Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 20.03.2018 Entwicklung der Ausgabereste seit dem Jahr 2000 In Anlehnung an meine Schriftliche Anfrage vom 07.08.2014 betreffend Haushaltsausgabereste (Drs. 17/3374) frage ich die Staatsregierung: 1. Wie haben sich die Ausgabereste seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte Darstellung bzw. Ergänzung der Tabellen in Anlage 1 und 2 aus meiner Schriftlichen Anfrage vom 07.08.2014)? 2. a) Wie bewertet die Staatsregierung den kontinuierlichen Anstieg bei den Ausgaberesten? b) Was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesent wicklung und Heimat vom 18.04.2018 1. Wie haben sich die Ausgabereste seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte Darstellung bzw. Ergänzung der Tabellen in Anlage 1 und 2 aus meiner Schrift lichen Anfrage vom 07.08.2014)? Die Entwicklung der Ausgabereste und deren Anteil am Gesamthaushalt wurde in der Anlage 1 um die Jahre 2014 bis 2016 ergänzt. Ebenso wurde die Unterteilung nach Hauptund Obergruppen in der Anlage 2 aktualisiert. 2. a) Wie bewertet die Staatsregierung den kontinuier lichen Anstieg bei den Ausgaberesten? b) Was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Bei der Aufstellung des Haushaltsplans werden die voraussichtlich zu leistenden Ausgaben möglichst genau ermittelt oder geschätzt. Die Staatsregierung ist bestrebt, die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabemittel unter Berücksichtigung der Grundsätze der Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit möglichst vollständig in demselben Haushaltsjahr kassenwirksam zu verausgaben. So waren im Haushaltsplan 2016 insgesamt rund 55,8 Mrd. Euro Ausgabemittel veranschlagt. Am Ende des Haushaltsjahres 2016 sind die in das Jahr 2017 übertragenen Ausgabereste um rund 593,9 Mio. Euro gestiegen; dies entspricht in etwa 1,1 Prozent des Haushaltsvolumens 2016. Nur soweit die veranschlagten Haushaltsmittel nicht im betreffenden Haushaltsjahr abfließen, aber für den ursprünglichen Zweck weiterhin benötigt werden, ist die Bildung und Übertragung von Ausgaberesten zulässig. Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung 2016 geprüft und unter anderem festgestellt, dass die Übertragung der Einnahme- und Ausgabereste vom Jahr 2016 in das Jahr 2017 insgesamt nicht zu beanstanden ist. In der Haushaltsrechnung 2016 werden für sämtliche Ausgabereste ab 5 Mio. Euro die Gründe für die Übertragung der Ausgabereste im Einzelnen dargelegt. Die Haushaltsrechnung 2016 zeigt ferner, dass die übertragenen Ausgabereste vollständig durch Einnahmereste bzw. haushaltsmäßig noch nicht abgewickelte Kassenergebnisse gedeckt sind. Die Gründe, warum die veranschlagten Ausgabemittel nicht vollständig im selben Haushaltsjahr verausgabt werden konnten, sind vielfältig. Bei Maßnahmen oder Projekten können sich im Vollzug zeitliche Verzögerungen ergeben, sodass die ursprünglich eingeplanten Haushaltsmittel später abfließen, als noch bei der Haushaltsaufstellung erwartet wurde. Weitere Ausgabereste sind noch zur Erfüllung rechtlicher bzw. vertraglicher Verpflichtungen gebunden. Bei einem nicht unerheblichen Teil der Ausgabereste handelt es Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.07.2018 Drucksache 17/21855 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21855 sich um Ausgaben, die aus zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden (z. B. Bundes-, EU- und sonstige Drittmittel ) und dementsprechend auch für diese Zwecke verwendet werden müssen. Im Bereich der Dezentralen Budgetverantwortung ist die Übertragbarkeit von Verwaltungsbetriebsmitteln gesetzlich zugelassen und soll einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den vorhandenen Mitteln fördern (Vermeidung von „Dezember-Fieber“). Mit dem Innovationsbündnis 2018 ist den Hochschulen die Übertragung der Ausgabereste grundsätzlich zugesagt worden. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat weist in den Haushaltsaufstellungsschreiben regelmäßig darauf hin, dass das Fälligkeitsprinzip bei der Veranschlagung von Ausgabemitteln strikt beachtet werden soll. Ferner werden bei der Veranschlagung von Ausgabemitteln im Haushaltsplan die verfügbaren Ausgabereste verstärkt mitberücksichtigt. Die Ressorts sind angehalten, durch zügige Realisierung von geplanten Projekten und Maßnahmen für einen zeitnahen Mittelabfluss zu sorgen. Die Notwendigkeit der Übertragung der Ausgabereste wird im Rahmen eines jeden Jahresabschlusses eingehend geprüft. Nur soweit die Ausgabereste für den ursprünglichen Zweck weiterhin benötigt werden, ist die Bildung und Übertragung von Ausgaberesten zulässig. Dies ist von den zuständigen Ressorts im Rahmen des Jahresabschlusses darzulegen. Aufgrund des Anstiegs der Ausgabereste in den letzten Jahren wendet das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bei der Übertragung der Ausgabereste einen strengen Maßstab an. Nicht benötigte Ausgabereste werden vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat konsequent eingezogen. Die übertragenen Ausgabereste sind vollumfänglich gebunden und weiterhin zur Finanzierung des im Haushaltsplan ursprünglich festgelegten Zwecks erforderlich. Entwicklung der Ausgabereste seit 2000 Gesamtsoll Jahr Haushalt Sonder- Allgemeiner Stabilisierungs- Gesamt (Haushaltsansatz der AR lt. Sp. 2 der AR lt. Sp. 6 inkl. Hochbau programme/ Haushalt fonds BayernLB zzgl. Ausgabeohne 13 60 Umfinanzier- inkl. Hochbau Kap. 13 60 reste) ohne Sonder- ungen *) programme in Mio. € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 2000 1.929,3 584,1 2.513,3 - 2.513,3 36.461,6 5,3% 6,9% 2001 2.190,0 708,4 2.898,4 - 2.898,4 36.526,6 6,0% 7,9% 2002 2.255,1 790,1 3.045,2 - 3.045,2 38.281,8 5,9% 8,0% 2003 1.532,0 730,3 2.262,3 - 2.262,3 38.338,6 4,0% 5,9% 2004 1.386,5 593,6 1.980,1 - 1.980,1 36.298,0 3,8% 5,5% 2005 1.513,9 609,8 2.123,7 - 2.123,7 36.626,8 4,1% 5,8% 2006 1.571,6 680,0 2.251,6 - 2.251,6 37.265,6 4,2% 6,0% 2007 2.155,8 385,6 2.541,4 - 2.541,4 38.238,4 5,6% 6,6% 2008 2.612,2 425,4 3.037,6 6.999,7 10.037,3 51.568,2 5,1% 19,5% 2009 2.757,1 616,2 3.373,3 7,5 3.380,8 51.256,4 5,4% 6,6% 2010 2.962,9 789,4 3.752,3 11,2 3.763,4 45.727,5 6,5% 8,2% 2011 3.246,4 706,1 3.952,5 10,5 3.963,0 46.254,6 7,0% 8,6% 2012 3.758,8 516,1 4.274,9 0,1 4.275,0 48.252,5 7,8% 8,9% 2013 4.444,1 391,4 4.835,5 - 4.835,5 51.975,5 8,6% 9,3% 2014 5.007,3 308,6 5.316,0 0,8 5.316,8 55.309,6 9,1% 9,6% 2015 5.208,6 182,3 5.390,9 0,0 5.390,9 56.459,3 9,2% 9,5% 2016 5.864,1 120,7 5.984,8 0,0 5.984,8 61.210,7 9,6% 9,8% *) Sonderprogramme im Epl. 13 Ausgabereste (netto nach Abzug der Vorgriffe) Anteil am Gesamthaushalt - in Mio. € - in % Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21855 Entwicklung der Ausgabereste seit 2000 nach Haupt-/Obergruppen Jahr Ausgabereste Personal- Sach- Schulden- Zuwei- Bau Besondere Allgemeiner ausgaben ausgaben dienst sungen Sach- Förderungs- Finanzierungs- Haushalt maßnahmen maßnahmen inkl. Hochbau -ohne Kap. 13 60- Hgr. 4 Ogr. 51-54 Ogr. 56-59 HGr. 6 HGr. 7 Ogr. 81-82 Ogr. 83-89 HGr. 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2000 2.513,3 80,3 302,5 184,1 273,3 463,1 209,0 997,7 3,4 2001 2.898,4 76,1 321,9 184,1 375,9 551,6 188,4 1.196,8 3,8 2002 3.045,2 76,5 306,1 112,4 417,3 656,9 170,4 1.301,9 3,9 2003 2.262,3 70,1 255,8 22,8 341,6 478,6 171,6 917,2 4,7 2004 1.980,1 108,5 293,5 69,4 305,5 324,6 150,4 720,6 7,6 2005 2.123,7 139,3 346,3 114,7 309,7 338,8 160,6 709,0 5,3 2006 2.251,6 152,0 400,9 89,1 395,9 430,2 141,9 638,5 3,3 2007 2.541,4 186,1 500,6 93,0 330,5 436,1 189,5 800,9 4,7 2008 *) 3.037,6 235,8 532,0 104,3 529,8 445,4 205,9 980,9 3,5 2009 *) 3.373,3 276,9 554,1 118,6 585,4 514,7 262,6 1.059,2 1,9 2010 *) 3.752,3 355,2 517,6 129,0 685,3 557,2 224,0 1.283,7 0,4 2011 *) 3.952,5 385,8 620,2 121,7 808,7 354,4 219,7 1.441,5 0,5 2012 *) 4.274,9 416,5 711,0 85,0 714,5 417,5 231,3 1.698,4 0,6 2013 *) 4.835,5 526,4 719,9 65,0 750,4 434,4 238,2 2.100,0 1,2 2014 *) 5.316,0 627,8 792,1 68,0 777,0 553,1 235,7 2.262,8 0,3 2015 *) 5.390,9 611,6 825,5 102,5 777,2 626,7 204,3 2.242,8 0,4 2016 *) 5.984,8 707,7 843,4 65,0 917,2 755,3 218,0 2.477,9 0,2 *) Ohne Kap. 13 60 Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB Abweichungen durch Rundung Investitionen Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21855