Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.03.2018 Finanzierung St. Michaelsbund Der Sankt Michaelsbund ist ein katholisches Medienhaus der Erzdiözese München und Freising und für die Kirche in Bayern. Im Portfolio des Sankt Michaelsbundes gibt es die Münchner Kirchenzeitung, das Münchner Kirchenradio und -fernsehen, im Internet die journalistische Plattform mk online sowie einen Büchereiverband, Verlag und Buchhandel. Nach meinen Informationen wird der Michaelsbund zum Teil aus staatlichen Mitteln finanziert. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Mit welcher Summe wird der St. Michaelsbund und mit ihm verbundene Einrichtungen in den letzten fünf Jahren aus staatlichen Mitteln unterstützt und aus welchem Haushaltstitel werden sie entnommen (bitte aufgegliedert nach Haushaltstiteln und dem jeweiligen Verwendungszweck)? 2. An welche Bedingungen oder Themen ist diese staatliche Unterstützung gebunden, bzw. welche Voraussetzungen müssen für den Erhalt der Unterstützung vorliegen? 3. Wer profitiert im Falle der Erwirtschaftung eines Gewinnes von diesem Gewinn und an wen wird er ausgeschüttet ? 4. Werden staatliche Mittel im Falle einer Gewinnerzielung wieder zurückgegeben bzw. im Folgejahr reduziert ? Antwort der Staatskanzlei vom 30.04.2018 Zu 1.: Aus Kap. 07 08 Tit. 683 01 erhielt die Arbeitsgemeinschaft Kirchenmagazin im bayerischen Privatfernsehen GbR in den Jahren 2013 bis 2017 mittelbar 50.000 Euro. Der St. Michaelsbund ist einer der Gesellschafter. Die Mittel wurden vom Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi) der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gewährt, die diese im Wege der Weiterleitung gegenüber der Arbeitsgemeinschaft bewilligt. Für 2018 ist ebenfalls eine Förderung der Arbeitsgemeinschaft mit 50.000 Euro vorgesehen. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) fördert öffentlich zugängliche Bibliotheken in Bayern über den St. Michaelsbund. Die Fördermittel für diese Bibliotheken werden vom StMWK an den St. Michaelsbund ausgereicht, der für die Weiterleitung zuständig und verantwortlich ist. Zu 2.: Die Förderung der Arbeitsgemeinschaft Kirchenmagazin im bayerischen Privatfernsehen GbR erfolgt auf der Grundlage von Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) für die Herstellung und technische Verbreitung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten. Die Arbeitsgemeinschaft ist als Spartenanbieter gem. Art. 23 Abs. 4 BayMG betraut, die bestehende Vielfalt der Meinungen durch qualitätvolle Fernsehprogramme zum Ausdruck zu bringen. Inhaltliche Voraussetzungen sind Aktualität und Authentizität des Nachrichten- und Informationsprogramms sowie die journalistische Sorgfalt. Im Rahmen der Förderung durch das StMWK sind einzelne Maßnahmen von Bibliotheken zuwendungsfähig, u. a. – Beschaffung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften sowie die Anschaffung von büchereitechnischem Material ; – Beschaffung von audiovisuellen digitalen Medien, Spielen und Abspielgeräten; – Ankauf bzw. Herstellung und Vertrieb von Rezensionspublikationen , auch in elektronischer Form; – Herausgabe von Fachzeitschriften, von Newslettern sowie von Sonderveröffentlichungen, auch in elektronischer Form. Zu 3. und 4.: Die Förderungen nach Art. 23 BayMG erfolgen auf Ausgabenbasis im Rahmen der Projektförderung. Gewinne aus der Projektförderung sind nicht möglich. Ferner sind sowohl die Arbeitsgemeinschaft Kirchenmagazin im bayerischen Privatfernsehen GbR als auch der St. Michaelsbund als gemeinnützige Organisationen anerkannt und handeln ohne Gewinnerzielungsabsicht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/21983 Bayerischer Landtag