Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 16.03.2018 Facharztversorgung Landshut Ich frage die Staatsregierung: 1. Trifft es zu, dass es im gesamten Versorgungsgebiet der Stadt und des Landkreises Landshut nur zwei Pneumologen gibt und Patienten daher teilweise sechs Monate und länger auf einen Termin warten müssen? 2.1 Falls dies zutrifft, besteht hier eine fachärztliche Unter versorgung? 2.2 Wenn ja, aus welchen Gründen? 2.3 Wenn ja, welche Maßnahmen werden vonseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns ergriffen, um diesen Missstand zu beheben? 3.1 Gibt es noch in anderen medizinischen Fachbereichen eine Unterversorgung im Versorgungsgebiet der Stadt und des Landkreises Landshut? 3.2 Wenn ja, um welche medizinischen Bereiche handelt es sich genau? 3.3 Wie lange besteht die jeweilige Unterversorgung be reits? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 24.04.2018 1. Trifft es zu, dass es im gesamten Versorgungsgebiet der Stadt und des Landkreises Landshut nur zwei Pneumologen gibt und Patienten daher teilweise sechs Monate und länger auf einen Termin warten müssen? Der Staatsregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor, denn die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist nicht Aufgabe der Staatsregierung. Der Sicherstellungs auftrag liegt vielmehr bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), die diesen als Selbstverwaltungsangele genheit eigenverantwortlich erfüllt. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat daher die KVB um entspre chende Stellungnahme gebeten. Wie die KVB auf Nachfrage ausführt, sind in der Kreisre gion Landshut (Stadt und Landkreis Landshut) zwei Pneu mologen zugelassen. Außerdem ist ein weiterer Pneumo loge zur Erbringung einzelner vertragsärztlicher Leistungen ermächtigt. Über die Wartezeiten der Patienten liegen der KVB kei ne Informationen vor. Es seien bislang aber auch keine Be schwerden zu Wartezeiten bei Pneumologen in der Region Landshut an die KVB herangetragen worden. Auch dem Staatsministerium sind solche Beschwerden bislang nicht bekannt. Wie die KVB ergänzend ausführt, erbringen in den an grenzenden Kreisregionen im Umkreis von 50 km drei wei tere niedergelassene Ärzte und ein angestellter Arzt pneu mologische Leistungen. Zudem befindet sich in ca. 80 km Entfernung die Klinik Donaustauf, die mit der pneumolo gischen Ambulanz ebenso als Anlaufstelle für pneumolo gisch erkrankte Patienten zur Verfügung steht. 2.1 Falls dies zutrifft, besteht hier eine fachärztliche Unterversorgung? 2.2 Wenn ja, aus welchen Gründen? 2.3 Wenn ja, welche Maßnahmen werden vonseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns ergriffen , um diesen Missstand zu beheben? Pneumologen stellen keine eigene Arztgruppe im Sinne der vertragsärztlichen Bedarfsplanung dar. Nach den Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundes ausschusses ist es damit formal nicht möglich, Unterversor gung speziell durch Pneumologen festzustellen. Ärzte mit der Schwerpunktbezeichnung Pneumologie werden vielmehr der Arztgruppe der Internisten (Facharzt für Innere Medizin) zugerechnet. In der Bedarfsplanung zählt die Arztgruppe der fachärztlich tätigen Internisten zur spezia lisierten fachärztlichen Versorgung. Die Bedarfspla nung für diese Arztgruppe unterscheidet nicht weiter zwi schen den einzelnen internistischen Schwerpunkten wie etwa Pneumologie, Kardiologie, Rheumatologie usw. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/21987 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21987 Die Planung der fachärztlich tätigen Internisten erfolgt auf Ebene der 18 bayerischen Raumordnungsregionen (ROR). Die ROR Landshut besteht aus der Stadt und dem Landkreis Landshut sowie den Landkreisen RottalInn und DingolfingLandau. Der Versorgungsgrad für die fachärztlich tätigen Internisten in der ROR Landshut beträgt mit Stand 30.01.2018 derzeit 180,4 Prozent (bei Einbeziehung ermäch tigter Ärzte sogar 182,9 Prozent). Es besteht damit Über versorgung. Der zuständige Landesausschuss hat insoweit gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) eine Zulassungsbeschränkung für Internisten in der ROR Landshut angeordnet. Um trotz Zulassungsbeschränkung (Sperre) in einem Planungsbereich ggf. bestehende Versorgungsdefizite be heben zu können, sieht der Gesetzgeber unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit von Sonderbedarfszulassun gen oder Ermächtigungen durch den jeweiligen Zulassungs ausschuss vor. Die Zulassungsausschüsse sind von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns unabhängige, paritä tisch mit Vertretern der Krankenkassen und Ärzte besetzte, eigenständige Behörden. Ihre Mitglieder entscheiden wei sungsunabhängig von den sie entsendenden Institutionen. Die Rechtsaufsicht des Staatsministeriums über die Zulas sungsausschüsse ist gesetzlich auf deren Geschäftsführung – im Wesentlichen also Verfahrensfragen – beschränkt. Ob ein Antrag auf Sonderbedarfszulassung bzw. Ermäch tigung eines Pneumologen in der Region Landshut derzeit Aussicht auf Erfolg hätte, kann nicht abstrakt beurteilt wer den. Vielmehr muss dies auf Antrag eines entsprechenden Arztes im jeweiligen konkreten Einzelfall durch den Zulas sungsausschuss geprüft und entschieden werden. 3.1 Gibt es noch in anderen medizinischen Fachbereichen eine Unterversorgung im Versorgungsgebiet der Stadt und des Landkreises Landshut? 3.2 Wenn ja, um welche medizinischen Bereiche handelt es sich genau? 3.3 Wie lange besteht die jeweilige Unterversorgung bereits? Es gibt auch in anderen vertragsärztlichen Fachrichtungen keine bedarfsplanerische Unterversorgung im Versorgungs gebiet der Kreisregion Landshut.