Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Schuster, Horst Arnold, Martina Fehlner, Andreas Lotte, Arif Taşdelen SPD vom 22.02.2018 Befristete Arbeitskräfte und Leiharbeitskräfte Staatsministerium für Unterricht und Kultus Die folgenden Fragen beziehen sich jeweils auf den gesamten Einzelplan 05 (– Bildung und Kultus –) sowie auf die Kap. 05 12 (Öffentliche Grund- und Mittelschulen), 05 13 (Öffentliche Förderschulen und Schulen für Kranke), 05 14 (Landesschule für Körperbehinderte), 05 16 (Staatliche Berufsschulen, Fachschulen und Fachakademien), 05 17 (Staatliche Berufsoberschulen und Fachoberschulen), 05 18 (Staatliche Realschulen) und 05 19 (Staatliche Gymnasien ). Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele Arbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018? 2. Wie viele davon waren jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 befristete Arbeitskräfte und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? 3. Wie viele zusätzliche Leiharbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24.04.2018 Vorbemerkung: Die Auswertung erfolgt aus VIVA, dem Bezügesystem des Freistaates Bayern. Da VIVA erst seit dem 01.05.2012 eingeführt ist, können Daten vor dem Schuljahr 2012/2013 nicht ausgewertet werden; aus diesem Grund werden die Daten statt wie angefragt zum 01.01.2008 zum Stichtag 01.01.2013 ausgewertet. Berücksichtigt sind in den nachfolgenden Tabellen alle Beamten und Angestellten im Einzelplan 05 des Staatshaushalts , die laut VIVA zu dem jeweiligen Stichtag aktiv waren und zu einem der genannten Stammpersonalbereiche gehörten. Dabei erfolgte die Auswertung nach Stammpersonalbereichen , nicht nach Kapiteln. Für befristet Beschäftigte wurden alle Personalfälle, die laut VIVA als befristet beschäftigt gelten, ausgewertet, unabhängig davon, ob im Hinblick auf die Ausbildung und die persönlichen Voraussetzungen eine Verbeamtung oder unbefristete Beschäftigung überhaupt in Betracht kam. Ebenso enthalten die Auswertungen Personen, die nach Ruhestandseintritt einen befris teten Vertrag haben, also schon aufgrund ihres Status nicht mehr unbefristet beschäftigt werden können, bzw. Personen , die einen Supervertrag innehaben oder sich in der Erprobung befinden und die von daher zu einem späteren Zeitpunkt erwartungsgemäß in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. 1. Wie viele Arbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018? Stichtag Anzahl der Arbeitskräfte im Einzelplan 05 01.01.2013 133.598 01.01.2018 134.719 2. Wie viele davon waren jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 befristete Arbeitskräfte und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? Stichtag 01.01.2013 Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitskräfte im Einzelplan 05 Einzelplan 05 ohne Schulen 65 Grund- und Mittelschule 1.743 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.09.2018 Drucksache 17/21910 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21910 Stichtag 01.01.2013 Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitskräfte im Einzelplan 05 Förderschule 675 LSchule Körperbehinderte 14 berufliche Schulen 1.163 FOS/BOS 550 Realschule 1.204 Gymnasium 3.229 Gesamt 8.643 Stichtag 01.01.2018 Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitskräfte im Einzelplan 05 Einzelplan 05 ohne Schulen 92 Grund- und Mittelschule 3.246 Förderschule 992 LSchule Körperbehinderte 11 berufliche Schulen 1.715 FOS/BOS 459 Realschule 1.502 Gymnasium 2.002 Gesamt 10.019 Zeitlich befristet abwesenden Stammlehrkräften ist aus Fürsorgegründen eine sozialverträgliche Rückkehrmöglichkeit in den aktiven Dienst bzw. die Möglichkeit der Aufstockung ihrer Teilzeit auf Vollzeit zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten , müssen für bereits dauerhaft eingestellte Lehrkräfte für Zeiten von deren befristeter Abwesenheit (Mutterschutz, Elternzeit etc.) oder bei aktuell nur geringem Stundeneinsatz (z. B. aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit) zeitlich befristet beschäftigte Aushilfslehrkräfte eingesetzt werden. Aufgrund des niedrigeren Altersdurchschnitts der Kollegien in einigen Schularten im Jahr 2018 ist aus diesem Grund eine Steigerung der befristet beschäftigten Angestellten zu verzeichnen. Eine weitere wesentliche Ursache für den Anstieg befristeter Arbeitsverhältnisse liegt in der Flüchtlingsbeschulung. Ergänzend zur regulären Unterrichtsversorgung konnten hier aus zusätzlichen Personalmitteln Drittkräfte beschäftigt werden, die über den stundentafelmäßigen Unterricht hinaus fördernd und unterstützend tätig werden. Zudem gibt es in einigen Schularten Maßnahmen zur Zweitqualifizierung für den Erwerb des jeweiligen Lehramtes . So sind allein in den Sondermaßnahmen zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Grundschullehramt und das Mittelschullehramt gegenwärtig 1.300 Bewerber mit Erster Lehramtsprüfung bzw. Lehramtsbefähigung anderer Lehrämter. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den ein-, eineinhalb oder zweijährigen Maßnahmen werden zunächst auf befristetem Vertrag mit Zusage der Verbeamtung nach erfolgreicher Bewährungsfeststellung beschäftigt. Die Tatsache , dass derzeit viele Lehrkräfte an diesen Zweitqualifizierungen teilnehmen, führt ebenfalls zu einer Erhöhung der Anzahl der derzeit als befristet beschäftigt geltenden Lehrkräfte. 3. Wie viele zusätzliche Leiharbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? In keinem der im Vorspruch zur Anfrage genannten Bereiche wurden zu einem der beiden Stichtage Leiharbeitskräfte beschäftigt .