Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 26.02.2018 Übergriffe auf ehrenamtliche und berufliche Rettungskräfte in Mittelfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele gewalttätige Übergriffe auf ehrenamtliche und berufliche Rettungskräfte hat es in den letzten zehn Jahren gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach – Jahr, – Regierungsbezirk, – Art der beruflichen bzw. ehrenamtlichen Tätigkeit: Berufsfeuerwehr, freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk – THW –, beruflicher Rettungsdienst, ehrenamtlicher Rettungsdienst, Polizei, Wasserwacht, Notfallseelsorge )? 2. Wie viele gewalttätige Übergriffe auf ehrenamtliche und berufliche Rettungskräfte gab es im gleichen Zeitraum in den einzelnen Landkreisen des Regierungsbezirks Mittelfranken (bitte aufgeschlüsselt nach – Jahr, – mittelfränkischen Landkreisen, – Art der beruflichen bzw. ehrenamtlichen Tätigkeit; vgl. Frage 1 c)? 3. Gibt es zum Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim Zahlen über Fälle von verbalen Attacken oder Bedrohungen gegenüber ehrenamtlichen und beruflichen Rettungskräften im gleichen Zeitraum? 4.1 Liegen der Staatsregierung Ergebnisse von Umfragen vor, die das Vertrauen der bayerischen Bevölkerung in seine ehrenamtlichen und beruflichen Rettungskräfte messen? 4.2 Falls dies zutrifft, ist in den letzten zehn Jahren irgendeine Tendenz zu erkennen? 4.3 Falls dies zutrifft, wo sieht die Staatsregierung mögliche Gründe für diese Tendenz? 5. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um das Ansehen der Rettungskräfte in der Bevölkerung zu stärken? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 18.04.2018 1. Wie viele gewalttätige Übergriffe auf ehrenamtliche und berufliche Rettungskräfte hat es in den letzten zehn Jahren gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach – Jahr, – Regierungsbezirk, – Art der beruflichen bzw. ehrenamtlichen Tätigkeit: Berufsfeuerwehr, freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk – THW –, beruflicher Rettungsdienst , ehrenamtlicher Rettungsdienst, Polizei, Wasserwacht, Notfallseelsorge)? In der anliegenden Tabelle „Gewalt gegen Rettungsdienst und Feuerwehr“ ist die Anzahl von Opferdelikten ersichtlich, die mit dem Merkmal Opferspezifik „Beruf-Sonstige Rettungsdienste “ sowie „Beruf-Feuerwehr“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst wurden. Ergänzend gelten die folgenden Hinweise: Die Opferspezifik „Beruf-Sonstige Rettungsdienste“ und „Beruf-Feuerwehr“ wird seit 2011 in der PKS erfasst. Eine Unterscheidung zwischen ehrenamtlicher oder beruflicher Tätigkeit von Rettungskräften ist in der PKS nicht möglich. Über die aufgeführten Werte der Opferspezifik hinaus ist eine weitere Differenzierung nach der Art der Tätigkeit (z. B. THW, Wasserwacht, Notfallseelsorge) von Rettungskräften in der PKS ebenfalls nicht möglich. Zu den Opferdelikten gehören Straftaten gegen persönliche Rechtsgüter wie Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Rohheitsdelikte , Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie Widerstandsdelikte. Beleidigungen gehören nicht zu den Opferdelikten. Sollten in den Tabellen einzelne Jahrgänge bzw. Gebietskörperschaften nicht aufgelistet sein, wurden dafür keine entsprechenden Vorgänge zur PKS gemeldet. Das Phänomen „Gewalt gegen Polizeibeamte“ wird seit 2010 jährlich im Landeslagebild Bayern zur Gewalt gegen Polizeibeamte zusammengefasst. Hierzu besteht ein gesonderter Meldedienst für die Polizeipräsidien der Bayerischen Polizei in dem auch Beleidigungsdelikte (§§ 185 bis 187 Strafgesetzbuch – StGB) erfasst werden. Für das Jahr 2009 wurden die Zahlen aus der PKS entnommen. Aufgrund der o. g. Erfassungsunterschiede können die Zahlen des Landeslagebilds Gewalt gegen Polizeibeamte und der PKS, insbesondere die Entwicklung der Jahre 2009 zu 2010, nicht verglichen werden. Die Zahlen finden sich in der anliegenden Tabelle „Gewalt gegen Polizeibeamte“. In der Gesamtsumme der Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte sind auch Straftaten mit unbekanntem Tatort in Bayern enthalten. Die Zahl weicht daher regelmäßig von der Summe der Einzelwerte der jeweiligen Regierungsbezirke ab. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/21970 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21970 2. Wie viele gewalttätige Übergriffe auf ehrenamtliche und berufliche Rettungskräfte gab es im gleichen Zeitraum in den einzelnen Landkreisen des Regierungsbezirks Mittelfranken (bitte aufgeschlüsselt nach – Jahr, – mittelfränkischen Landkreisen, – Art der beruflichen bzw. ehrenamtlichen Tätigkeit: vgl. Frage 1 c)? Die entsprechenden Zahlen befinden sich in den anliegenden Tabellen zu Frage 2. Die für Frage 1 aufgeführten Hinweise gelten auch für die Frage 2. Aufgrund der Erfassungsregeln kann die Zahl der Delikte in den Regierungsbezirken höher sein als die Summe der Delikte in den zugehörigen Landkreisen. Die Darstellung erfolgt ohne die Werte der kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach. 3. Gibt es zum Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim Zahlen über Fälle von verbalen Attacken oder Bedrohungen gegenüber ehrenamtlichen und beruflichen Rettungskräften im gleichen Zeitraum? Für den Bereich der Feuerwehr und des Rettungsdienstes kann aus der anliegenden Tabelle zu Frage 3 die Anzahl von Bedrohungen gem. § 241 StGB entnommen werden. Beleidigungen sind nicht als Opferdelikt klassifiziert und können deshalb auch nicht dargestellt werden. Weiter gelten auch hier die Bemerkungen in der Antwort zu Frage 1. Bedrohungen von Feuerwehrleuten wurden für den Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim nicht verzeichnet. Für den Bereich der Polizei können die Daten der beigefügten Tabelle entnommen werden. Hierbei ist anzumerken , dass in der statistischen Auswertung das Delikt Bedrohung gem. § 241 StGB nur für Bayern ausgegeben wird. Für die regionale Verteilung (Regierungsbezirke und darunter ) werden Straftaten gegen die persönliche Freiheit gem. §§ 232 bis 233a, 234, 235, 236, 237, 238 bis 239b, 240, 241 und 316c StGB aufgrund des vergleichsweise niedrigen Fallaufkommens lediglich in ihrer Gesamtheit ausgewertet. 4.1 Liegen der Staatsregierung Ergebnisse von Umfragen vor, die das Vertrauen der bayerischen Bevölkerung in seine ehrenamtlichen und beruflichen Rettungskräfte messen? Umfragen zum Vertrauen der Bürger in verschiedene Berufe bzw. Berufsgruppen sind vorwiegend auf Bundesebene bekannt. So hat der GfK Nürnberg e. V. (GfK = Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung) – nach der ersten einschlägigen Befragung 2014 – vier Jahre später die Ergebnisse des „Trust in Professions Report 2018“ veröffentlicht 1. Diesem Bericht ist zu entnehmen, dass helfende Berufe sehr großes Vertrauen beim deutschen Bürger genießen . Die höchsten Vertrauenswerte in Deutschland erreichen Feuerwehrleute, Sanitäter und Krankenschwestern/ Krankenpfleger (die angeführten Prozentwerte sind die Summe aus den Antwortvorgaben „vertraue voll und ganz“ und „vertraue überwiegend“): Platz Berufsgruppe 2018 2014 1 Feuerwehrleute 96 % 96 % 2 Sanitäter 96 % 96 % 3 bis 8 Hier nicht relevant 9 Polizisten 84 % 84 % Eine ähnliche Intention verfolgt der Roland Rechtsreport 2016. Darin wird u. a. die Einstellung der deutschen Wohnbevölkerung ab 16 Jahren zum deutschen Rechtssystem dargestellt. Auf der dortigen Liste der vertrauenswürdigsten Institutionen landet die Polizei mit 73 Prozent (Summe aus „sehr viel Vertrauen“ und „ziemlich viel Vertrauen“) auf dem zweiten Platz hinter mittleren und kleineren Unternehmen (81 Prozent), aber noch vor den Gesetzen (69 Prozent), den Gerichten (65 Prozent), der Verwaltung (48 Prozent) und den Gewerkschaften (45 Prozent)2. Das Vertrauen der Bürger in die Polizei ist bei dieser Umfrage seit vielen Jahren relativ konstant und variiert seit dem Jahr 2001 zwischen 72 Prozent und 77 Prozent3. Auf Bayern bezogen ist keine Umfrage zum Vertrauen in ehrenamtliche Rettungskräfte bekannt. Dem deutschen Viktimisierungssurvey 2012, dessen bayerische Datensätze von der Kriminologischen Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei (KFG) ausgewertet wurden, kann nur die Einstellung der bayerischen Bevölkerung gegenüber der Polizei entnommen werden. Auf einer elfstufigen Likert- Skala (0 = überhaupt kein Vertrauen, 10 = sehr großes Vertrauen ) erreicht die Bayerische Polizei einen Wert von 7,1, mit dem sie auf dem ersten Platz vor den Gerichten (6,6), der Bundesregierung (5,0) und den politischen Parteien (4,2) liegt4. Neben der allgemeinen Bewertung werden in dieser Untersuchung ergänzend vom Bürger drei verschiedene Aspekte der polizeilichen Arbeit bewertet. Bezüglich der Effektivität der Polizeiarbeit sind 90,0 Prozent der bayerischen Befragten der Ansicht, dass die Polizei bei der Verbrechensbekämpfung eine sehr gute bzw. eine eher gute Arbeit macht. Knapp drei Viertel der Befragten (73,3 Prozent) geben an, dass die Polizei bei der Anzeigeerstattung nicht zwischen gehobener Mittelschicht und weniger privilegierten Bürgern unterscheidet. Auch hinsichtlich des Einsatzes unmittelbaren Zwangs stellen die Bürger der Bayerischen Polizei ein gutes Zeugnis aus: Wenn es zur Anwendung von Gewalt kommt, halten dies 60,9 Prozent der Befragten für rechtlich und situativ geboten5. 1 Quelle: Pressemitteilung GfK e. V. vom 21.03.2018 http://www.gfk-verein.org/ sites/default/files/medien/359/dokumente/pm_trust_in_professions_2018_ dt_0.pdf 2 Roland Rechtsreport 2016, ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln, S. 12. https://www.rolandrechtsschutz.de/media/rechtsschutz/pdf/unterneh men_1/ROLAND_Rechtsreport_2016_Final.pdf 3 Vgl. dazu Schaubild 2 des Roland Rechtsreports 2016 auf Seite 13. 4 Özsöz, Figen (2016). Kriminalitätserfahrungen der bayerischen Bevölkerung, München, S. 39. 5 Özsöz, Figen (2016), a.a.O., S. 41 f. Drucksache 17/21970 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 4.2 Falls dies zutrifft, ist in den letzten zehn Jahren irgendeine Tendenz zu erkennen? 4.3 Falls dies zutrifft, wo sieht die Staatsregierung mögliche Gründe für diese Tendenz? Frühere Umfragen zum Vertrauen der bayerischen Bevölkerung in ehrenamtliche und berufliche Rettungskräfte sind nicht bekannt. Ein Trend kann daher nicht abgeleitet werden. Derzeit wird der zweite bundesweite Viktimisierungssurvey durchgeführt, dessen bayerische Datensätze voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres 2018 ausgewertet werden können. Daneben ist vorgesehen, ab dem Jahr 2020 bundesweit eine repräsentative periodische Opfer-Dunkelfeldbefragung zu institutionalisieren, der dann ebenfalls Daten für Bayern entnommen werden können. 5. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung um das Ansehen der Rettungskräfte in der Bevölkerung zu stärken? Mit Blick auf die Kräfte der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sind hier vor allem Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts anzuführen, von denen nicht nur die ehrenamtlichen Einsatzkräfte, sondern auch die jeweiligen Organisationen und deren hauptamtliches Personal profitieren. Der Staatsregierung ist die Stärkung und Unterstützung des sicherheitsrelevanten Ehrenamts ein besonderes Anliegen . Der Freistaat unternimmt große Anstrengungen, um den hohen Standard bei der Ausbildung und der Ausrüstung weiter zu verbessern und die Rahmenbedingungen optimal auszugestalten. Dies trägt zur Begeisterung der Einsatzkräfte , einer reibungslosen Aufgabenerfüllung und damit zur Steigerung des Ansehens in der Bevölkerung bei. Neben den Maßnahmen der Staatsregierung zur Förderung des Ehrenamts generell (Ehrenamtskarte, Ehrenamtsnachweis , Ehrenamtsversicherung, Beauftragte der Staatsregierung für das Ehrenamt) setzt sich das Staatsministerium des Innern und für Integration speziell für das sicherheitsrelevante Ehrenamt mit vielfältigen Maßnahmen ein. Beispielhaft seien die folgenden Maßnahmen genannt: Der Freistaat Bayern unterstützt den Landesfeuerwehrverband Bayern (LFV) und die freiwilligen Hilfsorganisationen bei der wichtigen Zukunftsaufgabe der Nachwuchsgewinnung (z. B. Unterstützung der Imagekampagnen des LFV seit 2011 mit jährlich jeweils 275.000 Euro; für die Nachwuchskampagnen der freiwilligen Hilfsorganisationen steht seit 2014 jährlich ein Zuschuss von 100.000 Euro zur Verfügung ). Darüber hinaus hat das Staatsministerium des Innern und für Integration ein Internetportal eröffnet, in dem gute Ideen für die Nachwuchsgewinnung, die sich vor Ort bewährt haben , vorgestellt werden. Damit wird den Verantwortlichen für die Nachwuchsgewinnung vor Ort ein Ideenpool zur Verfügung gestellt, aus dem Anregungen für die eigene Gewinnungsarbeit gezogen werden können (www.nachwuchs112. bayern.de). Aktuell läuft zudem die eigene bayernweite Kampagne „doppelt engagiert“ des Staatsministeriums des Innern und für Integration, mit der den Arbeitgebern vermittelt werden soll, dass das ehrenamtliche Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr, in den freiwilligen Hilfsorganisationen und beim THW von Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Stressresistenz und hoher Motivation zeugt und diese Eigenschaften von den Ehrenamtlichen auch in ihre Arbeitsstellen eingebracht werden (www.doppelt-engagiert.de). Auch der Auftritt des Staatsministers des Innern und für Integration Joachim Hermann im Imagefilm „Respekt? Ja, bitte!“ der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft ist eine weitere Maßnahme zur Förderung des Ansehens der Einsatzkräfte . Um das Engagement der Bürger bei Feuerwehr, Hilfsorganisationen oder dem Technischen Hilfswerk sowie die Bedeutung dieser Organisationen nach außen sichtbar zu machen, verleiht der Freistaat Bayern Ehrenzeichen. Die Ehrenzeichen werden für 25-jährige (Ehrenzeichen zweiter Klasse in Silber), 40-jährige (Ehrenzeichen erster Klasse in Gold) und zukünftig auch für 50-jährige (Großes Ehrenzeichen ) aktive Dienstzeit und für besondere Verdienste (Steckkreuz) verliehen. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich gerade in der parlamentarischen Beratung (Drs. 17/20424) Mit Blick auf die Polizei trifft das Staatsministerium des Innern und für Integration zahlreiche Maßnahmen: Im Februar 2015 wurde die Nachwuchswerbekampagne „Mit Sicherheit anders“ für den Polizeivollzugsdienst gestartet . Obwohl es sich hier ausdrücklich nicht um eine Image-, sondern um eine Nachwuchskampagne handelt, beeinflusst die Darstellung selbstverständlich dennoch das Image der Bayerischen Polizei. In der Kampagne werden junge Leute nicht nur zielgruppengerecht angesprochen, sondern auch die Bayerische Polizei wird als moderner und attraktiver Arbeitgeber mit der ganzen Vielfalt des Berufs gezeigt. Die Staatsregierung misst der guten Ausbildung unserer Bayerischen Polizei seit jeher einen besonders hohen Stellenwert zu. Gut ausgebildete und hoch motivierte Kolleginnen und Kollegen, die mit viel Engagement, hohem fachlichen Können und Fingerspitzengefühl an ihre Aufgaben herangehen, sind ein wichtiger Schlüssel für eine stets professionelle und bürgerorientierte Polizeiarbeit, die tagtäglich das positive Image des Berufs in der Bevölkerung stärken. Als Bindeglied zwischen Polizei und Bürgern versteht sich das Polizeiorchester Bayern, das auch für die Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Polizei zuständig ist. Mit seinen jährlich bis zu 60 Benefizkonzerten zu sozialen, karitativen und kulturellen Zwecken spricht es ein breites Publikum an und leistet für die Bayerische Polizei unverzichtbare Beiträge zur Imagepflege, Bürgernähe, Nachwuchsgewinnung sowie Kinder- und Jugendprävention. Auch die Angehörigen der Bayerischen Sicherheitswacht sind im Rahmen ihrer „ehrenamtlichen Streifen“ ein wichtiger Bestandteil der gut funktionierenden bayerischen Sicherheitsarchitektur . Dem Grundgedanken „Bürger schützen Bürger“ entsprechend, steigern sie das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung. Der Bedeutung der Sicherheitswacht wurde daher auch im Rahmen der Klausurtagung in St. Quirin im Juli 2016 Rechnung getragen, wo unter anderem die weitere Aufstockung der Sicherheitswacht in Bayern bis 2020 auf 1.500 Stellen beschlossen wurde. Hingewiesen sei auch auf die Ende Mai 2017 in Kraft getretene Strafverschärfung bei Gewalt gegen Polizeibeamte. Hier wurde auf Bundesebene die Forderung der Staatsregierung aufgegriffen, eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten für tätliche Angriffe einzuführen. Nun werden alle Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21970 Angriffe unter Strafe gestellt, die im Zusammenhang mit der polizeilichen Dienstausübung erfolgen, also auch bei anlassunabhängigen Streifengängen oder Verkehrskontrollen. Bisher war dies nur bei Vollstreckungshandlungen der Fall. Ebenso sind nun Einsatzkräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr , also Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz strafrechtlich geschützt. Besondere Leistungen der Bayerischen Polizei bzw. eine Würdigung der Leistungen nach besonderen Einsätzen erfolgt einzelfallbezogen mit öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen wie zum Beispiel dem Empfang für die G7-Einsatzkräfte im Jahr 2015 oder die G20-Einsatzkräfte im Jahr 2017. Anlage zur SANFR Frau MdL Schmid Fragen 1, 2 und 3 Tabellarische Übersichten Gewalt gegen Polizeibeamte Frage 1 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bayern 842 6278 6909 6732 6811 6713 6919 7422 Regierungsbezirke Oberbayern 318 2433 2649 2428 2334 2309 2418 2656 Niederbayern 58 381 492 520 550 511 595 629 Oberpfalz 69 532 537 501 534 539 490 519 Oberfranken 63 374 487 553 661 585 529 604 Mittelfranken 123 842 830 915 895 892 926 1000 Unterfranken 67 573 701 591 623 646 695 642 Schwaben 140 1137 1207 1192 1207 1220 1258 1357 Frage 2 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Lkr. Ansbach 11 33 50 55 43 64 63 41 Lkr. Erlangen-Höchstadt 8 30 31 37 25 46 33 35 Lkr. Fürth 3 25 15 19 21 24 10 18 Lkr. Nürnberger Land 14 46 43 45 62 47 35 70 Lkr. Neustadt/A.-Bad Windsheim 5 21 30 31 30 46 37 21 Lkr. Roth 4 20 35 23 30 16 15 14 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 20 38 33 44 50 33 32 32 Frage 3 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Beleidigungen 1 12 6 9 11 22 7 9 Bedrohungen 1 2 0 3 2 0 2 1 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21970 Gewalt gegen Rettungsdienst und Feuerwehr Tabelle zu Frage 1 Opferdelikte mit Opferspezifik "Rettungsdienst" Jahr Schlüssel der Gemeinde Gemeinde Fälle Anzahl 2016 09000000 Bayern 228 2015 09000000 Bayern 198 2014 09000000 Bayern 185 2013 09000000 Bayern 122 2012 09000000 Bayern 121 2011 09000000 Bayern 130 2016 09100000 Regierungsbezirk Oberbayern 61 2015 09100000 Regierungsbezirk Oberbayern 71 2014 09100000 Regierungsbezirk Oberbayern 65 2013 09100000 Regierungsbezirk Oberbayern 33 2012 09100000 Regierungsbezirk Oberbayern 43 2011 09100000 Regierungsbezirk Oberbayern 34 2016 09200000 Regierungsbezirk Niederbayern 27 2015 09200000 Regierungsbezirk Niederbayern 16 2014 09200000 Regierungsbezirk Niederbayern 14 2013 09200000 Regierungsbezirk Niederbayern 14 2012 09200000 Regierungsbezirk Niederbayern 15 2011 09200000 Regierungsbezirk Niederbayern 6 2016 09300000 Regierungsbezirk Oberpfalz 19 2015 09300000 Regierungsbezirk Oberpfalz 20 2014 09300000 Regierungsbezirk Oberpfalz 18 2013 09300000 Regierungsbezirk Oberpfalz 8 2012 09300000 Regierungsbezirk Oberpfalz 6 2011 09300000 Regierungsbezirk Oberpfalz 21 2016 09400000 Regierungsbezirk Oberfranken 21 2015 09400000 Regierungsbezirk Oberfranken 15 2014 09400000 Regierungsbezirk Oberfranken 19 2013 09400000 Regierungsbezirk Oberfranken 9 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21970 Opferdelikte mit Opferspezifik "Rettungsdienst" Jahr Schlüssel der Gemeinde Gemeinde Fälle Anzahl 2012 09400000 Regierungsbezirk Oberfranken 13 2011 09400000 Regierungsbezirk Oberfranken 13 2016 09500000 Regierungsbezirk Mittelfranken 31 2015 09500000 Regierungsbezirk Mittelfranken 25 2014 09500000 Regierungsbezirk Mittelfranken 18 2013 09500000 Regierungsbezirk Mittelfranken 14 2012 09500000 Regierungsbezirk Mittelfranken 10 2011 09500000 Regierungsbezirk Mittelfranken 26 2016 09600000 Regierungsbezirk Unterfranken 22 2015 09600000 Regierungsbezirk Unterfranken 18 2014 09600000 Regierungsbezirk Unterfranken 14 2013 09600000 Regierungsbezirk Unterfranken 11 2012 09600000 Regierungsbezirk Unterfranken 7 2011 09600000 Regierungsbezirk Unterfranken 15 2016 09700000 Regierungsbezirk Schwaben 41 2015 09700000 Regierungsbezirk Schwaben 33 2014 09700000 Regierungsbezirk Schwaben 37 2013 09700000 Regierungsbezirk Schwaben 33 2012 09700000 Regierungsbezirk Schwaben 27 2011 09700000 Regierungsbezirk Schwaben 15 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21970 Opferdelikte mit Opferspezifik "Feuerwehr" Jahr Schlüssel der Gemeinde Gemeinde Fälle Anzahl 2016 09000000 Bayern 93 2015 09000000 Bayern 76 2014 09000000 Bayern 79 2013 09000000 Bayern 128 2012 09000000 Bayern 145 2011 09000000 Bayern 59 2016 09100000 Regierungsbezirk Oberbayern 30 2015 09100000 Regierungsbezirk Oberbayern 22 2014 09100000 Regierungsbezirk Oberbayern 33 2013 09100000 Regierungsbezirk Oberbayern 46 2012 09100000 Regierungsbezirk Oberbayern 47 2011 09100000 Regierungsbezirk Oberbayern 20 2016 09200000 Regierungsbezirk Niederbayern 9 2015 09200000 Regierungsbezirk Niederbayern 13 2014 09200000 Regierungsbezirk Niederbayern 6 2013 09200000 Regierungsbezirk Niederbayern 7 2012 09200000 Regierungsbezirk Niederbayern 12 2011 09200000 Regierungsbezirk Niederbayern 3 2016 09300000 Regierungsbezirk Oberpfalz 3 2015 09300000 Regierungsbezirk Oberpfalz 5 2014 09300000 Regierungsbezirk Oberpfalz 7 2013 09300000 Regierungsbezirk Oberpfalz 10 2012 09300000 Regierungsbezirk Oberpfalz 16 2011 09300000 Regierungsbezirk Oberpfalz 3 2016 09400000 Regierungsbezirk Oberfranken 9 2015 09400000 Regierungsbezirk Oberfranken 5 2014 09400000 Regierungsbezirk Oberfranken 5 2013 09400000 Regierungsbezirk Oberfranken 9 2012 09400000 Regierungsbezirk Oberfranken 10 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21970 Opferdelikte mit Opferspezifik "Feuerwehr" Jahr Schlüssel der Gemeinde Gemeinde Fälle Anzahl 2011 09400000 Regierungsbezirk Oberfranken 3 2016 09500000 Regierungsbezirk Mittelfranken 13 2015 09500000 Regierungsbezirk Mittelfranken 13 2014 09500000 Regierungsbezirk Mittelfranken 8 2013 09500000 Regierungsbezirk Mittelfranken 17 2012 09500000 Regierungsbezirk Mittelfranken 16 2011 09500000 Regierungsbezirk Mittelfranken 12 2016 09600000 Regierungsbezirk Unterfranken 14 2015 09600000 Regierungsbezirk Unterfranken 7 2014 09600000 Regierungsbezirk Unterfranken 4 2013 09600000 Regierungsbezirk Unterfranken 16 2012 09600000 Regierungsbezirk Unterfranken 22 2011 09600000 Regierungsbezirk Unterfranken 7 2016 09700000 Regierungsbezirk Schwaben 15 2015 09700000 Regierungsbezirk Schwaben 9 2014 09700000 Regierungsbezirk Schwaben 16 2013 09700000 Regierungsbezirk Schwaben 23 2012 09700000 Regierungsbezirk Schwaben 22 2011 09700000 Regierungsbezirk Schwaben 11 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21970 Gewalt gegen Rettungsdienst und Feuerwehr Tabelle zu Frage 2 Opferdelikte mit Opferspezifik "Rettungsdienst" Jahr Schlüssel der Gemeinde Gemeinde Fälle Anzahl 2016 09571000 Lkr. Ansbach 1 2012 09571000 Lkr. Ansbach 2 2011 09571000 Lkr. Ansbach 1 2016 09572000 Lkr. Erlangen-Höchstadt 4 2015 09572000 Lkr. Erlangen-Höchstadt 1 2014 09572000 Lkr. Erlangen-Höchstadt 1 2013 09572000 Lkr. Erlangen-Höchstadt 1 2011 09572000 Lkr. Erlangen-Höchstadt 1 2016 09573000 Lkr. Fürth 1 2015 09573000 Lkr. Fürth 1 2012 09573000 Lkr. Fürth 1 2016 09574000 Lkr. Nürnberger Land 3 2015 09574000 Lkr. Nürnberger Land 1 2014 09574000 Lkr. Nürnberger Land 3 2013 09574000 Lkr. Nürnberger Land 2 2012 09574000 Lkr. Nürnberger Land 1 2011 09574000 Lkr. Nürnberger Land 2 2016 09577000 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 1 2015 09577000 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 1 2014 09577000 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 1 2012 09577000 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 1 2011 09577000 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 2 2015 09575000 Lkr. Neustadt/A.-Bad Windsheim 1 2014 09575000 Lkr. Neustadt/A.-Bad Windsheim 1 2011 09575000 Lkr. Neustadt/A.-Bad Windsheim 4 2015 09576000 Lkr. Roth 1 2011 09576000 Lkr. Roth 1 Opferdelikte mit Opferspezifik "Feuerwehr" Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21970 Jahr Schlüssel der Gemeinde Gemeinde Fälle Anzahl 2016 09572000 Lkr. Erlangen-Höchstadt 1 2012 09572000 Lkr. Erlangen-Höchstadt 1 2011 09572000 Lkr. Erlangen-Höchstadt 2 2016 09577000 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 2 2015 09577000 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 1 2012 09577000 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 1 2015 09571000 Lkr. Ansbach 1 2013 09571000 Lkr. Ansbach 4 2012 09571000 Lkr. Ansbach 2 2011 09571000 Lkr. Ansbach 1 2015 09574000 Lkr. Nürnberger Land 3 2014 09574000 Lkr. Nürnberger Land 1 2013 09574000 Lkr. Nürnberger Land 2 2012 09574000 Lkr. Nürnberger Land 4 2011 09574000 Lkr. Nürnberger Land 1 2014 09575000 Lkr. Neustadt/A.-Bad Windsheim 2 2013 09575000 Lkr. Neustadt/A.-Bad Windsheim 2 2012 09575000 Lkr. Neustadt/A.-Bad Windsheim 1 2011 09575000 Lkr. Neustadt/A.-Bad Windsheim 1 2014 09576000 Lkr. Roth 1 2013 09576000 Lkr. Roth 1 2012 09576000 Lkr. Roth 1 2011 09576000 Lkr. Roth 1 2015 09573000 Lkr. Fürth 1 2013 09573000 Lkr. Fürth 1 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21970 Gewalt gegen Rettungsdienst und Feuerwehr Tabellen zu Frage 3 Bedrohung von Rettungsdienstkräften Jahr Schlüssel der Gemeinde Gemeinde Fälle Anzahl 2011 09575000 Lkr. Neustadt/A.-Bad Windsheim 2 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21970