Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 08.03.2018 Situation der haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuung im Freistaat Bayern Im Freistaat Bayern gibt es verschiedene Formen der Flüchtlingsbetreuung, die sowohl in ehrenamtlicher als auch hauptamtlicher Tätigkeit verwirklicht werden. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Personen in Bayern sind derzeit hauptamtlich in der Flüchtlingsbetreuung tätig (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? 1.2 Wie hat sich diese Zahl seit 2015 entwickelt (bitte monatsweise aufgeschlüsselt)? 2.1 Wie viele Personen in Bayern sind derzeit ehrenamtlich in der Flüchtlingsbetreuung tätig (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? 2.2 Wie hat sich diese Zahl seit 2015 entwickelt (bitte monatsweise aufgeschlüsselt)? 3.1 Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich des verfügbaren Personals bei der Betreuung von Flüchtlingen in Bayern im Bereich der hauptamtlichen Betreuung (falls keine Zahlen vorliegen, bitte Einschätzung der Situation)? 3.2 Hat es im Bereich der hauptamtlichen Flüchtlingsbetreuung nach Einschätzung der Staatsregierung seit 2015 Veränderungen gegeben, insbesondere mit Blick auf die personellen Kapazitäten (wenn ja, welche)? 3.3 Falls sich Veränderungen feststellen lassen, worauf führt die Staatsregierung diese zurück? 4.1 Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich des verfügbaren Personals bei der Betreuung von Flüchtlingen in Bayern im Bereich der ehrenamtlichen Betreuung (falls keine Zahlen vorliegen, bitte Einschätzung der Situation)? 4.2 Hat es im Bereich der ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuung nach Einschätzung der Staatsregierung seit 2015 Veränderungen gegeben, insbesondere mit Blick auf die personellen Kapazitäten (wenn ja, welche)? 4.3 Falls sich Veränderungen feststellen lassen, worauf führt die Staatsregierung diese zurück? 5.1 Haben sich die Erwartungen, Einstellungen und Motivationspotenziale der Ehrenamtlichen nach Einschätzung der Staatsregierung seit 2015 verändert (wenn ja, inwiefern)? 5.2 Falls sich Veränderungen feststellen lassen, worauf führt die Staatsregierung diese zurück? 6.1 Sieht die Staatsregierung aktuellen Handlungsbedarf hinsichtlich der Personalsituation im Bereich der hauptund ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuung (wenn ja, welchen)? 6.2 Sieht die Staatsregierung aktuellen Handlungsbedarf hinsichtlich der Koordination von haupt- und ehrenamtlicher Flüchtlingsbetreuung (wenn ja, welchen)? 7.1 Welche Modell- und vorbildhaften Projekte der Flüchtlingsbetreuung gibt es derzeit im Freistaat Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? 7.2 Inwieweit ist eine Ausweitung solcher Projekte bzw. eine Bekanntmachung als „Best-Practice-Beispiele“ geplant oder ggf. bereits erfolgt? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 16.04.2018 1.1 Wie viele Personen in Bayern sind derzeit hauptamtlich in der Flüchtlingsbetreuung tätig (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? Die Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund richtet sich im Freistaat Bayern seit 01.01.2018 nach der Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund – sog. Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) – vom 16.11.2017 (AllMBl. 12/2017, S. 578), mit der die bisherigen Förderbereiche der Asylsozialberatung und der landesgeförderten Migrationsberatung zusammengelegt wurden . Als hauptamtlich Tätige können auf jener Grundlage vor allem sog. Flüchtlings- und Integrationsberater sowie sog. Integrationslotsen gefördert werden. Wie viele Personen heuer als Flüchtlings- und Integrationsberater im Freistaat gefördert werden, steht derzeit jedoch noch nicht fest. Zur Sicherstellung eines umfassenden Bestandsschutzes zugunsten der bislang als Asylsozial- bzw. Migrationsberater tätigen Personen erarbeiten die Träger der Freien Wohlfahrt unter Einbeziehung der kommunalen Träger aktuell eine Liste der jeweils für sie tätigen Personen; die finale Fassung dieser Liste liegt dem Staatsministerium des Innern und für Integration (StMI) bislang noch nicht vor. Mit den sog. hauptamtlichen Integrationslotsen stellt der Freistaat den vielen ehrenamtlich Tätigen einen professionellen Ansprechpartner für ihr Engagement in der Flüchtlingshilfe zur Seite. Die Lotsen sind auf kommunaler Ebene Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.09.2018 Drucksache 17/21838 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21838 tätig und wirken als Koordinatoren und Netzwerker. Sie unterstützen , informieren und schulen die Ehrenamtlichen des jeweiligen Landkreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt zu allen Belangen der Integration. Seit 2018 umfasst ihr Angebot zusätzlich den Themenkreis Asyl. Heuer konnten in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten bereits Lotsenstellen eingerichtet werden: Oberbayern Landkreis Altötting Landkreis Berchtesgardener Land Landkreis Dachau Landkreis Ebersberg Landkreis Eichstätt Landkreis Erding Landkreis Freising Landkreis Landsberg am Lech Landkreis München Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm Landkreis Rosenheim Landkreis Starnberg Landkreis Traunstein Landkreis Weilheim-Schongau Niederbayern Landkreis Freyung-Grafenau Landkreis Kelheim Landkreis Landshut Landkreis Passau Landkreis Regen Landkreis Rottal-Inn Stadt Landshut Stadt Passau Stadt und Landkreis Straubing(-Bogen) Oberpfalz Landkreis Cham Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Landkreis Regensburg Landkreis Schwandorf Stadt Amberg Stadt Regensburg Oberfranken Landkreis Bamberg Landkreis Coburg Landkreis Hof Landkreis Lichtenfels Landkreis Wunsiedel Stadt Bamberg Stadt Coburg Stadt und Landkreis Bayreuth Mittelfranken Landkreis Ansbach Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Landkreis Nürnberger Land Landkreis Roth Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Stadt Ansbach Stadt Erlangen Stadt Fürth Stadt Nürnberg Unterfranken Landkreis Aschaffenburg Landkreis Bad Kissingen Landkreis Haßberge Landkreis Kitzingen Landkreis Main-Spessart Landkreis Miltenberg Landkreis Schweinfurt Landkreis Würzburg Stadt Aschaffenburg Stadt Würzburg Drucksache 17/21838 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Schwaben Landkreis Aichach-Friedberg Landkreis Augsburg Landkreis Dillingen Landkreis Donau-Ries Landkreis Günzburg Landkreis Lindau Landkreis Neu-Ulm Landkreis Oberallgäu Landkreis Ostallgäu Landkreis Unterallgäu Stadt Augsburg Stadt Kaufbeuren Stadt Memmingen Über den von der Beratungs- und Integrationsrichtlinie erfassten Personenkreis hinaus sind im Freistaat Bayern zahlreiche weitere Personen, z. B. bundesgeförderte Migrationsberater , hauptamtlich mit der Flüchtlingsbetreuung befasst. Deren genaue Anzahl ist bei den jeweils zuständigen Stellen zu erfragen. 1.2 Wie hat sich diese Zahl seit 2015 entwickelt (bitte monatsweise aufgeschlüsselt)? Vor dem Inkrafttreten der Beratungs- und Integrationsrichtlinie am 01.01.2018 waren hauptamtlich in der Flüchtlingsbetreuung tätige Personen im Freistaat in verschiedenen Förderbereichen, namentlich im Rahmen der Asylsozialberatung , der landesgeförderten Migrationsberatung sowie als hauptamtliche Koordinatoren für Ehrenamtliche im Bereich Asyl und Integration, aktiv. Neben diesen durch den Freistaat geförderten Personen waren in Bayern weitere Personen hauptamtlich im Bereich der Flüchtlingshilfe beschäftigt ; deren Zahl ist dem StMI jedoch nicht bekannt. a) Aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit ist eine monatliche Aufschlüsselung der in der Asylsozialberatung tätigen, staatlich geförderten Personen nicht möglich. Es wurde daher auf Bestandsdaten zurückgegriffen, die zu den Stichtagen 30.06.2015, 31.10.2016 und 31.12.2017 verfügbar waren. Angegeben sind dabei jeweils die staatlich geförderten Vollzeitstellen auf der Basis von 39 Wochenarbeitsstunden . Landkreise bzw. kreisfreie Städte 2015 2016 2017 Oberbayern Altötting 3 4,2 3,2 Landkreise bzw. kreisfreie Städte 2015 2016 2017 Bad Tölz 3 4,9 12,7 Berchtesgadener Land 3,5 9,7 4,3 Dachau 3,8 11,8 9,9 Ebersberg 1 4 3,1 Eichstätt 3 11,2 8,4 Erding Kommunale Betreuung Freising 2 5,7 7,3 Fürstenfeldbruck 3,6 16,9 15,4 Garmisch Partenkirchen 2,5 5 5 Ingolstadt 3,5 2,7 1,5 Landsberg am Lech 5 8,3 5,2 Miesbach 2,6 8,6 5,9 Mühldorf 3 9,6 11,4 München 15,2 21,5 15,5 Landeshauptstadt München 10,9 75,4 41 Neuburg-Schrobenh. 2,5 3,8 4 Pfaffenhofen 4,6 9,7 10,4 Rosenheim mit 7,3 17,5 11,6 Rosenheim Stadt Rosenheim Stadt (2017) s. o. s. o. 1,7 Starnberg 1,9 10,1 8,9 Traunstein 3 5,9 5,9 Weilheim-Schongau 2,6 3,4 6,9 Niederbayern Deggendorf 0,9 3,7 3,9 Dingolfing-Landau 1,5 2,5 1 Freyung-Grafenau 1,1 1,7 1,7 Kelheim 1 2 2,9 Landshut 2,3 6,8 6,8 Landshut Stadt 2,9 2,6 4,1 Passau mit Passau Stadt 3,8 5,7 4,6 Passau Stadt (2017) s. o. s. o. 0,7 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21838 Landkreise bzw. kreisfreie Städte 2015 2016 2017 Regen 0,5 1,5 1,4 Rottal-Inn 0,5 0,5 1,7 Straubing-Bogen mit Straubing Stadt 2,5 4,8 0,5 Straubing Stadt (2017) s. o. s. o. 3,8 Oberpfalz Amberg-Sulzbach und Amberg Stadt 2,6 4,4 2,4 Amberg Stadt (2017) s. o. s. o. 2,5 Cham 1,5 1,9 1,9 Neumarkt 1,7 3,7 4,2 Neustadt a. d. Waldnaab 0,1 1 1 Regensburg und 2,5 6,5 2 Regensburg Stadt Regensburg Stadt (2017) s. o. s. o. 7,1 Schwandorf 1,9 7,4 7,1 Tirschenreuth 0,7 4,4 2,9 Weiden i. d. OPf. 1,4 1,2 1,5 Oberfranken Bamberg 3,5 4,3 4,1 Bamberg Stadt 2,8 4,3 7,2 Bayreuth und Bayreuth Stadt 3 5,3 2,2 Bayreuth Stadt (2017) s. o. s. o. 3,1 Coburg 1,5 3 3 Coburg Stadt 1,7 1,7 2 Forchheim 2,9 3,4 3,1 Hof und Hof Stadt 3,5 4,3 1,8 Hof Stadt (2017) s. o. s. o. 1,7 Kronach 0,6 2,5 2 Kulmbach 1,3 2,8 2,8 Landkreise bzw. kreisfreie Städte 2015 2016 2017 Lichtenfels 1,3 3,1 1,6 Wunsiedel i. F. 2 3 3,5 Mittelfranken Ansbach und Ansbach Stadt 5,2 10,2 4 Ansbach Stadt (2017) s. o. s. o. 6 Erlangen-Höchstadt und Erlangen Stadt 7,8 14,2 4 Erlangen Stadt (2017) s. o. s. o. 6,2 Fürth und Fürth Stadt 8,5 16,3 11,7 Neustadt a. d. Aisch 2,6 4,8 4,1 Nürnberg Stadt 8,7 15,6 23,2 Nürnberger Land 2,7 9,7 9,7 Roth 3,7 8,4 5,7 Schwabach 0,7 2,3 2,1 Weißenburg-G. 2,6 3 3,4 Unterfranken Aschaffenburg und Aschaffenburg Stadt 4,2 9,5 5,7 Aschaffenburg Stadt (2017) s. o. s. o. 3,8 Bad Kissingen 2,8 6,9 5,6 Haßberge 2,4 6 5,5 Kitzingen 1,5 5,1 3,7 Main-Spessart 2,3 7 5,1 Miltenberg 3 5,6 7 Rhön-Grabfeld 1 3,4 3,4 Schweinfurt und Schweinfurt Stadt 3,8 14,5 6,6 Schweinfurt Stadt (2017) s. o. s. o. 5,9 Würzburg und Würzburg Stadt 3,9 9,3 3,7 Würzburg Stadt (2017) s. o. s. o. 3 Drucksache 17/21838 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Landkreise bzw. kreisfreie Städte 2015 2016 2017 Schwaben Aichach-Friedberg 3,3 6,3 4,9 Augsburg und Augsburg Stadt 9,6 13,8 8,7 Augsburg Stadt (2017) s. o. s. o. 7,3 Dillingen 1 3 2,4 Donau-Ries 3 5,5 3 Günzburg 2,4 3 4 Kaufbeuren 1,1 2,5 2,5 Kempten Stadt 1,5 2,8 2,9 Lindau 1,4 4,6 4,1 Memmingen 1 1 1 Neu Ulm 1,4 3,3 3,9 Oberallgäu 1,6 5 4,5 Ostallgäu 2,7 2,7 2,5 Unterallgäu 3,5 3,7 4,2 b) Aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit wurden auch die Daten für die zum 01.01.2018 in der Flüchtlings- und Integrationsberatung aufgegangene landesgeförderte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) nur nach Jahren und nicht nach Monaten aufgeschlüsselt . Da viele Träger bei ihrer Beratung landkreisübergreifend agierten, ist zudem nur eine Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken möglich. Angegeben werden dabei – aufgrund des Verweises der einschlägigen Richtlinie auf den TV-L – jeweils die staatlich geförderten Vollzeitstellen auf der Basis von 40,1 Wochenarbeitsstunden. 2015 2016 2017 Gesamt Oberbayern 15,28 14,08 26,67 56,03 Niederbayern 6,05 6,53 6,72 19,31 Oberpfalz 6,01 6,07 8,84 20,92 Oberfranken 6,16 6,9 10,15 23,22 Mittelfranken 6,55 6,4 16,69 29,64 Unterfranken 5,75 6,39 8,02 20,16 Schwaben 10,71 11,12 12,78 34,61 c) In folgenden Landkreisen/kreisfreien Städten konnten in den vergangenen Jahren sog. Ehrenamtskoordinatoren (2015 bis 2017) bzw. Integrationslotsen (seit 2017) gefördert werden: Tabelle zu Frage 1.2 Landkreise bzw. kreisfreie Städte 2015 2016 2017 Ehrenamtskoordinatoren Ehrenamtskoordinatoren Ehrenamtskoordinatoren Integrationslotsen Oberbayern Berchtesgadener Land Dachau Ebersberg Eichstätt Freising Pfaffenhofen a. d. Ilm Rosenheim Weilheim-Schongau Niederbayern Freyung-Grafenau Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21838 Landkreise bzw. kreisfreie Städte 2015 2016 2017 Ehrenamtskoordinatoren Ehrenamtskoordinatoren Ehrenamtskoordinatoren Integrationslotsen Kelheim Landshut Landshut Stadt Passau Passau Stadt Rottal-Inn Oberpfalz Amberg Stadt Cham Neustadt a. d. Waldnaab Regensburg Schwandorf Oberfranken Bamberg Bamberg Stadt Bayreuth Bayreuth Stadt Coburg Stadt Hof Wunsiedel Mittelfranken Ansbach Fürth Stadt Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Nürnberg Stadt Roth Unterfranken Aschaffenburg Bad Kissingen Drucksache 17/21838 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Landkreise bzw. kreisfreie Städte 2015 2016 2017 Ehrenamtskoordinatoren Ehrenamtskoordinatoren Ehrenamtskoordinatoren Integrationslotsen Aschaffenburg Stadt Haßberge Main-Spessart Miltenberg Würzburg Schwaben Aichach-Friedberg Augsburg Augsburg Stadt Donau-Ries Günzburg Kaufbeuren Neu-Ulm Oberallgäu Ostallgäu Unterallgäu 2.1 Wie viele Personen in Bayern sind derzeit ehrenamtlich in der Flüchtlingsbetreuung tätig (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? Nach dem aktuellen Deutschen Freiwilligensurvey 2014 engagiert sich fast jeder Zweite in Bayern in einem Ehrenamt . Damit ist die Engagementquote seit dem letzten Deutschen Freiwilligensurvey 2009 von 36 Prozent nochmals um 11 Prozentpunkte auf 47 Prozent gestiegen. Wie viele der ehrenamtlich Tätigen im Freistaat aktuell speziell in der Flüchtlingsbetreuung aktiv sind, lässt sich dem dem StMI vorliegenden Datenbestand jedoch nicht entnehmen. Zur Beantwortung der Frage wäre eine bayernweite Umfrage erforderlich, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 2.2 Wie hat sich diese Zahl seit 2015 entwickelt (bitte monatsweise aufgeschlüsselt)? Siehe Antwort zu 2.1. 3.1 Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich des verfügbaren Personals bei der Betreuung von Flüchtlingen in Bayern im Bereich der hauptamtlichen Betreuung (falls keine Zahlen vorliegen, bitte Einschätzung der Situation)? Ausgehend von den Rückmeldungen der geförderten Träger sowie den im Zusammenhang mit Förderanträgen eingereichten Personalunterlagen steht für die hauptamtliche Flüchtlingsbetreuung im Freistaat ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung. 3.2 Hat es im Bereich der hauptamtlichen Flüchtlingsbetreuung nach Einschätzung der Staatsregierung seit 2015 Veränderungen gegeben, insbesondere mit Blick auf die personellen Kapazitäten (wenn ja, welche)? 3.3 Falls sich Veränderungen feststellen lassen, worauf führt die Staatsregierung diese zurück? Infolge des großen Flüchtlingszuzugs in den Jahren 2015 und 2016 hat sich der Betreuungsbedarf in der Flüchtlingsbetreuung in den genannten Jahren schlagartig erhöht. Die Staatsregierung hat hierauf mit einer umfänglichen Aufstockung der entsprechenden Fördermittel und – damit einhergehend – der Schaffung zahlreicher neuer Stellen in diesem Bereich reagiert. Während sich etwa im Bereich der Asylsozialberatung im Jahr 2011 die verfügbaren Haushaltsmittel noch auf 1,44 Mio. Euro beliefen, standen hierfür im Jahr 2016 insgesamt 30 Mio. Euro zur Verfügung. Aufgrund der sich in der Folge abzeichnenden vermehrten Anerkennung vieler Geflüchteter hat der Freistaat daraufhin auch seine freiwilligen Leistungen im Bereich der Migrationsberatung entsprechend angepasst und viele zusätzliche Stellen geschaffen . Durch die Zusammenführung von Asylsozial- und landesgeförderter Migrationsberatung bzw. Ehrenamtskoor- Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21838 dinatoren im Bereich Asyl und Integrationslotsen kann zudem auf die sich ändernden Bedarfe flexibel reagiert werden. 4.1 Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich des verfügbaren Personals bei der Betreuung von Flüchtlingen in Bayern im Bereich der ehrenamtlichen Betreuung (falls keine Zahlen vorliegen, bitte Einschätzung der Situation)? Eine belastbare Aussage zum aktuellen Sachstand in dieser Hinsicht lässt sich wiederum nur auf der Grundlage einer bayernweiten Umfrage treffen. Eine solche ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4.2 Hat es im Bereich der ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuung nach Einschätzung der Staatsregierung seit 2015 Veränderungen gegeben, insbesondere mit Blick auf die personellen Kapazitäten (wenn ja, welche)? Siehe Antwort zu 4.1. 4.3 Falls sich Veränderungen feststellen lassen, worauf führt die Staatsregierung diese zurück? Siehe Antwort zu 4.1. 5.1 Haben sich die Erwartungen, Einstellungen und Motivationspotenziale der Ehrenamtlichen nach Einschätzung der Staatsregierung seit 2015 verändert (wenn ja, inwiefern)? 5.2 Falls sich Veränderungen feststellen lassen, worauf führt die Staatsregierung diese zurück? Nach einer im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2017 deutschlandweit durchgeführten Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zum Engagement in der Flüchtlingshilfe haben zahlreiche Ersthelferinnen und Ersthelfer ihr Engagement in der Flüchtlingsbetreuung nach der Bewältigung der drängendsten Probleme wieder beendet. Demnach sind deutschlandweit aktuell noch rund 19 Prozent der Bevölkerung als aktive Helfer, Spender oder Unterstützer in der Flüchtlingshilfe aktiv. Obwohl ein weit überwiegender Teil der Helfer nach jener Studie nach wie vor über viel Freude am ehrenamtlichen Engagement berichtet und die Stimmung unter den Ehrenamtlichen überwiegend (63 Prozent) als gut bewertet wird, lässt die Studie auch deutliche Anzeichen für Frustration unter den Ehrenamtlichen erkennen. Die Staatsregierung nimmt diese Probleme sehr ernst. Sie steht seit jeher in einem engen Kontakt mit den im Freistaat tätigen Ehrenamtlichen und konnte auf diese Weise im Freistaat bereits frühzeitig vielen der genannten Probleme entgegenwirken. Neben der staatlichen Förderung von Alphabetisierungs - und Sprachkursen und der Einführung von Erstorientierungskursen mit Vorbildcharakter für die Etablierung entsprechender Kurse auf Bundesebene hat die Staatsregierung sehr früh die Bedeutung der Förderung einer effektiven Vernetzung amtlicher und ehrenamtlicher Strukturen in der Flüchtlingshilfe erkannt und mit der Etablierung sog. Ehrenamtskoordinatoren bzw. Integrationslotsen hierauf reagiert (siehe im Einzelnen Ausführungen zu den Fragen 1.1, 1.2 und 6.2). In ihren Bemühungen für eine staatliche Unterstützung der vielen Ehrenamtlichen im Freistaat wird sie auch in Zukunft nicht nachlassen. 6.1 Sieht die Staatsregierung aktuellen Handlungsbedarf hinsichtlich der Personalsituation im Bereich der haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuung (wenn ja, welchen)? Im Bereich der hauptamtlichen Flüchtlingsbetreuung hat der Freistaat mit einem Fördervolumen von 34,4 Mio. Euro für 2018 die nötigen finanziellen Mittel für eine sachgerechte Personalausstattung bereitgestellt. Nach den Rückmeldungen der geförderten Träger und den im Zusammenhang mit Förderanträgen eingereichten Personalunterlagen ist aktuell auch ausreichend qualifiziertes Personal für eine Besetzung sämtlicher geförderter Stellen vorhanden. Auch im Bereich der ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuung hat sich die Staatsregierung in der Vergangenheit bereits für eine nachhaltige Unterstützung der vielen ehrenamtlich Tätigen und eine Gewinnung weiterer Helfer stark gemacht. In dem Bewusstsein der Bedeutung des Beitrags, den die Ehrenamtlichen für die Betreuung der zu uns gekommenen Menschen leisten, und der enormen Herausforderungen ist eine Intensivierung jener Bemühungen jedoch stetiges Anliegen der Staatsregierung. Wie bereits im Vierten Bericht der Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern zum Ausdruck gebracht, tragen „alle Bayerischen Staatsministerien […] in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit einem Bündel an Maßnahmen (z. B. Bürokratieabbau, Anerkennungskultur , finanzielle Förderung) Sorge dafür, dass die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement fortlaufend optimiert werden“. Nur auf diese Weise kann aus Sicht der Staatsregierung sichergestellt werden, dass sich auch in Zukunft viele Menschen für ein ehrenamtliches Engagement im Bereich der Flüchtlingsbetreuung entscheiden. 6.2 Sieht die Staatsregierung aktuellen Handlungsbedarf hinsichtlich der Koordination von haupt- und ehrenamtlicher Flüchtlingsbetreuung (wenn ja, welchen)? Die Koordination von haupt- und ehrenamtlicher Flüchtlingsbetreuung ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung. Mit der Etablierung der hauptamtlichen Koordinatorenstellen für Ehrenamtliche im Bereich Asyl (sog. Ehrenamtskoordinatoren , siehe Ausführungen zu Frage 1.2) und dem 2017 gestarteten Modellprojekt zur Förderung sog. Integrationslotsen im Bereich der Anerkannten bzw. dauerhaft Bleibeberechtigten hat die Staatsregierung bereits frühzeitig die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um ehrenamtliches Engagement im Bereich der Flüchtlingsbetreuung bayernweit noch besser zu koordinieren und Engagierten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Im Zuge der Zusammenlegung der bisherigen Förderbereiche der Asylsozialund der landesgeförderten Migrationsberatung durch die am 01.01.2018 in Kraft getretene Beratungs- und Integrationsrichtlinie wurden folgerichtig auch die beiden genannten Koordinatorenstellen zusammengelegt. Mit den seither einheitlich als solche bezeichneten sog. Integrationslotsen steht den Ehrenamtlichen sowohl im Asylbereich als auch im Bereich der dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund seitdem ein gemeinsamer Ansprechpartner für alle Fragen des Ehrenamts zur Seite. Wie aus der Auflistung im Rahmen der Beantwortung von Frage 1.1 ersichtlich, hat inzwischen die weit überwiegende Mehrheit der Landkreise und kreisfreien Städte von diesem Förder- Drucksache 17/21838 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 angebot Gebrauch gemacht. Aus Sicht der Staatsregierung gilt es in Zukunft, diesen erfolgreichen Ansatz weiter zu verfolgen . 7.1 Welche Modell- und vorbildhaften Projekte der Flüchtlingsbetreuung gibt es derzeit im Freistaat Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? 7.2 Inwieweit ist eine Ausweitung solcher Projekte bzw. eine Bekanntmachung als „Best-Practice- Beispiele“ geplant oder ggf. bereits erfolgt? In Bayern gibt es eine Vielzahl herausragender Projekte der Flüchtlingsbetreuung, deren abschließende Auflistung im Rahmen der vorliegenden Anfrage nicht möglich ist. Am 08.03.2018 hat das damalige Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gemeinsam mit der Hanns-Seidel-Stiftung jedoch eine Best-Practice-Konferenz veranstaltet, deren Ziel das Zusammenkommen und der Austausch aller Akteure im Bereich der Integration in Bayern war. Der dabei entstandene Tagungsband „So geht Integration “ dokumentiert auf anschauliche Weise die Ergebnisse der Veranstaltung und stellt eine Vielzahl von vorbildhaften Projekten der Flüchtlingsbetreuung zusammen. Durch die Veröffentlichung des Bandes wurden die gewonnenen Erkenntnisse der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht . Er ist unter dem Link https://www.hss.de/download/ publications/So_geht_Integration_2017.pdf abrufbar (Stand: 05.04.2018).