Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 19.03.2018 Lkw-Ladungsdiebstahl in Bayern Jedes Jahr entstehen in der EU-Transportwirtschaft durch Diebstahl von Lkw-Ladungen Schäden von mehr als 8,5 Mrd. Euro, wie eine Studie im Auftrag des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments aufzeigt. Auch in Deutschland ist die Zahl der Lkw-Ladungsdiebstähle in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Lkw- und Ladungsdiebstähle hat es in Bayern in den letzten fünf Jahren gegeben? b) Welcher Schaden ist dabei entstanden? c) Welche Aufklärungsquoten konnten dabei erzielt werden ? 2. Wo waren hierbei die Tatorte und wie waren diese gesichert /überwacht? 3. Wie viele überwachte und gesicherte Fernfahrer-Parkplätze gibt es derzeit in Bayern und wo liegen diese? 4. Gibt es Bemühungen, die Sicherung/Überwachung von Fernfahrer-Parkplätzen in Bayern zu verstärken? 5. Hat die Staatsregierung Kenntnisse über Täter, welche sich auf diese Delikte spezialisieren? 6. Wird das Delikt „Ladungsdiebstahl“ gesondert in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst? 7. Mit welchen Maßnahmen begegnet man vonseiten der Polizei dem Kriminalitätsphänomen „Ladungsdiebstahl “? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wohnen , Bau und Verkehr (Fragen 3 und 4) vom 25.04.2018 1. a) Wie viele Lkw- und Ladungsdiebstähle hat es in Bayern in den letzten fünf Jahren gegeben? b) Welcher Schaden ist dabei entstanden? c) Welche Aufklärungsquoten konnten dabei erzielt werden? 2. Wo waren hierbei die Tatorte und wie waren diese gesichert/überwacht? 5. Hat die Staatsregierung Kenntnisse über Täter, welche sich auf diese Delikte spezialisieren? Da keine gesonderte Erfassung der Lkw-Diebstähle und der Ladungsdiebstähle in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfolgt , kann keine Auskunft über die jeweilige Anzahl, über den jeweiligen Schaden, über die jeweilige Aufklärungsquote , die jeweiligen Tatorte und deren Sicherung bzw. Überwachung sowie Erkenntnisse zu den Tätern gegeben werden. 3. Wie viele überwachte und gesicherte Fernfahrer- Parkplätze gibt es derzeit in Bayern und wo liegen diese? 4. Gibt es Bemühungen, die Sicherung/Überwachung von Fernfahrer-Parkplätzen in Bayern zu verstärken ? Vordringliche Aufgabe der Straßenbauverwaltung ist es, im Interesse der Verkehrssicherheit sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Lkw-Fahrer eine deutliche Verbesserung des Lkw-Stellplatzangebots entlang der Bundesautobahnen (BAB) herbeizuführen. Mit dem Zubau von Lkw-Stellplätzen durch den Neu- und Ausbau von Rastanlagen verbunden ist ein gewisses Mindestangebot an Kriminalitätssicherheit durch die regelmäßige Beleuchtung der gesamten Rastanlage (bei Anlagen mit mehr als 30 Lkw-Parkständen) sowie durch die soziale Kontrolle beim geordneten Parken auf Rastanlagen. Eine darüber hinausgehende Ausstattung für kriminalitätssicheres Lkw-Parken auf den Rastanlagen der Bundesautobahnen ist entsprechend den Vorgaben des Bundes nicht vorgesehen. Unabhängig davon wird es aber vonseiten des Bundes begrüßt, wenn private Akteure beim Diebstahlschutz Lösungsansätze entwickeln und anbieten. Der Bund sieht dies insbesondere als Geschäftsmodell für Autohöfe. Für die Aufwendungen eines Lkw-Sicherheitsparkplatzes sind hierbei auch Zuschüsse vonseiten des Bundesamts für Güterverkehr möglich. Darüber hinaus beobachten und bewerten die Präsidien der Bayerischen Polizei im Zuge ihrer Lagearbeit fortlaufend die Kriminalitätsentwicklung auch im Bereich der Bundesfernstraßen und an entsprechenden Parkplätzen, um auf möglicherweise problematische Entwicklungen (wie bei- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22024 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22024 spielsweise Lkw-Ladungsdiebstahl) zeitnah reagieren zu können. Zur Erhöhung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsempfindens der Fernfahrer werden die entsprechenden Parkplätze und Raststätten zudem regelmäßig mit uniformierten und zivilen Fahrzeugen bestreift. 6. Wird das Delikt „Ladungsdiebstahl“ gesondert in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst? Nein. 7. Mit welchen Maßnahmen begegnet man vonseiten der Polizei dem Kriminalitätsphänomen „Ladungsdiebstahl “? Das Landeskriminalamt führt tagesaktuell Auswertungen durch, um Lageentwicklungen und regionale Schwerpunkte sowie mögliche Tatserien frühzeitig zu erkennen. Täterermitt lungen im gegenständlichen Phänomenbereich werden regelmäßig in der Landeslage Bayern für alle bayerischen Polizeibeamten veröffentlicht. An erkannten Kriminalitätsbrennpunkten werden durch die örtlichen Polizeidienststellen erhöhte Polizeipräsenz, insbesondere mittels verstärkter Streifentätigkeiten, gezeigt. Das Phänomen des Ladungsdiebstahls wird von den polizeilichen Präventionsdienststellen permanent beobachtet. Ende letzten Jahres wurde durch Zusammenarbeit mehrerer Landeskriminalämter eine aktualisierte Broschüre mit dem Titel „Transportgefahren aktiv verringern“ veröffentlicht. Die Broschüre beschreibt, wie Frachtdiebe vorgehen und empfiehlt Maßnahmen zum Diebstahlschutz. Darüber hinaus enthält die Broschüre Informationsblätter mit weiteren Tipps zur Diebstahlprävention sowie eine Checkliste jeweils für Unternehmer, Disponenten und Fahrer. Außerdem liegt das Muster einer freiwilligen Selbstauskunft für neue Mitarbeiter bei. Die Broschüre kann im Medienportal des „Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ heruntergeladen werden. Am 24.11.2016 unterzeichnete der Staatsminister des Innern und für Integration Joachim Herrmann gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesverbandes Bayerischer Transport - und Logistikunternehmen (LBT) e. V. eine Kooperationsvereinbarung . Bereits seit dem Jahr 2000 bestand eine erfolgreiche Sicherheitspartnerschaft zwischen den beiden Institutionen. Im März 2017 wurde das Landeskriminalamt um Errichtung einer zentralen Informations- und Ansprechstelle sowie um Übernahme der in der Kooperationsvereinbarung vorgesehenen Aufgaben gebeten. Seitdem findet von hier ein regelmäßiger Informationsaustausch mit dem Verband statt.