Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom 14.03.2018 Vereinbarkeit von Energiewende und Naturschutz Die Vereinbarkeit von Energiewende und Naturschutz ist ein zunehmend diskutiertes Thema – Medienberichte gehen da von aus, dass 77 Prozent der heimischen Fischarten vom Aussterben bedroht seien. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Bestehen nach Ansicht der Staatsregierung Schwie rigkeiten, die Energiewende voranzutreiben und da bei gleichzeitig die lokalen Naturräume zu erhalten? Wenn ja, welche? b) Verfügt die Staatsregierung über ein Gesamtkonzept, das mögliche Widersprüche bearbeitet? c) Wenn ja, welche einzelnen Maßnahmen ergeben sich daraus? 2. a) Verfügt die Staatsregierung über eigene Erkenntnisse, welche konkreten Auswirkungen die Energiegewin nung durch Wasserkraft in Flüssen und Bächen auf das Überleben von Fischen hat? b) Welche konkreten Auswirkungen hat die geplante Er höhung der Mindestwassermenge in Flüssen für die Betreiber von Wasserkraftwerken und für die Verbrau cher von Strom in ökologischer und ökonomischer Hin sicht? c) Bestehen weitere Maßnahmen oder Alternativen dazu, um das Sterben heimischer Fischarten zu verhindern? 3. a) Wie ist die bestehende bzw. die geplante Mindestwas sermenge in Bayern im Vergleich zu anderen Bundes ländern? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Unterschiede? c) Wie begegnet die Staatsregierung dem Vorwurf, dass diese im Vergleich zu gering seien? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie vom 27.04.2018 1. a) Bestehen nach Ansicht der Staatsregierung Schwierigkeiten, die Energiewende voranzutreiben und dabei gleichzeitig die lokalen Naturräume zu erhalten? Wenn ja, welche? b) Verfügt die Staatsregierung über ein Gesamtkonzept , das mögliche Widersprüche bearbeitet? c) Wenn ja, welche einzelnen Maßnahmen ergeben sich daraus? Entsprechende Vorhaben sind genehmigungspflichtig und unterliegen den gesetzlichen Vorgaben. Sie sind in den je weiligen Genehmigungsverfahren insbesondere auch auf ihre Naturverträglichkeit hin zu prüfen. Unter dem Begriff der Energiewende wird der Ausstieg aus der Kernenergie und der Übergang auf eine Energie versorgung mittels erneuerbarer Energien verstanden. Die Staatsregierung setzt sich beim Ausbau der erneuerbaren Energien für flächenschonende Lösungen wie den Ausbau der Geothermie, der Photovoltaik auf Dachflächen und der Wasserkraft ein. Die bayerische Energiepolitik verfolgt das Ziel einer si cheren, bezahlbaren und umweltverträglichen Energiever sorgung. Wesentliche Grundlage ist das Bayerische Ener gieprogramm vom 20.10.2015, welches das Bayerische Energiekonzept von 2011 weiterentwickelt und ergänzt. Die Einzelmaßnahmen beim Ausbau der erneuerbaren Ener gien müssen sich an diesen Zielen messen lassen. Zudem ist dieser Aspekt Bestandteil der Abwägungsentscheidung bei der Festlegung geeigneter Flächen für Erneuerbare EnergienAnlagen in der Regional und Bauleitplanung so wie im Rahmen der für die Einzelvorhaben erforderlichen Genehmigungsverfahren. Die energiepolitischen Zielsetzungen gelten auch für den Netzausbau. Maßstab ist daher, so viel Ausbau wie nötig durchzuführen, aber so wenig wie möglich. Im Staatsmi nisterium für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi) wurde zur weiteren Begleitung der Netzausbauvorhaben in Bayern die Taskforce Netzausbau Bayern gegründet, die unter politischer Leitung von Staatsminister Franz Josef Pschierer während der einzelnen Verfahrensschritte über prüft, ob unter anderem die Belange des Natur und Land schaftsschutzes ausreichend berücksichtigt werden. 2. a) Verfügt die Staatsregierung über eigene Erkenntnisse , welche konkreten Auswirkungen die Energiegewinnung durch Wasserkraft in Flüssen und Bächen auf das Überleben von Fischen hat? Zur Klärung von Fragen der Gewässerökologie wurde auf nationaler Ebene das Forum Fischschutz initiiert, in dem Experten verschiedener Disziplinen zusammenarbeiten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/21995 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21995 Neben BestpracticeBeispielen werden der Forschungsbe darf zum Fischschutz formuliert und Informationen zu For schungsprojekten an zentraler Stelle gesammelt (nähere Informationen siehe: https://forumfischschutz.de/). Auch in Bayern gibt es entsprechende Forschungsprojekte. Zu nen nen ist hier das Forschungsprojekt „Fischökologisches Mo nitoring an Wasserkraftanlagen“, das die Technische Univer sität (TU) München im Auftrag des Landesamtes für Umwelt durchführt. Ein weiteres Projekt beschäftigt sich mit der Ent wicklung der Fischpopulationen in Bayern und möglichen Ursachen. Auch dieses Projekt wird durch die TU München im Auftrag des Landesamtes für Umwelt durchführt. In einer Projektbegleitenden Arbeitsgruppe ist auch die Fischerei vertreten. Mithilfe der multivariaten Datenanalyse werden hier Zusammenhänge zwischen den Daten aus Fischunter suchungen im Gewässer und verschiedensten Einflussfak toren wie Gewässerstruktur, Landnutzung, Durchgängigkeit analysiert. b) Welche konkreten Auswirkungen hat die geplante Erhöhung der Mindestwassermenge in Flüssen für die Betreiber von Wasserkraftwerken und für die Verbraucher von Strom in ökologischer und ökonomischer Hinsicht? Die Wasserkraft ist ein unverzichtbarer Baustein im baye rischen Energiemix. Um die heimische Wasserkraft zu er halten und speziell die kleine Wasserkraft vor Ort zu sichern, soll das Thema Restwasser ökologisch und ökonomisch neu angegangen werden. Gemeinsam mit den Betroffenen soll im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ein umfassender Konsens gefunden werden. Der Grundstein dafür wird in einem Konsultationsverfahren gelegt. c) Bestehen weitere Maßnahmen oder Alternativen dazu, um das Sterben heimischer Fischarten zu verhindern? Zur Verbesserung der Lebensraumsituation heimischer Fischarten werden zahlreiche weitere Maßnahmen ergrif fen. Zu nennen sind im Bereich Wasserkraft die Wieder herstellung der Durchgängigkeit flussauf und flussab, die Sedimentdurchgängigkeit und die Erprobung einer inno vativen ökologisch verträglichen Turbinentechnik. Weitere Maßnahmen betreffen zum Beispiel die Schaffung geeig neter Fischlebensräume zur Nahrungssuche, die Laichplät ze und Unterstände oder das Unterbinden stofflicher Ein träge (Schadstoffe, Nährstoffe und Feinsedimente) in die Gewässer. Die Maßnahmen dienen dazu, die Bewirtschaf tungsziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für die Fischfauna zu erreichen. 3. a) Wie ist die bestehende bzw. die geplante Mindestwassermenge in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Unterschiede ? c) Wie begegnet die Staatsregierung dem Vorwurf, dass diese im Vergleich zu gering seien? Ein Vergleich zwischen den Verfahren der Bundesländer ist generell nur eingeschränkt möglich, insbesondere weil die Wasserkraft in den Bundesländern unterschiedliche Bedeu tung hat und eine Gesamtstatistik der Wasserkraftanlagen für Deutschland nicht vorhanden ist. Im Übrigen siehe Ant wort zu Frage 2 b.