Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.03.2014 Chorakademie des Fränkischen Sängerbunds Der Fränkische Sängerbund plant die Errichtung einer Chorakademie . Die gemeinnützige GmbH Chorakademie des Fränkischen Sängerbunds hat dazu zum 1. Januar 2014 das Benediktinerkloster Weißenohe erworben. Es soll Sitz der Chorakademie sein. Ihr Ziel ist u. a. die Aus- und Weiterbildung der Chöre und Chorleiter des Fränkischen Sängerbunds . Bisher sind die Höhe der Kosten und die Frage der Finanzierung der Sanierung und des Umbaus des Klosters noch ungeklärt. Auch bei den Betriebskosten ist die Finanzierung noch offen. Die Akademie geht von einem jährlichen Fehlbetrag von 140.000 € aus, wie sie in einem Rundschreiben an die regionalen Bezirkstagspräsidenten, Landräte und Mandatsträger mitteilte. Nach ihren Vorstellungen soll sich die Staatsregierung an den Kosten beteiligen. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Sieht die Staatsregierung zusätzlich zu den bestehenden Musikakademien in Hammelburg, Alteglofsheim und Marktoberdorf noch Bedarf für die vom Fränkischen Sängerbund geplante Chorakademie im Benediktinerkloster Weißenohe? 1.1 Welche Auswirkungen wird eine mögliche zusätzliche Musikakademie auf die bestehenden haben? 1.2 Wie fügen sich solche Pläne in die Planvorgaben, Leitlinien und Aufgabenbeschreibungen des bayerischen Musikplans? 2. Trifft die auf der Homepage des Fördervereins Chorakademie gemachte Behauptung zu, dass Ministerpräsident Horst Seehofer und das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die geplante Chorakademie unterstützt? 2.1 Wenn ja, wann wurden diese Zusagen gemacht? 2.2 Haben sich noch weitere Mitglieder der Staatsregie- rung zur Chorakademie geäußert? 3. Was war Inhalt der „zahlreichen Gespräche“, die die Initiatoren laut eigener Aussage mit Vertretern staatlicher Stellen im Vorfeld des Kaufs des Benediktinerklosters geführt haben? 3.1 Wurden dabei von den angesprochenen Ministerien bereits Zusagen für Fördergelder gegeben? 3.2 Wenn ja, wurden sie von bestimmten Bedingungen wie Klärung der Eigentumsfrage und Kostensicherheit durch ein Standsicherheitsgutachten abhängig gemacht ? 4. Trifft die in den Nordbayerischen Nachrichten vom 02.01.2013 geäußerte Behauptung zu, dass der Bayerische Musikrat das Projekt mit „Skepsis“ betrachte? 4.1 Wenn ja, was sind seine Gründe? 4.2 Sind der Staatsregierung noch weitere ablehnende Stellungnahmen bekannt? 5. Gibt es inzwischen verlässliche Schätzungen über die Kosten für Sanierung und Umbau des Klosters? 5.1 Wird sich der Freistaat gemäß Überlegungen der Staatsregierung an ihnen beteiligen? 5.2 Welches Ministerium wäre dafür Adressat von Förderanträgen ? 5.3 In welchen vergleichbaren Fällen wurden in den letzten Jahren für Sanierungs- und Umbauarbeiten Zuschüsse bewilligt? 6. In welcher Höhe wurden jeweils in den letzten fünf Jahren im Einzelnen die bestehenden drei Musikakademien vom Freistaat bezuschusst? 6.1 Hält die Staatsregierung nach ihrer Kenntnis die vom Fränkischen Sängerbund genannte Unterdeckung bei den jährlichen Betriebskosten von 140.000 € für realistisch ? 6.2 Aus welchen staatlichen Förderprogrammen sollen diese Mittel gegebenenfalls fließen? 6.3 Kann garantiert werden, dass eine mögliche zukünftige staatliche Beteiligung an den Betriebskosten der Chorakademie nicht zulasten der Förderung anderer kultureller Einrichtungen und Projekte geht? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 19.05.2014 1. Sieht die Staatsregierung zusätzlich zu den bestehenden Musikakademien in Hammelburg, Alteglofsheim und Marktoberdorf noch Bedarf für die vom Fränkischen Sängerbund geplante Chorakademie im Benediktinerkloster Weißenohe? Der Fränkische Sängerbund e.V. bzw. die Chorakademie Kloster Weißenohe gGmbH planen nach eigenem Bekunden keine weitere Musikakademie, sondern Probe- und Veranstaltungsräume mit Unterbringungsmöglichkeit hauptsächlich für Sänger/-innen des Fränkischen Sängerbundes. Sofern nicht bereits durch den Fränkischen Sängerbund belegt , soll die Chorakademie auch anderen Chören und Ensembles offenstehen. 1.1 Welche Auswirkungen wird eine mögliche zusätzliche Musikakademie auf die bestehenden haben? Es ist keine weitere Musikakademie geplant (vgl. Antwort zu Frage 1). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.07.2014 17/2191 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2191 1.2 Wie fügen sich solche Pläne in die Planvorgaben, Leitlinien und Aufgabenbeschreibungen des bayerischen Musikplans? Für eine weitere Musikakademie haben der Bayerische Musikrat und die Sachverständigen, die an der Erarbeitung des Dritten Bayerischen Musikplans beteiligt waren, keinen Bedarf gesehen. Die geplante Chorakademie in Weißenohe wird überwiegend einem Laienmusikverband und dessen Mitgliedern zur Verfügung stehen und ist mit einer Bayerischen Musikakademie nicht vergleichbar. 2. Trifft die auf der Homepage des Fördervereins Chorakademie gemachte Behauptung zu, dass Ministerpräsident Horst Seehofer und das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die geplante Chorakademie unterstützen? Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unterstützt die Chorakademie Weißenohe beratend. Die Bayerische Staatskanzlei hat mitgeteilt , dass Herr Ministerpräsident Horst Seehofer das Engagement des Fränkischen Sängerbundes unterstütze und deshalb die zuständigen Ressorts um Prüfung der in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten für dieses konkrete Anliegen gebeten habe. 2.1 Wenn ja, wann wurden diese Zusagen gemacht? Herr Staatsminister Dr. Spaenle hat den Verantwortlichen der Chorakademie letztmals mit Schreiben vom 17.03.2014 seine Unterstützung versichert und die wohlwollende Prüfung eines Kulturfonds-Zuschusses in Aussicht gestellt, sofern die erforderlichen Antragsunterlagen und Fördervoraussetzungen vorlägen. 2.2 Haben sich noch weitere Mitglieder der Staatsregierung zur Chorakademie geäußert? Von den Verantwortlichen um Unterstützung gebeten wurde auch Herr Staatssekretär Sibler. Außerdem haben sich nach Auskunft der Bayerischen Staatskanzlei auch Herr Staatsminister a. D. Kreuzer und Frau Staatsministerin Dr. Merk zu dem Vorhaben geäußert. Herr Staatsminister Herrmann hat sich ebenfalls wohlwollend zu dem Projekt geäußert und nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zugesagt, etwaige Fördermöglichkeiten seitens der Städtebauförderung ausloten zu lassen, wenn konkrete Aussagen beispielsweise zur Entwurfsplanung, den Kosten, der Finanzierung, der Trägerschaft , zum Betrieb und der finanziellen Beteiligung der Gemeinde vorliegen. 3. Was war Inhalt der „zahlreichen Gespräche“, die die Initiatoren laut eigener Aussage mit Vertretern staatlicher Stellen im Vorfeld des Kaufs des Benediktinerklosters geführt haben? Soweit hier bekannt, wurde bei zahlreichen Gesprächen grundsätzlich Wohlwollen gegenüber dem Projekt erklärt, jedoch stets auch darauf hingewiesen, dass von den Verantwortlichen der Chorakademie die erforderlichen Fördervoraussetzungen geschaffen werden müssen. Für eine Förderung infrage käme beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ausschließlich der Kulturfonds Bayern, aus dem eine Investitionsförderung für den Bau bzw. Ausbau von Probe- und Veranstaltungsräumen für Laienmusikvereine möglich ist. 3.1 Wurden dabei von den angesprochenen Ministerien bereits Zusagen für Fördergelder gegeben? Zusagen für Fördergelder gibt es bisher nicht, da bisher weder ein Kulturfonds-Förderantrag noch entscheidungserhebliche Unterlagen vorliegen. 3.2 Wenn ja, wurden sie von bestimmten Bedingungen wie Klärung der Eigentumsfrage und Kostensicherheit durch ein Standsicherheitsgutachten abhängig gemacht? Zu den Antragsunterlagen gehören ein schlüssiges Nutzungs - und Betriebskonzept, die zuverlässige Ermittlung der Investitions- und Betriebskosten sowie eine gesicherte Gesamtfinanzierung. Bei der für den Kulturfonds-Zuschuss zuständigen Antragsbehörde (Regierung von Oberfranken) ist bisher kein konkreter Kulturfonds-Antrag (für das Förderjahr 2015) eingereicht worden. 4. Trifft die in den Nordbayerischen Nachrichten vom 02.01.2013 geäußerte Behauptung zu, dass der Bayerische Musikrat das Projekt mit „Skepsis“ betrachte ? Der Bayerische Musikrat hat anfangs seine Skepsis zu diesem Projekt geäußert, zwischenzeitlich begleitet er die Planungen . 4.1 Wenn ja, was sind die Gründe? Ursache für die anfängliche Skepsis war, dass die ursprünglichen Planungen den beschriebenen Ansprüchen nicht Rechnung trugen, die Kostenplanung nicht aussagekräftig war, belastbare Aussagen zu den baulichen Voraussetzungen fehlten, die Finanzierung nicht gesichert erschien und keine Bedarfsanalyse durchgeführt worden war. Der Maßnahmenträger arbeitet seither an der Klärung dieser Punkte. 4.2 Sind der Staatsregierung noch weitere ablehnende Stellungnahmen bekannt? Nein. 5. Gibt es inzwischen verlässliche Schätzungen über die Kosten der Sanierung und Umbau des Klosters ? Verlässliche Zahlen zu den Bau- bzw. Umbaukosten sind weder dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst noch der Regierung von Oberfranken bekannt; Gleiches gilt für die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. In einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2010 wurde lediglich die grundsätzliche Eignung des ehemaligen Klostergebäudes zur Nutzung als Chorakademie grob skizziert . In dieser Machbarkeitsstudie war eine grobe Kostenaussage enthalten, die jedoch nicht belastbar erscheint. 5.1 Wird sich der Freistaat gemäß Überlegungen der Staatsregierung an ihnen beteiligen? Sofern die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, käme ggf. ein Investitionszuschuss aus dem Kulturfonds Bayern in Betracht (vgl. Antwort zu Frage 3). Die Oberste Baubehörde hat mitgeteilt, dass sich eventuelle Fördermöglichkeiten seitens der Städtebauförderung grundsätzlich auf baulich investive Maßnahmen beschränken . Diese lassen sich erst ausloten, wenn konkrete Aussagen zur Entwurfsplanung, den Kosten, der Finanzierung, der Drucksache 17/2191 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Trägerschaft sowie zum späteren Betrieb vorliegen. Hierbei sollte auch Klarheit hinsichtlich des städtebaulichen und finanziellen Engagements der Gemeinde Weißenohe für dieses Projekt bestehen, da sich die Gemeinde bei eventuell ermittelten förderfähigen Kosten im Rahmen der Städtebauförderung finanziell zu beteiligen hätte. 5.2 Welches Ministerium wäre dafür Adressat von Förderanträgen ? Adressat des Kulturfonds-Antrags wäre die Regierung von Oberfranken; diese prüft den Antrag vor und legt ihn mit einem Fördervorschlag dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur abschließenden Prüfung vor. Bewilligungsstelle für Förderanträge im Rahmen der Städtebauförderung ist ebenfalls die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung, also die Regierung von Oberfranken. 5.3 In welchen vergleichbaren Fällen wurden in den letzten Jahren für Sanierungs- und Umbauarbeiten Zuschüsse bewilligt? Probe- und Veranstaltungsräume einzelner Laienmusikvereine werden alljährlich aus dem Kulturfonds Bayern bezuschusst . Probe- und Veranstaltungsräume für Laienmusikverbände dagegen bisher – soweit ermittelbar – nicht. Die Oberste Baubehörde hat mitgeteilt, dass bei Fördermaßnahmen grundsätzlich Entscheidungen im Einzelfall zu konkreten Projektanträgen erforderlich sind. Eine Vergleichbarkeit mit anderen Fällen ist daher aus deren Sicht nicht gegeben. 6. In welcher Höhe wurden jeweils in den letzten fünf Jahren im Einzelnen die bestehenden drei Musikakademien vom Freistaat bezuschusst? Die drei bestehenden Bayerischen Musikakademien erhielten in den Jahren 2009 bis 2013 jeweils folgende jährliche Betriebskostenzuschüsse: Musikakademie Hammelburg: 425.944,50 € Musikakademie Marktoberdorf: 347.430 € Musikakademie Alteglofsheim: 589.200 € Für Baumaßnahmen und Investitionen erhielten die drei Bayerischen Musikakademien in den Jahren 2009 bis 2013 folgende Zuschüsse: Jahr 2009 MAK Alteglofsheim - € MAK Hammelburg - € MAK Marktoberdorf - € Jahr 2010 MAK Alteglofsheim -€ MAK Hammelburg 166.900,00 € MAK Marktoberdorf - € Jahr 2011 MAK Alteglofsheim 208.546,96 € MAK Hammelburg - € MAK Marktoberdorf -€ Jahr 2012 MAK Alteglofsheim 124.017,64 € MAK Hammelburg 27.000,00 € MAK Marktoberdorf 71.300,00 € Jahr 2013 MAK Alteglofsheim 79.676,54 € MAK Hammelburg 152.237,58 € MAK Marktoberdorf 128.255,44 € 6.1 Hält die Staatsregierung nach ihrer Kenntnis die vom Fränkischen Sängerbund genannte Unterdeckung bei den jährlichen Betriebskosten von 140.000 € für realistisch? Belastbare Zahlen zu den Betriebskosten wurden dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bzw. der Regierung bisher nicht vorgelegt , sodass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. 6.2 Aus welchen staatlichen Förderprogrammen sollen diese Mittel gegebenenfalls fließen? Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat wiederholt darauf hingewiesen, dass keine Beteiligung an den Betriebskosten der Chorakademie Weißenohe beabsichtigt ist. 6.3 Kann garantiert werden, dass eine mögliche zukünftige staatliche Beteiligung an den Betriebskosten der Chorakademie nicht zulasten der Förderung anderer staatlicher Einrichtungen und Projekte geht? Vgl. Antwort zu Frage 6.2.