Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.02.2018 Befristete Beschäftigung an der Universität Regensburg (UR) 1.1 Wie viele Personen sind aktuell an der UR insgesamt beschäftigt? 1.2 Wie viele Personen sind aktuell an der UR als „wis senschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mit arbeiterinnen“ i. S. d. Bayerischen Hochschulpersonal gesetzes (BayHschPG) beschäftigt? 1.3 Wie viele Personen sind aktuell an der UR als „Lehr kräfte für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG be schäftigt? 2.1 Wie viele Personen sind aktuell an der UR insgesamt befristet beschäftigt? 2.2 Wie viele Personen sind aktuell an der UR als „wissen schaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbei terinnen“ i. S. d. BayHschPG befristet beschäftigt? 2.3 Wie viele Personen sind aktuell an der UR als „Lehr kräfte für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG be fristet beschäftigt? 3. Wie viele Befristungen erfolgen auf Grundlage von § 2 Abs. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) (bitte insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach „wissen schaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern und Mit arbeiterinnen“ i. S. d. BayHschPG und „Lehrkräften für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG angeben)? 4.1 Wie viele der auf Grundlage von § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristet beschäftigten Personen sind zum Zwecke der Promotion angestellt (bitte insgesamt sowie auf geschlüsselt nach „wissenschaftlichen und künst lerischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen“ i. S. d. BayHschPG und „Lehrkräften für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG angeben)? 4.2 Wie lang ist in diesen Fällen die durchschnittliche Dau er der Erstbefristung? 4.3 Welche Tätigkeiten werden unter „Förderung der ei genen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qua lifizierung“ verstanden und welche angemessene Befristungsdauer wird diesen jeweils nach § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG beigemessen? 5. Wie viele Befristungen erfolgen auf Grundlage von § 2 Abs. 2 WissZeitVG (bitte insgesamt sowie auf geschlüsselt nach „wissenschaftlichen und künstleri schen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen“ i. S. d. Bay HschPG und „Lehrkräften für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG angeben)? 6. Welche Rechtsgrundlage wird für die Befristungen von „Lehrkräften für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG herangezogen? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 17.04.2018 Vorbemerkung: Die Zahlen wurden zum Stichtag 01.01.2018 ermittelt. 1.1 Wie viele Personen sind aktuell an der UR insgesamt beschäftigt? Insgesamt sind an der UR 4.380 Personen beschäftigt. 1.2 Wie viele Personen sind aktuell an der UR als „wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ i. S. d. Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHschPG) beschäftigt? Als „wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ i. S. d. BayHSchPG sind an der UR 1.281 Personen beschäftigt. 1.3 Wie viele Personen sind aktuell an der UR als „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG beschäftigt? Als „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHSchPG sind 125 Personen beschäftigt. 2.1 Wie viele Personen sind aktuell an der UR insgesamt befristet beschäftigt? An der UR sind insgesamt 2.720 Personen befristet be schäftigt. 2.2 Wie viele Personen sind aktuell an der UR als „wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ i. S. d. BayHschPG befristet beschäftigt ? An der UR sind als „wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ 1.141 Personen befristet beschäftigt. 2.3 Wie viele Personen sind aktuell an der UR als „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG befristet beschäftigt? Als „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ sind 26 Personen befristet beschäftigt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.09.2018 Drucksache 17/21811 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21811 3. Wie viele Befristungen erfolgen auf Grundlage von § 2 Abs. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) (bitte insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach „wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen“ i. S. d. BayHschPG und „Lehrkräften für besondere Aufgaben “ i. S. d. BayHschPG angeben)? Auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 WissZeitVG sind 954 „wis senschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeite rinnen“ befristet beschäftigt. Es gibt an der UR keine „Lehr kräfte für besondere Aufgaben“, die auf dieser Grundlage befristet beschäftigt werden. 4.1 Wie viele der auf Grundlage von § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristet beschäftigten Personen sind zum Zwecke der Promotion angestellt (bitte insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach „wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen “ i. S. d. BayHschPG und „Lehrkräften für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG angeben )? Von den auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristet beschäftigten Personen befinden sich insgesamt 601 „wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ in einem Promotionsverfahren. Zu den „Lehrkräften für besondere Aufgaben“ siehe Antwort zu Fra ge 3. 4.2 Wie lang ist in diesen Fällen die durchschnittliche Dauer der Erstbefristung? Die durchschnittliche Dauer für das Qualifizierungsziel „Pro motion“ ist je nach Fach unterschiedlich. Sie bewegt sich in den einzelnen Fakultäten in einem Zeit rahmen zwischen drei und sechs Jahren. Steht das Qualifi zierungsziel „Promotion“ fest, erfolgt auch die Erstbefristung in dem genannten Zeitrahmen. Gegebenenfalls kann auch eine Orientierungsphase oder der Erwerb bestimmter Kom petenzen der Promotion vorgeschaltet werden. Die Erstbe fristung beträgt in solchen Fällen mindestens ein Jahr. 4.3 Welche Tätigkeiten werden unter „Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung“ verstanden und welche angemessene Befristungsdauer wird diesen jeweils nach § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG beigemessen? Neben den formalen Qualifizierungszielen Promotion, Ha bilitation und Erwerb habilitationsäquivalenter Leistungen gibt es eine Reihe nichtformaler Qualifizierungsziele, die in ihrer Dauer je nach Fach unterschiedlich sein können. Die einzelnen Fakultäten haben hierzu einen Katalog von Qua lifizierungszielen erarbeitet. Beispiele hierfür sind die Mitar beit an einem Forschungsprojekt des Vorgesetzten oder die Durchführung eines eigenen Forschungsprojektes. 5. Wie viele Befristungen erfolgen auf Grundlage von § 2 Abs. 2 WissZeitVG (bitte insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach „wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen“ i. S. d. BayHschPG und „Lehrkräften für besondere Aufgaben “ i. S. d. BayHschPG angeben)? Auf der Grundlage von § 2 Abs. 2 WissZeitVG sind 109 „wis senschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeite rinnen“ befristet beschäftigt. Es gibt an der UR keine „Lehr kräfte für besondere Aufgaben“, die auf dieser Grundlage beschäftigt sind. 6. Welche Rechtsgrundlage wird für die Befristungen von „Lehrkräften für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG herangezogen? Rechtsgrundlagen für die Befristungen von „Lehrkräften für besondere Aufgaben“ sind § 14 Abs. 1 oder Abs. 2 Teilzeit und Befristungsgesetz.