Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 26.03.2018 Beschäftigungssituation bei Einrichtungen des Freistaates Bayern in den Alpenlandkreisen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich in den Jahren seit 2000 die Zahl der Stellen bei Einrichtungen und Behörden des Freistaates in den einzelnen Landkreisen im bayerischen Alpenraum entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach – Soll- und Ist-Stellen-Vergleich für die einzelnen Jahre, – Anzahl der Dienstposten bzw. Stellen in den einzelnen Verwaltungsbereichen, untergliedert nach den Staatsministerien und den jeweils nachgeordneten Einrichtungen , – Anzahl der Stellen bzw. Dienstposten in Einrichtungen bzw. Betrieben, die ganz oder mehrheitlich dem Freistaat gehören)? 2. Sollte es zur Verlagerung der Vogelschutzwarte in Garmisch-Partenkirchen nach Augsburg kommen, welche materiellen Auswirkungen hat das (bitte aufgeschlüsselt nach – den bisherigen Gesamtkosten für das Personal, – den bisherigen Gesamtkosten für den Sachaufwand)? 3. In welcher Form wurden die Stellenverlagerungspläne für den Bereich der Alpenlandkreise mittlerweile konkretisiert (bitte aufgeschlüsselt nach – den neuen Behörden bzw. Außenstellen in den einzelnen Alpenlandkreisen, – der Anzahl der dort neu zu schaffenden Stellen Soll- Stellen, aktuelle Ist-Stellen-Zahl, – dem bisher geleisteten und zukünftig zu leistenden Aufwand für die Immobilienbeschaffung und Immobilienbewirtschaftung )? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Einvernehmen mit der Staatskanzlei , dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz , dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie dem Staatsministerium für Wirtschaft , Energie und Technologie vom 02.05.2018 Nach der Definition der Alpenkonvention umfasst der Alpenraum die Landkreise Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu, Garmisch-Partenkirchen, Bad-Tölz-Wolfratshausen, Miesbach , Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land und Weilheim-Schongau sowie die kreisfreien Städte Kempten, Kaufbeuren und Rosenheim. 1. Wie hat sich in den Jahren seit 2000 die Zahl der Stellen bei Einrichtungen und Behörden des Freistaates in den einzelnen Landkreisen im bayerischen Alpenraum entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach – Soll- und Ist-Stellen-Vergleich für die einzelnen Jahre, – Anzahl der Dienstposten bzw. Stellen in den einzelnen Verwaltungsbereichen, untergliedert nach den Staatsministerien und den jeweils nachgeordneten Einrichtungen, – Anzahl der Stellen bzw. Dienstposten in Einrichtungen bzw. Betrieben, die ganz oder mehrheitlich dem Freistaat gehören)? Der Stellenplan als Teil des Haushaltsplans des Freistaates Bayern gilt landesweit. Er sieht keine Unterteilung in die Regierungsbezirke, Landkreise, Städte oder Regionen (z. B. Alpenregion) vor. Ebenso ist darin eine Verteilung auf einzelne Behörden und Behördenstandorte grundsätzlich nicht vorgesehen. Die jeweils zuständigen Ressorts verteilen die (Plan-)Stellen des Stellenplans bzw. das Personal nach den Vorgaben des vom Landtag beschlossenen Haushaushaltsplans auf die einzelnen Verwaltungszweige und innerhalb dieser Verwaltungszweige auf die einzelnen Behörden und damit auf die einzelnen Regionen Bayerns. Die Verteilung auf die einzelnen Behörden wird von den zuständigen Ressorts nach den fachlichen, organisatorischen und personalwirtschaftlichen Erfordernissen im Rahmen ihrer „Personalbewirtschaftungshoheit “ vorgenommen. Dies gilt entsprechend für die Besetzung der (Plan-)Stellen; auch hier ist durch den Haushaltsplan grundsätzlich keine regionale bzw. ämterscharfe Verteilung vorgesehen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22023 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22023 2. Sollte es zur Verlagerung der Vogelschutzwarte in Garmisch-Partenkirchen nach Augsburg kommen, welche materiellen Auswirkungen hat das (bitte aufgeschlüsselt nach – den bisherigen Gesamtkosten für das Personal, – den bisherigen Gesamtkosten für den Sachaufwand )? Eine Entscheidung über eine örtliche Verlagerung der Vogelschutzwarte an die Hauptdienststelle in Augsburg ist laut Auskunft des zuständigen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) noch nicht getroffen. Daher können derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden. 3. In welcher Form wurden die Stellenverlagerungspläne für den Bereich der Alpenlandkreise mittlerweile konkretisiert (bitte aufgeschlüsselt nach – den neuen Behörden bzw. Außenstellen in den einzelnen Alpenlandkreisen, – der Anzahl der dort neu zu schaffenden Stellen Soll-Stellen, aktuelle Ist-Stellen-Zahl, – dem bisher geleisteten und zukünftig zu leistenden Aufwand für die Immobilienbeschaffung und Immobilienbewirtschaftung)? Das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen “ sieht für die Alpenlandkreise neun Verlagerungsprojekte im Umfang von 211 Arbeits- und 70 Studienplätzen vor. Bis Ende 2017 wurde bereits bei sieben Behörden mit bislang 55 Beschäftigten und 70 Studierenden der Betrieb aufgenommen. Diese sind (zum Stand 31.12.2017): – Landkreis Garmisch-Partenkirchen: Verwaltung der Königsschlösser, Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in Garmisch- Partenkirchen mit zehn Arbeitsplätzen im Endausbau (sechs Arbeitsplätze verlagert). Landesamt für Maß und Gewicht, Messtechnische Sonderprüfstelle in Mittenwald mit zehn Arbeitsplätzen im Endausbau. Das Flächenmanagementverfahren läuft derzeit. – Landkreis Berchtesgadener Land: Landesamt für Maß und Gewicht, Hauptverwaltung in Bad Reichenhall mit 50 Arbeitsplätzen im Endausbau (14 Arbeitsplätze verlagert). – Kreisfreie Stadt Kaufbeuren: Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Finanzwesen mit einem Arbeitsplatz und 70 Studierenden im Endausbau (personeller Endausbau erreicht ). Eingabestelle „Bayern Direkt“ – Servicestelle der Staatsregierung mit zehn Arbeitsplätzen im Endausbau (sechs Arbeitsplätze verlagert). Abrechnungszentrum Bezüge Süd, Landesamt für Finanzen, Bearbeitungsstelle Kaufbeuren mit 100 Arbeitsplätzen im Endausbau (13 Arbeitsplätze verlagert). BayernLab – Regionales IT- Zentrum mit fünf Arbeitsplätzen im Endausbau (Aufnahme Dienstbetrieb 2018). – Kreisfreie Stadt Kempten: Aufstockung der Dienststelle der Autobahndirektion Südbayern mit 20 Arbeitsplätzen im Endausbau (zwölf Arbeitsplätze verlagert). – Landkreis Traunstein: BayernLab – Regionales IT-Zentrum in Traunstein mit fünf Arbeitsplätzen im Endausbau (drei Arbeitsplätze neu geschaffen). Von den oben genannten Verlagerungsprojekten waren Ende 2017 zwei langfristig in staatseigenen Gebäuden, eines in einer langfristigen Anmietung sowie vier in temporären Anmietungen untergebracht. Der Aufwand für die Immobilienbeschaffung (Anmietung für folgende Verlagerungsprojekte: Eingabestelle „Bayern Direkt“ – Servicestelle der Staatsregierung und Landesamt für Finanzen, Bearbeitungsstelle Kaufbeuren ) betrug 2017 49.573,20 Euro. Angesetzt wurde jeweils die jährliche Nettokaltmiete. Hinsichtlich des weiteren Sachstandes im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl (FREIE WÄHLER) vom 15.11.2017 betreffend „Behördenverlagerungen in den Landkreis Garmisch-Partenkirchen“ (Drs. 17/19757) verwiesen. Die dortige Angabe umfasst neben der jährlichen Warmmiete (gemäß Regelung im Mietvertrag werden die Kosten für die Warmmiete sowie die Betriebskosten in einem Fixbetrag pauschal ausgewiesen) auch die in Kapitel 06 16 Titel 511 01 und 517 01 enthaltenen Kosten. Im Hinblick auf das Landesamt für Maß und Gewicht im Landkreis Berchtesgadener Land sowie der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Finanzwesen in Kaufbeuren wurde bereits in der Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein (SPD) vom 01.08.2016 betreffend „Immobilienanmietungen des Freistaats Bayern“ (Drs. 17/13098) Stellung genommen. Der Aufwand für die Immobilienbewirtschaftung betrug 2017 136.567,01 Euro. Angesetzt wurden entsprechend der Definition in den Haushaltsplänen (Titel: 517 01) die Kosten für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Steuern und Abgaben sowie Geräte etc. Die Aufstockung der Dienststelle der Autobahndirektion Südbayern in Kempten erfolgt durch Verdichtung in der bestehenden Liegenschaft. Ein nennenswerter Mehraufwand für die Immobilienbewirtschaftung fällt daher nicht an. Die Landkreise Lindau (Bodensee), Oberallgäu, Ostallgäu , Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach, Rosenheim, Weilheim-Schongau sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim sind weder Quell- noch Ziellandkreise bzw. -ort.