Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.03.2018 Aktivitäten der rechtsextremen Gruppe „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ Gastwirtinnen und Gastwirte in Bayern werden bedroht. Von der Gruppe „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“, die nach einem SS-Offizier benannt ist, werden Droh-E-Mails an Menschen versandt, in deren Gaststätten Treffen linker, grüner, antifaschistischer Gruppen stattfinden. Auf ihrer Webseite finden sich rassistische Aussagen, wie z. B. die Bezeichnung aus Afrika stammender Menschen als „Humanschrott“. Im Impressum dieser Webseite ist eine Person namens „Felix Potator“ genannt, die ihren Wohnsitz in Greifswald haben soll. Die E-Mails gehen momentan überwiegend an bayerische Gastwirte, wie aktuelle Vorfälle in München, Passau und am Ammersee, sowie in Riederau zeigen (https://www.br.de/nachrichten/rechte-bedrohengastwirte -100.html). Auch der Bundesregierung ist diese Gruppe bekannt, sie verweist jedoch darauf, dass der Sachverhalt von den baye rischen Behörden bearbeitet wird (Antwort der Bundesregierung vom 05.03.2018 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kai Gehring im Monat Februar 2018, Arbeitsnummer 2/256). Daher frage ich die Staatsregierung: 1.1 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Organisationsstruktur und das Personenpotenzial der Gruppierung in Bayern? 1.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Betreiber der Webseite der Gruppierung „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“? 1.3 Weshalb werden nach Erkenntnis der Staatsregierung insbesondere Gastwirtinnen und Gastwirte in Bayern bedroht? 2.1 Wie viele Fälle der Bedrohung von Gastwirtinnen und Gastwirten durch die „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ sind der Staatsregierung in Bayern bekannt (bitte aufgeschlüsselt nach konkreter Drohung, Regierungsbezirk, Ort und Datum)? 2.2 Wie viele Straf- und Gewalttaten hat die Gruppierung bislang in Bayern begangen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Ort und Datum angeben und unter Nennung der einschlägigen Straftatbestände)? 2.3 Wie viele Ermittlungsverfahren, die Bezug zu der Gruppierung aufweisen, werden zurzeit in Bayern untersucht (bitte einzeln mit konkretem Tatverdacht auflisten )? 3.1 Wie hoch wird das Gefährdungspotenzial, das von der Gruppe „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ ausgeht, von der Staatsregierung eingeschätzt ? 3.2 Auf welchen Daten basiert die Einschätzung des genannten Gefährdungspotenzials? 3.3 Welches Ziel soll nach Einschätzung der Staatsregierung durch die Drohungen der Gruppe erreicht werden ? 4.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Gruppe „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ oder deren Aktivistinnen /Aktivisten zu rechtsextremen Gruppen in Bayern, insbesondere zu Aktivistinnen/Aktivisten des mittlerweile verbotenen Neonazi-Kameradschaftsnetzwerks „Freies Netz Süd“ sowie zu den derzeit im NSU-Prozess (NSU = „Nationalsozialistischer Untergrund“) Angeklagten und der sogenannten „129er-Liste“, also der Aufstellung von Personen, die nach den Ermittlungen des Bundeskriminalamts (BKA) im Verdacht stehen, mit den Akteurinnen/Akteuren des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Verbindung gestanden zu haben? 4.2 Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die Teilnahme von Mitgliedern der Gruppierung an Kundgebungen, Demonstrationen, Aktionen oder sonstigen Veranstaltungen rechtsextremer Gruppierungen in Bayern (insbesondere der neonazistischen Gruppierungen „Der III. Weg“ und „Die Rechte“, der „Identitären Bewegung“ sowie der verschiedenen Pegida-Ableger) vor (bitte detailliert angeben)? 4.3 Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Staatsregierung insbesondere über die Teilnahme von Mitgliedern der Gruppe an Kundgebungen, Demonstrationen, Aktionen oder sonstigen Veranstaltungen des bayerischen Landesverbands der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) vor (bitte detailliert angeben)? 5.1 Welche Schritte unternimmt die Staatsregierung in Bezug auf die „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ in Bayern? 5.2 Inwiefern werden Gastwirtinnen und Gastwirte in Bayern , die bereits eine Droh-E-Mail erhalten haben, geschützt ? 5.3 Inwiefern wird künftigen Bedrohungen und weiteren Straftaten durch die Gruppierung in Bayern entgegengewirkt ? 6.1 Steht die Gruppe „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ unter Beobachtung des Landesamts für Verfassungsschutz (BayLfV, bitte Zeitpunkt angeben)? 6.2 Stehen einzelne Mitglieder der Gruppe unter Beobachtung des BayLfV (bitte Zeitpunkt angeben)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.09.2018 Drucksache 17/21968 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21968 6.3 Wie bewertet die Staatsregierung konkret die politischideologische Ausrichtung der Gruppierung „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ in Bayern ? 7.1 Hat die Staatsregierung Kenntnis über Vorfälle (insbesondere Droh-E-Mails an Gastwirtinnen und Gastwirte ) bezüglich der Gruppe „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ außerhalb Bayerns (bitte einzeln auflisten)? 7.2 Inwiefern findet eine Zusammenarbeit zwischen Bayern und dem Bund sowie anderen Landesregierungen in dieser Angelegenheit statt? 7.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Schritte, die bundesweit gegen die Gruppe unternommen werden? 8.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Gruppe „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ oder deren Aktivistinnen /Aktivisten zu rechtsextremen Gruppen, die außerhalb Bayerns aktiv sind? 8.2 Wann trat die Gruppierung nach Erkenntnis der Staatsregierung erstmals in Bayern in Erscheinung? 8.3 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Online-Aktivitäten der Gruppierung in Bayern vor? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 25.04.2018 1.1 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Organisationsstruktur und das Personenpotenzial der Gruppierung in Bayern? Derzeit liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse über die Organisationsstruktur und das mögliche Personenpotenzial der Gruppierung in Bayern vor. 1.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Betreiber der Webseite der Gruppierung „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skor zeny“? Auf der genannten Seite wird ein „Felix Potator“ im Impressum als Verantwortlicher und General sekretär genannt. Als Anschrift wird der Ernst-Thälmann-Ring 88 in Greifswald angegeben. Über den Betreiber der Webseite hat die Staatsregierung keine Erkenntnisse. Sowohl beim Namen als auch bei der Adresse handelt es sich um fiktive Angaben. So bedeutet „Felix Potator“ aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzt „der glückliche Trinker/Säufer“. In Greifswald gibt es zwar einen Ernst-Thälmann-Ring, eine Hausnummer 88 existiert allerdings nicht. Bei Rechtsextremisten findet die Zahlenkombination 88 aber Verwendung als Abkürzung für Heil Hitler. Die Zahl 8 steht hierbei für den achten Buchstaben des Alphabets, H. 1.3 Weshalb werden nach Erkenntnis der Staatsregierung insbesondere Gastwirtinnen und Gastwirte in Bayern bedroht? Nach Erkenntnissen der bayerischen Sicherheitsbehörden wurden an Gaststätten bundesweit vergleichbare Mails unter der Bezeichnung „Interventionistische Rechte“ versandt. Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer besonderen Häufung der Fälle in Bayern ausgegangen. 2.1 Wie viele Fälle der Bedrohung von Gastwirtinnen und Gastwirten durch die „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ sind der Staatsregierung in Bayern bekannt (bitte aufgeschlüsselt nach konkreter Drohung, Regierungsbezirk , Ort und Datum)? Den bayerischen Sicherheitsbehörden sind die nachfolgend angeführten Vorfälle im Sinne der Fragestellung bekannt. In allen Fällen wurde mit „Entglasungen“ bzw. „farblichen Veränderungen der Fassade“ gedroht. In keinem der genannten Vorfälle kam es bislang zu einem schädigenden Ereignis. Datum Regierungsbezirk Ort Strafnorm 12.12.2017 Unterfranken Kahl a. Main § 240 StGB 12.12.2017 Oberbayern Dießen § 240 StGB 12.12.2017 Oberbayern Gauting § 240 StGB 12.12.2017 Oberbayern Teisendorf § 240 StGB 17.02.2018 Oberbayern München § 126 StGB 21.02.2018 Oberbayern München § 126 StGB 06.03.2018 Niederbayern Passau § 240 StGB 07.03.2018 Niederbayern Passau § 240 StGB 2.2 Wie viele Straf- und Gewalttaten hat die Gruppierung bislang in Bayern begangen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Ort und Datum angeben und unter Nennung der einschlägigen Straftatbestände)? Über die in der Antwort zu Frage 2.1 genannten Vorfälle hinaus sind den bayerischen Sicherheitsbehörden keine Straf- und Gewalttaten der Gruppierung bekannt. 2.3 Wie viele Ermittlungsverfahren, die Bezug zu der Gruppierung aufweisen, werden zurzeit in Bayern untersucht (bitte einzeln mit konkretem Tatverdacht auflisten)? Bei der Bayerischen Polizei werden derzeit zu allen in der Antwort zu Frage 2.1 genannten Vorfälle strafrechtliche Ermittlungsverfahren geführt, die nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft übersandt werden/wurden. Darüber hinaus sind dem Landeskriminalamt sowie den Verbänden der Bayerischen Polizei keine Ermittlungsverfahren bekannt. Drucksache 17/21968 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3.1 Wie hoch wird das Gefährdungspotenzial, das von der Gruppe „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ ausgeht, von der Staatsregierung eingeschätzt? 3.2 Auf welchen Daten basiert die Einschätzung des genannten Gefährdungspotenzials? Den Sicherheitsbehörden liegen nach dem Stand der bislang geführten Ermittlungen sowie den durchgeführten gefahrenabwehrenden Maßnahmen derzeit keine Hinweise vor, dass die Drohungen in konkrete schädigende Ereignisse umschlagen werden. Es ist jedoch nicht auszuschließen , dass z. B. nach entsprechender medialer Berichterstattung oder aufgrund fehlenden Einschüchterungserfolges bei den betroffenen Gastwirten sich der/die Täter veranlasst sieht/sehen, die bislang lediglich verbalen Drohungen in die Tat umzusetzen, um die Ernsthaftigkeit der Drohungen unter Beweis zu stellen. Die bayerischen Polizeibehörden stehen diesbezüglich anlassbezogen in engem Austausch sowohl untereinander als auch mit dem Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) sowie den Sicherheitsbehörden des Bundes und der anderen Bundesländer. 3.3 Welches Ziel soll nach Einschätzung der Staatsregierung durch die Drohungen der Gruppe erreicht werden? Als primäres Ziel sollen die Betreiber von Gaststätten, in denen sich – aus Sicht der „Interventionistischen Rechten“ – politisch links stehende Gruppierungen treffen, eingeschüchtert werden, um diesen im Idealfall die Trefförtlichkeiten zu entziehen. Als sekundäres Ziel soll auf vergleichbare Aktionen linksextremistischer Gruppierungen aufmerksam gemacht werden, bei denen es zu tatsächlichen Sachbeschädigungen an Gaststätten, Wirtshäusern und Hotelbetrieben gekommen ist (vgl. Verfassungsschutzbericht Bayern 2017, S. 202, 203). Sowohl der Name die „Interventionistische Rechte“, angelehnt an die linksextremistische Gruppierung „Interventionistische Linke“, als auch die Aktionsform und die hierzu auf der Homepage eingestellte Erklärung unterstreichen dieses sekundäre Ziel. 4.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Gruppe „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ oder deren Aktivistinnen/Aktivisten zu rechtsextremen Gruppen in Bayern, insbesondere zu Aktivistinnen/ Aktivisten des mittlerweile verbotenen Neonazi- Kameradschaftsnetzwerks „Freies Netz Süd“ sowie zu den derzeit im NSU-Prozess (NSU = „Nationalsozialistischer Untergrund“) Angeklagten und der sogenannten „129er-Liste“, also der Aufstellung von Personen, die nach den Ermittlungen des Bundeskriminalamts (BKA) im Verdacht stehen, mit den Akteurinnen/Akteuren des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Verbindung gestanden zu haben? 4.2 Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die Teilnahme von Mitgliedern der Gruppierung an Kundgebungen, Demonstrationen, Aktionen oder sonstigen Veranstaltungen rechtsextremer Gruppierungen in Bayern (insbesondere der neonazistischen Gruppierungen „Der III. Weg“ und „Die Rechte“, der „Identitären Bewegung“ sowie der verschiedenen Pegida-Ableger) vor (bitte detailliert angeben)? 4.3 Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Staatsregierung insbesondere über die Teilnahme von Mitgliedern der Gruppe an Kundgebungen, Demonstrationen , Aktionen oder sonstigen Veranstaltungen des bayerischen Landesverbands der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) vor (bitte detailliert angeben)? Zu den Fragen 4.1, 4.2 und 4.3 liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Sofern in der Frage 4.1 Bezug auf Ermittlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bzw. Bundeskriminalamts genommen wird, ist eine Beantwortung durch die Staatsregierung nicht möglich, da Bundesbehörden allein dem Kontrollrecht des Deutschen Bundestages unterliegen. 5.1 Welche Schritte unternimmt die Staatsregierung in Bezug auf die „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ in Bayern? Das BayLfV analysiert im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenerfüllung die „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“. Bezüglich der laufenden Ermittlungsverfahren wird auf die Antwort zu Frage 2.3 verwiesen. Zur Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder wird auf die Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2 verwiesen. Darüber hinaus bietet die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) Betroffenen und Interessierten sowohl Beratungsleistungen als auch Hintergrundinformationen an. 5.2 Inwiefern werden Gastwirtinnen und Gastwirte in Bayern, die bereits eine Droh-E-Mail erhalten haben , geschützt? 5.3 Inwiefern wird künftigen Bedrohungen und weiteren Straftaten durch die Gruppierung in Bayern entgegengewirkt? Grundsätzlich wird jede derartige Bedrohung – wie im Übrigen auch sonstige Gefährdungslagen – einer einzelfallbezogenen Prüfung durch die zuständigen Polizeidienststellen hinsichtlich der Ernsthaftigkeit der Drohung und der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses unterzogen. In Abhängigkeit vom Ergebnis werden in der Folge lageangepasst konkrete Schutzmaßnahmen, z. B. Maßnahmen zum Objektschutz und/oder Gefährdetenansprachen , durchgeführt. Zudem finden im Bedarfsfall Beratungen der bedrohten Personen statt. Zu einzelnen konkret durchgeführten gefahrenabwehrenden Maßnahmen aufgrund der bereits erfolgten Bedrohungen können keine Angaben erfolgen, um den Zweck der Maßnahmen nicht zu gefährden. 6.1 Steht die Gruppe „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ unter Beobachtung des Landesamts für Verfassungsschutz (BayLfV, bitte Zeitpunkt angeben)? Dem BayLfV ist die „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ seit Dezember 2017 bekannt. Seit damals verfolgt das BayLfV die Entwicklung der „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ und versucht weitere Erkenntnisse über die Struktur und deren Aktivitäten zu erlangen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21968 6.2 Stehen einzelne Mitglieder der Gruppe unter Beobachtung des BayLfV (bitte Zeitpunkt angeben)? Nach der derzeitigen Erkenntnislage ist nicht bekannt, wer sich hinter der Bezeichnung „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ verbirgt. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Aussage zu (möglichen) einzelnen Mitgliedern der Gruppe getroffen werden. 6.3 Wie bewertet die Staatsregierung konkret die politisch -ideologische Ausrichtung der Gruppierung „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ in Bayern? Die Wortwahl der Internetseite der „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ spiegelt rassistische und fremdenfeindliche Einstellungsmuster wider. Darüber hinaus zeigt die Namenswahl und auch das Logo der „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ eine Nähe zum historischen Nationalsozialismus. So handelt es sich bei Otto Skorzeny um einen Offizier der Waffen-SS, der durch seine Beteiligung am „Unternehmen Eiche“ zur Befreiung des abgesetzten und unter Arrest gestellten italienischen Diktators Benito Mussolini bekannt wurde. Das Logo der „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“, eine rote Fahne mit einem weißen Kreis und den darin enthaltenen Initialen „IR“ in schwarzer Farbe, ist als Anspielung an die Hakenkreuzfahnen des Dritten Reiches zu verstehen. 7.1 Hat die Staatsregierung Kenntnis über Vorfälle (insbesondere Droh-E-Mails an Gastwirtinnen und Gastwirte) bezüglich der Gruppe „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ außerhalb Bayerns (bitte einzeln auflisten)? Den bayerischen Sicherheitsbehörden sind gleichgelagerte Sachverhalte aus anderen Bundesländern bekannt. Eine abschließende Auflistung ist aber mangels Zuständigkeit nicht möglich. 7.2 Inwiefern findet eine Zusammenarbeit zwischen Bayern und dem Bund sowie anderen Landesregierungen in dieser Angelegenheit statt? Es darf hierzu auf die Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2 verwiesen werden. 7.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Schritte, die bundesweit gegen die Gruppe unternommen werden? Es findet ein bundesweiter Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden statt. 8.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der Gruppe „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ oder deren Aktivistinnen/Aktivisten zu rechtsextremen Gruppen , die außerhalb Bayerns aktiv sind? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8.2 Wann trat die Gruppierung nach Erkenntnis der Staatsregierung erstmals in Bayern in Erscheinung ? Die „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny “ wurde den bayerischen Sicherheitsbehörden im Dezember 2017 bekannt. Auf die Aufstellung in der Antwort zu Frage 2.1 wird verwiesen. 8.3 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Online-Aktivitäten der Gruppierung in Bayern vor? Abgesehen von den an die Betreiber bayerischer Gaststätten und Hotels gerichteten E-Mails liegen den bayerischen Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse über spezielle Online-Aktivitäten mit Bezug zu Bayern vor. Grundsätzlich sind die Beiträge auf der Homepage der „Interventionistische Rechte – Kommando Otto Skorzeny“ so formuliert, dass sie sich nicht lokal verorten lassen.