Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom 12.04.2018 Fleischbeschaugebühren in den Landkreisen Oberbay erns und Schwabens Ich frage die Staatsregierung: 1. Wer ist in den einzelnen Landkreisen Oberbayerns und Schwabens mit der Fleischbeschau betraut? 2. Wie hoch sind in den einzelnen Landkreisen Oberbayerns und Schwabens die Gebühren für Rinder, Schweine, Lämmer und Kaninchen? 3. Wie erklären sich die Unterschiede bei den Gebühren bei derselben Tierart? 4. Hält die Staatsregierung die Höhe der Gebühren jeweils für angemessen, insbesondere im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Betriebe ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucher schutz vom 03.05.2018 Zu 1.: Die Fleischhygieneüberwachung ist seit 2008 verstaatlicht. Zuständig sind die Kreisverwaltungsbehörden. Die Wahrnehmung obliegt nach der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 dem amtlichen Tierarzt, der durch amtliche Fachassistenten unterstützt werden kann. Zu 2.: Eine zentrale Erfassung der Gebühren erfolgt nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3. Zu 3.: Die Fleischhygienegebühren sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen innerhalb des im Kostenverzeichnis geregelten Gebührenrahmens insgesamt kostendeckend erhoben werden . Innerhalb des vorgeschriebenen Gebührenrahmens kalkuliert jede Kreisverwaltungsbehörde in eigener Verantwortung die konkrete Festlegung der Kosten selbst. Dabei sind Löhne und Gehälter des für die amtlichen Kontrollen eingesetzten Personals, Kosten für das für die amtlichen Kontrollen eingesetzte Personal, einschließlich der Kosten für Anlagen, Hilfsmittel, Ausrüstung und Schulung sowie der Reise- und Nebenkosten und die Kosten für Probenahme und Laboruntersuchung zu berücksichtigen. Zu 4.: Die Kreisverwaltungsbehörden legen die konkrete Gebührenhöhe in eigener Verantwortung aufgrund ihrer eigenen Gebührenkalkulation fest. Dabei können gem. Art. 27 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 882/2004 u. a. die Interessen der Unternehmen mit geringem Durchsatz oder die traditionellen Methoden der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs berücksichtigt werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22021 Bayerischer Landtag