Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.04.2014 Besondere Gemeinwohlleistungen Wanderwege Das Unternehmen Bayerische Staatsforsten bekommt für die sogenannten besonderen Gemeinwohlleistungen, die über das normale Maß einer vorbildlichen Waldbewirtschaf­ tung hinausgehen, Zuwendungen aus dem allgemeinen Staatshaushalt. Hierzu zählen die Schutzwaldsanierung und ­pflege, Naturschutzmaßnahmen und die Bereitstellung von Erholungseinrichtungen. Die Wanderverbände wiederum haben bei der Anlage von Premium­Wanderwegen ganz be­ sondere Qualitätsmerkmale zu erfüllen. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. a) Haben die einzelnen Betriebe der Bayerischen Staats­ forsten, wie vom damaligen Staatsminister Josef Miller im Jahr 2008 verkündet, ein gültiges Naherholungs­ konzept? b) Wenn nein, welche haben kein gültiges Naherholungs­ konzept? c) Inwieweit wurden bei der Erstellung der Naherho­ lungskonzepte die Wanderverbände konkret mit ein­ bezogen? Angaben bitte jeweils für den einzelnen Forstbetrieb. 2. a) In welcher Form wurden diese Naherholungskonzepte veröffentlicht? Angabe bitte jeweils für jeden einzelnen Forstbetrieb. b) Beabsichtigt die Staatsregierung, die Naherholungs­ konzepte im Internet zu veröffentlichen? c) In welchem Turnus sollen die Naherholungskonzepte überarbeitet werden? 3. a) Wie viele km der in den Naherholungskonzepten aus­ gewiesenen und auf Forststraßen verlaufenden Wan­ derwege sind nicht als solche markiert? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. b) Wie viele km Wanderwege weisen die einzelnen Nah­ erholungskonzepte der Forstbetriebe aus bzw. haben die einzelnen Forstbetriebe nach eigenen Angaben in ihrem Zuständigkeitsbereich? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. c) Wie viele km der im Naherholungskonzept ausgewie­ senen Wanderwege bzw. nach eigenen Angaben vor­ handenen Wanderwege verlaufen auf von LKWs be­ fahrbaren Forststraßen? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. 4. a) Wie viele km der im Naherholungskonzept ausgewie­ senen Wanderwege bzw. nach eigenen Angaben vor­ handenen Wanderwege sind von Mitgliedsvereinen ei­ nes Wanderverbandes markiert? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. b) Wie viele km von den Wanderverbänden markierte Wanderwege verlaufen im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Forstbetriebe? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. c) Wie viele der im Naherholungskonzept ausgewiesenen Wanderwege bzw. nach eigenen Angaben vorhande­ nen Wanderwege, welche auf Forststraßen verlaufen, werden von den Wanderverbänden ausgewiesen? An­ gaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. 5. Wie viele km von den Wanderverbänden markierte Wanderwege sind naturbelassene bzw. naturnahe Wege, wie beispielsweise Wald­ oder Wiesenwege? Angaben bitte für die einzelnen Forstbetriebe für deren Zuständigkeitsbereich. 6. a) Welche Beträge für besondere Gemeinwohlleistungen haben die einzelnen Forstbetriebe für den Unterhalt von Wanderwegen in den einzelnen Forstwirtschafts­ jahren seit Bestehen der Bayerischen Staatsforsten erhalten? b) Wie viele km von LKWs befahrbare Forststraßen wur­ den in den einzelnen Forstwirtschaftsjahren seit Be­ stehen der Bayerischen Staatsforsten mit Mitteln der besonderen Gemeinwohlleistung instand gesetzt? An­ gaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. c) Wie viele km der mit Mitteln für besondere Gemein­ wohlleistungen instand gesetzten, von LKW befahr­ baren Forststraßen waren von Wanderverbänden markierte Wanderwege? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. 7. a) Wie viele km der mit Mitteln für besondere Gemein­ wohlleistungen instand gesetzten, von LKWs befahr­ baren Forststraßen waren sonstige nicht markierte Wanderwege? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. b) Welche Beträge wurden für die Anlage oder Instand­ setzung von natürlichen Wegen investiert? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe und die einzelnen Forstwirtschaftsjahre seit Bestehen der Bay­ erischen Staatsforsten. 8. a) Wäre die Integration von den Wanderverbänden mar­ kierter Wanderwege in die Waldfunktionsplanung nicht eine geeignete Möglichkeit, um die ausgewiesenen Erholungswälder und ihre Einstufung in Klasse I und II auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen? b) Wenn ja, werden dann die Wanderwege in die Wald­ funktionsplanung integriert? c) Wenn nein, wie begründet die Staatsregierung ihre Position? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.07.2014 17/2192 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2192 Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 27.05.2014 Zur Schiftlichen Anfrage wird nach Beteiligung der Baye­ rischen Staatsforsten AöR (BaySF) wie folgt Stellung ge­ nommen: 1. a) Haben die einzelnen Betriebe der Bayerischen Staatsforsten, wie vom damaligen Staatsminister Josef Miller im Jahr 2008 verkündet, ein gültiges Naherholungskonzept? b) Wenn nein, welche haben kein gültiges Naherholungskonzept ? c) Inwieweit wurden bei der Erstellung der Naherholungskonzepte die Wanderverbände konkret mit einbezogen? Angaben bitte jeweils für den einzelnen Forstbetrieb. Seit 2008 haben alle Forstbetriebe der BaySF ein Regio­ nales Erholungskonzept (REK). Diese wurden jeweils mit lokalen und regionalen Partnern, insbesondere mit den ört­ lichen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), regional aktiven Wandervereinen, Kommunen, Landkreisen, Tourismusverbänden, Naturparken und ande­ ren abgestimmt. Die Beteiligung erfolgte auf unterschied­ lichem Wege, z. B. schriftliche Abfragen, gemeinsame Besprechungen sowie umfassendere Erörterungstermine, abhängig von der seinerzeitigen Betroffenheit, Bereitschaft und den Möglichkeiten der jeweiligen Partner. Eine Doku­ mentation der Beteiligungsverfahren wurde von den Forst­ betrieben nicht verlangt. Eine Auflistung der damaligen Partner und der jeweiligen Form der Beteiligung nach Forst­ betrieben ist daher nicht möglich. 2. a) In welcher Form wurden diese Naherholungskonzepte veröffentlicht? Angaben bitte jeweils für jeden einzelnen Forstbetrieb. b) Beabsichtigt die Staatsregierung, die Naherholungskonzepte im Internet zu veröffentlichen? c) In welchem Turnus sollen die Naherholungskonzepte überarbeitet werden? Die abgestimmten REK wurden den Beteiligten i. d. R. zu­ gänglich gemacht, wobei Printexemplare den ÄELF überge­ ben wurden, anderen Partnern im Einzelfall. Eine Dokumen­ tation darüber erfolgte nicht, sodass daher eine Auflistung der jeweiligen Form der Veröffentlichung nach Forstbetrie­ ben nicht möglich ist. Auf der Homepage der BaySF werden bereits seit län­ gerem und laufend aktualisiert Informationen für Erholungs­ suchende veröffentlicht: • www.baysf.de/no_cache/de/startseite/standorte.html • www.baysf.de/de/home/unternehmen_wald/aktuelles/ detailansicht/article/18/waldeslust.html • www.baysf.de/de/home/erlebnis_wald/freizeit_und_ erholung.html • www.baysf.de/no_cache/de/home/erlebnis_wald/ freizeit_und_erholung/ausflugstipps.html Damit wird dem Interesse der Öffentlichkeit an Erholungs­ angeboten im Staatswald gezielt Rechnung getragen. Eine allgemeine Veröffentlichung der REK ist nicht vorgesehen. Die REK werden anlassbezogen laufend aktualisiert. Eine umfassende vollständige Überarbeitung einzelner REK wird in den nächsten Jahren schrittweise angestrebt. 3. a) Wie viele km der in den Naherholungskonzepten ausgewiesenen und auf Forststraßen verlaufenden Wanderwege sind nicht als solche markiert? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe . b) Wie viele km Wanderwege weisen die einzelnen Naherholungskonzepte der Forstbetriebe aus bzw. haben die einzelnen Forstbetriebe nach eigenen Angaben in ihrem Zuständigkeitsbereich? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. c) Wie viele km der im Naherholungskonzept ausgewiesenen Wanderwege bzw. nach eigenen Angaben vorhandenen Wanderwege verlaufen auf von LKWs befahrbaren Forststraßen? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. 4. a) Wie viele km der im Naherholungskonzept ausgewiesenen Wanderwege bzw. nach eigenen Angaben vorhandenen Wanderwege sind von Mitgliedsvereinen eines Wanderverbandes markiert? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe . b) Wie viele km von den Wanderverbänden markierte Wanderwege verlaufen im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Forstbetriebe? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. c) Wie viele der im Naherholungskonzept ausgewiesenen Wanderwege bzw. nach eigenen Angaben vorhandenen Wanderwege, welche auf Forststraßen verlaufen, werden von den Wanderverbänden ausgewiesen? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. 5. Wie viele km von den Wanderverbänden markierte Wanderwege sind naturbelassene bzw. naturnahe Wege, wie beispielsweise Wald- oder Wiesenwege ? Angaben bitte für die einzelnen Forstbetriebe für deren Zuständigkeitsbereich Die REK sind Planungs­ und Steuerungsinstrument für die Forstbetriebe im Bereich der Erholung. Daneben sind sie auch die maßgebliche Grundlage für Zuwendungen im Rah­ men der besonderen Gemeinwohlleistungen im Staatswald des Freistaats Bayern für Maßnahmen im Bereich „Erho­ lung“. Bei der Datenerhebung für die REK wurde der Begriff „ausgewiesene Erholungswege“ aufgrund der tatsächlichen Vielfalt von Fallgestaltungen vor Ort nicht abschließend defi­ niert. Ein berücksichtigter Erholungsweg kann daher vor Ort beispielsweise markiert sein oder auch nur in verschiedenen Kartenwerken dargestellt sein oder wegen seiner lokalen/ regionalen Bekanntheit ohne Markierung oder Darstellung in einer Wanderkarte erfasst sein. Auf eine detaillierte Wege­ beschreibung wurde bei der Erhebung bewusst verzichtet. Daher liegen auch keine weiteren Informationen zu den We­ gen, wie Markierung, Markierender, naturbelassen, natur­ nah, auf oder abseits von Forststraßen, vor. Dahingehende Auswertungen sind deswegen nicht möglich. Zusätzlich muss angemerkt werden, dass Erholungswege häufig zu­ gleich Rad­ und Wanderweg sind. Aus Gründen der Zuwen­ dungsrichtlinie für besondere Gemeinwohlleistungen sind solche Fälle i. d. R. nur als Radwege erfasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Länge der Wanderwe­ ge nach Forstbetrieben die im April 2014 gem. REK (Vor­ jahre in gleicher Größenordnung) für eine Zuwendung im Drucksache 17/2192 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Rahmen der besonderen Gemeinwohlleistungen beantragt (Kalenderjahr 2014) wurden (nicht enthalten sind Wander­ wege, die als Radwege oder nicht im REK gelistet sind): Forstbetrieb beantragte Wanderwege 2014 gem. REK [lfm] Allersberg 254.028 Arnstein 212.540 Bad Brückenau 237.891 Bad Königshofen 165.855 Bad Tölz 154.947 Berchtesgaden 128.698 Bodenmais 262.400 Burglengenfeld 156.289 Ebrach 214.535 Fichtelberg 241.940 Flossenbürg 195.293 Forchheim 272.747 Freising 62.700 Hammelburg 121.902 Heigenbrücken 290.203 Kaisheim 146.462 Kelheim 118.789 Kipfenberg 134.943 Landsberg am Lech 66.192 München 194.141 Neureichenau 139.359 Nordhalben 361.042 Nürnberg 558.861 Oberammergau 138.191 Ottobeuren 150.902 Pegnitz 242.878 Roding 318.024 Rothenbuch 203.002 Rothenburg ob der Tauber 236.977 Ruhpolding 279.306 Schliersee 187.818 Schnaittenbach 253.922 Selb 247.158 Sonthofen 214.439 St. Martin 884 Waldsassen 234.271 Wasserburg 164.419 Weißenhorn 124.896 Zusmarshausen 124.509 Coburg­Rothenkirchen 364.542 6. a) Welche Beträge für besondere Gemeinwohlleis- tungen haben die einzelnen Forstbetriebe für den Unterhalt von Wanderwegen in den einzelnen Forstwirtschaftsjahren seit Bestehen der Bayerischen Staatsforsten erhalten? Die regelmäßige Pflege der Wege und damit der Unterhalt obliegt der BaySF und ist Teil ihres Bewirtschaftungsauf­ trags. Die Zuwendung für die Bereitstellung gesondert aus­ gewiesener Wanderwege gem. Art. 22 Abs. 4 BayWaldG, sog. Qualitätspauschale, soll dagegen den Mehraufwand gegenüber dem Regelaufwand abdecken. Die nachfolgende Tabelle zeigt die ausgereichte Quali­ tätspauschale für Wanderwege nach Forstbetrieben für das Kalenderjahr 2013 (Vorjahre in gleicher Größenordnung, nicht enthalten sind Wanderwege, die als Radwege oder nicht im REK gelistet sind): Forstbetrieb ausgereichte Qualitätspauschale Wanderwege 2013 [€] Allersberg 14.857 Arnstein 15.294 Bad Brückenau 18.142 Bad Königshofen 11.514 Bad Tölz 10.730 Berchtesgaden 8.693 Bodenmais 19.201 Burglengenfeld 13.722 Coburg 8.588 Ebrach 15.304 Fichtelberg 16.786 Flossenbürg 13.446 Forchheim 19.041 Freising 4.222 Hammelburg 8.458 Heigenbrücken 20.211 Kaisheim 10.147 Kelheim 8.624 Kipfenberg 7.244 Landsberg am Lech 4.532 München 12.822 Neureichenau 7.131 Nordhalben 25.050 Nürnberg 38.747 Oberammergau 9.588 Ottobeuren 10.798 Pegnitz 10.787 Roding 22.066 Rothenbuch 14.085 Rothenburg ob der Tau­ ber 16.485 Rothenkirchen 19.084 Ruhpolding 18.139 Schliersee 11.936 Schnaittenbach 17.613 Selb 15.559 Sonthofen 14.649 St. Martin 61 Waldsassen 16.047 Wasserburg 10.893 Weißenhorn 8.750 Zusmarshausen 8.653 b) Wie viele km von LKWs befahrbare Forststraßen wurden in den einzelnen Forstwirtschaftsjahren seit Bestehen der Bayerischen Staatsforsten mit Mitteln der besonderen Gemeinwohlleistung instand gesetzt? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. Die Instandsetzung von Wegen obliegt der BaySF und ist Teil ihres Bewirtschaftungsauftrags. Eine Zuwendung für die Instandsetzung gesondert ausgewiesener Wanderwege gem. Art. 22 Abs. 4 BayWaldG erfolgt nur nach Schäden durch höhere Gewalt (im Wesentlichen Unwetterschäden durch Starkregen) und nur wenn der Aufwand 1.000 € über­ steigt. Im Fördervollzug der letzten Jahre wurde die Instand­ setzung von Schäden durch höhere Gewalt an schwerlast­ fähigen Forstwegen im Flachland im Allgemeinen von der BaySF ohne eine Zuwendung geleistet. Für schwerlastfä­ hige Forstwege, die Schutzwald im Hochgebirge erschlie­ ßen, wird nach Schadereignis für die Instandsetzung eine Zuwendung ausgereicht. Dabei wird der tatsächlich ent­ standene Aufwand auf den Schutzwaldanteil des jeweiligen Forstreviers reduziert. Die Wegelänge ist hierfür unerheblich und wird nur als orientierende Größe bei Beantragung einer Zuwendung geschätzt: c) Wie viele km der mit Mitteln für besondere Gemeinwohlleistungen instand gesetzten, von LKW befahrbaren Forststraßen waren von Wanderverbänden markierte Wanderwege? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. Hierzu liegen keine Erhebungen vor (vgl. Antworten zu Fra­ ge 3 bis 5). 7. a) Wie viele km der mit Mitteln für besondere Gemeinwohlleistungen instand gesetzten von LKWs befahrbaren Forststraßen waren sonstige nicht markierte Wanderwege? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe. b) Welche Beträge wurden für die Anlage oder Instandsetzung von natürlichen Wegen investiert? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Forstbetriebe und die einzelnen Forstwirtschaftsjahre seit Bestehen der Bayerischen Staatsforsten. Hierzu liegen keine Erhebungen vor (vgl. Antworten zu Fra­ ge 3 bis 5). 8. a) Wäre die Integration von den Wanderverbänden markierter Wanderwege in die Waldfunktionsplanung nicht eine geeignete Möglichkeit, um die ausgewiesenen Erholungswälder und ihre Einstufung in Klasse I und II auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen . b) Wenn ja, werden dann die Wanderwege in die Waldfunktionsplanung integriert? c) Wenn nein, wie begründet die Staatsregierung ihre Position? Die Waldfunktionsplanung (WFP) weist Erholungswälder der Stufen I und II anhand vielfältiger Kriterien aus. Die ge­ naue Lage eines Wanderweges ist dabei unerheblich, zu­ mal Wanderwege nur eines von vielen möglichen Kriterien für die Erholungsfunktion ist. Bei der Erstellung der WFP werden alle zugänglichen Informationen so weit wie mög­ lich berücksichtigt und durch forstfachliche Begänge vor Ort verifiziert. Daher ist derzeit nicht geplant, alle von den Wanderverbänden markierten Wanderwege in die WFP zu integrieren. Forstbetrieb Instandsetzung schwerlastfähiger Forstwege, die Schutzwald im Hochgebirge erschließen, nach Schadereignis [Schätzung lfm] 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013* Bad Tölz k. A. 2.520 550 4.500 8.410 3.945 175 k. A. Berchtes­ gaden k. A. k. A. 25 150 8.515 9.270 11.000 k. A. Oberammer­ gau k. A. 12 k. A. k. A. 250 50 50 k. A. Ruhpolding k. A. 6.460 1.040 354 4.270 1.050 2.220 845 Schliersee k. A. k. A. 20 k. A. 250 30 110 k. A. Sonthofen k. A. 1.765 1.115 1.000 k. A. k. A. 50 50 St. Martin k. A. 3.363 250 k. A. 3.432 6.710 1.222 4.612 k. A. Bei Antragstellung wurde keine Schätzung erfasst. * Die Schätzung enthält nicht die Instandsetzung der Schäden durch das Hochwasser im Mai/Juni 2013. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2192