschaftung des Gebäudes an. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben sich zudem mehr berufliche Möglichkeiten und Karrierechancen, da ein Aufgabenwechsel innerhalb der LfU-Hauptdienststelle möglich ist. Diese berufliche Vielseitigkeit und die damit verbundene Erfahrung im Umgang mit dem Bürger und mit verschiedenen Interessengruppen sind für die Qualität und den Erfolg der Naturschutzverwaltung besonders wichtig. 2.2 Gibt es auch Argumente die dagegensprechen? Zwar ist die Verlagerung mit einem Planungs- und Umstellungsaufwand verbunden, dieser ist jedoch als Investition in erhöhte Effizienz zu sehen. 3. Wie soll gewährleistet werden, dass die bisherige Arbeit der Vogelschutzwarte in vollem Umfang gesichert bleibt? Die Arbeit bleibt in vollem Umfang gesichert, da sich an Personalbestand und Aufgaben nichts ändert. 4. Wie soll gewährleistet werden, dass die laufenden Programme, Monitorings u. Ä. unbeeinträchtigt weitergeführt werden können? Vgl. die Antwort zu Frage 3. 5. Welche der auf der Homepage des Landesamts für Umwelt (LfU) aufgeführten Aufgabenschwerpunkte der staatlichen Vogelschutzwarte lassen sich in Augsburg besser erfüllen als in Garmisch-Partenkirchen ? Vgl. die Antwort zu Frage 2.1. 6.1 Ist eine Reduzierung der Stellen geplant? 6.2 Wenn ja, in welchem Umfang? Eine Reduzierung der Stellen ist nicht geplant. 7. Welche Kosten wird die geplante Verlagerung schätzungsweise verursachen? Es fallen die üblichen Umzugskosten für die sechs festen Arbeitsplätze und die Sachausstattung der Vogelschutzwarte an. 8.1 Gibt es Pläne, weitere Außenstellen nach Augsburg oder Hof zu verlagern? Nein. 8.2 Wenn ja, welche? Entfällt.