Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 19.04.2018 George Washington Gedenk-Stiftung Im Jahr 1931 wurde die George Washington Gedenk-Stiftung von Dr. Franz und Bertha Koempel ins Leben gerufen, damals mit dem Ziel, den abgebrannten Glaspalast in München – einen zuvor genutzten Kunstaustellungsort – wiederaufzubauen . Heute befindet sich die Stiftung ihrer offiziel len Anschrift zufolge in der Hand des Freistaates Bayern und widmet sich wohl der Förderung von Kunst im weitesten Sinne. Meine Recherchen ergaben jedoch darüber hinaus keine weiteren aktuellen Informationen über die Stiftung und deren Arbeit. Deshalb frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wann und unter welchen Umständen gelangte die George Washington Gedenk-Stiftung in die Verantwortung der Staatsregierung? b) Welche grundlegenden Veränderungen bezüglich ihrer Arbeit, Satzung und Organisation durchlief die Stiftung in der Folgezeit? 2. a) Welchem genauen Zweck verschreibt sich die Stiftung heute? b) Wie setzt sie diesen in ihrer Stiftungsarbeit um? 3. Welche Satzung liegt der Stiftung und ihren Förderungen zugrunde? 4. Wie groß ist das Finanzvolumen der Stiftung hinsichtlich ihres Vermögens und der jährlich bereitgestellten Fördergelder? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst auf Grundlage der hier vorliegenden Stiftungsakten und im Einvernehmen mit dem Geschäftsführer der George Washington Gedenk-Stiftung vom 04.05.2018 Zu 1 a: Die Stiftung wurde am 09.10.1931 von den Ehegatten Dr. Franz Koempel und Frau Bertha Koempel, amerikanische Bürger deutscher Abkunft, errichtet und mit einem ursprünglichen Kapital von 100.000 US-Dollar ausgestattet. Nach dem Willen der Stifter führt die Stiftung den Namen „George Washington Gedenk-Stiftung“. Die Vertretung und Verwaltung der Stiftung wurde einem Stiftungsvorstand übertragen. Die Zusammensetzung dieses Stiftungsorgans wurde wie folgt bestimmt: – Staatsminister für Unterricht und Kultus, als Vorsitzender, – Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums des Äußeren , – Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München. – Da die Stiftung Kunstförderung zum Gegenstand hat, liegt die Ressortzuständigkeit innerhalb der Staatsregierung derzeit bei dem/der jeweiligen Kunstminister/in. Zu 1 b: Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und dem damit verbundenen Eintritt des Freistaates in die Bundesrepublik besteht der Stiftungsvorstand nur noch aus zwei Mitgliedern: zum jetzigen Zeitpunkt aus der Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, vertreten durch die Leiterin der Kunstabteilung, und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München, vertreten durch den Kulturreferenten. Zu 2 a: Die Stiftung fördert jährliche, zuschussfähige Kunstausstellungen im Haus der Kunst zu München (Auszug aus der Stiftungssatzung). Der Stiftungszweck basiert auf Absatz II Nr. 2 und Nr. 3 der Stiftungsurkunde bezüglich der Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens. Zu 2 b: Durch Zuschüsse der im Haus der Kunst stattfindenden Kunstausstellungen (zz. Ausstellungen des Kunstverbundes im Haus der Kunst e. V.). Zu 3.: Der Arbeit der Stiftung liegt die Satzung vom 14.05.1981 zugrunde . Zu 4.: Laut der Rechnungsnachweisung 2017 der George Washington Gedenk-Stiftung beträgt das Grundstockvermögen 627.223,65 Euro. Für den Stiftungszweck wurden im Jahr 2017 6.000 Euro ausgereicht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22026 Bayerischer Landtag