Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 23.03.2018 Umsetzung der boden:ständig-Projekte Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Stellen wurden an den Ämtern für Ländliche Entwicklung für die Koordinierung von Maßnahmen im Rahmen des Projektes boden:ständig geschaffen? 2.1 Für wie viele Projekte im Rahmen von boden: ständig gibt es aktuell Konzepte? 2.2 Bei wie vielen Projekten wurde bereits mit der Umsetzung von Maßnahmen begonnen? 2.3 Wie viele Projekte gehen mit der Einleitung eines Flurneuordnungsverfahrens einher? 3. In welcher Höhe stehen 2018 Mittel für die Umsetzung von boden: ständig-Projekten bereit? 4.1 Wann beginnt die Umsetzung der Maßnahmen in den drei Projektgebieten im Landkreis Freising – Hutgraben , Thalhauser Graben und Ambacher Bach? 4.2 In welcher Höhe können Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen eingesetzt werden? 4.3 Ist für die Umsetzung der Maßnahmen eigenes Personal vorgesehen? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 03.05.2018 1. Wie viele Stellen wurden an den Ämtern für Ländliche Entwicklung für die Koordinierung von Maßnahmen im Rahmen des Projektes boden:ständig geschaffen? Im Laufe des Jahres 2017 wurden acht Projektstellen für boden:ständig geschaffen und besetzt: Je eine Stelle an einem der sieben Ämter für Ländliche Entwicklung zur Betreuung der boden:ständig-Projekte in dem jeweiligen Amtsbezirk und eine weitere am Bereich Zentrale Aufgaben der Verwaltung für Ländliche Entwicklung zur bayernweiten Koordination von boden:ständig. 2.1 Für wie viele Projekte im Rahmen von boden: ständig gibt es aktuell Konzepte? Zum Stand 07.04.2018 liegen Konzepte für 44 Projekte in ganz Bayern vor. Für 14 weitere Projekte sind die Konzepte derzeit in der Erarbeitung. Für sechs weitere Projekte finden derzeit Ausschreibungen für die Konzepterstellung statt. 2.2 Bei wie vielen Projekten wurde bereits mit der Umsetzung von Maßnahmen begonnen? boden:ständig setzt mit Maßnahmen in zwei Bereichen an: Zum ersten in der Landbewirtschaftung durch Ausweitung eines flächendeckenden Erosionsschutzes und Erhöhung der Wasserspeicherfähigkeit der Böden. Zum zweiten in der landwirtschaftlichen Flur durch die Schaffung von Rückhaltestrukturen und durch Entwicklungsmaßnahmen an den Gewässern. In 49 Projekten haben bereits Beratungsgespräche und Aktionen (Feldtage, Demonstrationsflächen, Anbauabsprachen u. a. m.) zur verbesserten Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen stattgefunden; diese schließen oftmals Verhandlungen zur Flächenbereitstellung für Baumaßnahmen mit ein. Baumaßnahmen in der Flur und an Gewässern wurden zum o. g. Stand in 18 Projekten umgesetzt, in weiteren 22 Projekten sind derzeit die ersten Baumaßnahmen in konkreter Vorbereitung. 2.3 Wie viele Projekte gehen mit der Einleitung eines Flurneuordnungsverfahrens einher? Die Ämter für Ländliche Entwicklung setzen für boden:ständig ihre unterschiedlichen Instrumente bedarfsgerecht ein. Dazu zählen neben dem Flurneuordnungs verfahren auch der Freiwillige Landtausch und die Dorferneue rung. Derzeit werden zur Umsetzung von Maßnahmen in 21 boden:ständig-Projekten Flurneuordnungen (nach § 86 oder §§ 1, 4, 37 Flurbereinigungsgesetz – FlurbG) durchgeführt. In zwei Projekten wurde die Flächenbereitstellung mittels eines Freiwilligen Landtausches unterstützt. Dorferneuerungen werden in Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22014 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22014 fünf Projekten durchgeführt. In zwei Projektgebieten kommt mehr als eine Verfahrensart in Kombination zur Anwendung. Somit kommen derzeit in 30 boden:ständig-Projekten klassische Instrumente der Ländlichen Entwicklung zum Einsatz. In elf weiteren Projekten ist die Einleitung von Verfahren derzeit in Vorbereitung. Darüber hinaus überschneiden sich einzelne Projektgebiete räumlich mit eigenständigen Verfahren der Ländlichen Entwicklung, auf die bei Bedarf zugegriffen werden kann. In manchen boden:ständig-Projekten wurden auch ohne die Instrumente der Ländlichen Entwicklung, also durch die Gemeinden oder mithilfe von Förderprogrammen anderer Verwaltungen, bereits Baumaßnahmen umgesetzt. 3. In welcher Höhe stehen 2018 Mittel für die Umsetzung von boden: ständig-Projekten bereit? Für die Umsetzung von Maßnahmen über die Flurneuordnung oder die Dorferneuerung werden 2018 insgesamt 3 Mio. Euro bereitgehalten. 4.1 Wann beginnt die Umsetzung der Maßnahmen in den drei Projektgebieten im Landkreis Freising – Hutgraben, Thalhauser Graben und Ambacher Bach? Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberbayern hat im Jahr 2014 den Landschaftspflegeverband Freising e. V. mit der Erstellung eines Konzepts und den vorbereitenden Arbeiten für ein Verfahren der Ländlichen Entwicklung beauftragt . Der Vertrag endete nach einer zweijährigen Projektlaufzeit im Sommer 2017. Die Ergebnisse wurden vom Landschaftspflegeverband in einem Abschlussbericht zusammengefasst . Insgesamt schlägt der Bericht drei private und 15 öffentliche Maßnahmen vor. Acht der öffentlichen Maßnahmen sind für die Umsetzung in einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) geeignet. Im März 2017 sowie bei einem Folgegespräch im Oktober 2017 stellte das ALE Oberbayern den Bürgermeistern der beteiligten Gemeinden ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz vor, mit welchem die oben genannten öffentlichen Maßnahmen weiter verfolgt und umgesetzt werden könnten. Die Resonanz der Kommunen hierzu ist unterschiedlich. Einzelne Gemeinden haben ihr Interesse an einer Flurneuordnung bekundet, bei anderen stehen die Rückmeldungen noch aus. Die Stadt Freising erklärte bereits zu einem früheren Zeitpunkt, sich momentan nicht an einem Verfahren der Ländlichen Entwicklung beteiligen zu wollen. In der Gemeinde Kranzberg hat das ALE Oberbayern im März 2018 für zwei der vorgeschlagenen öffentlichen Maßnahmen die Dorferneuerung Kühnhausen eingeleitet. Die Gemeinde lässt derzeit die Entwurfsplanung für die Sanierung des Kühnhauser Weihers erstellen. Zeitgleich mit der Weihersanierung wird die angrenzende Fläche mit einem Sedimentbecken und einer Grabenaufweitung neu gestaltet. In der Gemeinde Wolfersdorf würde ein Flurneuordnungsverfahren die Umsetzung einer weiteren Maßnahme ermöglichen . Hierzu führt das ALE Oberbayern nach fachlichen Voruntersuchungen derzeit Vorgespräche in der Ortschaft Heigenhausen, Gemeinde Wolfersdorf. 4.2 In welcher Höhe können Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen eingesetzt werden? Mittel für die Umsetzung in Vorhaben der Ländlichen Entwicklung können auf der Grundlage der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) und der Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) eingesetzt werden. Die Höhe der Zuschüsse für die Umsetzung von Maßnahmen nach den FinR-LE berechnet sich aus der landwirtschaftlichen Vergleichszahl der jeweiligen Gemeinden und beträgt bis zu 75 Prozent. Die Höhe der Zuschüsse für die Umsetzung von Maßnahmen nach den DorfR ist abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde und beträgt bis zu 60 Prozent. Am Kühnhauser Weiher ist gemäß DorfR ein Fördersatz von 50 Prozent beabsichtigt. Die Höhe der Zuschüsse wird voraussichtlich ca. 25 Tsd. bis 30 Tsd. Euro betragen. 4.3 Ist für die Umsetzung der Maßnahmen eigenes Personal vorgesehen? Für die Umsetzung der Maßnahmen ist kein zusätzliches Personal vorgesehen. Die oben beschriebenen öffentlichen Maßnahmen sollen mit dem vorhandenen Personal des ALE Oberbayern umgesetzt werden. Am ALE unterstützt die boden:ständig-Mitarbeiterin (siehe Antwort zu Frage 1) die Umsetzung der boden:ständig-Maßnahmen in Verfahren der Ländlichen Entwicklung fachlich.